München (ots) Der erste Tag des 187. Münchner Oktoberfestes (17. September) verlief nach zweijähriger Corona-Zwangspause im Bereich der Bahnanlagen in und um München recht ruhig. Körperverletzungsdelikte mit geringem Schaden, Alkoholisierte Gleisläufer und zahlreiche Haftvollstreckungen beschäftigten, die in der Spitze rund 190 Beamten/innen der Bundespolizei, rund um die An- und Abreise zur Wiesn.

* Gefährliche Körperverletzung am Caritas-Stand im Hauptbahnhof: Gegen 04:55 Uhr kam es am Caritas-Stand für Ukraine-Vertriebene im Hauptbahnhof München zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 30-jähriger Deutscher soll – aus noch unbekannten Gründen – einem 37-Jährigen aus der Ukraine ins Gesicht geschlagen haben. Der 37-Jährige Helfer aus Augsburg soll den 30-Jährigen aus Bützow in Mecklenburg-Vorpommern zuvor gebeten haben den Caritas-Stand zu verlassen. Als dieser daraufhin zugeschlagen haben soll, setzte ein 18-jähriger Ukrainer Pfefferspray gegen den Aggressor ein, der überwältigt und bis zum Eintreffen der Bundespolizei festgehalten werden konnte. Eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich. Die Bundespolizei hat Ermittlungen, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, eingeleitet. Beim 18-Jährigen aus der Maxvorstadt wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz geprüft, da das Pfefferspray kein Prüfzeichen enthielt.
* Erste Wiesn-KV im Hauptbahnhof:
Gegen 17:45 Uhr musste die Bundespolizei ihre erste „Wiesn-KV“ aufnehmen. Im Hauptbahnhof hatte ein 48-Jähriger aus der Maxvorstadt im Ausgang Bayerstraße eine fünfköpfige Gruppe (alles Deutsche) angerempelt und versucht sich durchzudrängeln. Als er von einem 58-Jährigen aus Köditz, Lkr. Hof, zur Rede gestellt wurde, ging der Münchner auf den Franken und dessen gleichaltrige Ehefrau los, schubste beide und versuchte mehrfach dem Mann ins Gesicht zu schlagen, wobei er mindestens einmal traf, als Unbeteiligte versuchten die beiden zu trennen. Gegen den 48-Jährigen wird von der Bundespolizei wegen Körperverletzung ermittelt. Eine ärztliche Versorgung des 58-Jährigen war nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de