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Der Bundestag hat die sogenannte „Frühstartrente“ beschlossen.
Die private Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein – also erstmals im Jahr 2085.“ Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Erste Nutznießer sind Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden.