Leben und lernen im Nordsee-Internat

St. Peter-Ording (ots) Nach der Lernzeit zum Kiten oder Reiten an den Strand, beim Yoga entspannen oder für das nächste Konzert proben – dort, wo andere Urlaub machen, bietet das Nordsee-Internat St. Peter Ording e.V. (nsi) Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und der Welt ein Miteinander von Lernangeboten zur Förderung der individuellen Neigungen und abwechslungsreichen Freizeitaktivitäten.

Nordsee-Internat-Schuelergruppe in St. Peter-Ording

Unser Wunsch ist, dass unsere Schüler*innen ihr Leben lang von der Zeit im nsi profitieren und gerne daran zurückdenken„, sagt Tim Schaefer, Vorstand des Nordsee-Internats St. Peter Ording e.V.

Das Nordsee-Internat wurde bereits 1946 gegründet. In direkter Nähe zum Deich lernen und leben zurzeit 107 Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 20 Jahren in vier alters- und schulformgerechten Internatshäusern und einer Verselbstständigungs-Wohngemeinschaft. Acht bis zehn Schüler*innen bilden jeweils eine von einem Pädagogen betreute Tutor*innengruppe. In den Gruppen hat jeder seine Aufgaben und übernimmt Verantwortung: Ältere Schüler*innen geben Nachhilfe, oder unterstützen Freizeitkurse und stehen den jüngeren Schüler*innen als Pate zur Seite. Gemeinsam organisierte Ausflüge stärken zusätzlich das Zusammengehörigkeitsgefühl. Mit einem vielseitigen Kursangebot, das vor allem sportliche, künstlerische und kulturelle Begabungen fördert, bietet das Nordsee-Internat eine einzigartige Lehr- und Lernumgebung mit familiärem Rückgrat. So wird das nsi ein zweites Zuhause – mit guten Freunden, echtem Wohlfühlcharakter und einer vertrauensvollen Atmosphäre – ein Ort, an dem sich junge Menschen zu selbstständigen Persönlichkeiten entwickeln.

Durch die gesunde Seeluft und das enge Netzwerk mit Fachärzten ist der beliebte Bade- und Kurort für chronisch kranke Schüler*innen mit Diabetes mellitus Typ 1, Asthma, Allergien und Neurodermitis besonders geeignet. Auch Schüler*innen mit Diagnosen wie Autismus oder ADHS sind willkommen. Sie leben mit ihren Mitschüler*innen in einer engen und inklusiven Gemeinschaft und werden von geschultem Fachpersonal professionell betreut.

Von vielen anderen Internaten in Deutschland unterscheidet sich das Nordsee-Internat dadurch, dass Schule und Internatsleben bewusst eigenständig sind und die Schüler*innen unabhängig über die gesamte Schullaufbahn und darüber hinaus in Ausbildungen begleitet werden können. Ab der 5. Klasse deckt die anliegende Nordseeschule, ein öffentliches Gymnasium (G9) mit Gemeinschaftsschulteil, alle angebotenen Schul- und Abschlussformen ab. Dort lernen die Internatsschüler*innen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen aus der näheren Umgebung. Für eine Fachausbildung können die Berufsschulen in der nordfriesischen Kreisstadt Husum besucht werden.

In der Nachmittagsbetreuung kümmern sich die Lehrkräfte des Internats besonders um die individuellen Lernbedürfnisse der Mädchen und Jungen. Sie vertiefen den Unterrichtsstoff der Schule und unterstützen bei den Hausaufgaben. Zusätzliche Förderangebote gehen auf die Stärken und Schwächen jedes Einzelnen ein. Die Internatspädagog*innen bekräftigen dabei die Schülerinnen und Schüler, jeweilig gewählte Lernstrategien gezielt zu entwickeln. So wird Schule zum Erfolg. Dieses ganzheitliche und inklusive Lernerlebnis macht das Nordsee-Internat für die Mädchen und Jungen zu einem echten LernZuhause. Das Konzept zahlt sich aus: 98 Prozent der Internatsschülerinnen und -schüler erreichten bisher ihren angestrebten Abschluss und jeder Dritte wechselte sogar in die nächsthöhere Schulform.

Großen Wert legt das nsi darauf, die Grundlage für den Lebensweg nach der Schule zu legen. So steht nicht nur ein möglichst guter Schulabschluss im Mittelpunkt, sondern auch die Fähigkeit, einen ausgeprägten Sinn für Mitmenschen und Beziehungen zu entwickeln. „Eine gesunde Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verantwortungsbewusstsein rückt immer weiter in den gesellschaftlichen Fokus. Die Ausprägung dieser sozialen Kompetenzen unterstützen wir durch eine starke Gemeinschaft und die familiäre Atmosphäre auf dem Campus. Dabei achten wir darauf, den Schüler*innen ein Gefühl für die eigenen Wünsche und Bedürfnisse, aber auch für die ihres Gegenübers und der Gruppe zu vermitteln. So reifen im Internat starke Persönlichkeiten, die reflektiert und offen mit anderen zusammenarbeiten können„, beschreibt Tim Schaefer das pädagogische Konzept des Nordsee-Internats in St. Peter Ording.

Weitere Informationen unter: www.nordsee-internat.de

Im Notfall: Notaufnahme oder Praxis?

Für Patientinnen und Patienten ist es nicht immer leicht, herauszufinden, was die richtige Anlaufstelle bei einem dringlichen Anliegen ist.

Baierbrunn (ots) Gleich in die Notaufnahme des Krankenhauses fahren oder erst einmal die Nummer 116117 der kassenärztlichen Vereinigung wählen, um die nächste Bereitschaftspraxis zu finden? Oder sogar den Rettungsdienst unter 112 rufen? Ob ein echter Notfall vorliegt oder ob es auch reicht zu warten, bis die Hausarztpraxis wieder einen Termin frei hat, ist zuweilen schwierig zu entscheiden.

„Im Notfall: Notaufnahme oder Praxis? “

Die Notaufnahme ist eigentlich für Menschen mit schweren oder sogar lebensbedrohlichen Beschwerden gedacht – trotzdem kommen viele mit weniger dringlichen Anliegen. „Dies hängt unter anderem mit falschen Vorstellungen zusammen, was wir in der Notaufnahme leisten müssen und auch mit einer schlechten Aufklärung darüber, welche weiteren Anlaufstellen vorhanden sind“, erklärt Peer Düsedau, Arzt für Notfallmedizin aus Hamburg, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Notaufnahme: Kein Ersatz für den Pflegedienst

Häufig erwarten Patienten vom Notfalldienst eine umfangreiche Untersuchung. Doch werden die Möglichkeiten nur gezielt je nach Beschwerdebild eingesetzt. Auch dürfen die Notfallmediziner keine Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen. Medikamente werden nur in den Mengen mitgegeben, die bis zum nächsten Besuch beim Hausarzt oder der Hausärztin ausreichen.

Eine Notfalleinrichtung ist auch kein Ersatz für einen Pflegedienst, wenn die Versorgung von älteren, pflegebedürftigen Menschen daheim alleine nicht mehr gewährleistet ist. „Die wichtigste Entscheidung, die wir als Ärztinnen und Ärzte in der Notaufnahme treffen müssen, ist, ob Patientinnen oder Patienten stationär aufgenommen werden müssen oder nach Hause entlassen werden können“, sagt Düsedau. Tendenziell sei die Anzahl derer, die wieder nach Hause gehen oder ambulant weiterbehandelt werden kann, größer als der Teil, der im Krankenhaus bleiben muss.

Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, schildern Sie dem Notruf der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 Ihr Anliegen. Ist der Besuch in der Notfallambulanz eines Krankenhauses nicht nötig, schreibt die „Apotheken Umschau“, gibt es – je nach Dringlichkeit und Schwere – verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie besuchen die nächste Notfallpraxis (Anlaufstellen in der Umgebung erhalten Sie im Internet unter https://bereitschaftspraxen.116117.de oder unter 116117).
  2. Der kassenärztliche Notdienst schickt eine Ärztin oder einen Arzt zu Ihnen nach Hause.
  3. Sie vereinbaren einen Termin in Ihrer Hausarztpraxis.

Als Faustregel gilt: Würden Sie mit Ihren Beschwerden auch in die Hausarztpraxis gehen, wählen Sie die 116117. Sind Sie unsicher, wählen Sie die 112.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 5B/2023 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook, Instagram, Twitter und YouTube.

Ärztin nicht willkommen – Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Berlin (ots) Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen. Doch wenn es um den Einzug einer Praxis in einem als Eigentumswohnung vorgesehenen Objekt geht, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch mal anders aussehen.

Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen.

(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 131/20)

Der Fall: Ein Wohnungseigentümer hatte seine Immobilie an die eigene Ehefrau, eine Ärztin, vermietet. Sie betrieb dort eine Praxis. Die Gemeinschaft unternahm über einen sehr langen Zeitraum hinweg nichts, entschloss sich aber ein Vierteljahrhundert später dann doch dagegen vorzugehen. Die WEG verwies auf die Teilungserklärung, die eine solche Nutzung nicht gestatte. Der rege Besucherverkehr störe das Gemeinschaftsleben nachhaltig, argumentierten die Mitglieder.

Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen sahen es zwar dem Grundsatz nach ebenso. Täglich mehr als 50 Patienten, so hieß es im Urteil, das sei schon etwas anderes als eine typische Wohnnutzung. Deswegen bestehe theoretisch ein Unterlassungsanspruch. Im konkreten Fall sei dieser aber wegen des 25-jährigen Hinnehmens der Situation verwirkt.

WEB: http://www.lbs.de