Arbeit muss sich für Trennungseltern lohnen – angemessene Erhöhung des notwendigen Eigenbedarfs

Die Kritik unterhaltspflichtiger Mütter und Väter an den großzügigen Regelungen beim Bürgergeld reißt nicht ab.

Kindesunterhalt – Selbstbehalt: – Bürgergeld

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hebt immer wieder hervor: „Arbeit lohnt sich immer.“ Aber das nehmen ihm Trennungseltern, Unterhaltspflichtige mit geringem und mittlerem Einkommen nicht ab. Sie vergleichen die Segnungen des Bürgergeldes mit dem eigenen Status. Kritisiert werden die hohen Vermögensfreigrenzen, die Abschaffung von Sanktionen, bessere Hinzuverdienste, Vorrang der Ausbildung vor Aushilfsjob, gesicherte Anpassung und Anhebung der Grundsicherung an die Teuerungsrate. „Die Politikverdrossenheit unterhaltspflichtiger Mütter und Väter mit mittlerem und niederem Einkommen ist groß. Sie müssen mit 1160 EURO – klarkommen. Seit drei Jahren wurde der Selbstbehalt trotz Inflation, Explosion der Miet- und Energiekosten nicht erhöht. Gleichzeitig stieg der Kindesunterhalt um fast 15 Prozent. Einseitig wurden Unterhaltspflichtige schlechter gestellt. Jetzt muss der notwendige Eigenbedarf, der Selbstbehalt, auf 1482 EURO angehoben werden“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Notwendiger Eigenbedarf: Erhöhung von Regelbedarf, Wohnungspauschale,

ISUV fordert eine Anhebung des notwendigen Eigenbedarfs für Unterhaltspflichtige auf Grund von Nachholbedarf sowie jetzt inflationsbedingt von 1160 EURO auf 1482 EURO pro Monat ab 1. Januar 2023. „Wir fordern eine angemessene Erhöhung des notwendigen Eigenbedarfs der berufstätigen unterhaltspflichtigen Trennungseltern, wie ihn Sozialminister Heil den nicht erwerbstätigen Bürgergeldempfänger/Innen zusichert“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski macht folgende Rechnung auf: Ausgangspunkt ist der Regelsatz nach SGB II – zukünftig „Bürgergeld“, der ab 1. Januar 2023 von 449 auf 502 EURO angehoben wird. Folglich muss der Regelbedarf auch plus 10 Prozent Selbstbedarf auf 552 Euro angehoben werden. Des Weiteren „müssen“ im Rahmen des notwendigen Eigenbedarfs die Wohnkosten von monatlich 430,00 € auf 600,00 € erhöht werden. Für 600 EURO – bisher für 430 EURO – sollen Unterhaltspflichtige eine angemessene – warme – Wohnung finanzieren. „Mir ist bewusst, dass dies nur in einigen Fällen zu schaffen sein wird. Da bleibt dann nur die Klage auf höheren Selbstbehalt – oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen“, schränkt Waruschewski ein. „Das Wohngeld wird ab 1.1.2023 kräftig erhöht und ausgeweitet, entsprechend muss auch die Wohnungspauschale berufstätiger Trennungseltern angehoben werden. Was immer außer Acht gelassen wird, sie brauchen eine Wohnung, in der sie auch Kinder betreuen können“, hebt Waruschewski hervor.

Entsprechend dem Motto von Sozialminister Heil – „Arbeit lohnt sich immer“ muss sich dies im Selbstbehalt niederschlagen. Entsprechend dokumentiert der Erwerbstätigenselbstbehalt um wieviel EURO sich Arbeit lohnt. Jetzt sind das monatlich 200,00 €, die einem Erwerbstätigen gegenüber einem Nichterwerbstätigen zugebilligt werden. Diesen Lohnabstand möchte ISUV auf 300,00 € angehoben wissen. „Auch in der Krise muss klar sein: Erwerbstätigkeit muss sich lohnen. Arbeit lohnt sich immer, sagt der Bundesarbeitsminister, das muss beim Selbstbehalt deutlich hervortreten“, fordert Waruschewski. Im Selbstbehalt wird zudem auch eine Versicherungspauschale von monatlich 30 EURO eingerechnet, was dann die Summe von 1482 EURO ergibt.

Was Trennungseltern am Bürgergeld kritisieren

„Die Ansätze des Bürgergelds, die von der Ampel hervorgehoben werden – mehr Respekt vor der Lebensleistung, weniger Sanktionen, vertrauensvolle Kooperation zwischen Arbeitssuchenden und Job-Center, verlässliche Existenzsicherung, lange Karenzzeiten für die Unterkunftskosten, ausgeweitetes Schonvermögen – sind mir zwar sympathisch, aber unterhaltspflichtige Trennungseltern erleben das anders. Sie vergleichen die Regelungen im Unterhaltsrecht mit den Regelungen beim Bürgergeld. Berufstätige Trennungseltern fühlen sich grob benachteiligt, respektlos behandelt“, hat Ulbrich festgestellt.

Im Einzelnen wird kritisiert:

Hohes Schonvermögen: „Wenn es um Kindesunterhalt geht, muss jeder Euro abgegeben werden, obwohl man arbeitet. Jemand der nicht arbeitet darf 60 000 EURO behalten, bekommt den Lebensunterhalt bezahlt, obwohl er den selbst zahlen kann“, wird in einer Mail kritisiert.

Zur Abschaffung der Sanktionen: „Ich kann den Mindestunterhalt nicht zahlen für meine zwei Kinder. Die Richterin hat mir gesagt, dass ich einen zweiten Job suchen soll. Warum soll ich noch arbeiten, mit Bürgergeld geht es mir besser, ohne zu arbeiten.“

Verlässliche Existenzsicherung: „Ich lebe seit 5 Jahren vom Selbstbehalt, hoffe seitdem darauf, dass der Selbstbehalt angehoben wird, ich mir eine größere Wohnung leisten kann, die Kinder bei mir übernachten können, ich nicht mehr schwarzarbeiten muss, um einigermaßen über die Runden zu kommen.“

Übergangszeit bei Wohnen: „Stimmt es, dass das Jobcenter in den ersten zwei Jahren die Miete und die Heizung bezahlt, auch wenn ich Geld gespart habe. Bei der Trennung hat mich mein Mann aus der Wohnung geklagt. Ich musste meine Ersparnisse einsetzen, zahle für eine viel kleinere Wohnung 630 EURO und Heizkosten 89 EURO monatlich. Für die Einrichtung der Wohnung hat mein Erspartes nicht mehr gereicht. Dafür gehe ich jeden Tag arbeiten und zahle Mindestunterhalt.“

Unterhaltspflichtige Trennungseltern aus den Augen verloren?

Die Ampel rechtfertigt die Regelungen, schiebt Kritik beiseite und bezichtigt Kritiker der „sozialen Kälte“. „Bei Trennungseltern dringt die Regierung damit nicht durch. Trennungseltern nehmen zurecht in Anspruch Leistungsträger zu sein, verweisen darauf voll berufstätig zu sein, Kinder zu betreuen, den eigenen Unterhalt und den der Kinder sowie Steuern nach Steuerklasse I zu zahlen. Sie fühlen sich von der Politik im Vergleich zu Bürgergeld-Beziehern im Stich gelassen, respektlos behandelt. Benachteiligt die Ampel Berufstätige, hat sie die Probleme von Familien, Trennungsfamilien mit mittlerem und geringem Einkommen aus den Augen verloren?“ fragt ISUV-Pressesprecher Linsler.

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