Bundespolizei Direktion München: Sexueller Belästiger identifiziert

Dank Zeugenaufruf meldeten sich weitere Geschädigte

München (ots) Am Montag (11. Dezember) konnte die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit dem K15 des Polizeipräsidiums München einen vermeintlichen Sextäter identifizieren. Der zunächst Unbekannte hatte am 07.12.2023 in einer S6 eine 23-Jährige sexuell belästigt (s.a. Pressemitteilung Nr. 345 vom 11.12.2023).

Die Münchner Bundespolizei konnte in Zusammenarbeit mit dem K15 des Polizeipräsidiums München einen vermeintlichen Sextäter identifizieren, der am 7. Dezember 2023 in einer S6 eine 23-Jährige sexuell belästigt hatte.

Bereits am 07. Dezember hatte ein zunächst Unbekannter nach 19:35 Uhr in einer Richtung Tutzing verkehrenden S-Bahn ab Marienplatz eine 23-jährige Deutsche belästigt. Der Mann zeigte ihr auf seinem Handy zunächst ein Video mit eindeutig pornografischem Inhalt. Als das Smartphone zu Boden fiel, näherte er sich der verängstigten Gräfelfingerin und fasste ihr mehrfach in den Intimbereich. Den mitgeführten Rucksack nutzte er, um damit Umstehenden den Blick auf sein Tun zu verdecken. Erst als die 23-Jährige aufstand und sich einer Mitreisenden zuwandte, stellte sich diese schützend vor das Opfer.

Nach einem öffentlichen Zeugenaufruf meldeten sich bei der Bundespolizei mehrere Frauen, die ebenfalls belästigt wurden bzw. die sich als Zeugen der Attacke zur Verfügung stellten.

Dank Unterstützung des Kriminalfachdezernat 15 des Polizeipräsidiums München und der vorhandenen Bilder aus der S-Bahnaufzeichnung konnte nunmehr ein 55-jähriger Afghane als Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei einer Gefährderansprache des in Krailling, Landkreis Starnberg, in einer Asylunterkunft Wohnenden wurde u.a. die Tatkleidung vom Tattag aufgefunden und für das folgende Strafverfahren wegen sexueller Belästigung fotografisch dokumentiert. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 55-jährige Afghane auf freien Fuß belassen.

Der Vorfall hatte sich in einer hochfrequentierten S-Bahn ereignet, trotzdem war die Tat, ob der verdeckten Tathandlung, offensichtlich nur von sehr wenigen Mitreisenden bemerkt worden.

Der 55-Jährige ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und war im August 2015 erstmalig ins Bundesgebiet eingereist. Er ist bereits mit einschlägigen, wie auch anderen unterschiedlichen Delikten polizeilich in Erscheinung getreten; letztmalig im Oktober 2023 wegen exhibitionistischer Handlungen in einem MVV-Bus.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz „Bundespolizei“ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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