Bundespolizeidirektion München: Vom Grenzübergang und Bahnhof in Straf- und Zurückschiebungshaft

Bundespolizei bringt vier Männer hinter Gitter

Lindau/Kempten/Nürnberg (ots) Am Donnerstag und Freitag (3./4. August) hat die Bundespolizei zwei tunesische Staatsangehörige in eine Abschiebehafteinrichtung sowie einen pakistanischen und einen deutschen Staatsangehörigen, beide mit Haftbefehl gesucht, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Symbolfoto – Freigabe unter der Quellenangabe „Bundespolizei“ für redaktionelle Zwecke

Am frühen Freitagmorgen (4. August) beendeten Lindauer Bundespolizisten die Busreise eines 27-jährigen Pakistaners am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96). Der Mann, der in einem Fernbus mit dem Routing Turin-München einreiste, hatte keinen Ausweis, sondern nur italienische Behördenschreiben dabei. Bei der Überprüfung des Busreisenden stellten die Beamten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Der seit zwei Jahren Gesuchte war Anfang 2021 wegen sexueller Belästigung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 700 Euro verurteilt worden. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass gegen den Verurteilten eine Wiedereinreisesperre für Deutschland vorlag. Die Bundespolizisten zeigten den Pakistaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da der Mann seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.

Bereits am Donnerstagnachmittag (3. August) hatten Lindauer Bundespolizei einen 30-jährigen Deutschen in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Den Beamten war am Mittag ein verdächtiger Mann in einem Geschäft im Inselbahnhof gemeldet worden. Die Polizisten stellten bei der Überprüfung des Mannes ein gültiges Hausverbot für den Bahnhof sowie eine erst zwei Tage alte Fahndungssauschreibung, ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten, fest. Der Polizeibekannte war vom Amtsgericht Kempten im August 2021 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde unter Erteilung der gerichtlichen Weisung, sich einer ambulanten Suchtberatung zu unterziehen, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dieser war der Mann jedoch nicht nachgekommen. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Während der Maßnahmen bedrohte und beleidigte der 30-Jährige, der in der Beintasche ein Messer mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern bei sich trug, die Bundespolizisten. Der 30-Jährige ist als bewaffneter Gewalttäter, Betäubungsmittelkonsument und wegen diverser Straftaten, wie Bedrohung und Körperverletzung, polizeibekannt. Der Mann wird sich wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Bedrohung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit) verantworten müssen.

Während der Hafteinlieferung des 30-Jährigen kontrollierte eine weitere Bundespolizeistreife am Bahnhof Lindau-Insel zwei ausweislose tunesische Staatsangehörige. Die beiden 22 und 26 Jahre alten Männer hatten nur schweizerische Dokumente über die Ersterfassung als Asylsuchende bei sich. Die Polizisten führten die Migranten am Freitagmittag (4. August) beim Amtsgericht Lindau vor. Die Tunesier müssen nun in Zurückschiebungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Pforzheim. Von dort aus sollen die Männer, die Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes erhielten, in die Schweiz zurückgeschoben werden.

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