Neue Motoren steigern Einsatzbereitschaft der Leopard 2-Familie

Koblenz (ots) Die Bundeswehr beabsichtigt die Anzahl der Kampfpanzer Leopard 2 und weiterer Fahrzeuge aus der Leopard 2-Familie zu erhöhen. Um vor dem Hintergrund dieser Planung bei kurzfristigen und geplanten Instandsetzungsarbeiten über eine ausreichende Ersatzteil-Bevorratung zu verfügen, hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) kürzlich einen Vertrag mit der Firma Rolls-Royce über die Beschaffung von zusätzlichen Motoren für eine sogenannten Umlaufreserve geschlossen.

Mit den zusätzlichen Motoren und der umfangreichen Ersatzteilausstattung erhöht sich die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge aus der Leopard 2-Familie.

„Diese Stückzahlerhöhung für eine Umlaufreserve an neuen Motoren steigert die Einsatzbereitschaft der Kampfpanzer Leopard 2 und der weiteren Fahrzeuge aus der Leopard 2-Familie,“ erklärt Oberstleutnant Jörg Schmerer als zuständiger Projektleiter im BAAINBw.

Während sich die Motoren in der Werkinstandsetzung befinden, stehen die Fahrzeuge weiterhin für die Ausbildung, Übungen und einsatzgleichen Verpflichtungen zur Verfügung.

Anstatt die Motoren im Rahmen der Werksinstandsetzung zunächst auszubauen und anschließend zu warten, werde die Bundeswehr nunmehr über ausreichend Austauschmotoren verfügen, um die Motoren kurzfristig auswechseln zu können. Damit erhöht sich die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge für die Ausbildung, Übungen und einsatzgleichen Verpflichtungen deutlich. Die neuen Motoren werden zudem die teilweise in die Jahre gekommenen Triebwerke in den Panzern aus dem aktuellen Bestand ersetzen.

Als Folge der eingeleiteten Stückzahlerhöhung der Kampfpanzer Leopard 2 um weitere 84 Fahrzeuge sowie der 31 weiteren Brückenlegepanzer Leguan und mindestens 41 zusätzlichen gepanzerten Pioniermaschinen wurde diese Beschaffung frühzeitig durch das BAAINBw eingeleitet. Der zuvor europaweit ausgeschriebene Vertrag hat ein Volumen von rund 18 Millionen Euro. Er umfasst die Lieferung von 20 neuen Motoren und einer umfangreichen Ersatzteilausstattung. Die Auslieferung der ersten Motoren ist für August 2023 vorgesehen.

WEB: bundeswehr.org

Die letzte EC145 geht – die H145 kommt

Filderstadt (ots) Ende einer Ära: Die DRF Luftrettung stellt die letzte EC145 der Flotte außer Dienst. Abgelöst wird sie an der Station Bremen von einer hochmodernen H145, die seit heute als Christoph Weser im Einsatz ist. Das Glascockpit der neuen Maschine mit großen Bildschirmen, ein leistungsfähiger Autopilot sowie ein neues Innenraumkonzept in der Kabine erleichtern der Besatzung ihre Arbeit und tragen zu einer noch besseren Versorgung der Patienten bei.

Seit dem 01. August fliegt Christoph Weser mit einer H145, dem derzeit modernsten Muster, das es in der Luftrettung gibt.

„Wir verabschieden den Hubschrauber schon mit ein wenig Wehmut“, beschreibt Ingo Reckermann, Stationsleiter und Pilot, die Gefühlslage der Bremer Besatzung. „Die EC145 hat uns gute Dienste geleistet und viele Menschenleben gerettet. Aber natürlich freuen wir uns sehr, mit der H145 jetzt den modernsten derzeit in der Luftrettung eingesetzten Hubschrauber auch hier nach Bremen zu bekommen. Aufgrund der begeisterten Berichte der Kollegen, die sie schon eine Weile im Einsatz haben, sind wir sehr gespannt, wie sie sich fliegen wird. Fest steht schon jetzt, dass der neue Christoph Weser für die Aufgaben der Station, vor allem die hochanspruchsvollen Transporte zwischen Kliniken, besonders geeignet ist.“

Die Piloten können auf dem Wetterradar schnell wechselnde Wetterlagen frühzeitig erkennen. Der Vierachsen-Autopilot bringt Entlastung, denn er kann Steuerfunktionen automatisch übernehmen. Die lebensrettenden Einsätze von Christoph Weser werden so noch sicherer. Ins Auge sticht zudem der ummantelte Heckrotor, der sogenannte Fenestron: Er ist leiser, besser vor Beschädigungen geschützt und bietet Rettungskräften am Boden mehr Sicherheit.

Die DRF Luftrettung hatte die EC145 2003 als damals modernsten Hubschrauber insbesondere für kritische Transporte zwischen Kliniken in ihre Flotte aufgenommen. Immerwährender Anspruch der DRF Luftrettung ist es, die Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Versorgung ihrer Patienten kontinuierlich voranzutreiben. Mit dem heutigen Tag wird daher ein Teil der Flottenerneuerung abgeschlossen, indem alle EC145 Schritt für Schritt durch das Nachfolgemodell H145 ersetzt wurden.

Die Station Bremen

Der Bremer Hubschrauber der DRF Luftrettung ist täglich von 8.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang einsatzbereit und mit erfahrenen Piloten, Notärzten und Notfallsanitätern besetzt. Christoph Weser wird für dringende Transporte von Intensivpatienten zwischen Kliniken und als schneller Notarztzubringer bei Notfällen alarmiert. Einsatzorte im Umkreis von 60 Kilometern erreichen die Besatzungen in maximal 15 Flugminuten. Der Intensivtransporthubschrauber ist seit 2009 am Flughafen Bremen stationiert.

Mehr Informationen unter www.drf-luftrettung.de

Erster Standort der Wertgarantie Group klimaneutral

Nachhaltigkeits- und Erfolgsbonussystem für Mitarbeitende

Hannover (ots) Der Klimawandel ist wohl die größte Herausforderung unserer Zeit. Die Folgen der stetigen Erderwärmung sind massiv und haben gravierende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Bei der UN-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich rund 200 Länder darauf geeinigt, die globale Erwärmung auf maximal 2° Celsius, möglichst auf 1,5° Celsius im Vergleich zu vorindustriellen Werten zu begrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen weltweit die CO2-Emissionen gesenkt werden. Nicht nur deshalb ist Klimaschutz ist bei der Wertgarantie Group ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie.

Der erste Standort der Wertgarantie Group ist klimaneutral.

Für die Wertgarantie Group gilt wie für Unternehmen aller Größen und Branchen: Um die Pariser Klimaziele zu erreichen sind alle gefordert, einen Beitrag zu leisten. „Aufgrund der Dringlichkeit dieser Thematik haben wir den klimaneutralen Geschäftsbetrieb für den Standort Hannover bereits dieses Jahr realisiert“, sagt Konrad Lehmann, Vorstand Wertgarantie.

Zusammen mit dem Dienstleister ClimatePartner wird jährlich ein Bericht über die CO2-Bilanz erstellt, in dem neben den Einzelwerten auch die Berechnungsmethodik sowie die Ergebnisse detailliert beschrieben sind. „Mit der Umstellung auf Ökostrom und Recyclingpapier, energetischen Gebäudesanierungen und mehr konnten wir klimaschädliche CO2-Emissionen vermeiden und reduzieren“, erläutert Konrad Lehmann. „Alle unvermeidbaren CO2-Emissionen gleichen wir zudem durch Klimaschutzprojekte aus, so dass unser Standort bilanziell klimaneutral ist.“

Die Wertgarantie Group fördert die Renaturierung von Mooren in Deutschland. In einem weiteren Klimaschutzprojekt geht es um internationalen Klimaschutz: Auf über 97.000 Hektar schützt das Projekt den Wald in Pará an der brasilianischen Amazonasmündung und vermeidet die kommerzielle Abholzung.

Die Kompensation der Emissionen ist ein wichtiger notwendiger Schritt, allerdings setzt man in der Unternehmensgruppe schon vorher an: bei der Reduzierung und Vermeidung der CO2-Emissionen. „Langfristig ist es unser Ziel, den durchschnittlichen CO2-Fußabdruck pro Mitarbeitenden auf unter 2 Tonnen zu senken“, verdeutlicht Konrad Lehmann. In der Unternehmensgruppe sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Nachhaltigkeitsthematik involviert. Die Erreichung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsziele zahlt auf den Unternehmenserfolg ein, davon ist man bei der Wertgarantie Group überzeugt, erklärt Konrad Lehmann weiter. Und diesen Erfolg möchte man gerne teilen: „Die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks pro Mitarbeitenden ist zum Beispiel einer von vier Parametern, den wir in ein innovatives Nachhaltigkeits- und Erfolgsbonussystem haben einfließen lassen. Die Mitarbeitenden bringen ihren persönlichen Beitrag ein und profitieren so jährlich in Form einer Bonuszahlung vom Engagement aller.“

Dem nun erfolgten Schritt der Klimaneutralität am Standort Hannover werden weitere folgen, blickt Konrad Lehmann voraus: „Bis 2025 wollen wir konzernweit klimaneutral sein und so aktiv den Europäischen Green Deal und das Pariser Klimaabkommen unterstützen.“

WEB:wertgarantie.com

Neue Arbeitsverträge ab August 2022 nötig?

Anwalt erklärt, worauf Arbeitgeber achten müssen

München (ots) Ab 1. August 2022 kommt auf Arbeitgeber ein erheblicher Mehraufwand zu, denn Arbeitsverträge müssen bei der Erstellung weit mehr Informationen erhalten als bisher. Die Änderungen betreffen unter anderem Klauseln bei befristeten Arbeitsverträgen, bei der Zusammensetzung der Vergütung, zur Probezeit, bei der Kündigung und bei dem Thema Überstunden oder Fortbildung.

Dr. Dominik Herzog mit Kanzleipartner Domenic Böhm

„Arbeitgeber sollten sich jetzt frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen und Vorbereitungen treffen. Denn wer der Verpflichtung nicht nachkommt, muss nun mit hohen Bußgeldern rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Domenic Böhm. Gerne verrät er in diesem Artikel, worauf Arbeitgeber ab 1. August 2022 achten müssen.

Das neue Nachweisgesetz

Am 23. Juni 2022 wurde das neue Nachweisgesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet – schon am 1. August 2022 wird es in Kraft treten. Der Gesetzgeber setzt dabei eine europäische Richtlinie (RL2019/1152) in deutsches Recht um. Das Ziel besteht darin, Arbeitsbedingungen künftiger transparenter und vorhersehbarer zu gestalten – allen am Arbeitsvertrag beteiligten Parteien also mehr Rechtssicherheit zukommen zu lassen. Zwar gab es das Nachweisgesetz in den vergangenen Jahren bereit, wurde aber häufig von Arbeitgebern stiefmütterlich behandelt. Erst durch die jetzigen Neuerungen wird es für viele Arbeitgeber – insbesondere durch die drohenden Bußgelder bei Verstößen – wirklich relevant.

Diese Arbeitsverträge sind betroffen

Das neue Nachweisgesetz bezieht sich ab dem 1. August 2022 sowohl auf alle neuen als auch auf sämtliche alten Arbeitsverträge. Jedoch gelten die neuen Nachweispflichten automatisch nur bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022. Jedoch können bereits beschäftigte Arbeitnehmer den Arbeitgeber auffordern, eine schriftliche Unterrichtung über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ausgehändigt zu erhalten. Ab diesem Zeitraum laufen für jeden Arbeitgeber Fristen für eine Umsetzung. Für jeden einzelnen Verstoß droht durch das reformierte Nachweisgesetz ein Bußgeld – diese waren in der vorherigen Fassung nicht enthalten.

Künftig drohen Bußgelder

Dass die Neufassung des Nachweisgesetzes nicht unterschätzt werden sollte, lässt der Umstand erkennen, dass jeder einzelne Verstoß gegen Pflichten aus dem Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit definiert wird – und daher mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro belegt ist. Wohlgemerkt: Diese Summe gilt für jeden einzelnen Verstoß. Dabei ist irrelevant, ob Nachweise fehlen oder lediglich verspätet erbracht werden. Ein Arbeitgeber, der im Eifer des Gefechts zwar die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigt, diese statt mit der eigenhändigen aber mit einer elektronischen Signatur versieht, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen

Das neue Nachweisgesetz sieht eine Vielzahl an Aspekten vor, die künftig im Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Sie können hier nur einmal verkürzt angerissen werden: Zu diesen wesentlichen Arbeitsbedingungen gehört etwa die Dauer einer Probezeit – sie muss zudem in befristeten Arbeitsverträgen im angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsvertrages stehen. Ebenso ist bei befristeten Verträgen ein konkretes Enddatum zu nennen. Zugleich ist die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitslohnes einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Prämien oder Sonderzahlungen getrennt anzugeben. Und auch im Einzelfall, wenn diese fällig sind. Daneben sind auch Fortbildungen, soweit ein Anspruch besteht, mit aufzuführen und das Verfahren bei einer Kündigung transparent aufzuzeigen.

Ohne Beratung geht es nicht

Die Umsetzung aller Pflichten, die das neue Nachweisgesetz vorgibt, kann indes auch weiterhin eine große Herausforderung sein. Da jedes Fehlverhalten aber künftig mit einem Bußgeld geahndet wird, steigen die Risiken für den Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es, sich so bald wie möglich durch einen Fachanwalt beraten zu lassen und Arbeitsverträge, welchen allen gesetzlichen Anforderungen genügen, erstellen zu lassen. Darüber hinaus sollte die Erstellung eines Factsheets für bereits angestellte Mitarbeiter, das alle wesentlichen Arbeitsbedingungen umfasst, durch einen Experten erfolgen. Nur so kann es gelingen, den Aufklärungspflichten des Gesetzes zu entsprechen.

Über RA Domenic Böhm:

RA Domenic C. Böhm ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Sie betreuen ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht. Weitere Informationen unter: https://sylvenstein-law.de/