Archiv der Kategorie: Polizei

Bundespolizei Direktion München: Mutmaßliche Schleuser auf B2 festgenommen

Bundespolizei ermittelt gegen Syrer und Irakerin wegen Einschleusens von Ausländern

Mittenwald / Klais / B2 (ots) Die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei beschuldigt einen Syrer und eine Irakerin, als Schleuser tätig gewesen zu sein. Der syrische Pkw-Fahrer wurde Montagvormittag (27. November), die irakische Autofahrerin noch in der Nacht mit mehreren Migranten an der B2 festgenommen.

Die Garmisch-Partenkichner Bundespolizei hat auf der B2 zwei mutmaßliche Schleuser festgenommen.

Nahe Mittenwald stoppten die Bundespolizisten einen Wagen mit österreichischem Kennzeichen. Am Steuer saß ein 23-jähriger Mann, der gemäß seinem österreichischen Flüchtlingspass ursprünglich aus Syrien stammt. Seine drei Mitfahrer, Landsleute im Alter von 18, 19 und 43 Jahren, verfügten über keine gültigen Papiere, die für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären. Nachdem sie jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden waren, wurden zwei von ihnen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München weitergeleitet. Der 19-Jährige musste hingegen auf richterliche Anordnung hin die Zurückweisungshaft antreten. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, hatte er in der Vergangenheit bereits bei bulgarischen Behörden ein Schutzersuchen gestellt. Daher wird er nach Bulgarien zurückkehren müssen. Mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern hat der in Österreich gemeldete syrische Fahrzeugführer zu rechnen. Nachdem er eine entsprechende Strafanzeige entgegengenommen hatte, durfte er das Bundespolizeirevier in Garmisch-Partenkirchen wieder verlassen.

Gegen eine 25-jährige Irakerin ermittelt die Bundespolizei ebenfalls wegen Schleuserei. Die Frau saß am Steuer eines in Italien zugelassenen Autos. Wie sie konnten auch ihre zwei irakischen Mitfahrer, 18 und 26 Jahre alt, bei der grenzpolizeilichen Kontrolle auf Höhe Klais keine gültigen Einreisepapiere vorzeigen. Den Recherchen zufolge hatten sich die beiden Männer und die Frau schon seit längerer Zeit in Italien aufgehalten. Dort waren sie auch registriert worden. Alle drei wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise, die Frau zusätzlich wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend mussten sie auf Veranlassung der Bundespolizei das Land in Richtung Italien verlassen.

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Bundespolizei Direktion München: Drehgestell einer S-Bahn entgleist

Bundespolizei ermittelt – Kein Personenschaden!

München (ots) In den frühen Morgenstunden des Donnerstags (23. November) entgleiste im S-Bahn-Stammstreckentunnel zwischen Isartorplatz und Rosenheimer Platz ein Drehgestell einer S-Bahn. Es kam zu keinem Personenschaden, jedoch zu erheblichem Sachschaden mit Behinderungen im S-Bahnverkehr.

Bild von der Unfallstelle: Das Drehgestell liegt unmittelbar auf der Schiene auf.

Gegen 01:20 Uhr entgleiste im S-Bahn-Stammstreckentunnel zwischen den Haltepunkten Isartorplatz und Rosenheimer Platz das Drehgestell einer S-Bahn an einer Weiche. Dadurch kam es zu Beschädigungen im Gleisbett und am Unterbau sowie an der S-Bahn.

Aus der S-Bahn (Langzug) wurde eine geringe Anzahl Reisender durch den Triebfahrzeugführer bzw. die Feuerwehr zurück auf den Bahnsteig des Haltepunktes Isartorplatz evakuiert. Da der vordere Wagen der S-Bahn noch teilweise in der Station stand, konnten dort, und aus dem zweiten Wagen, die Reisenden den Zug durch die Türen verlassen. Verletzt wurde niemand!

Im Bereich des Stammstreckentunnels wurden Bauarbeiten an der Oberleitung durchgeführt. Es fand eingeschränkter S-Bahnverkehr statt. Wegen der Bauarbeiten waren bereits mehrere S-Bahnen vom Gleis Richtung Ostbahnhof problemlos auf das Gegengleis (stadteinwärts) umgeleitet worden.

Bei der betroffenen S3 fuhr das erste Drehgestell des vorderen Triebwagens nach der Weiche regulär zum Gegengleis. Das zweite Drehgestell geriet aus unbekannter Ursache von den Schienen ins Gleisbett. Die S-Bahn war mit einer Geschwindigkeit von rund 15 Km/h unterwegs.

Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverehr aufgenommen.

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Bundespolizei Direktion München: Gewalttaten im Hauptbahnhof München

München (ots) Am Samstag (18. November) ereigneten sich im Hauptbahnhof München u.a. zwei Gewaltdelikte, die zu Ermittlungen der Bundespolizei führten. In einem Fall wurde ein 33-Jähriger verletzt. Der 32-jährige Täter kam in Untersuchungshaft. Gegen einen anderen, der Beamte tätlich angriff, einen 42-Jährigen, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet.

Nach Gewaltdelikten im Münchner Hauptbahnhof kam ein 32-Jähriger, der mit einer Glasflasche angriff in Haft und gegen einen 42-Jährigen, der Bundespolizisten attackierte, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet.

Kurz nach 01:36 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München – aus noch ungeklärten Gründen – zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Erste Ermittlungen ergaben, dass ein 32-jähriger Somalier einem Landsmann eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen hatte. Der Attackierte erlitt eine Kopfplatzwunde, die im Krankenhaus behandelt wurde; dort diagnostizierten Ärzte zudem eine Gehirnerschütterung. Noch im Tagesverlauf entließ sich der Verletzte selbst aus der Klinik. Gegen den mit 0,9 Promille alkoholisierten Täter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I von einem Richter Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung angeordnet. Der Somalier war erstmalig im März 2016 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und war im Dezember 2019 mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden. Ermittlungen ergaben, dass er in polizeilichen Systemen mit insgesamt 25 Aliaspersonalien einliegt. Zudem wurde gegen ihn wegen zahlreicher Rohheitsdelikte, insbesondere Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, polizeilich ermittelt.

Gegen 02:30 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes, nahe eines Schnellrestaurants – aus unbekannten Gründen – zu verbalen Streitigkeiten. Im Rahmen der Personalienfeststellung wurde bei einem der Beteiligten, einem 42-Jährigen aus Ungarn, eine Haftnotierung festgestellt. Er war wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.785 Euro verurteilt worden; ersatzweise sollte für 119 in Haft. Bei der Mitnahme zur Wache am Gleis 26 wurde der Ungar immer aggressiver, schrie u.a. unbeteiligte Passanten an. Auf dem Weg zur Durchsuchung in die Gewahrsamsräume attackierte er unvermittelt Bundespolizisten, die jedoch unverletzt blieben und ihren Dienst fortsetzen konnten. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Wohnsitzlose seine Geldstrafe bereits beglichen hatte, die Fahndungsausschreibung bislang jedoch noch nicht gelöscht worden war. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 170 EUR an. Nach Begleichung der Summe und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten konnte der mit 1,9 Promille Alkoholisierte die Wache freien Fußes verlassen. Der ungarische Staatsangehörige war im Oktober 2011 erstmals ins Bundesgebiet eingereist. Ermittlungen ergaben, dass er mit fünf verschiedenen Personalien in polizeilichen Systemen einliegt. Zurückliegend war er u.a. mit tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Erschleichen von Leistungen polizeilich in Erscheinung getreten.

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Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn empfängt interessierte Reisegruppe

… von Polizisten und deren Angehörige vom Polizeipräsidium Nordhessen – Überraschung über Vielfältigkeit der Aufgaben beim Zoll

Bad Reichenhall, Walserberg, Rosenheim (ots)

Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn (Quelle: Zoll)

Im Oktober empfing das Zollamt Bad Reichenhall – Autobahn interessierten Besuch. Bei der über dreißigköpfigen Reisegruppe handelte es sich um Beschäftigte des Polizeipräsidiums Nordhessen – teils mit ihren Angehörigen – die sich im Landkreis Bad Reichenhall gerade im Rahmen eines Ausflugs befanden. Da diese es sich bereits zur Gewohnheit gemacht hatten, in ihr Ausflugsprogramm den Besuch einer Behörde einzubauen, traf ihre Auswahl dieses Mal auf das Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn.

Zollamtsvorsteher Zolloberamtsrat Martin Dietl (Quelle: Zoll)

In Empfang genommen vom Zollamtsvorsteher Zolloberamtsrat Martin Dietl und Pressesprecherin Marion Dirscherl, folgten sie interessiert zunächst dem geschichtlichen Background zum Zollamt am Walserberg und kleinen Anekdoten aus Zeiten, als das Zollamt noch ein Grenzzollamt war. So betonte der Zollamtsleiter, dass für das Zollamt mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (EU) am 01.01.1995 eine völlig neue Zeitrechnung begann.

Besuchergruppe aus Nordhessen (Quelle: Zoll)

War es zum Beispiel bis dahin Pflicht, mitgebrachte Waren beim Zollamt anzumelden, besteht nunmehr für die Importeure die Wahlmöglichkeit, sich für ein Zollamt innerhalb der gesamten EU zu entscheiden. Das Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn mit seinen etwa 45 Bediensteten, das ab dato „nur noch“ ein Binnenzollamt darstellte, verdankt seine weitere Daseinsberechtigung unter anderem seiner strategisch günstigen Lage und den guten Wirtschaftsbeziehungen der EU zur Türkei: Die Fahrzeit vom Hafen Triest, wo viele türkische Waren von der Fähre auf die Straßen wechseln, bis zur Grenze am Walserberg, also zum Zollamt, beträgt ziemlich genau eine zulässige LKW-Lenkzeit. Das Angebot, die Zollformalitäten am Walserberg zu erledigen, wo auch eine große Raststätte sowie eine große Anzahl an Spediteuren zur Verfügung stehen, hat für die LKW-Fahrer/innen noch einen überzeugenden weiteren Vorteil: Bei Abfertigung vor Ort darf der große Amtsplatz auch zur Einhaltung der Ruhezeiten genutzt werden.

Ein Zuhörer stellte da die Frage, wie es in Anbetracht der Wahlmöglichkeit des Abfertigungsortes sein kann, dass abzufertigende Waren nicht einfach ohne zollrechtliche Abfertigung an ihren Bestimmungsort gelangen, beantwortete Dietl mit Verweis auf das internationale Versandrecht: Eröffnet beispielsweise ein türkischer Importeur ein Versandverfahren beim türkischen Zoll, bleibt der elektronische Vorgang solange als unerledigt markiert, bis die Ware beim Zoll im Bestimmungsland abgefertigt wurde. Erfolgt nach einer bestimmten Frist keine Erledigungsmeldung, so startet das System automatisiert ein entsprechendes Suchverfahren.

In Anbetracht der zu Zeiten vor dem Österreich-Beitritt zur EU geschilderten Aufgriffshäufigkeit äußerte eine andere Besucherin Bedenken: Würde nun nicht mehr jede Einfuhr kontrolliert bzw. abgefertigt, entgingen dem Zoll möglicherweise viele Schmuggelwaren. Das sei so nur zum Teil richtig, entgegnete Dietl. Die Abfertigungstätigkeit hat sich modernisiert und angepasst. So ist mittels digitaler Zollanmeldung bereits Tage im Voraus erkennbar, welche Waren beim Zollamt abgefertigt werden. Dabei bestimmen die Abfertigungsbeamten ganz individuell darüber, ob der Fahrer seine Ladung bei der Abfertigung gestellen und eine Warenbeschau ermöglichen muss. Hier sind natürlich verschiedene Faktoren relevant. Nicht nur das jeweilige Bauchgefühl zählt, sondern auch Erfahrungswerte und das Eingreifen des Zolls bei einschlägigen Warengruppen. Handeln ist angesagt, sobald zum Beispiel Markenrechte gefährdet sein könnten. Aber auch die Produktsicherheit ist ein vom Zoll zu schützendes Gut. So ist es nach wie vor auch nicht selbstverständlich, dass alle technischen Gegenstände mit dem in Europa vorgeschriebenen CE-Kennzeichen versehen sind. Alle möglichen Gegenstände, die vielleicht eine Gefahr für die künftigen Nutzer- und Nutzerinnen darstellen könnten, werden genauestens unter die Lupe genommen. Für Erstaunen sorgte vor Kurzem ein Unternehmen, das einen Fleischzerkleinerer importieren wollte. Am Gerät war keine Schutzvorrichtung für die sich im Inneren des bizarren Geräts drehenden Messer vorhanden. Nicht auszudenken, was passieren würde, würde man bei der Bedienung mit der Hand abrutschen. Aufgrund der Verletzungsgefahr konnte eine Freigabe für den freien Verkehr so nicht erteilt werden.

Ob auch versuchte Einfuhren vorkommen würden, die unter das Artenschutzabkommen fallen, bejahte Dietl, betonte aber, dass es eher selten sei, dass zum Beispiel artengeschützte, ausgestopfte Tiere oder aus diesen hergestellte Waren im LKW vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit im Postverkehr auf über das Internet bestellte artengeschützte Tier- aber auch Pflanzenprodukte zu stoßen, ist aber stets gegeben. Wer Tiere oder Gegenstände der Tier- und Pflanzenwelt, welche aufgrund des Washingtoner Artenschutzabkommens geschützt werden, in den freien Verkehr zu bringen beabsichtigt, dem drohen harte Strafen. Hinsichtlich der Thematik, dass das Hauptzollamt Rosenheim mit seinen vier Zollämtern und seinem großen Bezirk – von der Grenze am Walserberg bis nach München, südlich bis Garmisch-Partenkirchen und nach Norden bis Altötting – vielfältigste Einsatzmöglichkeiten für seine Beschäftigten bietet und dabei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie groß schreibt, führte Pressesprecherin Marion Dirscherl an: „Derzeit hat die Zollverwaltung 24 Aufgabenbereiche. Dabei entwickeln sich die Zuständigkeiten stets weiter. Aber auch der persönliche Werdegang kann abwechslungsreich gestaltet werden. Wer sich beispielsweise nach seiner mehrjährigen Tätigkeit in waffentragenden Aufgabenbereichen gerne beruflich umorientieren möchte, für den ist das in der Regel kein Problem. Dazu bietet das Hauptzollamt Rosenheim Tätigkeiten wie Kfz-Steuererhebung, Verbrauchsteuersachbearbeitung, Vollstreckungsinnendienst, Ahndung von Bußgeldangelegenheiten. Um nur einige Beispiele zu nennen.“

Obwohl die Besucherinnen und Besucher zuhause in Hessen einen regen Kontakt bzw. freundschaftlichen Austausch mit dem Zoll pflegen und deshalb auch schon einiges über die Arbeit des Zolls wussten, waren sie doch erstaunt über die Vielfältigkeit der Aufgaben.

www.zoll.de

Bundespolizei Direktion München: Renitenter Bahnkunde beißt Polizisten

Streit über Abo-Kündigung eskaliert

München (ots) Ein 29-Jähriger, der am Donnerstagnachmittag (9. November) mit den Stornierungsbedingungen des Deutschlandtickets nicht einverstanden war, ging erst auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn los und biss später einen Polizisten in den Unterarm.

Symbolbild: Bundespolizisten legen am Boden liegenden Mann Handschellen an

Nach einer Blutentnahme blieb er auf freien Fuß. Gegen 13:45 Uhr versuchte der Afghane das Abo seines Deutschlandtickets am Infopoint des Münchner Hauptbahnhofes zu kündigen. Als der Mitarbeiter im erklärte, dass dies nur online möglich ist, beleidigte und bedrohte er ihn. Eine Streife des Bahn-Sicherheitsdienstes kam zur Unterstützung hinzu und brachte den in München Wohnenden aus dem Bahnhof, wobei er auch die Securities beleidigte und bedrohte. Aus diesem Grund wurde die Bundespolizei zur Unterstützung hinzugerufen und der Mann von den Beamten zur Wache gebracht. Dabei kam es auch zu Beleidigungen gegen die Polizeikräfte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt der Afghane einen Platzverweis, dem er nicht freiwillig nachkam. Als die Beamten ihn deshalb aus dem Bahnhof geleiteten, fing der Mann an sich zu wehren und sich aus dem Griff zu lösen. Beim zu Boden bringen biss er einem 23-jährigen Bundespolizisten in den Unterarm und zerriss dessen Handschuh. Der Beamte trug einen deutlichen Bissabdruck und einen Bluterguss davon, der ambulant im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Afghane wurde erneut, diesmal gefesselt, zur Dienststelle gebracht. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an. Die Bundespolizei führt die Ermittlungen wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der 29-Jährige auf freien Fuß belassen.

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Bundespolizeidirektion München: Aller „guten“ Dinge sind drei.

Bundespolizei greift bekannte Migrantenfamilie auf.

Lindau/Traunstein/Freilassing (ots) Am Sonntagmorgen (29. Oktober) hat die Bundespolizei im Bahnhof Lindau Reutin eine türkische Familie kontrolliert, die versucht hatte, entgegen einer Wiedereinreisesperre unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Migranten mussten später nach Österreich zurück. In den vorangegangenen Tagen hatte die Freilassinger Bundespolizei die Familie bereits zweimal ohne Ausweisdokumente aufgegriffen.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in einem EuroCity-Zug sechs türkische Staatsangehörige, zwei Erwachsene mit ihren vier Kindern. Die Migranten konnten keinerlei Ausweispapiere vorweisen, sondern verfügten lediglich über Dokumente der österreichischen Fremdenpolizei sowie Bahnfahrkarten für die Strecke Bregenz-Ulm. Durch die Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen alle Familienmitglieder eine Wiedereinreisesperre für Deutschland besteht. Die mitgeführten Bahnfahrkarten ließen darauf schließen, dass die Migranten zuvor bereits von Salzburg nach Bregenz gereist waren. Die Erwachsenen erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Der 37-jährige Familienvater, der als Organisator der Reise fungierte, wurde außerdem wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt. Die Beamten wiesen die Familie am Nachmittag nach Österreich zurück.

Die Bundespolizisten ermittelten, dass die sechs Migranten bereits am 24. Oktober im Landkreis Traunstein im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Großschleusung von 46 türkischen Staatsangehörigen aufgegriffen worden waren. Am Folgetag wurde die Familie nach Österreich zurückgeschoben und mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik belegt. Nur einen Tag später (26. Oktober) hatten die Migranten mit einer Regionalbahn aus Salzburg erneut versucht, unerlaubt einzureisen. Dieses Mal stoppten Bundespolizisten die Familie im Bahnhof Freilassing und wiesen sie am Morgen des 27. Oktober nach Österreich zurück.

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Unerlaubte Einreisen in Bayern Januar-September 2023

Bundespolizeidirektion München stellt mehr als 22.400 illegale Grenzübertritte fest

München (ots) München – Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat von Januar bis September 2023 insgesamt 22.409 unerlaubte Einreisen registriert. Im Vorjahreszeitraum waren es 19.054 Fälle.

Symbolfoto Kontrolle

Monatlich stellten die Beamten im Zeitraum Januar 2021 bis September 2023 jeweils die folgende Anzahl unerlaubt eingereister Personen in Bayern fest:

Januar 2021 / 2022 / 2023: 881 / 1.380 / 1.936

Februar 2021 / 2022 / 2023: 998 / 1.243 / 1.288

März 2021 / 2022 / 2023: 1.042 / 1.438 / 1.751

April 2021 / 2022 / 2023: 1.011 / 1.778 / 1.797

Mai 2021 / 2022 / 2023: 928 / 1.781 / 1.952

Juni 2021 / 2022 / 2023: 1.238 / 2.685 / 2.099

Juli 2021 / 2022 / 2023: 1.355 / 2.286 / 2.673

August 2021 / 2022 / 2023: 1.401 / 2.778 / 3.631

September 2021 / 2022 / 2023: 1.511 / 3.685 / 5.282

Oktober 2021 / 2022: 2.050 / 4.157

November 2021 / 2022: 1.742 / 3.510

Dezember 2021 / 2022: 1.542 / 2.508

Gesamt: 2021 / 20232 / 2023: 15.699 / 29.229 (Jan – Sep: 22.409)

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 56.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität, die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Bahnanlagen des Bundes, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen.
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Bundespolizei München: Gewaltdelikte und Aufgriff illegaler Migranten

München (ots) Am Freitag (20. Oktober) kam es unter anderem zu drei Gewaltdelikten, zweimal gegen DB-Personal im Hauptbahnhof. Am Samstag (21. Oktober) wurden neun Personen aufgegriffen, die sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.

Am Freitag (20. Oktober) kam es unter anderem zu drei Gewaltdelikten, zweimal gegen DB-Personal im Hauptbahnhof. Am Samstag (21. Oktober) wurden neun Personen aufgegriffen, die sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.

* Ein Bundespolizist (auf dem Heimweg vom Dienst) bemerkte gegen 11:35 Uhr eine Attacke gegen einen Zugbegleiter der Deutschen Bahn beim Zugeinstieg. Wenige Augenblicke später war der ICE vom Gleis 14 abgefahren; der Tatverdächtige befand sich im Zug. Beim nächsten Halt am Pasinger Bahnhof wurde der 27-Jährige Bulgare kontrolliert. Ersten Ermittlungen zufolge war es zu einem verbalen Streit kurz vor der Abfahrt gekommen, in dessen Folge dem Zugbegleiter, einem 55-jährigen Türken, mit dem Ellenbogen gegen den Brustkorb geschlagen wurde. Zudem soll der Angreifer einem zu einem Kopfstoß angesetzt haben, dem jedoch ausgewichen werden konnte. Der DB-Mitarbeiter verspürte leichten Schmerzreiz im Bereich des Brustkorbes; er trug keine sichtbaren Verletzungen davon und benötigte folglich auch keine ärztliche Hilfe. Der Zugbegleiter stellte Strafantrag wegen Körperverletzung gegen den 27-Jährigen aus Bonn, der nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Fahrt fortsetzen konnte.

* Gegen 20:25 Uhr kam es am Ausgang Arnulfstraße des Münchner Hauptbahnhofes zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 50-jährigen Polen und einem 39-Jährigen aus Ungarn. Nach verbalem Streit kam es zu gegenseitigen Schubsereien, die zum Sturz beider Beteiligter auf den Boden führten, was gegenseitige Faustschläge nach sich zog. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit gingen dazwischen und beendeten die Rangelei. Während der mit 4,25 Promille alkoholisierte Pole offensichtlich unverletzt blieb, zog sich der ebenfalls alkoholisierte Ungar eine stark blutende Wunde an der Hand zu, die im Krankenhaus behandelt wurde.

* Ein 23-jähriger Syrer beleidigte am Ausgang Orleansstraße des Münchner Ostbahnhofes eine Unbekannte mit dem Wort „Schlampe“. Diese Äußerung konnten Bundespolizisten wahrnehmen und kontrollierten der Mann. Dieser versuchte zu fliehen ohne sich auszuweisen. Als die Beamten den mit 2,4 Promille Alkoholisierten am Arm ergriffen, legte er seine Umhängetasche und Mütze provokant ab. Bei Verbringung zum Revier im Ostbahnhof sperrte er sich zunächst und schlug mit der Hand gegen einen Bundespolizisten. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen (Fesselung, Durchsuchung und Verbringung) kam es zu weiteren Attacken. Während die Beamten unverletzt blieben, zog sich der in Sendling Wohnende eine blutende Lippe zu, die jedoch keine ärztliche Behandlung nach sich zog. Gegen den 23-Jährigen, der bereits wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geldfälschung, Diebstahl und Kennzeichenmissbrauch polizeilich in Erscheinung getreten ist, wird nun von der Bundespolizei wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Er blieb auf freien Fuß.

* Am Samstag (21. Oktober) griff die Bundespolizei im Hauptbahnhof München insgesamt neun Personen auf, die sich illegal in der Bundesrepublik aufhielten. Darunter vier Türken im Alter von 18, 20, 23 und 33 Jahren sowie einen 20-jährigen Syrer; zudem eine 25- sowie 34-jährige Türkin. Letztere hatte zwei Kinder im Alter von drei und neun Jahren dabei. Nur zwei der Türken führten Ausweispapiere mit sich. Bis auf einen, den 20-jährigen Syrer, wurden alle an eine Erstaufeinnahmeeinrichtung verwiesen. Eine Fast-ID seiner Fingerabdrücke ergab eine Festnahmeausschreibung zur Abschiebung. Er wird dem Haftrichter mit dem Ziel der Abschiebung vorgeführt.

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Bundespolizei München: Bundespolizei beschlagnahmt 50.000 Euro-Uhr und 10.000 Euro Bargeld

Füssen/Duisburg/Neuss (ots) In der Nacht auf Donnerstag (19. Oktober) hat die Bundespolizei bei der Kontrolle einer rumänisch-bosnischen Fahrzeugbesatzung zwei Fahndungstreffer gelandet, Bargeld und eine teure Uhr beschlagnahmt und letztlich einen Beschuldigten in Zurückschiebungshaft gebracht.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Eine Streife der Kemptener Bundespolizei stoppte am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen Pkw mit Krefelder Zulassung, der mit zwei Männer besetzt war. Die Beamten stellten bei der anschließenden Überprüfung des rumänischen Fahrers fest, dass gegen den 24-Jährigen ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vorlag. Der Straftäter war wegen Betruges verurteilt worden und hatte anschließend gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Die Beamten recherchierten, dass der Rumäne bereits in 40 Fällen, unter anderem wegen sexueller Belästigung, Diebstahlsdelikten und Nötigung polizeibekannt war.

Der bosnische Beifahrer konnte den Beamten nur eine Kopie eines bosnischen Reisepasses vorlegen. Auch bei dem 30-Jährigen stellten die Polizisten eine Fahndungsnotierung, eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Urkundenfälschung, fest. Der Bosnier war bereits wegen eines Sexualdeliktes sowie Diebstahlsdelikten unter verschiedenen Personalien polizeibekannt. Die Bundespolizisten stellten im Laufe der Kontrolle bei dem 30-Jährigen außerdem 10.000 Euro Bargeld, zwei Mercedes-Autoschlüssel, zwei Luxustaschen sowie eine Armbanduhr im Wert von etwa 50.000 Euro fest, die sich in einer Schachtel einer anderen hochpreisigen Uhrenmarke befand. Ersten Ermittlungen zufolge stehen beiden Uhren im Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten. Zur Herkunft der Gegenstände und des Geldes wollte sich der Mann nicht äußern. Die Beamten fanden heraus, dass der Bosnier bereits im März am Flughafen Köln/Bonn wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes sowie mittelbarer Falschbeurkundung angezeigt worden war. Die Kölner Bundespolizisten hatten damals ermittelt, dass sich der Südosteuropäer den bosnischen Reisepass unter Vorlage eines gefälschten Dokumentes in einer Botschaft beschafft hatte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich bei dem Mann tatsächlich um einen Serben handelt. Er wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise und Geldwäsche angezeigt. Das Geld und die Uhr samt der Verpackung wurden beschlagnahmt. Die Bundespolizisten führten den in Neuss mit Wohnsitz gemeldeten Mann am Nachmittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn am Freitagvormittag in die Abschiebehafteinrichtung Pforzheim ein. Nach dem Personenfeststellungsverfahren und der Passbeschaffung durch die Bundespolizei wird der Mann ins sein Heimatland zurückgewiesen werden.

Die Beamten zeigten den Rumänen wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise an. Der in Duisburg wohnhafte Mann wurde nach der Vorführung beim Amtsgericht Kempten entlassen, da der zuständige Richter aufgrund des festen Wohnsitzes keine Haftgründe sah.

Bundespolizeidirektion München

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Bundespolizei München: Über den Dächern Deutschlands: Piloten trainieren für den Gebirgseinsatz

München (ots)Sankt Augustin – Die Bundespolizei-Fliegergruppe ist in der Zeit vom 9. bis 20. Oktober 2023 erneut zu Gast bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Oberschleißheim (BPOLFLS OBS). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 42. Ausbildungslehrganges für Hubschrauberpiloten/-innen und Flugtechniker/-innen der Länder erhalten hier eine Einweisung zum Fliegen im alpinen Gelände.

H135-Aufstellung Verband Quelle: Bundespolizei.

Von ihrer Basis starten die Besatzungen jeweils gegen 9 Uhr in die Alpenregion, um die erforderlichen Flugeinweisungen zu erhalten und kehren gegen 17 bzw. 18 Uhr zurück. Hieran sind mehrere Hubschrauber des Bundes und der Polizeien der Länder beteiligt. Durch diese unabdingbare Ausbildungsmaßnahme kann es zeitweise zu Beeinträchtigungen durch Fluglärm kommen. Hierfür bittet die Bundespolizei um Verständnis.

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Bundespolizeidirektion München: Diverse Gewaltdelikte, u.a. mit Pfeffersprayeinsatz in Regionalbahn

München / Moosburg (ots) Am Donnerstag (28. September) kam es u.a. zu mehreren Gewaltdelikten im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich. Dabei auch zu einer körperlichen Attacke in einer Regionalbahn, bei der eine Unbekannte ein mitgeführtes Pfefferspray einsetzte.

In Moosburg kam es zum Einsatz eines Pfeffersprays einer Reisenden in einer Regionalbahn, an der Hackerbrücke in München zu einem Widerstand und im Hauptbahnhof schlugen drei Männer aufeinander ein.

* Streit artet aus (Pfefferspray) Nach 22 Uhr kam es in einer Regionalbahn zwischen München und Regensburg, vor dem Bahnhof Moosburg, zu körperlichen Auseinandersetzungen. Im RE4864 war ein US-amerikanisches Ehepaar – aus unbekannter Ursache – in Streit geraten. Nach ersten Erkenntnisse schubste ein 29-Jähriger aus Velburg, Lkr. Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, seine ein Jahr ältere Ehefrau im Zug mehrfach leicht gegen die Wand. Mehrere Reisende wurden auf den Streit aufmerksam und schritten couragiert ein. Dabei versuchte ein 54-jähriger Deutscher die beiden zu trennen. Erst wurde er vom US-Amerikaner gewürgt, ihm dann unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Als die 30-Jährige sich gegen den couragierten Helfer wandte, setzte eine bislang unbekannte Reisende ein mitgeführtes Pfefferspray gegen den 29-Jährigen ein. Durch den Einsatz des Pfeffersprays ließ der Aggressor vom 54-Jährigen ab. Durch das Reizgas wurde eine unbeteiligte Dritte, eine 42-jährige aus dem Vereinigten Königreich, verletzt. Die Londonerin klagte über Atembeschwerden; Rettungssanitäter und Notarzt versorgten sie am Bahnsteig; sie konnte ihre Reise fortsetzen. Die beiden Männer erlitten keine augenscheinlichen Verletzungen; lehnten eine ärztliche Versorgung ab. Der wegen des Oktoberfestes sehr gut besetzte Regionalexpress konnte zeitnah seine Fahrt Richtung Nürnberg fortsetzen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und Einleitung diverser Strafverfahren wegen (u.a. gefährlicher) Körperverletzung wurden alle Personen auf freien Fuß gesetzt.

* Tätlicher Angriff, Widerstand

Um 21 Uhr hielt sich ein 18-jähriger, alkoholisierter Deutscher rauchend an der Bahnsteigkannte am Wiesnhaltepunkt Hackerbrücke auf. Anordnungen von DB-Mitarbeitern sich hinter die weiße Linie zurückzubegeben und das Rauchen einzustellen kam er nicht nach. Auch gegenüber hinzugerufenen Bundespolizisten verhielt sich der Thalkirchener uneinsichtig und wollte das Rauchen keinesfalls einstellen bzw. auch nicht von der Bahnsteigkante zurücktreten. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung fuchtelte der mit 1,4 Promille Alkoholisierte wiederholt mit der brennenden Zigarette vor den Gesichtern der Beamten herum. Zudem kam es zu Beleidigungen. Dann griff er unvermittelt Polizeibeamte an. Bei der Überwältigung versuchte er wiederholt nach Beamten zu schlagen und in deren Genitalien zu treten. Beim Zubodenbringen verletze sich der 18-Jährige an der Nase; er wollte sich jedoch weder vor Ort, noch später in der Wache ärztlich behandeln lassen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen. Strafanzeigen wegen Widerstands und tätlichen Angriffs, versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung wurden gegen den bereits Polizeibekannten eingeleitet.

* Wechselseitige Körperverletzung:

Gegen 18:15 Uhr kam es im Hauptbahnhof München zu körperlichen Auseinandersetzungen. Am Gleis 22 waren ein 70-jähriger Österreicher sowie ein 54-Jähriger und ein 47-Jähriger (beide Deutsche) zunächst verbal aneinandergeraten. Der 70-Jährige aus Weißenkirchen in der Wachau hatte dem 54-Jährigen aus Pocking, Lkr. Passau – aus noch unbekannten Gründen – unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Als sich der Angegriffene verteidigte und seinerseits den Niederösterreicher tätlich angriff, mischte sich ein mit 2,64 Promille erheblich alkoholisierter 47-jähriger Begleiter des 70-Jährigen in das Handgemenge ein und schlug auf den 54-Jährigen aus Jettingen-Scheppach, Landkreis Günzburg, ein. Dieser wurde nach den Attacken mit Verdacht auf einen Nasenbeinbruch und Hämatom am Auge in eine Münchner Klinik eingeliefert, während die anderen beiden Beteiligten weder sichtbare Verletzungen erlitten noch über Schmerzen klagten. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen wechselseitiger Körperverletzung eingeleitet.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 1111 zu
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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei zieht „positive Halbzeitbilanz“ des Einsatzes zum 188. Münchner Oktoberfest

München (ots) Seit dem 16. September 2023 befindet sich die verstärkte Münchner Bundespolizei anlässlich des 188. Münchner Oktoberfestes im Einsatz. Gleich vorweg, die Halbzeitbilanz der Bundespolizei im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich fällt durchweg positiv aus.

Polizisten lassen Kutsche durch Straßensperre

In den ersten sieben Tagen (bis Freitagnacht, 21. September) kam es zu 2.165 Einsatzanlässen, vorwiegend im Hauptbahnhof und am Wiesnbahnhof Hackerbrücke. Deutlich mehr als im gleichen Zeitraum des letzten Jahres (1.437 = plus 51%); allerdings sollte man nach dem ersten Oktoberfest nach zweijährigem Pandemieausfall 2022 zum besseren Vergleich die 186. Wiesn des Jahres 2019 heranziehen. Damals waren in den ersten sieben Tagen 2.708 Einsätze gezählt worden. Somit ergibt sich ein Rückgang um 20%.

Deutsch-Französische Einsatzeinheit auf der Hackerbrücke

Auch bei Fest- und Gewahrsamnahmen (2023: 11, 2022: 10, 21019: 13) sind die Zahlen rückläufig, ebenso wie bei Platzverweisen (2023: 110, 2022: 81, 2019: 184). Standen in den Jahren 2019 zwei und 2022 vier verletzte Beamtinnen bzw. Beamten in der Halbzeit-Wiesnstatistik, verlief der Einsatz dieses Jahres bislang ohne Verletzungen. Die Zahlen von Hilfeleistungen (2023: 54, 2022: 87, 2019: 93) gingen ebenso zurück wie die Anzahl aufgenommener Schlichtungen von Streitigkeiten (2023: 39, 2022: 22, 2019: 101). Den Eindruck eines überwiegend ruhigen und friedlichen Oktoberfestes bestätigen u.a. auch die Straftatenaufzeichnungen der Bundespolizei. So gab es im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich einen Rückgang auf 15 einfache (2022: 22, 2019: 33) und 6 gefährliche Körperverletzungen (2022: 10, 2019: 9). Lediglich im Bereich von Widerständen, tätlichen Angriffen gegen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bzw. Rettungskräfte war ein deutlicher Anstieg auf 15 (2022: 8, 2019: 8) zu verzeichnen. Zahlen, die die Münchner Bundespolizei leider auch außerhalb des Oktoberfestes verzeichnet. Deutlich rückgängig auch die Zahlen im Bereich angezeigter Diebstähle (2023: 23, 2022: 47, 2019: 30) sowie bei Sexualdelikten (2023: 1, 2022: 0, 2019: 3) und Beleidigungen auf sexueller Basis (2023: 1, 2022: 5, 2019 nicht erfasst) wie allgemeinen Beleidigungen (2023: 10, 2022: 14, 2019: 26). Erfreulich, dass bislang kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zu verzeichnen war (2022 und 2019 je 3). Dafür stehen sowohl im Bereich festgestellter Sachbeschädigungen (2023: 24, 2022 und 2019 je 2), als auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (2023: 12, 2022 und 2019 je 2) deutliche Zuwächse in der Wiesn-Halbzeitbilanz der Bundespolizei. Bundespolizei-Wiesnchef, Leitender Polizeidirektor Steffen Quaas zeigt sich „grundsätzlich zufrieden mit dem Zahlenwerk wie dem hohen Engagement, der mehr als 200 Beamten aus dem gesamten Bundesgebiet, die die Bundespolizei – trotz anhaltendem Migrationseinsatzes – zu Schwerpunktzeiten zusammen in den Einsatz bringt“.

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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei: „Sicher zur Wiesn und auch wieder nach Hause“

München (ots) Gut gerüstet für das 188. Oktoberfest

Ab Samstag, 16. September, herrscht in München – diesmal 18 Tage, Ausnahmezustand. Das gilt auch für die Bundespolizei, die zum 188. Oktoberfest wieder Unterstützung aus ganz Deutschland bekommen wird. Die zusätzlichen Beamten werden ihren Dienst vorwiegend im Hauptbahnhof, am Wiesnbahnhof Hackerbrücke sowie der S-Bahn-Stammstrecke aber auch am Ostbahnhof und im Pasinger Bahnhof versehen. Es gilt, allen Oktoberfestbesuchern eine „sichere An- und Abreise“ zu gewährleisten.

Die Bundespolizei sieht sich gut gerüstet für das 188. Münchner Oktoberfest

Bereits seit einigen Wochen hat sich die Bundespolizeiinspektion München im Hinblick auf die bevorstehende Wiesn mit der Einsatzplanung beschäftigt. Trotz der hohen Einsatzbelastung wegen der anhaltenden Migrationslage an den Grenzen, wird Verstärkung aus dem gesamten Bundesgebiet in München erwartet. Wie jedes Jahr wird eine große Anzahl der Wiesnbesucher den Weg zum Festgelände und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch der Deutschen Bahn zurücklegen. Das Motto der Bundespolizei lautet deswegen: „Sicher zur Wiesn und auch wieder nach Hause“. Mehr als 200 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden zu Spitzenzeiten im Rahmen des 188. Oktoberfestes zeitgleich im Einsatz sein, um für die Sicherheit im Bahnbereich Sorge zu tragen. Für den Leitenden Polizeidirektor Steffen Quaas – seit März diesen Jahres Leiter der Bundespolizeiinspektion München – wird es der erste Oktoberfesteinsatz sein, den er führt.

Neben den Münchner „Stammkräften“ werden auch 2023 wieder Verbandskräfte der Bundesbereitschaftspolizei, mobile Einsatzeinheiten und verschiedene Spezialkräfte, wie z. B. Diensthundeführer, Taschendiebstahlsfahnder, Entschärfer oder Ermittlungsbeamte in die bayerische Landeshauptstadt kommen. Wie erstmals im letzten Jahr steht für die Beamtenversorgung auch ein polizeiärztlicher Dienst an Schwerpunkttagen zur Verfügung. Erstmals werden sogenannte Super-Recogniser der Bundespolizei unterstützen. Auch wieder im Einsatz ist die „Deutsch-Französische Einsatzeinheit“, welche sich aus Angehörigen der deutschen Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern und der französischen Gendarmerie National, Präfektur Grand Est in Metz zusammensetzt.

Wie jedes Jahr prägen Erkenntnisse aus den Vorjahren und aktuelle Geschehnisse das Einsatzkonzept der Bundespolizei für die kommenden 18 Oktoberfesttage. Abstimmungen mit den Sicherheitspartnern wie dem Polizeipräsidium München, insbesondere der PI 14, die u. a. für Verkehrslenkungsmaßnahmen auf der Hackerbrücke verantwortlich ist, sowie der Deutschen Bahn und auch deren Deutsche Bahn Sicherheit, machen es zu einem runden Ganzen. Ltd PD Steffen Quaas, Leiter der Bundespolizeiinspektion München dazu: „Gerade an den Schnittstellen der Sicherheitsbehörden braucht es eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit um brenzlige Situationen früh zu erkennen und im Sinne aller Festbesucher und Reisenden möglichst geräuschlos zu beseitigen.“ Quaas verweist darauf: „neben der Manpower gerade auch wieder auf technische Hilfsmittel zurückzugreifen. Insbesondere die Videoüberwachung in Bahnhöfen, Haltepunkten und S-Bahnen leistet bei der Aufklärung von Straftaten seit Jahren wichtige Dienste“. Nicht nur als Beweismittel, z.B. bei Widerständen, tätlichen Angriffen und Beleidigungen gegen Beamte, sondern viel mehr auch zur Abschreckung. Ebenso zeigt der Einsatz von Body-Cams, am Körper getragene Videokameras, mit denen wieder zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei ausgestattet sein werden, gerade in kritischen Situationen oft schnell Wirkung.

Nicht nur auf dem Festgelände auch in Bahnhöfen, an Zügen oder auf vollen Bahnsteigen, mischen sich oft europaweit tätige Taschendiebe unter die Wiesnbesucher und Reisenden. Sie nutzen, beim Ein- wie Ausstieg, an Bahnsteigen aber auch an Servicegeschäften in Bahnhöfen die Menschenmengen um unbemerkt zuschlagen zu können. Es kommt ihnen aber auch die Unachtsamkeit von Alkoholisierten sowie Schlafenden zu Gute. „Selbst schützen kann man sich, indem Wertsachen verschlossen in verschiedenen Innentaschen und nah am Körper getragen werden, Handtaschen stets verschlossen bleiben, Geldbörsen und Handys nie aus der Hand gelegt werden“ so der Tipp vom Wiesn-Einsatzleiter der Bundespolizei, Steffen Quaas.

Sicherer ist es, und angesichts der streng kontrollierten Rucksack- und Taschenverbote auf dem Festgelände auch äußerst sinnvoll, alles was man beim Oktoberfestbesuch nicht benötigt, entweder gleich zuhause zu lassen oder im Vorfeld in eines der Schließfächer an den Münchner Bahnhöfen einzusperren. Neben den Schließfächern am Hauptbahnhof, die an den Abenden und an den Wochenenden sehr stark frequentiert sein werden, empfiehlt die Bundespolizei weitere Schließfachkapazitäten im Ostbahnhof oder im Bahnhof Pasing zu nutzen. Die Bundespolizei appelliert, „Rucksäcke oder Taschen keinesfalls unbeaufsichtigt stehenzulassen! So kann die ein oder andere polizeiliche Sperrung, die u.U. lästige Zugausfälle, Umwege oder Wartezeiten nach sich zieht, verhindert werden“. Verhindern will die Bundespolizei auch unnötige Personenstauungen oder Auseinandersetzungen auf der Hackerbrücke und an deren Bahnsteig. Da dieser erfahrungsgemäß zu Schwerpunktzeiten sehr ausgelastet sein wird, rät Quaas zu kurzen Fußmärschen zur nächstgelegenen Station. „So entkommt man dem Gedränge und der Enge am Bahnsteig“. Das Oktoberfestgelände kann auch sehr gut ohne den Stopp an der Hackerbrücke erreicht werden. Der Fußweg vom Hauptbahnhof ist bestens ausgeschildert und oftmals die schnellere und stressfreiere Variante.

Fast schon auf der Anfahrt zur Hackerbrücke befindet sich der allseits beliebte „LauKw“ (Lautsprecherkraftwagen, im Volksmund oft auch als „blauweißer Partybus“ bezeichnet). Auch heuer werden einsatzerfahrene „Wiesn-DJs“ kultige aber auch gängige Hits für die An- und Abreisenden mitbringen. „Gute Stimmung“ unterstützt die sichere An- und Abreise und lässt keinen Ärger aufkommen. Bildlich gesprochen: „wer tanzt, schlägt nicht!“. Mit Durchsagen wenden sich die Beamtinnen und Beamten an die Menschenmenge um beispielsweise Besucherströme zum Bahnsteig sinnvoll zu lenken und um Warnhinweise zu geben.

Noch ein paar Tipps, wie der Abend auch nach Verlassen der Festwiese ohne Probleme zu Ende geht: – Verboten ist es – wie jedes Jahr – Glasflaschen oder gar Maßkrüge in die S-Bahn oder in Zügen mitzuführen! Aus Sicherheitsgründen ist ein Zutritt an Bahnsteigen damit nicht möglich! Ausgenommen davon sind gekaufte Krüge, die aber nur gut verpackt mitgenommen werden dürfen. – Verboten ist auch die Mitnahme alubeschichteter Luftballons! Sie können, vor allem in den Tunnelstationen der Stammstrecke, bei Berührungen mit der Oberleitung den gesamten S-Bahnbetrieb zum Erliegen bringen. – Wie auf der Wiesn, gilt auch in der S-Bahn oder im Zug: „Nein heißt Nein!“. Seit der Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (§ 184i StGB) im Jahre 2016 gelten, z.B. ein sexuelles Betatschen an Körperteilen, ebenso wie der Griff ins Dekolleté oder ans Gesäß als Straftat und werden – auch ohne Anzeige von Geschädigten – von Amts wegen verfolgt. – Für alle Zugfahrten besteht die Pflicht zum Erwerb eines gültigen Fahrscheines. Neben einem erhöhten Beförderungsentgelt erwartet ticketlose Bahnfahrer ggf. eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen oder gar Betrugs.

Insgesamt wird es seitens der Bundespolizei natürlich auch während des Oktoberfestes zu Personenkontrollen von Reisenden in den Münchner Bahnhöfen kommen. Es wird jedoch stets auf das erforderliche Maß geachtet. Dienststellenleiter Quaas rät: „die zahlreichen eingesetzten Beamten als direkte Ansprechpartner bei Problemen oder verdächtigen Beobachtungen zu sehen.“

Die Münchner Bundespolizei ist auch während der Wiesn auf ihrem X-Account (vormals Twitter) unter @bpol_by und #SicherzurWiesn aktiv. Informiert wird über Polizeieinsätze im Bereich der Bahnanlagen sowie aktuelle, wichtige Informationen für Reisende oder auch Autofahrer, wenn, wie so oft während der Wiesn, die Hackerbrücke in Absprache mit der Landespolizei für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird.

Die Münchner Bundespolizei und deren Wiesn-Einsatzleiter Steffen Quaas freuen sich auf die Wiesn 2023 und wünschen allen Besuchern des 188. Oktoberfestes eine „Sichere Wiesn“.

Die anhängenden Bilder sowie das Symbolbild können zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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Bundespolizeidirektion München: Mit Haftbefehl gesucht – mit Drogen gefunden

Verhaftete Kolumbianerin wohl erst zum Jahreswechsel wieder „auf freiem Fuß“

Kiefersfelden / Rosenheim (ots) Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Montagnachmittag (4. September) eine gesuchte Kolumbianerin ins Gefängnis eingeliefert. Sie war zuvor an der A93 in einem italienischen Reisebus verhaftet worden. Gegen die 37-Jährige lag ein Strafbefehl vor. Erst zum Jahreswechsel wird sie wohl wieder aus der Haft entlassen werden.

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 eine gesuchte Kolumbianerin verhaftet. Der Frau steht ein 119-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor.

Bei der Kontrolle der Frau auf Höhe Kiefersfelden stellte sich zunächst heraus, dass ihr die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere fehlten. Stattdessen fanden die Bundespolizisten in ihrer Tasche rund zehn Gramm Marihuana. Die Überprüfung ihrer Personalien ergab zudem, dass sie aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Rosenheim noch eine Geldstrafe in Höhe von 2.975 Euro zu begleichen hatte. Die Strafe war bereits im Oktober 2019 wegen eines vorausgegangenen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verhängt worden.

Da die kolumbianische Staatsangehörige ihre offenen Justizschulden nicht begleichen konnte, kam die gerichtlich festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Demnach muss sie für die Dauer von 119 Tagen in Haft. Die Bundespolizei brachte sie in die Justizvollzugsanstalt nach Aichach. Während ihres Gefängnisaufenthalts wird sie sich voraussichtlich auch mit den neuen Strafanzeigen wegen unerlaubten Einreiseversuchs und illegaler Drogeneinfuhr auseinanderzusetzen haben.

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Bundespolizeidirektion München: Unmenschlich und kriminellMehr als doppelt so viele Insassen als Sitzplätze

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)

Geschleuste sitzen aufeinander und im Kofferraum – Bundespolizei beendet Schleusung bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn (A93) einen Pkw gestoppt, der einschließlich Fahrer mit insgesamt zwölf Personen besetzt war. Gegen den syrischen Fahrzeugführer ermittelt die Bundespolizei in Rosenheim unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden und unmenschlichen Bedingungen. (Foto: Bundespolizei)

Am Samstag (2. September) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A93 elf geschleuste Personen, unter ihnen drei Minderjährige, aus einer höchst gefährlichen Situation befreit. Die elfköpfige Migrantengruppe war zusammen mit einem syrischen Fahrer in einen Pkw gezwängt, der lediglich fünf Sitzplätze hatte. Auf richterliche Anordnung hin musste der mutmaßliche Schleuser die Untersuchungshaft antreten.

Schon bei der Einfahrt in die Kontrollstelle nahe Kiefersfelden erkannten die Bundespolizisten, dass das Auto mit bulgarischen Kennzeichen völlig überfüllt war. Auf dem Beifahrersitz befanden sich zwei Insassen, auf der Rückbank sechs, und im Kofferraum drei. Die Personen auf der Rückbank mussten offenkundig stundenlang aufeinandersitzen. Aufgrund der Enge im überfüllten Fahrzeuginnenraum konnten die Sicherheitsgurte nicht angelegt werden. Ein Öffnen der Fenster war zudem nicht möglich, da der Fahrer diese verriegelt hatte. Insofern war laut den Geschleusten die Luft im Wagen durchgängig verbraucht und extrem schlecht.

Ursprünglich sogar mit 15 Geschleusten im Auto

Mehrere Insassen berichteten übereinstimmend, dass sich bei Fahrtbeginn – vermutlich nahe der serbisch-ungarischen Grenze – sogar noch eine vierköpfige Familie, darunter ein Baby, im Pkw befunden hätte. Demnach wären ursprünglich inklusive Fahrer insgesamt 16 Menschen in dem Wagen gesessen. Nachdem aufgrund der katastrophalen Situation im Auto ein Streit zwischen den Geschleusten und dem Fahrzeugführer entbrannt war, mussten den Schilderungen zufolge alle in einem Waldstück aussteigen. Daraufhin habe der Fahrer die Familie weggefahren und sei erst nach etwa einer Stunde zurückgekehrt. Zu ihrem Verbleib gebe es bislang keine Hinweise, so die Bundespolizei.

Fahrt im Auftrag einer kriminellen Schleuserorganisation

Eigenen Angaben zufolge stammen die in Gewahrsam genommenen Geschleusten aus der Türkei beziehungsweise Syrien. Über die erforderlichen Einreisepapiere verfügten die acht Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 43 Jahren sowie die drei Minderjährigen, 14,15 und 16 Jahre alt, nicht. Für ihre Schleusungen hätten sie zusammengerechnet einen mittleren fünfstelligen Betrag an eine nicht näher bekannte Organisation gezahlt. Nach ersten Ermittlungen der Rosenheimer Bundespolizei vollzog der syrische Fahrer, der sich bislang offenbar selbst illegal im europäischen Raum aufgehalten hatte, die Etappe nach Deutschland im Auftrag der kriminellen Schleuserorganisation. Einen Führerschein hatte er nicht. Der 18-Jährige wurde wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden und unmenschlichen Bedingungen, versuchter illegaler Einreise und Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Fahrzeugführer in Untersuchungshaft genommen

Am Sonntagvormittag führten die Beamten den mutmaßlichen Schleuser beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Die zuständige Ermittlungsrichterin ordnete dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend seine Untersuchungshaft an. Der Syrer wurde in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Zehn der geschleusten Personen konnten an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet werden. Ein türkischer Migrant wurde mangels Interesse an Schutz oder Asyl in der Bundesrepublik nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.

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