Katastrophale Zwischenbilanz: Nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs

Steigende Anzahl der Verstöße können aufgrund von Personalmangel nicht geahndet werden.

Berlin (ots) Darf auf Sachsens Autobahnen ungestraft aufs Gaspedal getreten werden? Kommt es in Berlin überhaupt noch zur Ahndung von Verkehrsverstößen? Aktuell werden zahlreiche Verkehrsteilnehmer bei Vergehen wie Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nicht belangt. Grund dafür ist ein Personal-Notstand der jeweiligen Bußgeldstellen.

Geblitzt.de/CODUKA GmbH

Mehr als jeder zweite Verkehrsverstoß wird in Sachsen nicht geahndet

Nach Informationen von BILD.de übermittelte die Polizei in Sachsen allein im Jahr 2021 ganze 224.670 Blitzer-Fotos. Doch zu einem Bußgeldverfahren kam es nur in 82.700 Fällen, während 69.120 Bußgeldvorwürfe schlichtweg verjährten. Weitere 72.850 Fällen habe man wegen angeblich zu schlechtem Material nicht weiter verfolgen können.

Ähnliches gilt für die Hauptstadt. Laut Recherchen der Berliner Zeitung hat die Stadt Berlin bis Ende September mit 81 Millionen Euro zwar aufgrund der schärferen Sanktionen nach der Bußgeldnovelle rund 50 Prozent mehr Einnahmen als im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Doch stieg auch die Verjährungs-Quote um 150 Prozent an, im Falle von Geschwindigkeitsverstößen sogar um unfassbare 250 Prozent. Es ist anzunehmen, dass die Situation bei den Bußgeldstellen in weiteren Bundesländern ähnlich gelagert ist.

Personalmangel bei den Bußgeldbehörden?

Dass die Bußgeldstellen bei den Verfahren nicht hinterherkommen, ist offenbar einem Mangel an Personal und veralteter Technik geschuldet. Anstatt die Behörden angesichts der steigenden Verstöße infolge der neuen Bußgeldkatalog-Bestimmungen mit mehr Mitarbeitern aufzustocken, wurden im Zuge der Corona-Pandemie stetig mehr Leute abgezogen oder waren krankgemeldet.

Hohe Einnahmeverluste der Bußgeldstellen in Sachsen und Berlin

Wie BILD.de berichtet, schätzt die Landesdirektion, dass dem Freistaat Sachsen seit 2021 bereits rund 6,5 Mio. Einnahmen aus möglichen Bußgeldverfahren durch die Lappen gegangen sind. Allein auch die 20.000 nicht geahndeten Tempovergehen in Berlin könnte schon bei Annahme des geringsten Bußgelds in Höhe von 55 Euro rund 1,1 Millionen Verlust bedeuten. Zudem ist die Sicherheit im Straßenverkehr aufgrund der Nichtverfolgung von Verstößen nicht mehr ausreichend gewährleistet.

Geblitzt.de prangert mangelnde Verfolgungsgerechtigkeit an

Wer dieser Tage auf deutschen Autobahnen geblitzt wird, wird demnach nicht unbedingt zur Kasse gebeten. Aber wen ereilt ein Bußgeldverfahren und wen nicht? Jan Ginhold ist Geschäftsführer der CODUKA GmbH, die sich mit dem Service Geblitzt.de seit Jahren erfolgreich für die Anliegen von Verkehrsteilnehmern einsetzt. Für ihn liegt hierbei ein Unrechtsverhältnis vor.

„Es kann doch nicht sein, dass der auf seinen Führerschein angewiesene, selbstständige Familienvater für einen Verkehrsverstoß belangt wird und eine weniger vom Fahrverbot betroffene Person dagegen nicht“, so Ginhold. Eine derartige Beliebigkeit bei der Ahndung von Verkehrsverstößen dürfe so nicht fortgeführt werden.

Was man über die Verjährung der Bußgeldvorwürfe wissen sollte

Und wie soll man sich verhalten, wenn man geblitzt worden ist und danach länger nichts von der Bußgeldbehörde gehört hat? Bußgeldvorwürfe verjähren, wenn der Betroffene nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes immer noch keine Post von der Bußgeldstelle erhalten hat. Allerdings kann die Verjährungsfrist durch die Zusendung eines Anhörungsbogens um weitere drei auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Ein nach der Verjährungsfrist erlassene Bußgeldbescheid kann in der Regel also ignoriert werden. „Noch besser aber“, sagt Ginhold, „der Empfänger des Bußgeldbescheids wendet sich an Geblitzt.de, um die Verjährung von Anwälten für Verkehrsrecht bestätigen zu lassen. Diese können mittels Einsicht in die Bußgeldakte feststellen, ob die Verjährung auch wirklich Bestand hat.“

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de

VITAKO diskutiert Verwaltung der Zukunft, Green-IT und Cybersicherheit auf seiner Mitgliederversammlung

Berlin (ots) Vom 10. bis 11. November fand die diesjährige Herbst-Mitgliederversammlung von VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, in Sulzbach (Hessen) statt. Wichtige strategische Verbandsthemen wie die Verwaltung der Zukunft wurden diskutiert, nachdem im Frühjahr bereits die Zukunft der IT-Dienstleister im Fokus stand. Spannende Einblicke gab es bei Vorträgen zur Cybersicherheit und zu Green IT.

Sulzbach, 10.11.2022 Mitgliederversammlung von VITAKO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. im Dorint Hotel in Sulzbach/Taunus. / VITAKO diskutiert Verwaltung der Zukunft, Green-IT und Cybersicherheit auf seiner Mitgliederversammlung

Im formalen Teil beschloss die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss 2021, entlastete den Vorstand und bedankte sich für die geleistete Arbeit. Im inhaltlichen Teil erarbeitete das Plenum in vier Workshop-Gruppen eine erste Vision über die digitale Verwaltung der Zukunft. Diese dient als Grundlage für ein strategisches Gesamtbild für den Verband im Hinblick auf sich wandelnde Rahmenbedingungen, Arbeitsprozesse und Anforderungen seitens der Kommunalverwaltungen und wird stetig weiterentwickelt. Dieser „Blick nach und von außen“ ergänzt die im Frühjahr 2022 geführte Diskussion um die Zukunft der Dienstleister unter dem Titel „Quo vadis“.

Am zweiten Tag standen zwei fachliche Vorträge von Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS, (Thema „Resiliente Verwaltung in Krisenzeiten“) und Marina Köhn, Informatikerin beim Umweltbundesamt, („Nachhaltige Digitalisierung und Green IT“) auf dem Programm.

Manuel Atug stellte in seinem Vortrag dar, dass die öffentliche Verwaltung und ihre Fachverfahren nicht nur kritisch für die eigene Funktionstüchtigkeit, sondern vielmehr auch für die Bevölkerung sind und berichtete über die kriminellen Strukturen hinter den Vorfällen. „Professionell organisierte Banden bieten illegal auf Basis verschiedener Geschäftsmodelle ‚Ransomware as a Service‘ – Leistungen an.“

Marina Köhn bezog sich auf den aktuellen Koalitionsvertrag und den darin formulierten Auftrag: „Nachhaltige Digitalisierung in der kommunalen IT: Ab 2027 bitte klimaneutral.“ Derexponentielle Zuwachs der Datenvolumina steigert den Strombedarf trotz verbesserter Energieeffizienz immer weiter. Daran würden auch die cloudbasierten Datenzentren im Vergleich zu den traditionellen Rechenzentren nichts ändern. Die Energieeffizienz sei eine wesentliche Stellschraube für den nachhaltigen Rechenzentrumsbetrieb. Sie empfiehlt in ihrer Darstellung die Zertifizierung mit dem „Blauen Engel“, ein Umweltzeichen weit über den bisher üblichen PuE (Power Usage Effectiveness) hinaus.

Vitako widmet sich zukünftig, zusammen mit seinen Mitgliedern, dem Thema „nachhaltige Rechenzentren“. Das Plenum war sich mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Rolf Bayer und Geschäftsführer Dr. Ralf Resch einig: Rechenzentren müssen Enabler für Klimaschutz sein und als Adressaten von Klimaschutzmaßnahmen nachhaltige Digitalisierung in Deutschland voranbringen.

Vitako ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. und über 50 Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten bündeln innerhalb von Vitako ihr Know-how. Insgesamt betreuen die Vitako-Mitglieder rund 750.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen.

WEB: vitako.de