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Bundespolizei Direktion München: Alkoholisierter S-Bahn-Surfer

Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichem Unsinn!

München (ots) Am Mittwochabend (24. April) fuhr ein alkoholisierter 19-Jähriger auf einer S-Bahn-Kupplung im Tunnel der Stammstrecke vom Marienplatz zum Hauptbahnhof. Es kam zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahnverkehr.

Vorsicht Lebensgefahr!
19-Jähriger, mit 2,28 Promille atemalkoholisierter S-Bahnsurfer in der Tunnel-Stammstrecke verursacht Betriebsstörungen im Münchener S-Bahnbetrieb.
Foto: Bundespolizei

Gegen 20:50 Uhr bestieg ein zunächst Unbekannter am Gleis 2 des S-Bahnhaltepunktes Marienplatz die Kupplung des letzten S-Bahnwagens. Als sich die Richtung Herrsching verkehrende S8 in Bewegung setzte, verblieb er dort und fuhr, sich am Scheibenwischer des hinteren Triebfahrzeuges festhaltend, mit zum Karlstor (Stachus). Dort verblieb er außen auf der S-Bahn und fuhr auf ihr weiter zum Hauptbahnhof. Nach rund 1.200 Metern endete die lebensgefährliche Fahrt, da er von DB-Mitarbeitern erkannt wurde. Als ihn diese Stellen wollten, flüchtete er ins Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes und entkam, zunächst unerkannt.

Dank eines Handyfotos eines Reisenden, der den „S-Bahnsurfer“ am Marienplatz aufnahm und dieses der Bundespolizei zur Verfügung stellte, konnte der Jugendliche, insbesondere wegen seiner auffälligen Kleidung (roter Kapuzen-Jogginganzug), kurz nach 23 Uhr im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes bei den Fahrausweisautomaten – nahe der Toilettenanlage – festgestellt werden. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit hatten sich eines alkoholisierten Mannes angenommen, der Reisende belästigte. Hinzukommende Bundespolizisten erkannten den Rotgekleideten sofort als den Mann des Handy-Fotos. Verschmutzungen am Jogginganzug zeigten zudem, dass er mit der S-Bahn Kontakt hatte.

Der mit 2,28 Promille atemalkoholisierte 19-jährige Deutsche aus Neukirchen, Landkreis Amberg-Sulzbach, äußerte sich zum Sachverhalt nicht. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung. Der 19-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen kurz nach Mitternacht aus der Wache entlassen. Aufgrund des Vorfalles kam es zu erheblichen Auswirkungen mit Verspätungen, Umleitungen und Ausfällen im Betriebsablauf der S-Bahn. Da der Jugendliche bereits mit übermäßigem Alkoholkonsum im Hauptbahnhof aufgefallen war und von der Deutschen Bahn im März ein Hausverbot für den Hauptbahnhof erhalten hatte, wird er nun auch eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Zudem kann die Deutsche Bahn gegen ihn auch privatrechtliche Forderungen wegen der Betriebsbehinderungen stellen. Dies könnte z.B. auch ein vollstreckbarer Titel sein, der 30 Jahre lang vollstreckbar wäre.

In diesem Jahr ist es bereits zu mehreren ähnlichen Vorfällen auf freier Strecke, überwiegend im westlichen Teil der S6 und S8 gekommen. Die Bundespolizei warnt vor dem lebensgefährlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens! Wer Personen auf oder an S-Bahnen bzw. Zügen erkennt, wird gebeten schnellstmöglich die (Bundes)Polizei zu informieren.

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Bundespolizei Direktion München: Diebe ermittelt, S-Bahnsurfer u.a.

Bundespolizei bei mehreren öffentlichkeitswirksamen Einsätzen gefordert.

München (ots) Ostern ist auch als Fest des Friedens bekannt. Daran halten sich im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei (leider) nicht alle. Von Gründonnerstag (28. März) bis Ostersonntag (31. März) kam es u.a. zu nachfolgenden, zum Teil öffentlichkeitswirksamen Einsätzen der Bundespolizei.

Zahlreiche, z.T. öffentlichkeitswirksame Einsätze absolvierte die Münchner Bundespolizei von Gründonnerstag bis Ostersonntag.

* Täterermittlung nach Diebstahl

Am Abend des Gründonnerstags (28. März) konnten nach umfangreichen Observationsmaßnahmen der Bundespolizei zwei Rumänen nach einem Diebstahlsverdacht vom Vortag (27. März) am Bahnhof Pasing festgenommen und wenig später zweifelsfrei identifiziert werden.

Die in Deutschland wohnsitzlosen, 21 und 28 Jahre alten Rumänen hatten am Bahnsteig 3 in Pasing einer 50-jährigen Deutschen, als diese am Bahnsteig ihren mit mehreren Elektrogeräten befüllten Rucksack auf einer Sitzbank zurückgelassen hatte, entwendet. Als die Frau aus Herford in Nordrhein-Westfalen aufstand und sich ohne Rucksack in einen Zug begab, nutzen die beiden Diebe, die sich bietende Gelegenheit. Videosichtungen belegten eine arbeitsteilige Vorgehensweise, die auf eine strukturierte und damit gewerbsmäßige Begehung schließen ließen. Die Aufnahmen zeigten, wie die Täter den Bahnhof mit dem Rucksack (Schadenshöhe rund 4.000 Euro) über den Nordausgang verlassen hatten. Die Videoaufnahmen belegten zudem, dass sich die zwei Rumänen am Bahnsteig auffällig verhielten und sich u.a. immer wieder bettelnd an Reisende gewandt hatten.

Die Geschädigte konnte noch am Mittwoch ein mobiles Endgerät orten und der Bundespolizei den „Treffer“ melden. Die anschließend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen führten rund 32 Stunden später zur Festnahme der Täter in Sendling. In einem Fahrzeug mit rumänischen Kennzeichen wurde neben dem Rucksack auch das gesamte Diebesgut, darunter neben Kleidung der 50-Jährigen aus Ostwestfalen u.a. auch deren E-Book-Reader, Laptop und Tablett sichergestellt.

** Widerstand, tätlicher Angriff, Körperverletzung und Beleidigung Kurz vor elf Uhr kam es am Gründonnerstag (28. März) am stark frequentierten Querbahnsteig des Hauptbahnhofes München zu einem Streit zwischen einem Bahn-Reiniger und einer Passantin. Eine 50-jährige Deutsche hatte versucht aus dem Müllbehältnis des Reinigers Gegenstände zu holen. Eine Streife der Bundespolizei war auf die daraus resultierende Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Die Frau wollte einem Platzverweis der Beamten nach Sachverhaltsklärung nicht folgen. Als dieser mittels einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt werden sollte, trat sie einem Bundespolizisten ans Schienbein und beleidigte alle Einsatzkräfte. Der 22-Jährige Beamte konnte seinen Dienst trotz leichter Verletzung fortsetzen.

Die in der Vergangenheit bereits in 54 Fällen, vorrangig Eigentumsdelikten und Hausfriedensbrüchen, Polizeibekannte wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I auf freien Fuß gesetzt. Die Wohnsitzlose wird von der Bundespolizei wegen Widerstandes und tätlichen Angriff gegen Vollzugsbeamte sowie Körperverletzung und Beleidigung zur Anzeige gebracht.

*** Körperverletzung

Kurz vor 19 Uhr kam es in einer Regiobahn vor dem Ostbahnhof zu einem Körperverletzungsdelikt. Im stark frequentierten RE 5 gerieten zwei ältere Männer beim Streit um einen Sitzplatz aneinander. Nach ersten Ermittlungen standen zahlreiche Reisende – aus Sitzplatzmangel – dicht gedrängt in den Gängen. Ein 58-Jähriger aus Chieming, Landkreis Traunstein, saß, trotz des vollen Ab-teils, alleine im Vierabteil und blockierte mit mehreren Gepäckstücken drei andere Sitzplätze. Leute, die gefragt hatten, ob Sie sich hinsetzten dürfen, hatte er mehrfach mit der Begründung weggeschickt, dass er am Fuß operiert worden sei und deswegen den Platz brauche, um den Fuß auszustrecken. Ein 56-jähriger Landsmann wollte dies nicht akzeptieren und nahm, nach Zeugenaussagen ruhig und ohne Aggression – nach kurzer heftiger Diskussion – einen Koffer vom Sitzplatz, um diesen auf der Gepäckanlage zu platzieren um Platz zu schaffen.

Der Koffer war offensichtlich nicht vollständig verschlossen, weswegen einige Akten aus dem Koffer auf den Boden fielen. Der 56-Jährige aus Feldmoching setzte sich mit seiner Tochter auf die nun zwei freien Plätze. Der Ältere reagierte auf das Angebot des Jüngeren, die Akten aufzuheben nicht, verständigte stattdessen die Polizei, die beide Männer am Gleis 8 des Ostbahnhofes zur Sachverhaltsklärung zum Revier mitnahmen.

Dabei zeigte sich der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene 58-Jährige gegenüber den Beamten sehr erbost, dass eine erste informatorische Erfragung ergab, dass er sich evtl. einer Körperverletzung durch Tritte mit den Beinen gegen den Jüngeren strafbar gemacht haben könnte. Der Chieminger wollte weder einen Ausweis aushändigen, noch die Beamten ausreden lassen. Ständig unterbrach er die Beamten und sprach am Bahnsteig lautstark unbeteiligte Reisende an. Auch auf der Dienststelle ließ sich der Mann nicht beruhigen und verhielt sich gegenüber Einsatzkräften respektlos. Nach Ende aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen konnten alle Beteiligten das Revier wieder verlassen. Der 58-Jährige kündigte dabei eine Dienstaussichtsbeschwerde gegen die Beamten an.

**** Unbekannte S-Bahnsurfende gesichtet Kurz nach 16 Uhr wurde an einer S4, zwischen Aubing und Buchenau, zwei unbekannte S-Bahnsurfende gemeldet. Nach vorliegender Kenntnis sollen am S-Bahnhaltepunkt Aubing zwei Personen auf einer stadtauswärts fahrenden S-Bahn gesehen worden sein. Aufklärungsmaßnahmen von Landes- und Bundespolizei erbrachten auch unter Einbindung eines Helikopters der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim keine Hinweise auf die beiden. Die Bahnstrecke zwischen Aubing und Buchenau war eine knappe halbe Stunde zwecks Absuche gesperrt, wodurch es zu geringen bahnbetrieblichen Einschränkungen kam.

Erst am 14. März war am Haltpunkt Starnberg-Nord eine Frau außen auf einer Richtung München fahrenden S-Bahn gemeldet worden (siehe Pressemitteilung Nr. 57 vom 15. März 2024). Aus diesem, und weiteren ähnlichen Anlässen in diesem Jahr, warnt die Bundespolizei vor diesen lebensgefährlichen Aktionen! Wer Personen auf oder an S-Bahnen oder Zügen erkennt, sollte schnellstmöglich die (Bundes)Polizei informieren.

***** Unterschlagung E-Bass-Gitarre, 1.500 EUR Schaden Ein 42-jähriger Brasilianer meldete bei der Bundespolizei den Verlust seiner E-Bass-Gitarre. Der in Lohhof Wohnende gab an, seine Instrumententasche samt Yamaha-E-Bass am Freitagmorgen kurz nach 02:30 Uhr am Marienplatz am Bahnsteig 2 stehengelassen zu haben. Videoaufnahmen zeigen, wie ein anderer, unbekannter Mann das Musikgerät an sich nimmt und mit diesem in eine S-Bahn (S1 in Richtung Freising) steigt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf rund 1.500 Euro.

Die Bundespolizei sucht nun nach dem Täter und wertet dazu u.a. die Videoaufzeichnung der S1 aus. Wer Hinweise zur entwendeten Yamaha-E-Bass-Gitarre geben kann, z.B. wenn eine solche zum Verkauf angeboten wird bzw. jemand, der mit Musik nichts oder wenig zu tun hat, mit einer solchen gesehen wird, unverzüglich die Bundespolizei unter der Rufnummer 089/515550-0 zu kontaktieren.

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Bundespolizei Direktion München: 874 Tage ins Gefängnis Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

Weyarn (A8) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

Die Bundespolizei hat an der A8 nahe Weyarn einen Polen verhaftet. Der Mann muss für 874 Tage ins Gefängnis.

Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft „abgesessen“ hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.

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Bundespolizei Direktion München: Justizvollzugs-, Abschiebehaftanstalt und Krankenhaus

Bundespolizei entzieht drei Männern die Freiheit.

Lindau/Kempten (ots) Am Donnerstag (14. März) hat die Bundespolizei einen per Haftbefehl gesuchten Fernbusreisenden hinter Gitter gebracht. Einen ausweislosen Migranten, der bereits in drei Ländern Asylanträge gestellt hatte, lieferten die Beamten in Zurückschiebungshaft ein. Ein junger Ausländer musste aufgrund erheblicher Verhaltensstörungen im Bezirkskrankenhaus untergebracht werden.

Quellenangabe „Bundespolizei“

In den frühen Morgenstunden kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Turin-Nürnberg. Unter den Reisenden befand sich ein 76-jähriger Italiener. Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Beamten fest, dass gegen ihn seit fast vier Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorlag. Da der Italiener seine Justizschulden in Höhe von fast 3.000 Euro nicht zahlen konnte, musste er kurz darauf eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.

Wenige Stunden später stoppten die Bundespolizisten in einem Fernreisebus aus Italien zwei syrische Staatsangehörige, die unterwegs nach München waren. Der 46-Jährige, der seit 2015 in Deutschland lebt, legte seine gültigen Flüchtlingsdokumente vor. Der 20-Jährige konnte lediglich seinen syrischen Reisepass vorweisen. Die Beamten ermittelten, dass der 46-Jährige den 20-Jährigen in Italien abgeholt und die Bustickets gekauft hatte. Eigenen Angaben zufolge soll es sich bei dem 46-Jährigen um den Vater des jungen Mannes handeln. Die Bundespolizisten zeigten den 20-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der vorgebliche Vater erhielt als Organisator der Reise eine Anzeige wegen Beihilfe. Der 20-Jährige zeigte erhebliche psychische Auffälligkeiten und Selbstverletzungsabsichten. Mit einem Beschluss des Landratsamtes Lindau und nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Kempten lieferten die Beamten den Mann ins Bezirkskrankenhaus Kempten ein. Der in Berlin wohnhafte Gehilfe kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß.

Bereits am Mittwochmorgen (13. März) hatten Beamte der Grenzpolizei am Bahnhof Lindau-Reutin einen ausweislosen Afghanen aufgegriffen, der in einem EuroCity-Zug aus Zürich eingereist war. Die Grenzpolizisten übergaben den Migranten daraufhin an die zuständige Lindauer Bundespolizei. Die Bundespolizisten recherchierten, dass der 27-Jährige seit 2015 in Deutschland, Norwegen und Frankreich Asylanträge gestellt hatte, die in Folge negativ beschieden wurden. Von den norwegischen Behörden war der Ausreisepflichtige 2019 in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Beamten zeigten den Mann wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an und belegten ihn mit einer vierjährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik. Am Donnerstagnachmittag wurde der Afghane beim Amtsgericht Lindau vorgeführt und noch am Abend in Zurückschiebungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt eingeliefert.

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Bundespolizei Direktion München: Mit den Dokumenten einer Freundin über die Grenze

Bundespolizei ermittelt gegen behördenbekannte Migranten

Füssen/Bad Grönenbach/Pocking/Neunkirchen (ots) Am Dienstag (12. März) haben Grenzpolizisten auf der BAB 7 zwei syrische Migranten aufgegriffen und anschließend der Bundespolizei übergeben. Der Fahrzeuglenker hatte der syrischen Frau, die sich mit fremden Papieren auswies, bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet. Erst zwei Wochen zuvor war die Schwangere nach Rumänien überstellt worden.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Am Nachmittag kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Pfronten auf am Pendlerparkplatz Bad Grönenbach (BAB 7) zwei syrische Staatsangehörige, die mit einem im Saarland zugelassenen Auto eingereist waren. Der der in Neunkirchen wohnhafte Fahrer hatte vergeblich versucht, den Grenzkontrollen am Grenztunnel Füssen zu entgehen, indem er über den benachbarten Grenzübergang Füssen-Ziegelwies fuhr. Der 31-Jährige konnte gültige Reisedokumente vorweisen. Der Asylbewerber, der Ende 2020 erstmals nach Deutschland eingereist war, führte fast 3.000 Euro in bar bei sich. Die 23-jährige Beifahrerin legte den Polizisten niederländische Flüchtlingsdokumente vor. Die Pfrontener Beamten stellten jedoch bei der Überprüfung fest, dass es sich bei der Frau nicht um die tatsächliche Inhaberin der Papiere handelt. Die zuständige Kemptener Bundespolizei übernahm anschließend die Personen und die Bearbeitung des Falls. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Mann wenige Tage zuvor nach Österreich ausgereist war, vermutlich um seine nach islamischen Recht Angetraute aus Wien abzuholen. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass gegen die schwangere Frau ein bis 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Die Syrerin war bereits im Dezember 2023 von Bundespolizisten am Bahnhof Pocking aufgegriffen worden, nachdem sie sich gemeinsam mit weiteren Migranten auf einem Lkw nach Österreich hatte schleusen lassen. Anschließend war die Frau in die Abschiebehafteinrichtung Hof eingeliefert worden, wo man später eine Frühschwangerschaft feststellte. Ende Februar war die Migrantin nach mehreren Selbstverletzungsversuchen und zwei abgebrochenen Rückführungen unter Begleitung in den für ihr Asylverfahren zuständigen Staat Rumänien abgeschoben worden.

Die Bundespolizisten zeigten die Syrerin wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthaltes sowie Ausweismissbrauchs an. Zunächst war geplant, die Frau erneut in die Abschiebehafteinrichtung Hof einzuliefern. Trotz grundsätzlicher Möglichkeit zur Aufnahme von Schwangeren sowie Einholung eines notwendigen ärztlichen Attestes lehnte die Einrichtung eine Einlieferung jedoch ab. Die 23-Jährige verblieb im Klinikum Kempten und wurde am Mittwochnachmittag an das Anker-Zentrum Augsburg weitergeleitet. Der Mann muss sich nun wegen Beihilfe verantworten. Die Beamten beschlagnahmten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten die mutmaßliche Entlohnung für die niederländischen Dokumente in Höhe von 1.000 Euro und stellten das Handy des Mannes sicher. Der Beschuldigte durfte am Abend die Heimfahrt antreten. Die Bundespolizisten informierten die zuständige Ausländerbehörde über das eingeleitete Ermittlungsverfahren.

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Bundespolizei Direktion München: Mit GPS-Technik Eigentumsdelikte aufgeklärt

Bundespolizei ertappt Straftäter und vollstreckt Haftbefehl

Kempten/Göppingen/Füssen/Lindau (ots) Am Sonntag (10. März) hat die Bundespolizei dank kleiner technischer Hilfsmittel zwei Eigentumsdelikte aufklären und den Geschädigten wieder zu ihrem Eigentum verhelfen können. Ein weiterer Dieb, der mit Haftbefehl gesucht wurde, musste hinter Gitter.

Quellenangabe „Bundespolizei“

Kemptener Bundespolizisten nahmen am Sonntagmorgen die Anzeige eines 24-jährigen Geschädigten auf. Dieser teilte den Beamten mit, dass sein Koffer am Vorabend im ICE auf der Fahrt von Berlin nach München entwendet wurde. Der Reisende war eingeschlafen und hatte den Diebstahl seines neben ihm abgestellten Gepäckstücks zunächst nicht bemerkt, bis eine App auf seinem Handy Alarm schlug. Der im Gepäck befindliche GPS-Tracker an einem Schlüssel hatte sich zu weit von seinem Besitzer entfernt. Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme sollte sich der Koffer laut Tracker in Göppingen befinden. Die Bundespolizisten informierten daraufhin die baden-württembergische Polizei über den Fall sowie den Standort des Diebesguts. Tatsächlich konnte eine Streife des Polizeirevieres Göppingen den Koffer in einer Asylunterkunft ausfindig machen. Dieser befand sich im Zimmer eines tunesischen Migranten, der sich bereits des Kulturbeutels inklusive Parfums bedient hatte. Der 31-Jährige muss sich nun wegen Diebstahls verantworten. Die Bundespolizeiinspektion Stuttgart organsiertere die Mitnahme des Koffers nach Ulm, wo die Kemptener Bundespolizisten diesen abholten und schließlich am Montagabend seinem rechtmäßigen Eigentümer übergaben.

Am Nachmittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) zwei polnische Staatsbürger, die in einem Pkw in Richtung Österreich unterwegs waren. Die Beamten fanden bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den Beifahrer seit vergangenen Oktober ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Diebstahls vorlag. Außerdem waren die Staatsanwaltschaften Chemnitz und Mosbach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Urkundenfälschung per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem 38-Jährigen. Der Pole war den deutschen Justizbehörden über 3.400 Euro schuldig geblieben. Da der verurteilte Dieb das Geld nicht aufbringen konnte, musste er gegen Abend eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten. Die Bundespolizisten übergaben den 44-jährigen Fahrer an die Beamten der bayerischen Polizei, da dieser während der Autofahrt unter Drogeneinfluss stand.

Etwa zur selben Zeit wurde eine Streife der Lindauer Bundespolizei im Bahnhof Lindau-Reutin auf einen Mann und dessen Begleiterin aufmerksam, die auf Beamte der Landespolizei warteten. Der 29-Jährige gab an, am Morgen in einem Zug von Ravensburg nach Friedrichshafen sein neues I-Phone am Sitzplatz liegengelassen zu haben. Nun hatte er das teure Handy durch eine Tracking-App auf dem Bahnsteig, vermutlich im Besitz einer Frau, wiedergefunden. Die mutmaßliche Finderin hatte sich durch den Mann jedoch nicht zur Herausgabe des Smartphones bewegen lassen, weswegen er die Polizei verständigte. Aber auch auf die Ansprache der Bundes- und Landespolizisten reagierte die Frau nicht. Der Geschädigte spielte daraufhin über die App den Signalton ab, der aus der Tragetasche der Frau ertönte. Die Beamten fanden in der Tasche nicht nur das Smartphone des Mannes, sondern noch zwei weitere mutmaßlich gestohlene oder unterschlagene Handys. Die 29-Jährige war nicht in der Lage, die beiden fremden Geräte zu entsperren, woraufhin die Beamten diese sicherstellten. Die Bundespolizisten stellten durch die Überprüfung der Fingerabdrücke nicht nur die Identität der Beschuldigten fest, sondern fanden auch heraus, dass sie mit vier Aufenthaltsermittlungen, alle aus Februar 2024, von Justizbehörden aus vier Bundesländern wegen Diebstahls, Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Die 29-jährige Äthiopierin erhielt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft Kempten wurde Migrantin später auf freien Fuß entlassen.

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Bundespolizei Direktion München: Seniorin sorgt für Sperrung am Hauptbahnhof Bundespolizeieinsatz wegen abgestellten Koffer

München (ots) Am frühen Donnerstagnachmittag (7. März) sperrte die Bundespolizei den DB Infopoint am Münchner Hauptbahnhof, nachdem eine Seniorin behauptete, dass sich in einem abgestellten Koffer ein Sprengsatz befinden würde. Der Verdacht konnte schnell ausgeräumt werden, die Rentnerin wurde trotzdem festgenommen.

Symbolbild: Absperrband an einem Bahnhof

Gegen 13:45 Uhr befand sich die 83-jährige Deutsche im DB Infopoint und informierte sich über Zugverbindungen. Beim Verlassen äußerte sie, dass sich in einem abgestellten Koffer ein Sprengsatz befinden würde. Alarmierte Kräfte der Bundespolizei sperrten den Bereich daraufhin ab und ein Sprengstoffsuchhund wurde eingesetzt. Nachdem dieser nicht anschlug, wurde der Koffer geöffnet. In dem Gepäckstück befanden sich lediglich Reiseutensilien. Nach erfolgter Videoauswertung konnte festgestellt werden, dass der Koffer nicht der 83-Jährigen gehört. Der Eigentümer ist bislang unbekannt. Im Rahmen der Kontrolle der Seniorin stellten die Beamten fest, dass gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Beleidigung in Höhe von 6000 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe vorliegt. Obwohl die Dame, die keinen festen Wohnsitz hat, die geforderte Summe an Bargeld bei sich trug, weigerte sie sich die Strafe zu zahlen und wurde deshalb die die Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Vortäuschen eine Straftat ein.

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Bundespolizei Direktion München: Bundespolizei am Flughafen München begrüßt 136 „Neue“

Flughafen München (ots) Am 5. März begrüßte der stellvertretende Leiter der Bundespolizei am Flughafen München, Polizeidirektor Thomas Lang, 136 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden in den vier Bundespolizeiinspektionen am Flughafen eingesetzt.

Gruppenbild

Nach ihrer zweieinhalbjährigen Ausbildung an den Bundespolizeiausbildungszentren in Oerlenbach, Walsrode, Neustrelitz, Eschwege, Bamberg und Swisttal erwarten die jungen Kolleginnen und Kollegen neue Herausforderungen im Bereich Grenzpolizei, Luftsicherheit und Bahnpolizei am Münchner Flughafen.

Vereidigung von oben

In einer festlichen Zeremonie, begleitet vom Bundespolizeiorchester München, legten sie ihren Diensteid ab. Da die Vereidigung mitten im Terminal 2 stattfand, staunten einige Reisende nicht schlecht über den ungewohnten Anblick so vieler junger Polizistinnen und Polizisten und die ungewohnten Klänge des Orchesters.

Orchester

„Wir freuen uns, dass Sie da sind und wir brauchen Sie“, betonte Polizeidirektor Thomas Lang in seiner Ansprache.

Durch den Personalzuwachs wächst die Bundespolizei am Flughafen München auf über 1.600 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten.

Wir wünschen den neuen Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern einen erfolgreichen Start in ihren neuen Lebensabschnitt.

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Bundespolizei Direktion München: Bundespolizei sucht Frauen nach sexueller Belästigung

München (ots) Freitagmorgen (1. März) belästigte ein 37-Jähriger am Münchner Ostbahnhof mehrere Frauen in sexueller Art und Weise. Drei Betroffene meldeten die Belästigungen bei der Bundespolizei.

Symbolbild: Eine Streife der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof

Mehrere weitere Frauen werden gesucht. Eine 30-jährige Münchnerin kam gegen 8 Uhr auf die Wache des Bundespolizeireviers München Ost und teilte mit, dass ein Mann sie soeben im Vorbeigehen im Brustbereich anfasste. Als sie ihn darauf ansprach, habe er ihr den Mittelfinger gezeigt. Eine Streife konnte einen 37-jährigen Polen vor Ort antreffen und ihn mit zur Dienststelle nehmen, wo er die eingesetzten Beamten mehrfach beleidigte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2 Promille. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er zunächst auf freien Fuß gesetzt. Im Verlauf des Tages wurden zwei weitere Geschädigte, eine 17-Jährige und eine 44-Jährige, auf dem Bundespolizeirevier München Ost vorstellig und gaben an, ebenfalls von dem Polen an der Brust berührt worden zu sein. Bei einer Videosichtung konnten in der Zeit von 07:45 Uhr bis 08:15 Uhr zahlreiche weitere gleichgelagert Sachverhalte mit bislang noch unbekannten Geschädigten festgestellt werden. Da sich der 37-Jährige, der über keinen festen Wohnsitz verfügt, noch am Ostbahnhof aufhielt, wurde er gegen 17:20 Uhr erneut mit zur Dienststelle genommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete einen Unterbindungsgewahrsam bis zum nächsten Morgen an. Aufgrund psychischer Auffälligkeiten, wurde der Mann jedoch in ein Münchner Krankenhaus eingeliefert.

Die Bundespolizei bittet Frauen, die am 1. März von einem Mann am Münchner Ostbahnhofes belästigt wurden, sich unter der Rufnummer 089 515 550 0 zu melden.

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Bundespolizei Direktion München: Mutmaßlicher belarussischer Schleuser in Untersuchungshaft

Bayrischzell / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Montag (26. Februar) einen Mann aus Belarus auf richterliche Anordnung hin in München ins Gefängnis gebracht. Er war am frühen Sonntagmorgen nahe Bayrischzell festgenommen worden. Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen, mit seinem Auto, vier russische Staatsangehörige illegal nach Deutschland befördert zu haben. Der mutmaßliche Schleuser führte während der Fahrt zwei Waffen griffbereit mit.

Die Bundespolizei hat im Gemeindebereich von Bayrischzell einen mutmaßlichen Schleuser gefasst.

Die Bundespolizisten stoppten den Pkw mit polnischem Kennzeichen zwischen vier und fünf Uhr im Bayrischzeller Gemeindebereich. Der Pkw-Fahrer konnte sich mit seinem belarussischen Reisepass und einer polnischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Seine vier Mitfahrer verfügten hingegen nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Den Erkenntnissen zufolge stammen sie aus Russland und sind miteinander verwandt. Nach eigenen Angaben mussten sie für die etappenweise organisierte Schleusung insgesamt 4.000 Euro zahlen. Der Ausgangspunkt der letzten Etappe soll in Slowenien gewesen sein. Bei der Durchsuchung des Kraftwagens fanden die Beamten in der Mittelkonsole sowohl Einhandmesser als auch einen Teleskopschlagstock zugriffsbereit liegen. Beide Waffen wurden sichergestellt.

Die vier Geschleusten wurden getrennt von ihrem Fahrer nach Rosenheim zur zuständigen Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort stellten sie jeweils ein Schutzersuchen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie einer Anlaufstelle für Migranten in München zugeleitet. Ihren Fahrer zeigte Rosenheimer Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern und wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz an. Der in Polen gemeldete Belarusse wollte sich den Bundespolizisten gegenüber nicht zum jeweiligen Tatvorwurf äußern. Das Amtsgericht in München entsprach am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Untersuchungshaft des Beschuldigten an. In der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim muss er vorerst auf die nächsten Schritte in seinem Strafverfahren warten.

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Bundespolizei Direktion München: Mit Haftbefehl, Diebesgut, Schlagring und Pfefferspray über die Grenze.

Bundespolizei stoppt rumänischen Hehler und bewaffnete Polin

Lindau/Füssen (ots) Am Montag (19. Februar) haben Bundespolizisten bei der Kontrolle einer rumänischen Fahrgemeinschaft einen Haftbefehl vollstreckt und mutmaßliches Stehlgut sichergestellt. Bei der Kontrolle einer polnischen Fahrzeuglenkerin fanden die Beamten verbotene Gegenstände, deren Besitz sie teuer zu stehen kam.

Foto „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten stoppten in der Nacht zu Montag am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Transporter mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 34-jährigen rumänischen Fahrers schlug der Fahndungscomputer gleich zwei Mal an. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Mann seit vergangenen März ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Gesuchte war vom Amtsgericht Tiergarten bereits im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt worden. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Juli 2022 wegen Diebstahls per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Verurteilten. Der Rumäne konnte schließlich seine Justizschulden zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung Schmuck, unter anderem 79 Ringe und 4 Armbänder, ein Mischpult sowie einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher, die dem rumänischen Beifahrer zugeordnet werden konnten. Der 23-Jährige verfügte über keinerlei Eigentumsnachweise oder Kaufbelege und machte zur Herkunft der Sachen recht fadenscheinige Angaben. Erste Ermittlungen der Bundespolizisten lassen auf mögliche Diebstahlshandlungen in der Schweiz schließen. Nach Rücksprache mit der Lindauer Polizei stellten die Beamten das mutmaßliche Stehlgut sicher. Die Bearbeitung wegen des Verdachtes der Hehlerei wird anschließend an die zuständige bayerische Polizei abgegeben.

Am Mittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine polnische Fahrzeuglenkerin. Die 31-Jährige führte in ihrer Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, einen Schlagring sowie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen mit. Die Beamten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und zeigten die Frau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt musste die Polin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro hinterlegen. Anschließend durfte sie ihre Fahrt fortsetzen.

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Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentl. Dienst

Fachtagung mit Experten, Praktikern und Wissenschaft an der Thomas-Morus-Akademie – Minister Reul: „Auf jeden einzelnen kommt es an.“

Bensberg (ots) Die dreitägige Fachtagung „Wenn der Respekt fehlt… Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Ursachen und Konsequenzen“, gemeinsam veranstaltet vom Präventionsnetzwerk #sicherimDienst, der Thomas-Morus-Akademie und der Behörden Spiegel Stiftung, endete mit einer klaren Botschaft: „Lassen Sie uns kleine Schritte machen! Wenn schon jeder einzelne von Ihnen nach Hause geht und eine einzige Idee umsetzt, die er auf der Tagung mitgenommen hat, dann haben wir viel erreicht“, bekräftigte Innenminister Herbert Reul am Mittwoch (07.02.) in Bensberg den Gewaltschutz im öffentlichen Dienst und Initiativen für Respekt und Toleranz.

Fachtagung ,,Wenn der Respekt fehlt“, v.l.n.r: Andre Niewöhner Präventionsnetzwerk #sicherimDienst, Uwe Proll Behörden Spiegel Stiftung, Konflikt-Gewaltforscher Prof. Dr. Andreas Zick, Andreas Würbel Thomas-Morus-Akademie, Herbert Reul Minister des Innern NRW, Susanne Aumann Vorsitzende dbb Jugend NRW, Hermann-Josef Borjans Behörden Spiegel Stiftung und Dr. Uwe Rieske Dekan in der Militärseelsorge.
Bildrechte: Jochen Tack #siD

Von Montag bis Mittwoch (5. bis 7. Februar) kamen über 100 Teilnehmende aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes, Entscheidungsträger, Experten und Wissenschaftler zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren, Lösungsansätze zu entwickeln und die hilfreiche Vernetzung der Akteure zu fördern.

Die Tagung bot eine Plattform für fachliche Beiträge, Dialogformate und Workshops. In Gesprächsrunden kamen Betroffene zu Wort und beschrieben, wie sie in der Verwaltung, bei der Polizei, im Gesundheitswesen oder als Bürgermeister Bedrohungen erlebt haben und welche Unterstützung für sie im Nachgang eine wichtige Rolle eingenommen hat. In diesem Sinne zeigten die ausgestellten Exponate der „Initiative für Respekt und Toleranz“ eindrücklich, wie Menschen aus dem öffentlichen Dienst ihren Beruf und mangelnden Respekt wahrnehmen. Dabei gab Dr. Uwe Rieske, Dekan in der Militärseelsorge, in seinem Impuls auch einen Einblick in die Situation von Soldatinnen und Soldaten.

In der Bensberger Tagung wurden dabei nicht nur Herausforderungen des Gewaltschutzes im öffentlichen Dienst beleuchtet, sondern auch konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze erarbeitet. Dafür stellten kommunale, behördliche und zivilgesellschaftliche Projekte ihre Praxisbeispiele vor und machten deutlich, wie bereits niederschwellige Maßnahmen den Schutz und die Sicherheit erhöhen.

Inwieweit entsprechende Ansätze wirken können, was die Ursachen für Respektlosigkeit und Gewalt gegen Beschäftigte sind und welche Entwicklungen zu sehen sind, darauf gingen teilnehmende Wissenschaftler in ihren Beiträgen ein, darunter der Konflikt-Gewaltforscher Prof. Dr. Andreas Zick.

Die breite Beteiligung und das Engagement der Teilnehmenden machten deutlich, dass gemeinsame Anstrengungen und Zusammenarbeit über Berufsgruppen und Behördengrenzen hinweg entscheidend sind, um eine sichere Arbeitsumgebung für alle zu gewährleisten. Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk wies zugleich auf die übergreifende Bedeutung des Themas hin: „Es ist unser aller Aufgabe als Teil der Gesellschaft, dem respektvollen, verantwortungsvollen und gewaltfreien Umgang im täglichen Miteinander wieder einen hohen Stellenwert zu geben, ihn wieder vorzuleben, aggressiven Verhaltensweisen konsequent entgegenzutreten und denjenigen eine besondere Wertschätzung und Respekt zukommen zu lassen, die sich für unser aller Gemeinwohl einsetzen“, so Wilk.

Wie diese Idee umgesetzt werden kann, machten die per Video zugeschalteten Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Spee-Gymnasiums Geldern deutlich. In ihrer Kampagne „Mehr Respekt für Einsatzkräfte“ setzen sie sich aktiv gegen mangelnden Respekt für Polizei- und Rettungskräfte ein und überzeugten das Plenum, dass jeder einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten kann. Dies zeigte sich auch beim Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters Nordrhein-Westfalen. Zu dem Konzert waren auch die Bürgerinnen und Bürger von Bensberg eingeladen. Am Ende kamen über 800 Euro Spenden zugunsten der Polizeistiftung NRW und der Heldenhilfe e.V. zusammen.

Die Veranstalter zeigten sich beeindruckt vom Verlauf der Tagung: „Unser Ansatz ist aufgegangen, den fachlichen Austausch mit möglichst viel Raum fürs Netzwerken zusammenzubringen. Bensberg war ein voller Erfolg“, so Hermann-Josef Borjans von der Behörden Spiegel-Stiftung.

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Bundespolizei Direktion München: Nach Lkw-Schleusung abkassiert

Syrerinnen mit falschen Ausweisen ausgestattet

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Sonntag (4. Februar) an der A93 auf Höhe Kiefersfelden in einem Reisebus zwei Frauen festgenommen. Die beiden Fahrgäste gaben sich als Französinnen aus. Offenkundig hatten sie die Absicht, sich mit gefälschten Ausweisen in Deutschland aufzuhalten.

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 zwei vermeintliche französische Ausweise als Fälschungen entlarvt.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen des in Italien zugelassenen Busses, stellten die Bundespolizisten Unregelmäßigkeiten bei zwei französischen Identitätskarten fest. Die Beamten erkannten, dass es sich um Fälschungen handelt. Auf Nachfrage hin gestanden die vermeintlichen Französinnen ein, tatsächlich aus Syrien zu stammen. Die falschen Ausweise hätten sie ihren Schleusern in Athen für jeweils 2.000 Euro abkaufen müssen. Zuvor wäre ihre Beförderung von der Türkei nach Griechenland bereits von den Schleppern organisiert worden. Aus ihrer Heimat wären die zwei ursprünglich geflohen. Ihr Ziel war es, bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen. Die Bundespolizei in Rosenheim zeigte die 27- und die 38-Jährige jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs und der Urkundenfälschung an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurden sie einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet.

Über das gesamte Wochenende verteilt war die Rosenheimer Bundespolizei mit rund 40 Personen befasst, die ohne die erforderlichen Einreisepapiere einzureisen versuchten. Sie stammten insbesondere aus Syrien, der Türkei und der Ukraine. Auch drei mutmaßliche Schleuser mit afghanischer, belarussischer und syrischer Nationalität konnten im Rahmen der Grenzkontrollen gefasst und angezeigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie
unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

Bundespolizei Direktion München: Reiseende wegen drei Haftbefehlen Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Rumänen

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Freitagmorgen (26. Januar) bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden einen von der Justiz gesuchten Rumänen festgenommen. Der Fahrgast eines in Italien zugelassenen Reisebusses wurde mit gleich drei Haftbefehlen gesucht.

Die Rosenheimer Bundespolizei hat an der A93 die Busreise eines mehrfach gesuchten Rumänen beendet.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 31-Jährige bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: Im Jahr 2021 hatte das Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro erlassen. 2022 legte das Amtsgericht Nürnberg in einem anderen Diebstahlsfall eine Geldstrafe von 1.200 Euro fest. Im selben Jahr wurde abermals vom Nürnberger Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro gegen den rumänischen Staatsangehörigen festgesetzt.

Der Mann musste auf Veranlassung der Bundespolizei hin seine Busreise in Richtung München beenden. Er konnte keine der drei Geldstrafen bezahlen. Daher wurden die von den Gerichten ersatzweise vorgesehenen Freiheitsstrafen fällig. Insgesamt stehen dem Verhafteten demnach 90 Tage „hinter Gittern“ bevor. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Für seinen mehrmonatigen Aufenthaltsort dürfte sich auch die verständigte Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch interessieren, da diese den Rumänen aufgrund laufender Ermittlungen wegen Urkundenfälschung sucht.

Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Bundespolizeidirektion München: Ein Auto voller Haftbefehle

Neuötting (ots) Die Bundespolizei hat am Dienstag (23. Januar) bei der Kontrolle eines Fahrzeugs insgesamt vier Haftbefehle bei drei Personen festgestellt. Ein Führerschein wurde sichergestellt. Drei Haftbefehle konnten die gesuchten Personen durch Zahlung der offenen Geldstrafe begleichen. Eine Frau haben Bundespolizisten ins Gefängnis gebracht.

Fotorechte „Bundespolizei“

Am Dienstag um 22:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der A 94 bei Neuötting-West einen Pkw mit rumänischer Zulassung. Das in Richtung München fahrende Fahrzeug war mit vier Personen besetzt. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Fahrer, ein 39-jähriger Rumäne, den Beamten einen gültigen rumänischen Reisepass und einen gültigen rumänischen Führerschein vor. Beim Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten zunächst einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung fest. Fällig war eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro oder die ersatzweise Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen. Festgestellt wurde auch eine Ausschreibung des Amtes für öffentliche Ordnung in Stuttgart zur Sicherstellung des Führerscheins. In diesem Zusammenhang bestand auch der Verdacht eines Verstoßes wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde sichergestellt.

Den Vollstreckungshaftbefehl konnte der Fahrer durch die Zahlung des geforderten Betrages abwenden. Folglich wurde die Person nach Abschluss aller Maßnahmen auf freiem Fuß belassen – und dies im wörtlichem Sinne. Denn keiner der Mitfahrer verfügte über einen Führerschein und das Auto gehörte dem Bruder eines Mitreisenden. Der Pkw wurde deshalb verkehrssicher abgestellt. Den verkehrsrechtlichen Sachverhalt übernahm zuständigkeitshalber die Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn.

Aber auch der Beifahrer war nicht unbescholten. Denn gegen den 28-jährigen Rumänen lag ebenfalls ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Der Mann konnte eine Freiheitsstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro abwenden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Reisende von der Dienststelle entlassen.

Polizeibekannt war auch die Mitfahrerin. Gegen die 31-jährige Rumänin lagen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart sogar zwei Haftbefehle, jeweils wegen Diebstahls, vor. Die erste Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen hätte die Rumänin noch durch die Begleichung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro abwenden können. Aufgrund eines weiteren Haftbefehls muss die Verurteilte nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen. Die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe durch Zahlung einer Geldbuße abzuwenden bestand hier nicht. Nach Rücksprache der Bundespolizei mit dem zuständigen Staatsanwalt hielt dieser an der Vollstreckung des Haftbefehles fest und ordnete die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an.

http://www.bundespolizei.de