Archiv der Kategorie: Polizei

Bundespolizei Direktion München: Mehrere alkoholbedingte Gewaltdelikte

München (ots) Am Freitag und Samstag (19. und 20. Januar) ereigneten sich u.a. mehrere Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Zwei Tatverdächtige werden heute dem Haftrichter vorgeführt.

Am Freitag und Samstag ereigneten sich u.a. mehrere Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Münchner Bundespolizei. Zwei Tatverdächtige einer gefährlichen Körperverletzung an der Hackerbrücke werden heute dem Haftrichter vorgeführt.
Foto: Bundespolizei

Streifen der Landes- und Bundespolizei wurden am Freitag (19. Januar) gegen 06:45 Uhr wegen einer tätlichen Auseinandersetzung zum Bahnhof Dachau gerufen. Ersten Ermittlungen zufolge schaute sich ein 24-Jähriger aus dem Jemen auf seinem Smartphone ein Video an. Ein 22-Jähriger aus Sierra Leone und ein 27-Jähriger aus Gambia nahmen irrigerweise an, dass der 24-Jährige aus Altomünster sie filmt. Die beiden attackierten ihn erst verbal, dann schlugen und traten sie auf ihr Gegenüber ein. Als der 24-Jährige gegen einen Stromkasten geschubst wurde, fiel eine Bierflasche zu Boden. Daraufhin nahm einer der Aggressoren den abgebrochenen Flaschenhals in die Hand und versuchte mit diesem dem Jeminiten gegen den Kopf zu schlagen. Dieser konnte durch Wegducken ausweichen. Zeugen verständigten die Polizei. Ein privat reisender Landespolizist kam hinzu. Er wurde durch den Gambier verbal bedroht. Der 24-Jährige aus dem Jemen trug eine Beule am Kopf sowie eine Schürfwunde an der Hand davon; ärztliche Versorgung benötigte er jedoch nicht. Die beiden Tatverdächtigen wurden zur Wache der Bundespolizeiinspektion München verbracht, wo beim Sierra Leoner aus Starnberg ein Atemalkoholwert von 2,48 Promille und beim Gambier aus Odelzhausen 0,86 Promille gemessen wurden. Gegen beide, die nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß belassen wurden, ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Gambier trat zurückliegend bereits des Öfteren polizeilich in Erscheinung.

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Kurz nach 1 Uhr am Samstag (20. Januar) wurden Beamte der Bundespolizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung am Querbahnsteig des Münchner Hauptbahnhofes gerufen. Erste Ermittlungen, zu denen auch eine Videonachschau gehörte, ergaben, dass zwei Somalier (25 und 33 Jahre alt) auf einen 33-jährigen Türken einschlugen. Dabei war der in Eichenau Wohnende u.a. von einem festgehalten und vom anderen geschlagen worden. Bei beiden, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, wurden Atemalkoholwerte von 3,24 Promille (beim 25-Jährigen) bzw. 2,68 (beim 33-Jährigen) gemessen. Der Türke (0,84 Promille) gab an, keine Schmerzen zu verspüren; Rettungsdienst wurde nicht benötigt. Der Mann aus Eichenau gab zudem an, sich nicht an den vorliegenden Sachverhalt erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete bei beiden wohnsitzlosen Tatverdächtigen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und bereits wiederholt mit Gewalt- wie Eigentumsdelikten polizeilich auffällig geworden waren, die Blutentnahme sowie eine Haftrichtervorführung wegen gefährlicher Körperverletzung für den Sonntag an.

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Kurz nach 5 Uhr (Samstag, 20. Januar) kam es am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Hackerbrücke – aus noch unbekannten Gründen – zu körperlichen Auseinandersetzungen unter mehreren Beteiligten. Dabei erlitt ein 24-Jähriger einen Kieferbruch und ein 26-Jähriger (beide Deutsche) ein Schädelhirntrauma. Beide wurden vom Rettungsdienst medizinisch versorgt und in eine Münchner Klinik verbracht. Drei weitere Beteiligte waren zunächst mit einer S6 (Richtung Ebersberg) unerkannt geflüchtet, konnten jedoch von Beamten der Landespolizei am Lenbachplatz angetroffen, gestellt und der Bundespolizei überstellt werden. Bei der Videoüberprüfung wurden die drei (zwei 22 und 25 Jahre alten Deutsche sowie ein 23-Jähriger aus Angola) als Tatbeteiligte identifiziert. Eine genaue Abgrenzung der Tathandlungen der gefährlichen Körperverletzung erfolgt im Rahmen weiterer Ermittlungen der Bundespolizei. Alle drei verweigerten einen freiwilligen Atemalkoholtest, weswegen von der Staatsanwaltschaft München I gegen die in der Au, in Dillingen und in Bad Wörishofen Wohnenden eine Blutentnahme angeordnet wurde. Alle drei konnten die Wache nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freien Fußes verlassen.

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Bundespolizei Direktion München: Zehnköpfige Migrantengruppe im Regionalzug

Nach Schleusung auf Lkw-Ladefläche mit Zug nach Deutschland

Rosenheim (ots)

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (17. Januar) am Bahnhof in Rosenheim eine zehnköpfige Migrantengruppe in Gewahrsam genommen. Über Fahrkarten verfügten die Insassen eines Regionalzugs aus Kufstein ebenso wenig wie über Einreisepapiere. Eigenen Angaben zufolge stammen die zehn Personen ursprünglich aus der Türkei. Sie sind zum Teil miteinander verwandt.

Die Bundespolizei hat am Bahnhof in Rosenheim eine zehnköpfige türkische Migrantengruppe in Gewahrsam genommen. (Symbolfoto Bundespolizei)

Übereinstimmend berichteten die fünf erwachsenen Türken im Alter zwischen 28 und 48 Jahren, dass sie zuvor mit einem Lastkraftwagen bis nach Österreich geschleust worden waren. Mit auf der Ladefläche waren auch ihre vier Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren, die sie begleiteten. Ein 17-jähriger Geschleuster, der zur Gruppe gehörte, war allein unterwegs.

Alle zehn Migranten wurden vom Rosenheimer Bahnhof zur örtlichen Bundespolizei-Dienststelle gebracht. Im Anschluss an die Versorgung und die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnte der Jugendliche der Obhut des Jugendamts anvertraut werden; die übrigen neun Personen wurden nach Österreich zurückgewiesen. Nachdem die Erwachsenen bei der grenzpolizeilichen Befragung keine Reisegründe angegeben hatten, die auf ein Schutz- oder Asylbedürfnis hingedeutet hätten, mussten sie das Land zusammen mit ihren Kindern verlassen.

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Bundespolizei Direktion München: Airbag mit Zündladung im Gepäck – Bundespolizei ermittelt

Flughafen München (ots) Am Samstag (13. Januar) landete ein 56-jähriger Deutscher mit zwei Airbags im Gepäck. Nachdem er mit dem Flug IA297 aus Erbil (Irak) gelandet war, kontrollierte der Zoll sein Reisegepäck. Dabei stellte sich heraus, dass einer der beiden Airbags noch nicht ausgelöst war und eine scharfe Zündladung enthielt. Die Bundespolizei hat den „explosiven“ Fall übernommen und ermittelt.

Foto des sichergestellten Airbags

Eigentlich wollte der 56-Jährige nur seinem Sohn eine teure Autoreparatur ersparen. Deshalb brachte der Mann von einer Reise aus dem Irak zwei Airbags als Ersatzteile mit. Sie sollten in einen Ford Mustang eingebaut werden, was das Pferd auf dem Airbag deutlich machte.

Foto des sichergestellten Airbags

Dass einer der Airbags noch mit einer scharfen Zündladung versehen war, rief schließlich die Bundespolizei auf den Plan. Die Beamten nahmen den Mann mit zur Wache, wo er wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt wurde. Denn die Einfuhr von Explosivstoffen, unter die ein funktionsfähiger Airbag fällt, ist verboten. Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei sorgte anschließend für den fachgerechten Abtransport des sichergestellten explosiven Ersatzteils. Der Beschuldigte durfte nach Abschluss der Ermittlungen die Wache der Bundespolizei, wenn auch ohne den Airbag, verlassen.

Bundespolizeidirektion München

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Die Bundespolizei auf der Reisemesse „TOURISMA & Caravaning“ 2024 in Magdeburg

Magdeburg (ots) Vom 5. bis 7. Januar 2024 öffnen die Messehallen in Magdeburg in der Tessenowstraße 9, jeweils in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr wieder ihre Türen für die Reisemesse „Tourisma & Caravaning“.

Das Team der Bundespolizei Mitteldeutschland

Beamte der Bundespolizei aus Mitteldeutschland freuen sich auf Ihren Besuch und werden Ihnen die wesentlichen Aufgaben der Bundespolizei im Bereich der Grenz- und Bahnpolizei sowie der Luftsicherheit erläutern.

Ob am Flughafen, auf dem Bahnhof oder an der Grenze, die Bundespolizei wird Ihnen sicher auf einer Ihrer Reisen begegnen. Mit ihren rund 54.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundespolizei eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland leistet. So stellen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise jährlich über 150.000 verbotene Gegenstände bei Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen fest- und sicher. Ein paar dieser Exponate können Sie in Halle 2, am Stand 202 begutachten.

Zudem wird Ihnen aus bundespolizeilicher Sicht bei Ihren Reisevorbereitungen bzw. Reisedurchführungen geholfen. Die Polizeibeamten vor Ort beraten Sie unter anderem zu Reisedokumenten sowie zu den Problematiken der Mitnahme von Gefahrgütern und Flüssigkeiten auf Flugreisen und der polizeilichen Relevanz von vergessenen oder abgestellten Reisegepäck. Urkundenfälschungen werden anhand von praktischen Vorlagen beleuchtet und verbotene Gegenstände zur Besichtigung ausgestellt.

Vorführung des Taschendiebstahlspräventionsteams

Das Taschendiebstahlspräventionsteam wird am Freitag um 17:00 Uhr, am Samstag um 10:00 und 17:00 Uhr und am Sonntag nochmals um 10:00 Uhr auf der Bühne stehen und Ihnen mittels kleiner Rollenspiele im Rahmen mehrerer Aufführungen umfassende Hinweise zum Schutz vor Taschendieben geben. Unser „Dieb“ wird ebenfalls wieder mit von der Partie sein und Ihnen sein Vorgehen genau darstellen. Achten Sie daher genau auf Ihre Taschen und Wertgegenstände! Für all diejenigen, welche sich fragen, wie es nach der Schule oder dem Studium weitergehen soll oder die über eine berufliche Veränderung nachdenken, steht ein Einstellungsberater zur Verfügung und beantwortet allen zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sämtliche Fragen rund um die Ausbildung und das Studium bei der Bundespolizei. Als besonderes Highlight hat der Einstellungsberater VR-Brillen im Gepäck, die Sie gerne aufsetzen können und sich sofort in einer der vielfältigen Einsatzlagen der Bundespolizei befinden werden. Probieren Sie es aus! Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich! Wir freuen uns auf Sie!

Bundespolizeiinspektion Magdeburg

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Bundespolizei Direktion München: Kinder und Gepäck ins Auto gepfercht

Bundespolizei greift 15 Migranten in einem Transporter auf

Lindau (ots) Am Donnerstag (4. Januar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen mit 15 Migranten überbesetzten Transporter gestoppt. Ein ukrainisches Paar hatte versucht, eine dreizehnköpfige ukrainische Familie unerlaubt über die Grenze zu bringen. Wie erste Ermittlungen der Bundespolizei außerdem ergaben, besitzt der mutmaßliche Schleuserfahrer eine weitere Staatsangehörigkeit und hatte in Deutschland vermutlich unberechtigt einen Asylantrag gestellt.

Originalfoto – Quelle: Bundespolizei)

Lindauer Bundespolizisten stoppten am frühen Morgen am Kontrollplatz Sigmarszell einen Transporter mit ukrainischer Zulassung, der mit vier Erwachsenen und elf Kindern, alle ukrainischer Staatsangehörigkeit, besetzt war. Das Fahrzeug war allerdings nur zur Beförderung von neun Personen zugelassen. Einige der Kinder befanden sich nicht angeschnallt und ohne Kindersitze im rückwärtigen Bereich des Fahrzeugs. Hinter ihnen stapelten sich bis unter das Dach Säcke und sonstige Ladung. Der 38-jährige Fahrer und die 37-jährige Beifahrerin, die mit Wohnsitz in Ostfriesland gemeldet sind, wiesen sich mit ihren ukrainischen Reisepässen und deutschen Aufenthaltstiteln aus. Ersten Ermittlungen zufolge besitzt der mutmaßliche Schleuser neben der ukrainischen auch die ungarische Staatsbürgerschaft. Der Mann hatte jedoch als Ukrainer in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Bei den 13 mitreisenden Personen handelte es sich um eine im Landkreis Lörrach gemeldete Familie. Die 36-jährige Mutter und der 37-jährige Vater legten neben ihren ukrainischen Reisepässen ihre deutschen Fiktionsbescheinigungen vor. Die elf Kinder, zwischen einem Jahr und 16 Jahren alt, verfügten über Reisepässe und waren in der Bescheinigung der Mutter eingetragen. Diese deutschen Dokumente bescheinigen jedoch nur die Beantragung eines längerfristigen legalen Aufenthalts, berechtigen jedoch nicht zur Aus- und anschließenden Wiedereinreise.

Die Erwachsenen widersprachen sich in den Vernehmungen hinsichtlich des Zustandekommens der Fahrgemeinschaft, des Reiseziels und der Gegenleistung für die Fahrt. Sehr wahrscheinlich hatte der Fahrer die Familie gezielt abgeholt und sollte sie mindestens bis München verbringen. Eigenen Angaben zufolge wollte die Migrantenfamilie jedoch in die Ukraine reisen. Für die Mitnahme seien dem Fahrer 1.000 Euro versprochen worden.

Die Beamten zeigten Fahrzeuglenker wegen versuchten Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen, Betruges und Urkundenunterdrückung an und informierten die zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt. Auch seine Beifahrerin, die Halterin des Transporters, wird sich ebenso wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten müssen. Die Familienmitglieder erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen leiteten die Bundespolizisten alle Ukrainer an die zuständigen Ausländerbehörden weiter.

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Bundespolizeidirektion München: „Smarte“ Ladung/ Bundespolizei verfolgt Transporter nach Österreich

Füssen/Reutte (ots) Am Mittwochvormittag (20. Dezember) haben Kemptener Bundespolizisten einen italienischen Fahrzeuglenker vom Grenztunnel Füssen (BAB 7) bis nach Österreich verfolgt. Der Fahrer hatte die Anhaltesignale der Beamten missachtet und war über die Grenze nach Österreich gefahren. Die deutschen und österreichischen Polizisten stellten schließlich allerhand technische Mängel am und ein weiteres Auto im Transporter des Italieners fest.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Eine Streife der Kemptener Bundespolizei wollte den Fahrer eines Kastenwagens mit italienischer Zulassung vor dem Grenztunnel Füssen von der Autobahn ableiten und kontrollieren. Der ausreisende Fahrzeuglenker nahm die Anhaltesignale des einweisenden Beamten offensichtlich wahr und reduzierte zunächst ordnungsgemäß die Geschwindigkeit seines Wagens. Dann beschleunigte er jedoch und fuhr in den Grenztunnel ein, woraufhin die Bundespolizisten die Verfolgung aufnahmen und die österreichische Polizei verständigten. Zur Gefährdung der Beamten, des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer kam es dabei nicht. Nach etwa zehn Kilometern, nahe der Anschlussstelle Reutte-Süd, leitete die Streife den Fahrzeuglenker schließlich von der Fernpassstraße ab. Die zuständigen Kollegen der Polizeiinspektion Reutte übernahmen dann die Kontrolle und in Folge die Bearbeitung. Der 52-jährige Fahrer konnte den Beamten keinerlei Ausweisdokumente vorweisen. Die mündlich angegebenen Personal- und Fahrerlaubnisdaten des Italieners konnten jedoch recherchiert und bestätigt werden.

Beim Blick in den Transporter staunten die deutschen wie auch die österreichischen Beamten nicht schlecht. Auf der Ladefläche hatte der Italiener, neben zahlreichen Kartons und anderem Gut, einen Kleinstwagen auf Europaletten geladen. Das kleine Auto hatte der Mann nachweislich gekauft. Aufgrund der sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten war nicht viel in Erfahrung zu bringen, außer, dass der Mann vom Arbeiten kam.

Die Reuttener Kollegen stellten dem in Kampanien wohnhaften Mann schließlich noch eine umfangreiche Mängelliste aus, da insbesondere die Beleuchtung, Ladungssicherung sowie die Reifen seines geliehenen, über 14 Jahre alten Autos nicht vorschriftsgemäß waren. Infolge der festgestellten Verstöße werden der Fahrzeugführer sowie -halter Verwaltungsstrafen erhalten. Nachdem der Italiener seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hatte, durfte er die Heimfahrt antreten.

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Bundespolizei Direktion München: Noch kein Weihnachtsfrieden in Sicht

Bundespolizei ermittelt wegen diverser Körperverletzungsdelikte in Münchner Bahnhöfen.

München (ots) Wenige Tage vor dem Heiligen Abend ist in den Münchner Bahnhöfen von weihnachtlichem Frieden wenig zu sehen. Am Montag (18. Dezember) beschäftigten mehrere Gewaltdelikte in S-Bahnen oder Bahnhöfen die Bundespolizei.

Wenige Tage vor dem Heiligen Abend ist in den Münchner Bahnhöfen von weihnachtlichem Frieden wenig zu sehen. Mehrere Gewaltdelikte in S-Bahnen oder Bahnhöfen beschäftigten die Münchner Bundespolizei.

Kurz nach Mitternacht kam es unter fünf Männern im Ostbahnhof zu körperlichen Auseinandersetzungen. Zwei Marokkaner (21 und 35 Jahre alt) sollen drei Afghanen (22, 23 und 24 Jahre alt) auf deren Aufforderungen keine Zigaretten gegeben haben. Daraufhin soll ein 22-jähriger Afghane eine mitgeführte Bierflasche auf den Boden zerschlagen haben und mit dem abgeschlagenen Flaschenhals drohend auf die beiden Marokkaner zugegangen sein. Der 23-jähriger Begleiter des Aggressors soll dem 21-Jährigen aus Marokko gegen den Oberkörper und der dritte Afghane, der 24-Jährige, ihm ins Gesicht geschlagen haben. Die Attacken führten zu einem unübersichtlichen Gerangel aller fünf Beteiligten, das hinzukommende Bundespolizisten auflösen konnten. Keiner der Männer erlitt sichtbare Verletzungen. Zwei der drei Angreifer, bei denen Atemalkoholwerte von 1,22 bis 1,82 Promille gemessen wurden, waren bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Gewaltdelikten polizeibekannt. Alle drei reisten 2015 ins Bundesgebiet ein.

Gegen 9 Uhr wurde die Bundespolizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einer S-Bahn zum Bahnhof Moosach gerufen. Eine 31-jährige Chinesin wurde – ohne erkennbaren Grund – in der S1 von einer 73-jährigen Österreicherin von hinten unvermittelt angegriffen. Die Ältere schlug der Echingerin gegen den Hinterkopf. Anschließend äußerte die 73-Jährige mehrere verbale, u.a. auch rassistische Attacken gegen die Chinesin. Als die Aggressorin beim Halt in Moosach flüchten wollte, wurde dies durch einen 48-jährigen Deutschen verhindert. Der Mann aus Köln stellte sich der 73-Jährigen in den Weg, woraufhin die Österreicherin wild um sich schlug und den Kölner u.a. mit der Faust im Gesicht traf. Keiner der Beteiligten erlitt sichtbare Verletzungen.

Um 14:30 Uhr war es in einer stadtauswärtigen S4 (Zuglauf Grafrath) im Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Ein Unbekannter hatte einen 17-Jährigen aus Herrieden, Landkreis Ansbach, unvermittelt ins Gesicht geschlagen und ihm dabei einen blutenden Cut an der Ober- und Unterlippe zugefügt. Hintergrund war, dass der 17-Jährige – offensichtlich bedingt durch einen Bremsvorgang der S-Bahn – ersten Ermittlungen zu Folge versehentlich auf den Unbekannten gefallen war. Der Jugendliche wollte sich anschließend selb-ständig in ärztliche Behandlung begeben.

In allen drei Fällen hat die Bundespolizei strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
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Bundespolizei Direktion München: Sexueller Belästiger identifiziert

Dank Zeugenaufruf meldeten sich weitere Geschädigte

München (ots) Am Montag (11. Dezember) konnte die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit dem K15 des Polizeipräsidiums München einen vermeintlichen Sextäter identifizieren. Der zunächst Unbekannte hatte am 07.12.2023 in einer S6 eine 23-Jährige sexuell belästigt (s.a. Pressemitteilung Nr. 345 vom 11.12.2023).

Die Münchner Bundespolizei konnte in Zusammenarbeit mit dem K15 des Polizeipräsidiums München einen vermeintlichen Sextäter identifizieren, der am 7. Dezember 2023 in einer S6 eine 23-Jährige sexuell belästigt hatte.

Bereits am 07. Dezember hatte ein zunächst Unbekannter nach 19:35 Uhr in einer Richtung Tutzing verkehrenden S-Bahn ab Marienplatz eine 23-jährige Deutsche belästigt. Der Mann zeigte ihr auf seinem Handy zunächst ein Video mit eindeutig pornografischem Inhalt. Als das Smartphone zu Boden fiel, näherte er sich der verängstigten Gräfelfingerin und fasste ihr mehrfach in den Intimbereich. Den mitgeführten Rucksack nutzte er, um damit Umstehenden den Blick auf sein Tun zu verdecken. Erst als die 23-Jährige aufstand und sich einer Mitreisenden zuwandte, stellte sich diese schützend vor das Opfer.

Nach einem öffentlichen Zeugenaufruf meldeten sich bei der Bundespolizei mehrere Frauen, die ebenfalls belästigt wurden bzw. die sich als Zeugen der Attacke zur Verfügung stellten.

Dank Unterstützung des Kriminalfachdezernat 15 des Polizeipräsidiums München und der vorhandenen Bilder aus der S-Bahnaufzeichnung konnte nunmehr ein 55-jähriger Afghane als Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei einer Gefährderansprache des in Krailling, Landkreis Starnberg, in einer Asylunterkunft Wohnenden wurde u.a. die Tatkleidung vom Tattag aufgefunden und für das folgende Strafverfahren wegen sexueller Belästigung fotografisch dokumentiert. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 55-jährige Afghane auf freien Fuß belassen.

Der Vorfall hatte sich in einer hochfrequentierten S-Bahn ereignet, trotzdem war die Tat, ob der verdeckten Tathandlung, offensichtlich nur von sehr wenigen Mitreisenden bemerkt worden.

Der 55-Jährige ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und war im August 2015 erstmalig ins Bundesgebiet eingereist. Er ist bereits mit einschlägigen, wie auch anderen unterschiedlichen Delikten polizeilich in Erscheinung getreten; letztmalig im Oktober 2023 wegen exhibitionistischer Handlungen in einem MVV-Bus.

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Bundespolizei Direktion München: Neun Monate nach Abschiebung vor Gericht

Bundespolizei ertappt drei kamerunische Asylbewerber

Lindau (ots) Am Sonntagnachmittag (10. Dezember) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) drei Kameruner gestoppte. Zwei von ihnen hatten versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Einer dieser Migranten war erst in diesem Jahr abgeschoben worden. Der andere hatte lediglich eine Duldung dabei, die nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Der dritte Insasse muss sich als Organisator der Fahrt nun wegen Einschleusens von Ausländern verantworten.

Symbolfoto – Quellenangabe „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten stoppten auf dem Kontrollplatz Sigmarszell einen mit drei kamerunischen Staatsangehörigen besetzten Transporter mit deutscher Zulassung. Der 25-jährige Fahrer konnte den Beamten lediglich seinen Führerschein vorlegen. Die Polizisten fanden heraus, dass der Kameruner bereits 2016 einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte, welcher in Folge abgelehnt worden war. Im März dieses Jahres war die Abschiebung des Migranten in sein Heimatland erfolgt, weswegen gegen ihn ein bis September 2025 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Eigenen Angaben zufolge hält sich der 25-Jährige bereits seit September wieder in Deutschland auf und lebt derzeit in einer Asylbewerberunterkunft.

Der 36-jährige Beifahrer, der im Landkreis Sigmaringen gemeldet ist, zeigte seine Duldung vor, welche jedoch nicht zur Aus- und Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der 2019 gestellte Asylantrag des Migranten bereits im September 2022 abgelehnt worden war. Der ausreisepflichtige Migrant konnte aber aufgrund seiner ungeklärten Identität bisher nicht abgeschoben werden.

Der 26-jährige Mitfahrer konnte eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit Berufsausbildung vorweisen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Migrant, der sich bereits seit 2015 in Deutschland aufhält, im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, obwohl er diesen nicht bei sich führte. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass der 26-Jährige das Auto für einen Transport nach Bregenz ausgeliehen und die Mitfahrt seiner Landsleute organisiert hatte. Der Mann erhielt eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern und kam, nachdem sein Wohnsitz im Landkreis Ravensburg bestätigt war, auf freien Fuß.

Die Bundespolizisten zeigten den Beifahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da zu diesem Zeitpunkt keine Plätze in einer Abschiebehafteinrichtung zur Verfügung standen und eine Zurückweisung nach Kamerun mangels Reisepasses nicht möglich war, leiteten die Beamten den Migranten an die für ihn zuständige Ausländerbehörde weiter.

Die Bundespolizisten führten den Fahrzeuglenker, der sich wegen versuchter unerlaubter Einreise und Beihilfe verantworten muss, am Montagvormittag (11. Dezember) beim Amtsgericht Lindau vor. Da der Haftantrag der Bundespolizei abgelehnt wurde, leiteten die Beamten den Mann anschließend an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiter.

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Bundespolizei Direktion München: Mutmaßliche Schleuser auf B2 festgenommen

Bundespolizei ermittelt gegen Syrer und Irakerin wegen Einschleusens von Ausländern

Mittenwald / Klais / B2 (ots) Die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei beschuldigt einen Syrer und eine Irakerin, als Schleuser tätig gewesen zu sein. Der syrische Pkw-Fahrer wurde Montagvormittag (27. November), die irakische Autofahrerin noch in der Nacht mit mehreren Migranten an der B2 festgenommen.

Die Garmisch-Partenkichner Bundespolizei hat auf der B2 zwei mutmaßliche Schleuser festgenommen.

Nahe Mittenwald stoppten die Bundespolizisten einen Wagen mit österreichischem Kennzeichen. Am Steuer saß ein 23-jähriger Mann, der gemäß seinem österreichischen Flüchtlingspass ursprünglich aus Syrien stammt. Seine drei Mitfahrer, Landsleute im Alter von 18, 19 und 43 Jahren, verfügten über keine gültigen Papiere, die für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären. Nachdem sie jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden waren, wurden zwei von ihnen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München weitergeleitet. Der 19-Jährige musste hingegen auf richterliche Anordnung hin die Zurückweisungshaft antreten. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, hatte er in der Vergangenheit bereits bei bulgarischen Behörden ein Schutzersuchen gestellt. Daher wird er nach Bulgarien zurückkehren müssen. Mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern hat der in Österreich gemeldete syrische Fahrzeugführer zu rechnen. Nachdem er eine entsprechende Strafanzeige entgegengenommen hatte, durfte er das Bundespolizeirevier in Garmisch-Partenkirchen wieder verlassen.

Gegen eine 25-jährige Irakerin ermittelt die Bundespolizei ebenfalls wegen Schleuserei. Die Frau saß am Steuer eines in Italien zugelassenen Autos. Wie sie konnten auch ihre zwei irakischen Mitfahrer, 18 und 26 Jahre alt, bei der grenzpolizeilichen Kontrolle auf Höhe Klais keine gültigen Einreisepapiere vorzeigen. Den Recherchen zufolge hatten sich die beiden Männer und die Frau schon seit längerer Zeit in Italien aufgehalten. Dort waren sie auch registriert worden. Alle drei wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise, die Frau zusätzlich wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend mussten sie auf Veranlassung der Bundespolizei das Land in Richtung Italien verlassen.

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Bundespolizei Direktion München: Drehgestell einer S-Bahn entgleist

Bundespolizei ermittelt – Kein Personenschaden!

München (ots) In den frühen Morgenstunden des Donnerstags (23. November) entgleiste im S-Bahn-Stammstreckentunnel zwischen Isartorplatz und Rosenheimer Platz ein Drehgestell einer S-Bahn. Es kam zu keinem Personenschaden, jedoch zu erheblichem Sachschaden mit Behinderungen im S-Bahnverkehr.

Bild von der Unfallstelle: Das Drehgestell liegt unmittelbar auf der Schiene auf.

Gegen 01:20 Uhr entgleiste im S-Bahn-Stammstreckentunnel zwischen den Haltepunkten Isartorplatz und Rosenheimer Platz das Drehgestell einer S-Bahn an einer Weiche. Dadurch kam es zu Beschädigungen im Gleisbett und am Unterbau sowie an der S-Bahn.

Aus der S-Bahn (Langzug) wurde eine geringe Anzahl Reisender durch den Triebfahrzeugführer bzw. die Feuerwehr zurück auf den Bahnsteig des Haltepunktes Isartorplatz evakuiert. Da der vordere Wagen der S-Bahn noch teilweise in der Station stand, konnten dort, und aus dem zweiten Wagen, die Reisenden den Zug durch die Türen verlassen. Verletzt wurde niemand!

Im Bereich des Stammstreckentunnels wurden Bauarbeiten an der Oberleitung durchgeführt. Es fand eingeschränkter S-Bahnverkehr statt. Wegen der Bauarbeiten waren bereits mehrere S-Bahnen vom Gleis Richtung Ostbahnhof problemlos auf das Gegengleis (stadteinwärts) umgeleitet worden.

Bei der betroffenen S3 fuhr das erste Drehgestell des vorderen Triebwagens nach der Weiche regulär zum Gegengleis. Das zweite Drehgestell geriet aus unbekannter Ursache von den Schienen ins Gleisbett. Die S-Bahn war mit einer Geschwindigkeit von rund 15 Km/h unterwegs.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverehr aufgenommen.

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Bundespolizei Direktion München: Gewalttaten im Hauptbahnhof München

München (ots) Am Samstag (18. November) ereigneten sich im Hauptbahnhof München u.a. zwei Gewaltdelikte, die zu Ermittlungen der Bundespolizei führten. In einem Fall wurde ein 33-Jähriger verletzt. Der 32-jährige Täter kam in Untersuchungshaft. Gegen einen anderen, der Beamte tätlich angriff, einen 42-Jährigen, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet.

Nach Gewaltdelikten im Münchner Hauptbahnhof kam ein 32-Jähriger, der mit einer Glasflasche angriff in Haft und gegen einen 42-Jährigen, der Bundespolizisten attackierte, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet.

Kurz nach 01:36 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München – aus noch ungeklärten Gründen – zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Erste Ermittlungen ergaben, dass ein 32-jähriger Somalier einem Landsmann eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen hatte. Der Attackierte erlitt eine Kopfplatzwunde, die im Krankenhaus behandelt wurde; dort diagnostizierten Ärzte zudem eine Gehirnerschütterung. Noch im Tagesverlauf entließ sich der Verletzte selbst aus der Klinik. Gegen den mit 0,9 Promille alkoholisierten Täter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I von einem Richter Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung angeordnet. Der Somalier war erstmalig im März 2016 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und war im Dezember 2019 mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden. Ermittlungen ergaben, dass er in polizeilichen Systemen mit insgesamt 25 Aliaspersonalien einliegt. Zudem wurde gegen ihn wegen zahlreicher Rohheitsdelikte, insbesondere Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, polizeilich ermittelt.

Gegen 02:30 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes, nahe eines Schnellrestaurants – aus unbekannten Gründen – zu verbalen Streitigkeiten. Im Rahmen der Personalienfeststellung wurde bei einem der Beteiligten, einem 42-Jährigen aus Ungarn, eine Haftnotierung festgestellt. Er war wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.785 Euro verurteilt worden; ersatzweise sollte für 119 in Haft. Bei der Mitnahme zur Wache am Gleis 26 wurde der Ungar immer aggressiver, schrie u.a. unbeteiligte Passanten an. Auf dem Weg zur Durchsuchung in die Gewahrsamsräume attackierte er unvermittelt Bundespolizisten, die jedoch unverletzt blieben und ihren Dienst fortsetzen konnten. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Wohnsitzlose seine Geldstrafe bereits beglichen hatte, die Fahndungsausschreibung bislang jedoch noch nicht gelöscht worden war. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 170 EUR an. Nach Begleichung der Summe und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten konnte der mit 1,9 Promille Alkoholisierte die Wache freien Fußes verlassen. Der ungarische Staatsangehörige war im Oktober 2011 erstmals ins Bundesgebiet eingereist. Ermittlungen ergaben, dass er mit fünf verschiedenen Personalien in polizeilichen Systemen einliegt. Zurückliegend war er u.a. mit tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Erschleichen von Leistungen polizeilich in Erscheinung getreten.

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Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn empfängt interessierte Reisegruppe

… von Polizisten und deren Angehörige vom Polizeipräsidium Nordhessen – Überraschung über Vielfältigkeit der Aufgaben beim Zoll

Bad Reichenhall, Walserberg, Rosenheim (ots)

Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn (Quelle: Zoll)

Im Oktober empfing das Zollamt Bad Reichenhall – Autobahn interessierten Besuch. Bei der über dreißigköpfigen Reisegruppe handelte es sich um Beschäftigte des Polizeipräsidiums Nordhessen – teils mit ihren Angehörigen – die sich im Landkreis Bad Reichenhall gerade im Rahmen eines Ausflugs befanden. Da diese es sich bereits zur Gewohnheit gemacht hatten, in ihr Ausflugsprogramm den Besuch einer Behörde einzubauen, traf ihre Auswahl dieses Mal auf das Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn.

Zollamtsvorsteher Zolloberamtsrat Martin Dietl (Quelle: Zoll)

In Empfang genommen vom Zollamtsvorsteher Zolloberamtsrat Martin Dietl und Pressesprecherin Marion Dirscherl, folgten sie interessiert zunächst dem geschichtlichen Background zum Zollamt am Walserberg und kleinen Anekdoten aus Zeiten, als das Zollamt noch ein Grenzzollamt war. So betonte der Zollamtsleiter, dass für das Zollamt mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (EU) am 01.01.1995 eine völlig neue Zeitrechnung begann.

Besuchergruppe aus Nordhessen (Quelle: Zoll)

War es zum Beispiel bis dahin Pflicht, mitgebrachte Waren beim Zollamt anzumelden, besteht nunmehr für die Importeure die Wahlmöglichkeit, sich für ein Zollamt innerhalb der gesamten EU zu entscheiden. Das Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn mit seinen etwa 45 Bediensteten, das ab dato „nur noch“ ein Binnenzollamt darstellte, verdankt seine weitere Daseinsberechtigung unter anderem seiner strategisch günstigen Lage und den guten Wirtschaftsbeziehungen der EU zur Türkei: Die Fahrzeit vom Hafen Triest, wo viele türkische Waren von der Fähre auf die Straßen wechseln, bis zur Grenze am Walserberg, also zum Zollamt, beträgt ziemlich genau eine zulässige LKW-Lenkzeit. Das Angebot, die Zollformalitäten am Walserberg zu erledigen, wo auch eine große Raststätte sowie eine große Anzahl an Spediteuren zur Verfügung stehen, hat für die LKW-Fahrer/innen noch einen überzeugenden weiteren Vorteil: Bei Abfertigung vor Ort darf der große Amtsplatz auch zur Einhaltung der Ruhezeiten genutzt werden.

Ein Zuhörer stellte da die Frage, wie es in Anbetracht der Wahlmöglichkeit des Abfertigungsortes sein kann, dass abzufertigende Waren nicht einfach ohne zollrechtliche Abfertigung an ihren Bestimmungsort gelangen, beantwortete Dietl mit Verweis auf das internationale Versandrecht: Eröffnet beispielsweise ein türkischer Importeur ein Versandverfahren beim türkischen Zoll, bleibt der elektronische Vorgang solange als unerledigt markiert, bis die Ware beim Zoll im Bestimmungsland abgefertigt wurde. Erfolgt nach einer bestimmten Frist keine Erledigungsmeldung, so startet das System automatisiert ein entsprechendes Suchverfahren.

In Anbetracht der zu Zeiten vor dem Österreich-Beitritt zur EU geschilderten Aufgriffshäufigkeit äußerte eine andere Besucherin Bedenken: Würde nun nicht mehr jede Einfuhr kontrolliert bzw. abgefertigt, entgingen dem Zoll möglicherweise viele Schmuggelwaren. Das sei so nur zum Teil richtig, entgegnete Dietl. Die Abfertigungstätigkeit hat sich modernisiert und angepasst. So ist mittels digitaler Zollanmeldung bereits Tage im Voraus erkennbar, welche Waren beim Zollamt abgefertigt werden. Dabei bestimmen die Abfertigungsbeamten ganz individuell darüber, ob der Fahrer seine Ladung bei der Abfertigung gestellen und eine Warenbeschau ermöglichen muss. Hier sind natürlich verschiedene Faktoren relevant. Nicht nur das jeweilige Bauchgefühl zählt, sondern auch Erfahrungswerte und das Eingreifen des Zolls bei einschlägigen Warengruppen. Handeln ist angesagt, sobald zum Beispiel Markenrechte gefährdet sein könnten. Aber auch die Produktsicherheit ist ein vom Zoll zu schützendes Gut. So ist es nach wie vor auch nicht selbstverständlich, dass alle technischen Gegenstände mit dem in Europa vorgeschriebenen CE-Kennzeichen versehen sind. Alle möglichen Gegenstände, die vielleicht eine Gefahr für die künftigen Nutzer- und Nutzerinnen darstellen könnten, werden genauestens unter die Lupe genommen. Für Erstaunen sorgte vor Kurzem ein Unternehmen, das einen Fleischzerkleinerer importieren wollte. Am Gerät war keine Schutzvorrichtung für die sich im Inneren des bizarren Geräts drehenden Messer vorhanden. Nicht auszudenken, was passieren würde, würde man bei der Bedienung mit der Hand abrutschen. Aufgrund der Verletzungsgefahr konnte eine Freigabe für den freien Verkehr so nicht erteilt werden.

Ob auch versuchte Einfuhren vorkommen würden, die unter das Artenschutzabkommen fallen, bejahte Dietl, betonte aber, dass es eher selten sei, dass zum Beispiel artengeschützte, ausgestopfte Tiere oder aus diesen hergestellte Waren im LKW vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit im Postverkehr auf über das Internet bestellte artengeschützte Tier- aber auch Pflanzenprodukte zu stoßen, ist aber stets gegeben. Wer Tiere oder Gegenstände der Tier- und Pflanzenwelt, welche aufgrund des Washingtoner Artenschutzabkommens geschützt werden, in den freien Verkehr zu bringen beabsichtigt, dem drohen harte Strafen. Hinsichtlich der Thematik, dass das Hauptzollamt Rosenheim mit seinen vier Zollämtern und seinem großen Bezirk – von der Grenze am Walserberg bis nach München, südlich bis Garmisch-Partenkirchen und nach Norden bis Altötting – vielfältigste Einsatzmöglichkeiten für seine Beschäftigten bietet und dabei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie groß schreibt, führte Pressesprecherin Marion Dirscherl an: „Derzeit hat die Zollverwaltung 24 Aufgabenbereiche. Dabei entwickeln sich die Zuständigkeiten stets weiter. Aber auch der persönliche Werdegang kann abwechslungsreich gestaltet werden. Wer sich beispielsweise nach seiner mehrjährigen Tätigkeit in waffentragenden Aufgabenbereichen gerne beruflich umorientieren möchte, für den ist das in der Regel kein Problem. Dazu bietet das Hauptzollamt Rosenheim Tätigkeiten wie Kfz-Steuererhebung, Verbrauchsteuersachbearbeitung, Vollstreckungsinnendienst, Ahndung von Bußgeldangelegenheiten. Um nur einige Beispiele zu nennen.“

Obwohl die Besucherinnen und Besucher zuhause in Hessen einen regen Kontakt bzw. freundschaftlichen Austausch mit dem Zoll pflegen und deshalb auch schon einiges über die Arbeit des Zolls wussten, waren sie doch erstaunt über die Vielfältigkeit der Aufgaben.

www.zoll.de

Bundespolizei Direktion München: Renitenter Bahnkunde beißt Polizisten

Streit über Abo-Kündigung eskaliert

München (ots) Ein 29-Jähriger, der am Donnerstagnachmittag (9. November) mit den Stornierungsbedingungen des Deutschlandtickets nicht einverstanden war, ging erst auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn los und biss später einen Polizisten in den Unterarm.

Symbolbild: Bundespolizisten legen am Boden liegenden Mann Handschellen an

Nach einer Blutentnahme blieb er auf freien Fuß. Gegen 13:45 Uhr versuchte der Afghane das Abo seines Deutschlandtickets am Infopoint des Münchner Hauptbahnhofes zu kündigen. Als der Mitarbeiter im erklärte, dass dies nur online möglich ist, beleidigte und bedrohte er ihn. Eine Streife des Bahn-Sicherheitsdienstes kam zur Unterstützung hinzu und brachte den in München Wohnenden aus dem Bahnhof, wobei er auch die Securities beleidigte und bedrohte. Aus diesem Grund wurde die Bundespolizei zur Unterstützung hinzugerufen und der Mann von den Beamten zur Wache gebracht. Dabei kam es auch zu Beleidigungen gegen die Polizeikräfte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt der Afghane einen Platzverweis, dem er nicht freiwillig nachkam. Als die Beamten ihn deshalb aus dem Bahnhof geleiteten, fing der Mann an sich zu wehren und sich aus dem Griff zu lösen. Beim zu Boden bringen biss er einem 23-jährigen Bundespolizisten in den Unterarm und zerriss dessen Handschuh. Der Beamte trug einen deutlichen Bissabdruck und einen Bluterguss davon, der ambulant im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Afghane wurde erneut, diesmal gefesselt, zur Dienststelle gebracht. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an. Die Bundespolizei führt die Ermittlungen wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der 29-Jährige auf freien Fuß belassen.

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Bundespolizeidirektion München: Aller „guten“ Dinge sind drei.

Bundespolizei greift bekannte Migrantenfamilie auf.

Lindau/Traunstein/Freilassing (ots) Am Sonntagmorgen (29. Oktober) hat die Bundespolizei im Bahnhof Lindau Reutin eine türkische Familie kontrolliert, die versucht hatte, entgegen einer Wiedereinreisesperre unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Migranten mussten später nach Österreich zurück. In den vorangegangenen Tagen hatte die Freilassinger Bundespolizei die Familie bereits zweimal ohne Ausweisdokumente aufgegriffen.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in einem EuroCity-Zug sechs türkische Staatsangehörige, zwei Erwachsene mit ihren vier Kindern. Die Migranten konnten keinerlei Ausweispapiere vorweisen, sondern verfügten lediglich über Dokumente der österreichischen Fremdenpolizei sowie Bahnfahrkarten für die Strecke Bregenz-Ulm. Durch die Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen alle Familienmitglieder eine Wiedereinreisesperre für Deutschland besteht. Die mitgeführten Bahnfahrkarten ließen darauf schließen, dass die Migranten zuvor bereits von Salzburg nach Bregenz gereist waren. Die Erwachsenen erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der 37-jährige Familienvater, der als Organisator der Reise fungierte, wurde außerdem wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt. Die Beamten wiesen die Familie am Nachmittag nach Österreich zurück.

Die Bundespolizisten ermittelten, dass die sechs Migranten bereits am 24. Oktober im Landkreis Traunstein im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Großschleusung von 46 türkischen Staatsangehörigen aufgegriffen worden waren. Am Folgetag wurde die Familie nach Österreich zurückgeschoben und mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik belegt. Nur einen Tag später (26. Oktober) hatten die Migranten mit einer Regionalbahn aus Salzburg erneut versucht, unerlaubt einzureisen. Dieses Mal stoppten Bundespolizisten die Familie im Bahnhof Freilassing und wiesen sie am Morgen des 27. Oktober nach Österreich zurück.

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www.bundespolizei.de