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PolitLupe.de – “nd.DerTag”: Wem der Terror nützt – Kommentar zu den Folgen des Terroranschlags in Moskau

Berlin (ots) Die ersten Meldungen über den Anschlag in Moskau mit mehr als 130 Toten hatten kaum die Runde gemacht, da wurde das furchtbare Geschehen schon ins politische Alltagsgeschäft eingebaut. In Kriegszeiten wird alles instrumentalisiert; dass viele Tote und Verletzte umgehend zur propagandistischen Spielmasse werden, ist dennoch erschütternd. Stimmen aus Russland, von Präsident Putin bestärkt, behaupten eine ukra­ini­sche Verwicklung, wenn nicht sogar Schuld. Auch in der Ukra­ine wird spekuliert: ob der Anschlag nicht ganz gut als Begründung für noch schärfere russische Angriffe taugen würde.

So werden die Toten und Verletzten – Menschen, die sich bei einem Konzert einen schönen Abend machen wollten – ihrer Würde beraubt. Dabei sind viel zu viele Fragen offen, als dass es Zeit für kurzschlüssige Bewertungen wäre. Warum soll die im Bekennerbrief behauptete Täterschaft der Islamisten vom IS nicht glaubhaft sein? Schließlich mag es viele Gründe geben, aus denen Islamisten glauben, mit Russland eine Rechnung offen zu haben: Afghanistan, Tschetschenien, Syrien … Und wieso hat der hochgerüstete russische Sicherheitsapparat die angeblichen Täter zwar schnell gefasst, aber vorher nicht erkannt – oder gewähren lassen?

Der Anschlag von Moskau zeigt – wie auch ukra­ini­sche Angriffe auf russisches Territorium -, dass es nicht möglich ist, anderswo Krieg zu führen, aber dem eigenen Land eine heile Welt vorzugaukeln. Selbst Putins Regierungssprecher Peskow nahm dieser Tage erstmals statt der “militärischen Spezialoperation” das Wort Krieg in den Mund; allerdings meinte er die Unterstützung des Westens für die Ukra­ine. Falls sich die Täterschaft von Islamisten in Moskau bestätigt, hat es Russland womöglich mit zwei Fronten zu tun.

nd.DerTag / nd.DieWoche

http://www.neues-deutschland.de

Bundeswehr erhält neue PATRIOT-Luftverteidigungs Systeme

Koblenz (ots) Die Bundeswehr beschafft insgesamt vier neue Flugabwehrraketensysteme des Typs PATRIOT. Ein entsprechender Vertrag wurde gestern im Beschaffungsamt der Bundeswehr mit dem Hersteller Raytheon geschlossen. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das Vorhaben gebilligt. Der Kauf dieser Waffensysteme dient in Teilen gleichzeitig der Wiederbeschaffung der an die Ukraine abgegebenen Feuereinheiten.

Symbolbild: Das Bild zeigt ein deutsches PATRIOT-System während einer Übung, bei der Neubeschaffung wird auf Sattelzüge zurückgegriffen.
Bildrechte: Bundeswehr Fotograf: Lars Koch

“Es wird nicht nur das an die Ukraine abgegebene Material in kürzester Zeit ersetzt, die neuen PATRIOT-Systeme gehören zur aktuellsten Version des bewährten Luft- und Raketenabwehrsystems”, betont der verantwortliche Projektleiter im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, kurz BAAINBw. Vom Angebotseingang im BAAINBw über die parlamentarische Billigung hin zur Unterzeichnung wurden weniger als zehn Monate benötigt.

Jede der Feuereinheiten besteht aus einem Gefechtsstand, den Startgeräten zum Verschuss der PATRIOT-Lenkflugkörper sowie den Radargeräten und weiterem Material. Der Vertrag beinhaltet neben weiteren Unterstützungsleistungen auch die zugehörigen Ersatzteile.

PATRIOT, die Kurzbezeichnung steht für “Phased Array Tracking Radar for Intercept on Target”, zählt zu den modernsten Flugabwehrsystemen der Welt. Das Waffensystem wird derzeit von acht europäischen Staaten zur Abwehr von gegnerischen Marschflugkörpern, ballistischen Raketen sowie feindlichen Drohnen und Flugzeugen eingesetzt. Auf eine Entfernung von etwa 100 Kilometern und bis in Höhen von 30 Kilometern können die Abwehrraketen in einer gedachten Kuppel um die Stellung Ziele treffen – abhängig vom eingesetzten Lenkflugkörper.

www.bundeswehr.de

D-NEWS.TV – Wolfswarte zwischen Altenau und Torfhaus in der Nähe vom Brocken im Harz

Willkommen bei D-NEWS.TV
Mein Name ist PIA, ich berichte hier
im ersten virtuellen TV Studio
von und für Deutschland
,
auf dem Portal:
Deutschland-Journal.de

D-NEWS.TV – Wolfswarte zwischen Altenau und Torfhaus
in der Nähe vom Brocken im Harz

Ich berichte heute von der Wolfswarte bei Altenau im Harz. Der Bruchberg bietet wunderschöne Wanderwege im Oberharz. Im Nationalpark Harz gelegen, bietet der Bruchberg mit 927 Höhenmetern, eine schroffe Felslandschaft. Er ist der zweithöchste Berg in Niedersachsen. Ein besonderer Höhepunkt ist die Wolfswarte, welche sich etwa 700 Meter nordöstlich des Gipfels des Bruchberges befindet. Als waldlose Kuppe, welche aus verwittertem Bruchberg Quarzit besteht. Bei schönen Wetter kann man von der Wolfswarte aus den Brocken sehen. Ist das Wetter mal nicht so schön gibt es eine Schutzhütte für die Wanderfreunde. Von Altenau aus könnt Ihr auf dem Wolfswarter Weg bis zur Wolfswarte wandern. Alternativ könnt Ihr von Torfhaus direkt zur Wolfswarte auf ca. 4 Kilometer wandern.
Ihre Pia. Danke.

DRF Luftrettung schult mehr als 300 Menschen in Laienreanimation

Erfolgreiche Kooperation mit dem 1. FC Union Berlin

Filderstadt (ots) Gemeinsam mit dem 1. FC Union Berlin hat die DRF Luftrettung heute ein Zeichen für das Leben gesetzt. Die klare Botschaft der Aktion #herzkicker am 23. März am Stadion An der Alten Försterei: Jeder kann helfen, es ist ganz einfach!

Im Notfall Menschenleben retten: die Aktion #herzkicker war ein voller Erfolg.
Bildrechte: DRF Luftrettung

Mehr als 300 Menschen folgten der Einladung und nutzten die Gelegenheit, kostenlose Schulungen zur Laienreanimation zu besuchen. In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa 70.000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand. Die Überlebenschancen der Patienten steigen, je frühzeitiger mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird: am besten noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes.

Oskar Kosche, Geschäftsführer des 1. FC Union Berlin, und Dr. Jörg Braun, Leiter Bereich Medizin der DRF Luftrettung, begrüßten die Besucher am Samstag zur Aktion #herzkicker – Dein Team fürs Leben. Bildrechte: DRF Luftrettung

Dr. Jörg Braun, Leiter des Bereichs Medizin der DRF Luftrettung und Oskar Kosche, Geschäftsführer des 1. FC Union Berlin eröffneten die Veranstaltung. Beide betonten der Stellenwert der Aktion für die schnelle und zielgerichtete Versorgung von Menschen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. “Bereits drei Minuten nach Eintreten dieses Notfalls wird das Gehirn geschädigt. Deshalb sind lebensrettende Maßnahmen durch Ersthelfer so wichtig”, erklärt Dr. Jörg Braun.

“Prüfen, rufen, drücken” – Laienreanimation kann Leben retten

Alle Kurse wurden von Notfallsanitätern und Notärzten der DRF Luftrettung begleitet.
Bildrechte: DRF Luftrettung

Die Reanimationsschulungen, die von Notfallsanitätern und Notärzten der DRF Luftrettung durchgeführt wurden, fanden durchweg regen Anklang. Die Kurse informierten grundlegend zur Wiederbelebung: Auswirkungen eines Herz-Kreislauf-Stillstands auf wichtige Organe, den Stellenwert der Laienreanimation für Überlebens- und Genesungschancen der Patienten und “Prüfen, rufen, drücken” als wichtigste Maßnahmen für Ersthelfer. Direkt im Anschluss war es dann an den Teilnehmenden, an Puppen die Reanimationsmaßnahmen auszuführen und zu üben. Die Ressonanz auf die angebotenen Schulungen war von allen Seiten positiv. “Unsere Veranstaltung heute ist ein weiterer Baustein in unserem breiten Engagement für Reanimation. Es ist wichtig, möglichst viele Menschen für diese Ersthelfermaßnahmen zu ertüchtigen und ihnen zu vermitteln, dass sie nichts falsch machen können – außer nichts zu tun. Das ist uns heute sehr gut gelungen”, erklärt Dr. Jörg Braun.

Die DRF Lufrettung unterstützt seit 2013 die Kampagne “Ein Leben retten. 100pro Reanimation” der Deutschen Stiftung Anästhesie, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und nimmt an den Bad Boller Reanimationsgesprächen teil. Die DRF Luftrettung ist Mitglied im Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), der im Dezember 2007 gegründet wurde. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.

Möglich wurde die Aktion #herzkicker neben der Kooperation mit dem Erstligisten 1. FC Union Berlin auch durch die Unterstützung weiterer Partner, der GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH (Corpuls), dem Deutsche Rat für Wiederbelebung, TO Global Holding GmbH, die Stiftung des 1. FC Union Berlin e. V. sowie Bremen Buildings GmbH.

DRF Luftrettung

http://www.drf-luftrettung.de

Krank im Urlaub: So viel kostet ein Rücktransport nach Deutschland

ADAC Ambulanz Service half 2023 47.473 verletzen und kranken Urlaubern – Auslandskrankenschutz wichtigster Urlaubsbegleiter

München (ots) Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Sie deckt weltweit Krankheitskosten ab, gesetzliche Krankenkassen leisten allenfalls bei Reisen innerhalb Europas. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland, der nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ist generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt – unabhängig vom Urlaubsland.

So teuer kann ein Rücktransport nach Deutschland sein Bildrechte: ADAC SE

Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro fällig werden. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland mit einem der Ambulanzflugzeuge des ADAC zurück nach Deutschland geflogen werden muss.

So schlägt ein Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland mittlerweile mit 350.000 Euro, aus Nord- und Südamerika mit 180.000 Euro und von den Kanarischen Inseln mit 60.000 Euro zu Buche. Aber auch ein bodengebundener Transport im Krankenwagen aus einem der Nachbarländer belastet die Urlaubskasse über die Massen. So kostet ein Rettungstransport mit Arztbegleitung aus St. Moritz in der Schweiz nach München 2.450 Euro. Die Kosten für einen Auslandskrankenschutz nehmen sich angesichts dessen gering aus.

63 mal um die Welt: 2,54 Millionen Flug-Kilometer zurückgelegt

Der ADAC Ambulanz-Service hat 2023 insgesamt 47.473 verletzen und kranken Urlaubern geholfen, für 10.286 organisierte er einen Krankenrücktransport in eine Klinik in der Heimat.

Hauptursachen für die Krankenrücktransporte waren in knapp 60 Prozent der Fälle Verletzungen, 16 Prozent gingen auf Herz-Kreislauf Erkrankungen und acht Prozent auf Schlaganfälle zurück. Die restlichen Diagnosen teilen sich auf in Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen. Die Jets im Auftrag des ADAC legten im Jahr 2023 insgesamt 1,37 Millionen nautische Meilen, bzw. 2,54 Millionen Kilometer zurück. Das entspricht etwa 63 Weltumrundungen und rund 3. 600 Flugstunden.

Auch bei kurzem Ausflug über die Grenze Versicherungsschutz nicht vergessen

Auch bei einem kurzen Ausflug über die Grenze ins benachbarte Ausland sollte man unbedingt an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Denn bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ist man nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Wenn beispielsweise Wanderer oder Skifahrer in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden müssen, braucht man diese Versicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.

Sämtliche Verbraucherschutzorganisationen, das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Krankenkassen selbst raten dazu, bei Auslandsreisen auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung oder eine ADAC Premium-Mitgliedschaft abzuschließen. In der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist der Krankenrücktransport inkludiert, ein Auslandskrankenschutz muss zusätzlich abgeschlossen werden. Den Auslandskrankenschutz gibt es ab 16,40 Euro im Jahr.

ADAC SE

https://www.adac.de

Bundespolizei Direktion München: 874 Tage ins Gefängnis Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

Weyarn (A8) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

Die Bundespolizei hat an der A8 nahe Weyarn einen Polen verhaftet. Der Mann muss für 874 Tage ins Gefängnis.

Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft “abgesessen” hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.

Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Grünes Licht für Cannabis-Teillegalisierung

Four 20 Pharma-CEOs begrüßen Bundesrat-Abstimmungsergebnis

Essen/Paderborn (ots) Die Entscheidung ist gefallen: Der Bundesrat wird das Cannabis-Gesetz (CanG) nicht an den Vermittlungsausschuss verweisen. Damit ist der Weg frei für das schrittweise Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024, die Teillegalisierung von Cannabis steht also unmittelbar bevor. Thomas Schatton und Torsten Greif, Gründer und CEOs der Four 20 Pharma GmbH (Four 20 Pharma), dem führenden Hersteller von Medizinalcannabis in Europa, begrüßen das sehr deutliche Abstimmungsergebnis im Bundesrat, da es für Ärztinnen und Ärzte nun in Kürze deutlich einfacher wird, Medizinalcannabis zu verschreiben. Und somit auch für Patientinnen und Patienten, die Vorteile der Heilpflanze und ihrer Bestandteile im Rahmen einer Therapie für sich nutzen zu können.

Thomas Schatton und Torsten Greif, Gründer und CEOs der Four 20 Pharma GmbH.
Bildrechte: Four 20 Pharma GmbH

Nachdem der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 der Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt hatte, hat das Cannabis-Gesetz (CanG) den Deutschen Bundesrat nach einer sehr klaren Abstimmung am heutigen Freitag, 22. März 2024, passiert. Damit ist der Weg frei für das schrittweise Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann auch für Ärztinnen und Ärzte deutlich einfacher, Medizinalcannabis im Rahmen einer Therapie zu verschreiben. “Wir begrüßen die heutige, sehr eindeutige Entscheidung ausdrücklich, denn bisher standen Ärztinnen und Ärzte vor hohen Hürden, wenn sie ihre Patientinnen und Patienten mit der Heilpflanze therapieren wollten”, erläutert Thomas Schatton, Gründer und CEO von Four 20 Pharma. “Weil Cannabis ab April nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft wird, wird die Verordnung unkomplizierter. Wir sind überzeugt und werden alles dafür tun, dass ab dann noch mehr Menschen von den Vorteilen von Cannabis profitieren können und sich die Therapieoption noch besser etablieren wird”, so Schatton weiter.

Um deutschlandweit die Aufklärungsarbeit zur Wirksamkeit von Medizinalcannabis in der Behandlung verschiedener Erkrankungen weiter voranzubringen und dazu beizutragen, dass Cannabispatientinnen und -patienten eine optimale Versorgung erhalten, hat Four 20 Pharma unter anderem einen Patientenbeirat mit fünf Mitgliedern mit unterschiedlichen Krankheitsbildern (u.a. Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ADHS) gegründet. Mit diesem Gremium möchte Four 20 Pharma geeignete Lösungen in die Politik tragen und zur Umsetzung bringen. Zudem will das Unternehmen so dabei helfen, alte Stigmata abzubauen und Medizinalcannabis als Therapie für eine Vielzahl von Krankheitsbildern bekannt zu machen. Außerdem wird Four 20 Pharma weiterhin in die Erforschung der Wirksamkeit der Heilpflanze investieren, um Evidenz zu schaffen und so auch die Kritiker der Teillegalisierung mittelfristig von den Vorteilen der Pflanze, insbesondere in der medizinischen Anwendung von Cannabis, überzeugen zu können.

“Wir haben es uns darüber hinaus zur Aufgabe gemacht hat, die Versorgung von Erkrankten mit hochqualitativem Medizinalcannabis sicherzustellen, damit Ärztinnen und Ärzte ihnen bestmögliche Therapiemöglichkeiten bieten können. Entsprechend freuen wir uns sehr darüber, dass sich die Kritiker der Teillegalisierung von Cannabis nicht durchsetzen konnten, zumal sie mit teilweise unwissenschaftlichen Argumenten Stimmung gemacht und Menschen so verunsichert haben”, führt Torsten Greif aus. “Fest steht: Die jahrzehntelange Verbotspolitik hat keine Lösungen gebracht, sondern vor allem neue Probleme geschaffen. Das sehr eindeutige Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat am heutigen Tag zeigt, wie hoch der Wunsch nach einer Reform in diesem Bereich wirklich ist. Entsprechend begrüße ich die heutige Entscheidung sehr, weil sie für viele Menschen eine echte Erleichterung mit sich bringen wird.”

Gleichzeitig ist es Thomas Schatton wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Aufklärung über mögliche Risiken bei der Anwendung von Cannabis auch in Zukunft entscheidend bleibt: “Genau wie bei Alkohol oder konventionellen Medikamenten ist auch die Anwendung von Cannabis nicht risikolos. So kann THC beispielweise negative Effekte auf das Gehirn von Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen haben. Entsprechend ist es gerade jetzt und vor allem künftig unabdingbar, umfassend über die Risiken aufzuklären, insbesondere im Bereich des Freizeitkonsums”, so Schatton abschließend.

Four 20 Pharma GmbH

https://420pharma.de

Deutsche Metropolen im Vergleich: Hannover ist unter den Top 10 der günstigsten Großstädte für einen Wochenendtrip

Hannover (ots) Warum immer in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt? Deutschland als Reiseziel ist voller Schätze und Hannover ist einer der strahlendsten unter ihnen. Wer einen budgetfreundlichen und zudem noch nachhaltigen Wochenendtrip innerhalb Deutschlands plant, für den bietet die Leinemetropole genau das Richtige, denn hier trifft Qualität auf Erschwinglichkeit.

Sundowner-Picknick am Maschsee in Hannover
Bildrechte: Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)
Fotograf: Patrick Graf

In dem Städtereise-Index der Reiseexperten von TRAVELCIRCUS hat es Hannover in die Top Ten geschafft. Das Ranking vergleicht 82 deutsche Großstädte, um herauszufinden, welche für einen Wochenendtrip besonders geeignet und dabei auch noch preisgünstig sind. Hannover liegt auf Platz 6.

Analysiert wurde eine breite Palette an Ausgaben, die typischerweise bei einem Städtetrip anfallen: Übernachtung in einem Mittelklassehotel, Verpflegung, Abendessen, Unterhaltungs- und Kulturerlebnisse. Ebenso Parameter wie An- und Abreise und geführte Stadttouren.

Gut & günstig vom Alltag pausieren – in den Osterferien, an Brückentagen oder einfach am Wochenende

Allen voran hat sich Hannover als die Großstadt mit besonders geringen Kosten für An- und Abreise erwiesen. Kein Wunder, die Destination ist das Drehkreuz in der niedersächsischen Infrastruktur, Herzstück des Deutschlandtakts und punktet mit Multimobilität wie einem guten ÖPNV-Netz, einer fahrradfreundlichen Infrastruktur, Car Sharing-Angeboten und dem Rufbus “sprinti”, einem On-Demand-Service der Region Hannover. Ob in der Stadt oder auf dem Land, mit innovativen und kombinierbaren Mobilitätskonzepten kommt man nachhaltig, sicher und preiswert ans Ziel.

Hannover liegt nicht nur günstig. Besonders überzeugt hat es ebenso mit einer Vielzahl von Stadtführungen zu erschwinglichen Preisen. Zudem punktet die City in dem Check der Reiseexperten mit 29 kostenlosen Sehenswürdigkeiten: vom Maschsee über die historische Altstadt bis hin zu Kulturhighlights im öffentlichen Raum, wie die Nanas am Hohen Ufer. Stadtführungen auf eigene Faust (zum Beispiel entlang des Roten Fadens) und kostenloser Eintritt in diverse Museen (freitags), machen Kunst und Kultur an der Leine für jeden zugänglich.

Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten bietet Hannover ebenfalls eine breite Palette an preisgünstigen Unterkunftsmöglichkeiten. Von Hostels bis hin zu Ferienwohnungen gibt es Optionen für jedes Budget.

Nachhaltig und preisbewusst genießen

Auch bei Events und Essensmöglichkeiten muss man nicht tief in die Tasche greifen. Hannovers Gastronomie offeriert kulinarische Auswahl von Street Food bis hin zu Restaurants, die lokale und internationale Küche zu vernünftigen Preisen anbieten. Auch die bunten Stände in der Markthalle oder die Wochenmärkte in den verschiedenen Stadteilen sind eine kostengünstige Möglichkeit, um frische und regionale Produkte zu genießen. Mehr Infos zu Hannovers Gastroangeboten finden Sie unter https://hannover-living.de/restaurants/

Tipp: Mit der HannoverCard gibt es freie Fahrt in Bussen und Bahnen und Ermäßigung bei vielen Partnern. Studierenden bietet die Vorteilskarte Hausmarke satte Rabatte und attraktive Vergünstigungen in der Stadt und Region Hannover.

Die Kombination aus kostengünstigen Freizeitaktivitäten, erschwinglicher Infrastruktur und einem moderaten Preisniveau bei Hotels, Gastronomie und Events, macht Niedersachsens Landeshauptstadt zu einem attraktiven Ziel für Familien aus der Region, die in den Osterferien etwas erleben wollen, ebenso wie für Gäste aus ganz Deutschland, die maximale Erholung in minimaler Zeit für kleines Budget suchen.

Mehr Infos finden Sie unter www.visit-hannover.com

Ford stellt duales Informatik-Studium neu auf

Köln (ots) Ausbildung “Mathematisch-Technische Softwareentwicklung” kombiniert mit dem Studium der “Angewandte Mathematik und Informatik”

  • Kooperationspartner ist die FH Aachen
  • do2informatik startet am 1. September 2024
do2 informatik – Virtual Reality und autonomes Fahren mit Ford
Bildrechte: Ford-Werke GmbH

Ford passt sein duales Studium do2informatik den aktuellen technischen Entwicklungen an und konzentriert die Ausbildung auf Themen wie künstliche Intelligenz oder Entwicklung von Softwarelösungen. Das duale Studium, das erstmalig zum 1. September 2024 am Kölner Ford-Standort beginnt, setzt sich zusammen aus der Ausbildung “Mathematisch-Technische Softwareentwicklung” und dem Studium “Angewandte Mathematik und Informatik”. Der Hochschulteil findet im Technologiepark Köln-Müngersdorf, dem Kölner Standort der FH Aachen, statt. Das gesamte duale Studium dauert drei Jahre und endet mit den beiden Abschlüssen Mathematisch-technischer SoftwareentwicklerIn (IHK) sowie dem Bachelor of Science in “Angewandte Mathematik und Informatik”.

do2informatik – informatik – Azubis bei Ford programmieren
Bildrechte: Ford-Werke GmbH

Inhalte der Ausbildung sind Mathematik, Informatik und Programmierung. Es werden praxisnahe Lösungen von Problemstellungen erarbeitet, indem Modelle aus Informatik, Technik, Naturwissenschaften & Wirtschaft angewendet und dabei technische oder andere Vorgänge simuliert werden. Darüber hinaus sind Projektmanagement und Softwareengineering und -entwicklung wichtige Bestandteile der Ausbildung. Im Studium liegt der Schwerpunkt auf Informatik, Mathematik, der Entwicklung von Algorithmen, Programmiersprachen, Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Robotik, Entwicklung von Datenbanksystemen und -Applikationen.

Ford bietet bereits seit dem 16. September 2003 duale Studiengänge an. Neben do2informatik stehen auch die dualen Studiengänge do2business oder do2technik den Interessierten zur Auswahl. Bewerbungen werden ab sofort entgegengenommen.

Ford-Werke GmbH

http://www.ford.de

Unabhängige Bürgervertreter in Staßfurt sehen in Reduzierung der Wahllokale Demokratie- und Teilhabe Begrenzung

Nach interner Meinungsbildung positionieren sich die Vertreter der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt klar gegen die Reduzierung der Wahllokale in der Salzstadt und den Ortsteilen.

Ralf-P. Schmidt

Bürgervertreterin Daniela Line

Bürgervertreterin Daniela Line aus Löderburg dazu: Gerade für die älteren Bürger sollte jeder Ort ein Wahllokal vorhalten.  Nicht jeder ist mobil oder macht die Briefwahl. Gerade die ältere Generation geht persönlich wählen. Das Risiko ist daher hoch, dass sie nicht gehen, da kein Wahllokal im Ort ist. Dialogpartner Jens Loose aus Staßfurt erklärt: Grundsätzlich ist auf Grund der sinkenden Einwohnerzahl eine Reduzierung sicherlich sinnvoll. Meiner Meinung nach sollte es aber grundsätzlich in jedem Ortsteil mindestens ein Wahllokal geben. Wir haben zwar zeitgleich Europawahl und daher wird die Beteiligung der Wähler schon gegeben sein. Aber Peter Rotter muss ich Recht geben. Wenn ich im Ort kein Wahllokal mehr habe, wird der eh schon wachsenden Wahlmüdigkeit Vorschub geleistet. Schließlich nutzen die meisten einen Sonntagspaziergang fürs Kreuzchen machen. Beim Fall Löbnitz kommt noch erschwerend hinzu, dass für Löbnitz und Hohenerxleben unterschiedliche Ortschaftsräte zu wählen sind. Das Theater, wenn Stimmzettel vertauscht werden, möchte ich mir nicht vorstellen. Ach Du meine Güte…. das ist ja ein Unding. Natürlich müssen die Wahllokale ortsnah sein. Üllnitz hat ein super Gebäude dafür: Die Feuerwehr. Kurzum: Kurze Wege für die Wähler, barrierefreier Zugang, jeder Ortsteil mindestens ein Wahllokal. Meine Meinung – meint Heike Schattschneider aus Glöthe, als sie davon erfährt. Und Bürgervertreterin Kathrin Wüstenhagen meint zur Absicht: Ich denke auch, gerade für die älteren Mitmenschen sind Wahllokale vor Ort sehr wichtig. Viele von ihnen sind auch bei der Möglichkeit der Briefwahl unbeholfen. Daher befürchte ich eine geringere Wahlbeteiligung. Die Unabhängigen Bürgervertreter haben nun im Staßfurter Rathaus nachgefragt, wem die Entscheidungskompetenz zur Reduzierung der Wahllokale zustehe. Die Schließung von Einrichtungen ist Sache des Stadtrates und nicht der Verwaltung oder der Stadtwahlleiterin, stellt Ralf-P. Schmidt für die UBvS klar und ist auf die Reaktion aus dem Rathaus gespannt. Es ist ja noch etwas Zeit, da kann man sicher noch was heilen und Demokratie und Teilhabe ermöglichen, zeigt er sich etwas optimistisch.  

i.A. Ralf-P. Schmidt / 21.03.2024
E-Mail: ralf-p.schmidt@t-online.de

UBvS – Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt
Fraktion im Stadtrat der Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Str. 12
39419 Staßfurt

Pascoe auf Platz 1 – Deutschlands beste Arbeitgeber in Köln prämiert

Gießen (ots) Mit Platz 1 von über 900 Unternehmen steht der pharmazeutische Hersteller aus Gießen erneut auf dem Siegerpodest. Gestern Abend wurde der erfolgreiche Mittelständler erneut von dem Institut “Great Place to Work” in Köln als ausgezeichneter Arbeitgeber bestätigt.

Prämierungsgala “Deutschlands Beste Arbeitgeber 2024” am 21.3.2024 in der Flora Köln. Foto: Gero Breloer für Great Place to Work®

Seit mehr als 10 Jahren stellt sich das Unternehmen regelmäßig dem nationalen und internationalen Wettbewerb der besten Arbeitgeber. Mit Erfolg: Fünfmal belegte Pascoe den ersten Platz als bester Arbeitgeber in Deutschland und im Jahr 2020 sogar auf Platz 1 auf europäischer Ebene.

Annette D. Pascoe, Geschäftsführerin von Pascoe Naturmedizin, zieht eine begeisternde Bilanz: “Der Ideenreichtum und die kollektive Intelligenz unserer Mitarbeiter sind der Garant unseres Erfolges. Meine wichtigsten Führungsaufgaben sind, die Zusammenarbeit zu organisieren, für Transparenz zu sorgen und Liebe in das Unternehmen zu bringen. Wenn jeder den Sinn in seiner täglichen Arbeit sieht, ist das gelungen.”

Nachhaltig, flexibel, agil und auf Augenhöhe mit den Mitarbeitern lautet das Erfolgsrezept des Unternehmens Pascoe mit seiner über 125-jährigen Geschichte.

Jürgen F. Pascoe Geschäftsführer: “Ich bin stolz darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns, seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder zu einem der besten Arbeitgeber Deutschlands gewählt haben. Unser Strategieprozess, der alle einlädt mitzugestalten, um gemeinsam die besten Lösungen zur Erreichung unserer Ziele zu finden, hat sich bewährt. Gerade in herausfordernden Zeiten, die von großen Veränderungen geprägt sind, ist dieser Prozess ein Anker, der uns Orientierung gibt und uns motiviert, unser Unternehmen und unsere Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln”.

Erst kürzlich wurde das Unternehmen in seiner Größenordnung auf Platz 1 als bester Arbeitgeber in der Sparte Industrie & Forschung von dem Institut “Great Place to Work” ausgezeichnet.

Pascoe Naturmedizin

http://www.pascoe.de

Vermittlungsausschuss abgewendet: Cannabis Legalisierung kommt zum 1. April

Berlin (ots) Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute erfolgreich die letzte parlamentarische Hürde genommen: Durch das Ausbleiben der Einberufung des Vermittlungsausschusses tritt das Cannabisgesetz “CanG” (Säule 1) offiziell zum 1. April in Kraft.

Cannabis Bildrechte: Pixabay/7raysmarketing Fotograf: 7raysmarketing

In der Abstimmung sprach sich eine Minderheit für einen Vermittlungsausschuss aus, die Mehrheit enthielt sich beziehungsweise stimmte dagegen. Für die deutsche Cannabisbranche ist dies ein wichtiger, wenn auch gleichzeitig nur erster Schritt, so Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabisunternehmens Sanity Group: “Der Grundstein für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument:innen, aber vor allem auch für eine bessere Patientenversorgung mit Medizinalcannabis wurde heute gelegt. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.” Eine zeitnahe Umsetzung der zweiten Säule des CanG ist nun essentiell. Im medizinischen Kontext rechnet man dagegen aufgrund der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz mit einem starken Anstieg der Patientenzahl, da der Zugang zu dieser Therapieform wesentlich vereinfacht wird.

Um die primären Ziele des Gesetzes, darunter Kinder- und Jugendschutz, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie eine sichere Produktqualität von Cannabiserzeugnissen für den Freizeitgebrauch zu erreichen, sieht Finn Hänsel die in Säule 2 des gesetzlichen Vorhabens geplanten Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften als zentralen Aspekt an: “Selbstverständlich begrüßen wir die mit dem CanG endlich angestoßene Modernisierung der deutschen Drogenpolitik. Gleichzeitig hoffen wir jedoch darauf, dass die Umsetzung nicht mit Säule 1 endet, sondern die gesammelte Expertise der Branche nun auch zum Tragen kommen kann.” Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird ebenfalls ab dem 1. April, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen dagegen erst zum 1. Juli 2024 möglich.

Um den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, reichen die voraussichtlich sehr begrenzte Anzahl an Cannabis-Clubs sowie die Möglichkeit des Eigenanbaus jedoch nicht aus; erhebliche bürokratische Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs erschweren zudem einen flächendeckenden Zugang, so Finn Hänsel. “Die substanzielle Reduktion des Schwarzmarktes und eine damit einhergehende Stärkung des Jugendschutzes können erst mit Säule 2 hinreichend gewährleistet werden, weshalb wir eine baldige Umsetzung fordern. Durch die Versetzung der beiden Säulen geht wertvolle Zeit verloren.”

Einbeziehen von wissenschaftlicher Forschung und Industrie für mehr Qualität und Sicherheit

Von zentraler Bedeutung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung diskutiert wurden, ist nun eine ergebnisoffene Datensammlung. Beispielsweise zum Konsumverhalten, der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie zu gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Sicherheit. “Wissenschaftliche Pilotprojekte schaffen eine vergleichbare Datengrundlage zur Überprüfung der Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen. Darüber hinaus ermöglicht Säule 2 die Umsetzung des wirtschaftlichen Potenzials der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel, das in Säule 1 nicht ausgeschöpft werden kann. Dazu zählen die Schaffung von Arbeitsplätzen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die wirtschaftlichen Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherung”, so Finn Hänsel weiter.

Wie das funktionieren kann, zeigen Pilotversuche in unmittelbarer Nachbarschaft schon heute: “Dank unseres Schweizer Pilotprojektes Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, stehen wir in den Startlöchern, um auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.”

Reklassifizierung von Medizinalcannabis soll ärztliche Verschreibung erleichtern

Mit Blick auf die medizinische Verordnung von Cannabis umfasst das CanG mit dem darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wichtige Erleichterungen für die Patientenversorgung sowie positive Veränderungen für die Ärzte- und Apothekerschaft. Auf die in Deutschland seit 2017 mögliche Verschreibung von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken. Und der Bedarf ist vorhanden: “Umfragen aus Nordamerika zeigen, dass rund 80 Prozent der dortigen Freizeitnutzer:innen Cannabis nicht ausschließlich zum Genuss, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, beispielsweise bei Nervosität, Stress, Schmerz oder Schlafproblemen. Diese können hierzulande künftig deutlich unkomplizierter eine ärztliche Verschreibung für Cannabis erhalten, als es heute der Fall ist”, erklärt Dr. Konstantin Rutz, COO und Geschäftsführer der Sanity Group. “In diesem Kontext gehen wir von einem starken Anstieg der Nachfrage für den medizinischen Einsatz aus, denn nun können Ärztinnen und Ärzte Cannabis endlich ohne die Hürden des BtMG verschreiben – und damit auch deutlich früher in der Patient Journey als bisher. Wir sehen hier einen wichtigen und richtigen Schritt in der Verbesserung von Lebensqualität für Hunderttausende von Patientinnen und Patienten, die unter Beschwerden wie Schlafproblemen, Stress oder chronischen Schmerzen leiden.”

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine mögliche Verordnung auf einem “normalen” Rezept bzw. sogar E-Rezept. “Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, erhoffen wir uns auch eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen”, so Dr. Konstantin Rutz weiter. “Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wäre dann der nächste Schritt, um die potenziell gesundheitsfördernden Eigenschaften von medizinischem Cannabis flächendeckend zugänglich zu machen.”

Sanity Group GmbH

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Ostermarkt auf der Wasserburg Egeln im Salzlandkreis

Bereits im Mittelalter gab es, nach der langen Fastenzeit vor dem Osterfest, große Märkte, die macherorts mit Passionsspielen kombiniert waren.

Dieser alten Tradition folgend lädt die die Stadt Egeln am Palmsonntag den 24. März von 11:00 – 15:00 Uhr zum Ostermarkt auf die Wasserburg ein.

Auch wenn man heutzutage zu jeder Jahreszeit Produkte aus aller Welt in den Supermärkten einkaufen kann, beginnen viele Menschen wieder bewußter auszuwählen und bevorzugen Produkte von kleinen Erzeugern aus der Region. So gibt es auf dem Markt auch frisches vor Ort gebackenes Brot, Wurstwaren von Schwein, Pferd, Strauß und Wild, Konfitüren, Eier, Senf, Gemüse, Blumen, Honig, Ziegenkäse, frisch geräucherter Fisch, Käse von Kuh und Ziege.

Lebendiges Handwerk kann man bei dem Bürstenbinder und an der Wippendrehbank erleben. In der Burgschmiede auf der Unterburg bringt der Hofschmied das Eisen zum Glühen und gibt seine Erklärungen zu diesem alten Handwerk.

Für kleine und große Kinder öffnet die Egelner Burgpuppenbühne um 11:00, 12:00, und 13:00 Uhr ihre Pforten zu dem Stück “Hexe Donnerknall und das Osterfest. 

Zu einem Ausflug in die Geschichte der Region lädt das Egelner Museum mit seinen vielfältigen Ausstellungen ein. In der kleinen Galerie ist noch die aktuelle Sonderausstellung “Burgen und Schlösser auf 0 Euro Souvenirscheinen” zu sehen. Vom 36m hohen Bergfried der Burg hat man einen schönen Ausblick über die weite Region.
Auch das Mittagessen brauchen Sie an diesem Tag nicht selbst zu kochen denn an einigen Ständen und am Vereinshaus des Förderverein Wasserburg werden Kaffee, Kuchen und warme Speisen angeboten.

Uwe Lachmuth
Museumsleiter Wasserburg Egeln,
Wasserburg 6,
39435 Egeln
Tel. 039268- 32 194