Ein Landtagspräsident ist der Parlamentspräsident eines deutschen Landesparlaments. Er leitet im Wechsel mit seinen Stellvertretern die Plenarsitzungen des Landtags, führt Wahlen und Abstimmungen durch und vertritt das Parlament in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen. Er wird von den Landtagsabgeordneten aus deren Mitte gewählt und bildet zusammen mit den Vizepräsidenten und ggf. weiteren Mitgliedern das Präsidium oder den Vorstand.






