Bedauerlich ist, dass das von Staudte geleitete Landwirtschaftsministerium nach wie vor flugunfähige Enten zur Ausbildung von Jagdhunden zulässt und auch die Hundearbeit im Wildschweingatter nicht abschafft. Unsere Erfahrung ist, dass sogenannte „brauchbare“ Hunde – das sind Jagdhunde, die eine Jagdprüfung bestanden haben – in der Praxis oft willkürlich und nicht tierschutzgerecht eingesetzt werden. So findet man bei Drückjagden, ob privat oder staatlich organisiert, Jagdhunde, die für diese Arbeit nicht geeignet sind: Langbeinige Hunde, die gesunde Rehe, Hirsche oder Wildschweine hetzen, lautlos jagende Hunde, die Wildtieren jegliche Chance der Flucht verbauen oder nicht kontrollierbare Hundemeuten, die Wildtiere, manchmal auch Weidetiere reißen. Eine weidgerechte und damit tierschutzkonforme Jagd ist so nicht möglich.
Beim Rehwild wird die Hegeverpflichtung, die im Jagdrecht einen Ansatz von Tierschutz verankert, gleich ganz abgeschafft. Das bedeutet, dass es der Willkür der Niedersächsischen Landesforsten oder privater Revierinhaber überlassen bleibt, beliebig in die Population und die Sozialstruktur, also quantitativ und qualitativ jagdlich einzugreifen. Das kann zur kompletten Ausrottung von Rehwild in einzelnen Revieren führen, wie wir es aus privaten und staatlichen Jagdrevieren z.B. in Sachsen hören.
Es gibt aber auch einen Streif am Horizont: Was vielleicht bleibt, sind Einschränkungen bei der Fallenjagd und bei der Baujagd, möglicherweise auch beim Einsatz von Füchsen beim Jagdhundetraining in Schliefenanlagen. Nach den Plänen des Ministeriums soll es auch nicht mehr erlaubt sein, Hunde zu erschießen und die Zulassung von Jagdgattern soll nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren auslaufen.
Die minimale Einschränkung hinsichtlich der Tötung von freilaufenden Katzen ist ein Freifahrtschein für den weiteren Abschuss von Katzen. Das Problem streunender und verwilderter Katzen oder auch wildernder Katzen kriegt man so nicht in den Griff. Zielführend im Hinblick auf Katzenschutz und Artenschutz wären das Chippen, Registrieren und Kastrieren aller freilaufenden Katzen.
Nicht nachvollziehbar ist, warum Totschlagfallen in jagdlich befriedeten Bezirken nach wie vor für die Tötung von Steinmardern zugelassen werden soll. Vom Steinmarder geht keine Gefahr aus, die nicht auch ohne seine Tötung verhindert werden kann. Nur ein vollständiges Verbot von Totschlagfallen kann Missbrauch und Tierleid reduzieren.
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