Die neue Zuckersteuer in Deutschland soll ab 1. Juli 2027 gelten und gezuckerte Getränke nach ihrem Zuckergehalt besteuern. Ziel ist es, Gesundheit zu schützen, Kosten im Gesundheitssystem zu senken und die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

Die Bundesregierung hat Mitte Oktober 2026 die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke beschlossen. Damit folgt sie den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sowie zahlreichen Verbänden aus Medizin, Wissenschaft und Verbraucherschutz. Die Steuer soll dazu beitragen, den hohen Konsum stark gezuckerter Getränke zu reduzieren und langfristig die gesundheitlichen Folgen wie Übergewicht, Diabetes, Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen und Karies einzudämmen.
Die jährlichen Versorgungskosten, die durch den Konsum zuckerhaltiger Getränke entstehen, werden auf rund 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Durch die neue Abgabe sollen diese Kosten sinken und gleichzeitig die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben. Die Steuer soll außerdem einen Anreiz für Hersteller schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Welche Getränke sind betroffen?
Besteuert werden sollen Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Dazu gehören unter anderem:
- Limonaden und Softdrinks
- Eistees
- Energydrinks
- Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz
- Sirupe und Konzentrate für Gastronomie und Haushalte
Nicht betroffen sind alkoholhaltige Getränke, alkoholfreies Bier oder Wein, reine Frucht‑ und Gemüsesäfte sowie Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind.