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Bye-bye, Steuermythen: Die eigene Steuererklärung selbstbewusst erledigen

Berlin (ots) Verunsichert und überfordert bei der Steuererklärung? „Ja“, sagen rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen in Deutschland*. Doch das muss nicht sein: Deutschlands beliebteste Steuer-App Taxfix räumt mit hartnäckigen Steuermythen auf und hilft, die eigene Steuererklärung bequem und sicher selbst – per App oder online – zu erledigen. Die Abgabefrist ist jedoch kein Mythos, diese endet in diesem Jahr am 31. Oktober 2022.

Wahr oder unwahr? Die hartnäckigsten Steuermythen

Vielleicht ist diese Unsicherheit auch ein Grund, warum bislang nur rund 40 Prozent der Menschen ihre Steuererklärung selbst machen. 20 Prozent holen sich stattdessen lieber Unterstützung vom Lohnsteuerhilfeverein oder einem*r Steuerberater*in und bei 15 Prozent helfen die Familienangehörigen*. Taxfix möchte an dieser Stelle unterstützen und steuerpflichtige Privatpersonen ermutigen, sich selbst an die eigene Steuererklärung zu wagen – und im Schnitt rund 1.072 Euro** zurückzubekommen:

„Das ist fast so einfach wie Online-Banking“, sagt Steuerexperte Florian Machnow von Taxfix. „Man(n) – und Frau – muss sich nur trauen!“

Deutsche lieben digitale Anwendungen

In der Tat: Mehr als zwei Drittel der Deutschen* erledigen ihre Bankgeschäfte online. Und längst ist dies keine Frage des Geschlechts oder Alters mehr. „Finanzielle Themen online zu regeln, ist Alltag geworden“, so Machnow. Die Steuererklärung geht mit Taxfix ähnlich leicht von der Hand, indem Benutzer*innen bequem durch jeden einzelnen Schritt der Steuererklärung geführt werden – Fehler nahezu ausgeschlossen.

Um die Hemmschwelle vor der Erledigung der eigenen Steuererklärung abzubauen, räumt Florian Machnow jetzt mit den hartnäckigsten Steuermythen auf. Los geht’s!

1. „Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das jedes Jahr tun!“ Das ist wohl der hartnäckigste Steuer-Irrtum – und stimmt glücklicherweise nicht. Wer einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, ist nicht verpflichtet, im nächsten Jahr wieder eine abzugeben. Wer nächstes Jahr dennoch vom Finanzamt zur Abgabe erinnert wird, antwortet einfach, dass keine Abgabepflicht besteht.

2. Die Steuererklärung lohnt sich einfach nicht!“ In Wahrheit lohnt sich die Steuererklärung meistens. Laut dem Statistischen Bundesamt winken im Schnitt 1.072 Euro Erstattung. Einige bekommen natürlich auch weniger. Fakt ist aber: 80 Prozent der Steuerzahler*innen können mit mindestens 100 Euro rechnen. Neugierig auf die eigene Rückerstattung? Dann jetzt direkt mit Taxfix kostenlos berechnen lassen.

3. „Arbeitslosengeld ist steuerfrei!“ Richtig, denn vom Arbeitslosengeld selbst wird keine Steuer abgezogen. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das Arbeitslosengeld erhöht also den Steuersatz des restlichen Einkommens. Obwohl es steuerfrei ist, kann es zu einer Nachzahlung führen.

4. „Mit Versicherungen kann ich Steuern sparen!“ Das stimmt – zum Teil. Viele Versicherungsbeiträge lassen sich absetzen. Dazu zählen Riester- und Rürup-Rente und weitere sogenannte Personenversicherungen. Viele davon jedoch nur begrenzt. Nicht absetzbar sind typischerweise Sachversicherungen wie Hausratversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Gepäckversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung.

5. „Die Steuererklärung muss jetzt elektronisch eingereicht werden!“ Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens verpflichtet Unternehmen und Selbstständige seit 2011, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg einzureichen. Nichtselbstständige Arbeitnehmer*innen haben die Wahl und können die Steuererklärung per Brief, Fax, persönlich beim Finanzamt – oder auf elektronischem Weg abgeben. Mit Taxfix meist sogar unter einer halben Stunde.

6. „Meine Freund*innen dürfen mir nicht bei der Steuererklärung helfen!“ Ja, das ist richtig. Beim Ausfüllen der eigenen Steuererklärung darf nicht jede*r helfen. Das ist im § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Freund*innen oder Kolleg*innen bei der Steuererklärung zu helfen oder deren Hilfe anzunehmen, ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wer kostenlos helfen darf, verraten wir hier.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Dokumente

Im Downloadbereich sind u.a. folgende Umfrageergebnisse von YouGov/Taxfix zum Thema „Steuern und Finanzen“ erhältlich

  • Umfrageergebnis: Wofür nutzen die Deutschen die Steuererstattung?
  • Umfrageergebnis: Vergleich Männer Frauen
  • Umfrageergebnis: Vergleich Freunde, Bekannte und Familie
  • Umfrageergebnis: In diesem Alter machen Deutsche erstmals ihre Steuererklärung
  • Umfrageergebnis: Deutsche lieben digitale Steueranwendungen
  • Umfrageergebnis: Die meisten Deutschen nutzen App- und Onlinebanking
  • Umfrageergebnis: Bundesländervergleich – Die Eiligsten und die Entspannten
  • Statistisches Bundesamt: So viele Menschen erhalten positives Steuerergebnis
  • Statistisches Bundesamt: So hoch liegt die durchschnittliche Steuererstattung
  • Taxfix- Checkliste „Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?“

Legende

* Laut einer aktuellen Umfrage von YouGov im Auftrag von Taxfix.

** Quelle: Statistisches Bundesamt

In Szene gesetzt – Wie Fotografen ihre Webseite richtig aufbauen und so mehr Kunden gewinnen

Hannover (ots) Der Internetauftritt entscheidet in jeder Branche über Erfolg oder Misserfolg des Geschäfts. Die Fotografie bildet da keine Ausnahme. Edmond Rätzel ist Fotograf und Marketingexperte für Fotografen. Er unterstützt Einsteiger und Profis mit individuellen Strategien bei der planbaren Gewinnung von Aufträgen. Wir haben uns bei ihm erkundigt, wie die Webseite eines Fotografen aussehen sollte.

Edmond Rätzel ist Fotograf und Marketingexperte für Fotografen.

Die Fotos des Hochzeitsfotografen sind sicherlich großartig, doch das Paar, das auf der Suche nach einem Fotografen für seine Hochzeit war, hat sie nicht gesehen. Sie haben die Seite verlassen, bevor sie sich bis zum Portfolio durchgeklickt hatten. Auf der Landingpage, auf die sie über eine Werbeanzeige kamen, war ein großes Logo zu sehen. Zudem einige Bilder, die den Fotografen bei der Arbeit zeigen. Es erweckte nicht den Eindruck, als würde er eine Hochzeit fotografieren. „Das ist leider keine Seltenheit“, sagt Edmond Rätzel. „Fotografen beherrschen ihr Handwerk, da macht ihnen in der Regel niemand etwas vor. Wenn es aber ums Marketing geht, sieht es düster aus.“ Das beginne mit der Webseite. Schließlich ist der Internetauftritt das Aushängeschild des Fotografen. Es ist der Ort, an dem er die Interessenten von sich und seiner Arbeit überzeugen muss. Wer sich nicht richtig präsentiert und es den potenziellen Kunden unnötig schwer macht, wird kaum Aufträge bekommen.

Die Webseite von Edmond Rätzel ist hingegen übersichtlich. Man weiß sofort, worum es geht: „Mehr Kunden als Fotograf oder Filmemacher“, steht weit oben auf der linken Seite. Auf der rechten Seite ist ein Video eingebunden. Der Experte erzählt in eineinhalb Minuten, was er für die Fotografen tun kann und wie er zur Fotografie gekommen ist. Angefangen als Hobbyfotograf, wurde aus einem anspruchsvollen Hobby schließlich sein Beruf. Viele Jahre arbeitete Edmond Rätzel erfolgreich in der Produktfotografie.

„Dass ich als Produktfotograf so gefragt war, hatte natürlich in erster Linie mit der Qualität meiner Arbeit zu tun“, schätzt er heute ein. „Ich hätte mich in dem engen Markt aber kaum durchsetzen können, wenn ich mein Marketing nicht perfektioniert hätte.“ Rätzel sah gleichzeitig, dass andere Fotografen, die ebenfalls ausgezeichnete Bilder ablieferten, fast ohne Aufträge dastanden. Seit mittlerweile vier Jahren unterstützt er nun Fotografen und Filmemacher mit Konzepten für ein effizientes Marketing. An dieser Stelle erklärt er, was für die Webseite eines Fotografen wichtig ist.

Die Webseite muss auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet sein

Viel eher als dem Fotografen muss den Auftraggebern die Webseite gefallen. Das bedeutet zwar nicht, dass der Fotograf seine Webseite gegen seine Vorlieben gestalten soll, er sollte jedoch darauf achten, stets das Kundeninteresse in den Fokus zu stellen. Eine Webseite hat schließlich den übergeordneten Zweck, Interessenten in Kunden zu verwandeln. Dazu müssen sie sich auf der Seite wohlfühlen und einen konkreten Eindruck in die Arbeit des Fotografen erhalten.

Ist ein Kunde beispielsweise auf der Suche nach einem Hochzeitsfotografen, ist er ganz darauf fokussiert, ein noch so gelungenes Bild, beispielsweise von einer Landschaft, kann hier nichts bezwecken. Stattdessen sollte innerhalb weniger Sekunden klar werden, dass es sich um einen Hochzeitsfotografen handelt. Webdesign und Angebot sollten hier stets im Einklang stehen.

Ist das Angebot von Paketen sinnvoll?

Grundsätzlich sind Paket-Angebote durchaus sinnvoll. So kann es gelingen, die Bedürfnisse der Kunden besser zu befriedigen. Allerdings sollte hierbei unbedingt darauf geachtet werden, nicht zu viele Pakete anzubieten. Muss der Kunde aus einer Auswahl aus mehr als drei Paketen entscheiden, fühlt sich dieser meist überfordert und bricht den Besuch der Seite ab. Sind die Pakete allerdings nach groß, mittel und klein sortiert, bietet das genug Auswahl, ohne das Maß zu überschreiten. Kunden greifen hier zumeist zum mittleren Paket, da sie häufig bereit sind, etwas mehr Geld zu investieren, das teuerste Angebot muss es jedoch nicht sein. Das Anbieten verschiedener Paketgrößen gewährleistet, dass sich alle Kunden zurechtfinden und angesprochen fühlen.

Sollten Preise angegeben werden?

Preise sollten auf keinen Fall angegeben werden. Die Kunden verstehen aufgrund der Anordnung und des Inhalts, dass die Pakete verschiedene Preise haben. Sie werden sich nach ihren Wünschen orientieren und Kontakt aufnehmen, um sich über die konkreten Kosten zu informieren. Ist der Preis bereits auf der Webseite einsehbar, springen diejenigen sofort ab, denen der Preis zu hoch erscheint. Der Fotograf hat keine Chance, sie im Gespräch von seinem Angebot zu überzeugen. Es gibt im Übrigen auch Kunden, die abspringen, weil ihnen das Angebot zu billig erscheint. Preise sollten den Interessenten also besser erst bei der Kontaktaufnahme genannt werden, wenn der Fotograf auf Einwände reagieren kann. Eine Gesprächsführung, die Interessenten zu Kunden macht, will natürlich auch gelernt sein.

Sie sind Fotograf oder Filmemacher, möchten langfristig mehr Kundenanfragen generieren und wünschen sich Unterstützung bei Ihrem professionellen Internetauftritt? Melden Sie sich jetzt bei Edmond Rätzel und vereinbaren Sie einen Termin!

Kontakt:

Edmond Rätzel
https://edmond-raetzel.de

Notstand im Heizungskeller: Mit Heizungscheck zum Energiesparen

Eschborn (ots) Reduzierte Gaslieferungen aus Russland, steigende Energiepreise, und das Inkrafttreten des europäischen Notfallplans: Die Versorgungskrise spitzt sich zu, Energiesparen ist das Gebot der Stunde.

Ein Heizungscheck gewährleistet die optimale Funktion der Heizungsanlage und hilft dabei, Energie und Kosten zu sparen.

Um die Energieversorgung im kommenden Winter und darüber hinaus sicherzustellen, plant die Bundesregierung bereits eine Reihe neuer Regelungen. Für mehr Energieeffizienz im Gebäude lohnt sich schon jetzt ein Blick in den Heizungskeller. Denn: 55 Prozent aller Heizungsanlagen in Deutschland sind älter als 15 Jahre und werden nicht regelmäßig gewartet. Zu diesem Ergebnis kam bereits das 2018 bis 2021 vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Forschungsprojekt „BaltBest“*, an dem Techem beteiligt war und das den Einfluss der Betriebsführung auf die Effizienz von Bestandsheizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern untersuchte. Um Energie zu sparen, braucht es nicht immer gleich ein Anlagentausch. Ein Heizungscheck, wie der Techem HeizungsCheck Plus, legt Optimierungspotenziale offen und gewährleistet die sparsame, umweltschonende Funktion der gesamten Heizungsanlage. Techem, ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, zeigt, wie sich durch das geringinvestive Prüfverfahren Energie und Kosten sparen lassen.

Bevor der Winter kommt – Vier Vorteile eines Heizungschecks:

1- Energie sparen durch optimierten Anlagenbetrieb

Lediglich jede fünfte Heizungsanlage in Deutschland ist optimal eingestellt und dimensioniert. Dies führt dazu, dass knapp 80 Prozent aller Anlagen in Mehrfamilienhäusern zu hoch eingestellt sind und mehr als 40 Prozent im Sommer sowie im Winter durchlaufen. In der Praxis bedeutet ein solch ineffizienter Anlagenbetrieb einen rund 10 Prozent höheren Energieverbrauch. Ein Heizungscheck gibt Auskunft darüber, wie effizient eine Anlage läuft und ob energetische Verbesserungen möglich sind. Wärmeerzeuger und smarte Thermostate sollten bestenfalls optimal aufeinander abgestimmt sein. Nur wenn das gewährleistet ist, kann die Heizung effizient arbeiten.

2 – Kosten senken durch geringeren Verbrauch

Laut einer aktuellen Prognose des Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) werden die Heizkosten für eine durchschnittliche, 70 m² große Wohnung 2022 gegenüber 2021 um bis zu 61 Prozent für Öl und 77 Prozent für Gas steigen. Da 85 Prozent der Energiekosten im Haushalt auf den Wärme- und Wasserverbrauch entfallen, können optimierte Heizungsanlagen einen erheblichen Beitrag zur Kosteneinsparung für Vermietende und Mietende leisten. Durch einen effizienteren Anlagenbetrieb werden beispielsweise stabile Raumtemperaturen besser aufrechterhalten und unnötiger Wärmeverlust vermieden. Ein Heizungscheck liefert die benötigten Ansatzpunkte für dessen Optimierung.

3 – Emissionen reduzieren und CO2-Abgabe minimieren

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben. Für die Abgabe für Emissionen von Wohngebäuden wird ein Stufenmodell eingeführt, das die Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden aufteilt: Je schlechter die Energiebilanz eines Wohngebäudes ist, desto höher ist der Kostenteil, der von den Vermietenden zu tragen ist. Ein Heizungscheck gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Heizungsanlage und zeigt auf, durch welche Maßnahmen sich der Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen eines Gebäudes reduzieren lassen.

4 – Neuen gesetzlichen Pflichten nachkommen

Die Bundesregierung kündigte kürzlich an, 2023 einen verbindlichen Heizungscheck einzuführen. Dies bedeutet, dass der Heizungscheck zukünftig voraussichtlich verpflichtend für Vermietende wird. Nach aktueller Planung der Bundesregierung sollen sie den verbindlichen Heizungscheck erstmals bis zum Jahreswechsel 2023/24 durchführen. Wer sich allerdings schon jetzt um den Check kümmert, kann bereits diesen Winter von den Vorteilen einer optimierten Heizungsanlage profitieren und ist ideal vorbereitet, wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.

Normiertes, geringinvestives Prüfverfahren für mehr Energieeffizienz im Gebäude

Der Heizungscheck ist ein genormtes und strukturiertes Prüfverfahren nach DIN EN 15378, um die Wärmeerzeugung, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe von Heizungsanlagen zu überprüfen und vergleichbare Ergebnisse zu liefern. Als QS-zertifiziertes Unternehmen übernimmt Techem beim Heizungscheck die Begehung und Bewertung der Heizungsanlage. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Inspektionsbericht zusammengefasst, der die Basis für Optimierungsmaßnahmen bildet. Grundlage für den Heizungscheck sind die betreffende EU-Richtlinie (EPBD) sowie das Prüfverfahren der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie (VDZ).

Weitere Informationen zum Thema Heizungscheck sowie den Services von Techem erhalten Sie auf unserer Webseite.

SpeiseCard.de – Vorteile

Hier die Vorteile der SpeiseCard.de

SpeiseCard.de – Vorteile

Ihre Speisekarte wird digital blätterbar auf unseren Server gespeichert, es ist keine eigene Webseite erforderlich.
Haben Sie eine eigene Webseite, kann die Speisekarte dort per Link eingebunden werden.

SpeiseCard.de – die digitale Speisekarte für Ihr Business

Die SpeiseCard kann auf Tischen oder im Eingangsbereich ausliegen. Einfache Handhabung, die Webadresse kann eingetippt werden und ist leicht zu merken. Viele Handys können auch den QR-Code einlesen. Durch die PIN wird die passende Speisekarte zielgenau aufgerufen. Alle Speisen, Getränke u.s.w. können einfach auf dem Handy ausgesucht werden. Durch die SpeiseCard werden die Hygienevorschriften von Bund und Ländern erfüllt. Viren und Bakterien haben dadurch keine Möglichkeit der Übertragung. Jeder Gast hat seine eigene SpeiseCard, welche er auch nachhaltig behalten kann.

SpeiseCard.de Rückseite mit Bonusfeldern

In der Standard Version können auf der Rückseite auch Bonusfelder gedruckt werden. Es wird dadurch eine sehr gute Gästebindung erreicht.

SpeiseCard.de – Business Version

In der Business Version können Sie die Rückseite frei gestalten. Eine druckfähige Vorlage ist Bedingung.
Danke. Ihre Pia.

…. einfach unter:
E-Mail: info@deutschland-journal.de

unsere aktuelle Preisliste anfordern. Danke.

Versicherungstipp Fahrradanhänger & Co.: Kinder sicher mitnehmen

Saarbrücken (ots)

Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel – Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps.

Fotoquelle: CosmosDirekt/Adobe Stock

Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder – spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut für die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch für den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen schätzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanhänger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gefährlich ein.[1] Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Der Direktversicherer der Generali in Deutschland weiß, worauf Eltern für eine sichere Fahrt achten sollten.

GESETZLICHE VORGABEN BEACHTEN

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad befördern dürfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor. Vorgegeben ist auch, dass für Kinder besondere Sitze vorhanden sein müssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen Füßen in die Radspeichen gerät. Als Prävention können Eltern hierfür beispielsweise eine entsprechende Schutzverkleidung anbringen. Speziell für Fahrradanhänger gilt: Ist dieser für die Beförderung von Kindern ausgestattet, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht.[1] Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Doch unabhängig davon, wie das Kind mit dem Rad befördert wird, ist ein Helm ein unbedingtes Muss – für Kinder und Eltern. Denn ein passender und gut sitzender Fahrradhelm kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern.

SICHERHEIT BEGINNT SCHON VOR DER FAHRT

Das Fahrrad sollte zudem regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden: Funktionieren Bremsen und Fahrradklingel einwandfrei? Sind das Rad und der Fahrradanhänger mit funktionsfähiger Fahrradbeleuchtung und Reflektoren ausgestattet? Für eine noch bessere Signalwirkung kann man den Fahrradanhänger, das Lastenrad und Co. mit einem Fähnchen oder Wimpel ausstatten. So ist man gerade in unübersichtlichen Verkehrssituationen schneller für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sitzen die Kinder hinter den Eltern im Kindersitz oder im Fahrradanhänger, hilft außerdem ein Rückspiegel am Fahrradlenker, die Kinder im Blick zu behalten. Außerdem sollte das Kind immer mit einem Gurt gesichert werden. Fährt nur ein Kind im Fahrradanhänger mit, sitzt es vorzugsweise in der Mitte oder auf der von der Fahrbahn abgewendeten Seite, sofern es der Hersteller nicht anders vorgibt.

DAS FAHREN MIT FAHRRADANHÄNGER ODER LASTENFAHRRAD VORAB OHNE KINDER TESTEN

Wer Kinder im Fahrradanhänger oder im Lastenfahrrad mitnimmt, sollte auf eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise achten. Dafür üben Eltern das Fahren mit dem Anhänger oder Lastenfahrrad zunächst am besten ohne Kind. So können sie zum Beispiel das Fahrverhalten in Bezug auf den Wendekreis oder den Bremsweg besser einschätzen. Damit sich der Fahrradanhänger oder das Lastenfahrrad beim Ein- und Aussteigen nicht verselbstständigt, muss die Feststellbremse genutzt werden. Vorsicht ist auch auf schmalen Verkehrsinseln geboten: Fahrradanhänger und Lastenfahrrad dürfen nicht in die Straße ragen, da ein vorbeifahrendes Fahrzeug diese erfassen könnte. Eltern planen daher bestenfalls schon vorab eine möglichst sichere Route. Das bedeutet, dass Baustellen, unübersichtliche Straßen sowie Hauptverkehrsstraßen nach Möglichkeit gemieden werden sollten. Sicherer sind Nebenstraßen oder Wege mit ausgewiesenem Fahrradstreifen. Ein Fahrradanhänger kann zwar während der Fahrt nur unter extremen Bedingungen kippen, dennoch sollte man nicht zu schnell fahren und das einseitige Überfahren von beispielsweise hohen Bordsteinkanten vermeiden.[3]

ABGESICHERT BEI UNFÄLLEN MIT DEM RAD

Trotz aller Vorsicht kann ein Unfall aber immer passieren. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, rät daher: „Für jeden, der regelmäßig mit dem Rad fährt, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie gilt in allen Lebensbereichen. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei Unfällen, die auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit, Schule oder Uni passieren. Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Denn wenn man beispielsweise als Radfahrer versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügt, kann man schnell mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Eine entsprechende Absicherung kann dann vor den finanziellen Folgen schützen.“

[1] Bevölkerungsrepräsentative Online-Umfrage von Civey im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im Juni 2022 wurden in Deutschland 2.501 Personen ab 18 Jahren befragt. Die Fehlertoleranz der ermittelten Ergebnisse liegt bei +/- 3,5 Prozentpunkten.

[2] Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21 Personenbeförderung (3): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

[3] Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) https://www.adfc.de/artikel/fahrtipps-fuer-kinderfahrradanhaenger

COSMOSDIREKT

CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

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