Archiv der Kategorie: Logistik & Verkehr

Bundespolizei Direktion München: Mit Haftbefehl, Diebesgut, Schlagring und Pfefferspray über die Grenze.

Bundespolizei stoppt rumänischen Hehler und bewaffnete Polin

Lindau/Füssen (ots) Am Montag (19. Februar) haben Bundespolizisten bei der Kontrolle einer rumänischen Fahrgemeinschaft einen Haftbefehl vollstreckt und mutmaßliches Stehlgut sichergestellt. Bei der Kontrolle einer polnischen Fahrzeuglenkerin fanden die Beamten verbotene Gegenstände, deren Besitz sie teuer zu stehen kam.

Foto „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten stoppten in der Nacht zu Montag am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Transporter mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 34-jährigen rumänischen Fahrers schlug der Fahndungscomputer gleich zwei Mal an. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Mann seit vergangenen März ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Gesuchte war vom Amtsgericht Tiergarten bereits im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt worden. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Juli 2022 wegen Diebstahls per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Verurteilten. Der Rumäne konnte schließlich seine Justizschulden zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung Schmuck, unter anderem 79 Ringe und 4 Armbänder, ein Mischpult sowie einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher, die dem rumänischen Beifahrer zugeordnet werden konnten. Der 23-Jährige verfügte über keinerlei Eigentumsnachweise oder Kaufbelege und machte zur Herkunft der Sachen recht fadenscheinige Angaben. Erste Ermittlungen der Bundespolizisten lassen auf mögliche Diebstahlshandlungen in der Schweiz schließen. Nach Rücksprache mit der Lindauer Polizei stellten die Beamten das mutmaßliche Stehlgut sicher. Die Bearbeitung wegen des Verdachtes der Hehlerei wird anschließend an die zuständige bayerische Polizei abgegeben.

Am Mittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine polnische Fahrzeuglenkerin. Die 31-Jährige führte in ihrer Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, einen Schlagring sowie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen mit. Die Beamten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und zeigten die Frau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt musste die Polin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro hinterlegen. Anschließend durfte sie ihre Fahrt fortsetzen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de

Bundeswehrkonvois auf Straßen in Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz erwartet

Berlin/Illkirch-Graffenstaden (ots) Ein großer Militärverband der Deutsch-Französischen Brigade fährt am 19. Februar 2024 durch Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die Fahrt des Jägerbataillons 291 aus Illkirch-Graffenstaden in Frankreich findet im Rahmen einer anschließenden Bataillonsübung statt.

Der Abfahrtsort des Konvois ist der Heimatstandort in Frankreich. Zielort ist der Truppenübungsplatz Baumholder in Rheinland-Pfalz

GTK Boxer im Straßenmarsch (Archivbild) Bildrechte: Bundeswehr/Marco Dorow

Die über 100 Radfahrzeuge, darunter vierachsige gepanzerte Transportkraftfahrzeuge vom Typ „Boxer“, werden von Soldatinnen und Soldaten gefahren. Der gesamte Konvoi teilt sich in mehrere, zeitversetzt fahrende Gruppen auf. Die Fahrtstrecke von rund 270 Kilometern führt überwiegend über Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Informationen zur genauen Fahrtstrecke und Zwischenhalte können aus Gründen der militärischen Sicherheit im Vorfeld nicht gegeben werden.

Aufgrund des stärkeren militärischen Verkehrsaufkommens auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen der französisch-deutschen Grenze und dem Truppenübungsplatzen in Rheinland-Pfalz werden Verkehrsteilnehmende um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Es sollten möglichst große Abstände zu den Fahrzeuggruppen eingehalten werden. Zudem sollte aus Sicherheitsgründen nicht zwischen die einzelnen Fahrzeuge der bis zu drei Kilometer langen, relativ langsamen Marschkolonnen gefahren werden.

Einsatzbereite Streitkräfte sind die Voraussetzung für eine glaubwürdige Abschreckung und wirksame Verteidigung. Militärische Übungen sind notwendig und dienen der Truppe zur Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten sowie der Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Nur so können wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes sicherstellen. Das gilt für die Bundeswehr, aber auch für unsere NATO-Partner, die über die „Drehscheibe Deutschland“ fahren, um im Bundesgebiet mit uns, aber auch mit Partnern in Deutschland und in benachbarten Staaten zu üben. Insgesamt bedeutet dies für die Landes- und Bündnisverteidigung, dass mehr Militär im öffentlichen Raum und insbesondere auf Straßen und Autobahnen sichtbar ist.

Internet: www.bundeswehr.de

Škoda Scala und Kamiq: umfangreiche Aufwertung für das dynamische Kompaktduo

› Frischer Auftritt, überarbeitete Motoren, noch mehr umfassende Sicherheitsfunktionen

www.skoda-media.de Fotograf:
Skoda Auto Deutschland GmbH

› Dynamischeres Design für den Scala, stärkere SUV-Präsenz für den Kamiq

› TOP LED-Matrixscheinwerfer feiern in beiden Kompaktmodellen Premiere

› Aufgewertetes Interieur mit nachhaltigen Materialien, digitalen Anzeigen und neuen Simply Clever-Details

› Drei Benziner der evo2-Generation mit 1,0 bzw. 1,5 Liter Hubraum

› Neue Sicherheitsausstattung und Assistenzsysteme aus höheren Fahrzeugklassen

Škoda Auto hat seine erfolgreichen Kompaktmodelle umfangreich aufgewertet.

Die neu gestalteten Front- und Heckschürzen sowie die schärfer gezeichneten Scheinwerfer verleihen dem Scala einen noch sportlicheren Auftritt und betonen die SUV-Präsenz des Kamiq. Zudem erhalten beide Baureihen ein neues Interieurdesign inklusive Design Selections und neuen nachhaltigen Materialien. Drei Motoren der aktuellen evo2-Generation mit Leistungen zwischen 70 kW (95 PS) (Kamiq 1,0 TSI 70 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,2 – 5,0 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 141 – 113 g/km (WLTP-Werte); Scala 1,0 TSI 70 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,2 – 4,6 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 139 – 105 g/km (WLTP-Werte)) und 110 kW (150 PS) (Kamiq 1,5 TSI ACT 110 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,3 – 4,9 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 143 – 111 g/km (WLTP-Werte); Scala 1,5 TSI ACT 110 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,3 – 4,9 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 143 – 111 g/km (WLTP-Werte); Kamiq 1,5 TSI ACT DSG 110 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,2 – 5,0 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 141 – 112 g/km (WLTP-Werte); Scala 1,5 TSI ACT DSG 110 kW: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,2 – 5,0 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 141 – 112 g/km (WLTP-Werte)) sowie ein umfassendes Angebot an Sicherheitsfunktionen und Assistenzsystemen runden die Modellaufwertung ab.#

Skoda Auto Deutschland GmbH

http://www.skoda.de

DRF Luftrettung zum Europäischen Tag des Notrufs – Schnelle Hilfe im lebensbedrohlichen Notfall

Filderstadt (ots)

  • Notrufnummer 112 der Europäischen Union (EU) konsequent für lebensbedrohliche Notfälle nutzen
  • Effiziente Verzahnung in der Notfallrettung sichert Überleben und Genesung von Patienten
  • Next-Best-Strategie: schnelle und professionelle Hilfe für Notfallpatienten
Die optimale Patientenversorgung beginnt bereits zu dem Zeitpunkt, an dem die Notrufnummer 112 gewählt wird. Bildrechte: DRF Luftrettung
Fotograf: Peter Lühr

Im Notfall muss es schnell gehen – deshalb ist die Notrufnummer 112 in allen EU-Staaten die zentrale Anlaufstelle. Bei zeitkritischen Diagnosen steigen die Überlebens- und Genesungschancen, je kürzer die Prähospitalzeit ist – also die Zeit zwischen dem Eintritt der Erkrankung oder des Unfalls und dem Versorgungsbeginn in der Klinik. Die optimale Patientenversorgung beginnt deshalb bereits zu dem Zeitpunkt, an dem die Notrufnummer 112 gewählt wird.

Die Anzahl der Fehlanrufe über die 112 ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dadurch werden Notfallfahrzeuge oder Rettungshubschrauber blockiert und stehen für dringende medizinische Notfälle nicht zur Verfügung. Patienten müssen durch gezielte Information zu den Wahlmöglichkeiten zwischen den Rufnummern 116 117 (Patientenservice, der bei Bedarf den ärztlichen Bereitschaftsdienst einbindet) und 112 (Rettungsdienst für akute und lebensbedrohliche Notfälle) befähigt werden, die für sie passende Rufnummer zu wählen. Einsatzkräfte können auf diese Weise präziser eingesetzt werden. Etwa durch eine nationale Kampagne, die alle Rettungsdienste einbezieht.

Die konsequente Umsetzung der „Next-Best“-Strategie in der Notfallversorgung trägt zudem dazu bei, dass bereits bei der Disposition sowohl der schnellste Notarztzubringer als auch parallel dazu das schnellste Rettungsmittel an den Notfallort alarmiert wird, um Patienten in die für ihren Notfall am besten geeignete Klinik zu transportieren. Einheitliche Anlaufstellen in Kliniken könnten darüber hinaus zur besseren Verzahnung von ärztlichem Notdienst und Notaufnahmen und damit einhergehend zu einer Entlastung der Notfallversorgung beitragen.

Mit der Notwendigkeit einer Reform der Notfallrettung hatte sich am 17. Januar 2024 zuletzt der Gesundheitsausschuss im Bundestag im Zuge einer Anhörung beschäftigt, zu der auch Dr. Krystian Pracz als Sachverständiger der Notfallrettung geladen war.

Über den Europäischen Tag des Notrufs 112

Der Europäische Tag des Notrufs 112 soll das Bewusstsein für die EU-weit verfügbare Notfall-Rufnummer 112 erhöhen und ist gleichzeitig der Anerkennung der Arbeit aller, die zu den Rettungsdiensten beitragen, gewidmet. Der Europäischen Tag des Notrufs 112 findet jedes Jahr am 11. Februar statt, da die Notrufnummer im Datum enthalten ist (11.2.). Er wurde im Jahr 2009 vom Europäischen Parlament, vom Rat der Europäischen Union und von der EU-Kommission eingeführt, um die europaweite Gültigkeit des Euronotrufs 112 in der europäischen Bevölkerung zu verankern und die Vorteile der europaweiten Notrufnummer bekannter zu machen.

Über die DRF Luftrettung

Die DRF Luftrettung mit Sitz in Filderstadt ist eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas. Von 32 Stationen an 30 Standorten in Deutschland aus starten die Hubschrauber und Ambulanzflugzeuge der gemeinnützigen Organisation zu ihren Einsätzen. Hierzu gehören Einsätze in der Notfallrettung, Verlegungsflüge von kritisch kranken oder verletzten Personen zwischen Kliniken und Rückholungen von Patientinnen und Patienten aus dem Ausland. An zwölf dieser Stationen sind die Crews rund um die Uhr einsatzbereit, an vier Standorten kommen Hubschrauber mit Rettungswinde zum Einsatz. Insgesamt leistete die DRF Luftrettung 36.413 Einsätze im Jahr 2023. Für den kontinuierlichen Ausbau ihrer lebensrettenden Aufgabe ist die gemeinnützige Luftrettungsorganisation auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Rund 400.000 Fördermitglieder weiß der DRF e.V. bereits an seiner Seite. Mehr Informationen unter www.drf-luftrettung.de

„Europäischer Tag des Notrufs 112“

Notfallpass im Handy erleichtert Rettung
ADAC: Notfall kann jeden treffen – deshalb jetzt Notfallpass anlegen
Zeitgewinn durch digitalen Fortschritt

München (ots) In einem medizinischen Notfall zählt jede Sekunde. Hier setzt die Digitalisierung im Rettungswesen an. Zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ am Sonntag, 11. Februar 2024, weist der ADAC darauf hin, dass im Ernstfall die Bereitstellung wichtiger Notfalldaten im Mobiltelefon die Rettungsmaßnahmen erheblich erleichtert.

Der ADAC Notfallpass im Handy erleichtert Rettung Bildrechte: ADAC

Der neue digitale ADAC Notfallpass für das Smartphone wurde mit Notärzten und Notfallsanitätern der gemeinnützigen ADAC Luftrettung entwickelt und ist bereits in einen Großteil der Rettungskette integriert. Im Ernstfall kann der QR-Code auf dem Notfallpass von Rettungskräften gescannt und die Notfalldaten so direkt übertragen oder beispielsweise an die weiterbehandelnde Klinik übermittelt werden. Der Ausbau digitaler Erfassungssysteme schreitet voran, so dass perspektivisch eine flächendeckende Möglichkeit zur Erfassung des Notfallpasses besteht. Mit schnell verfügbaren Notfalldaten kann die Situation an Ort und Stelle besser eingeschätzt und so noch gezielter geholfen werden.

Viele Notfallpatienten sind unter Umständen nicht mehr in der Lage, sich verständlich auszudrücken. Sprach- und Orientierungsprobleme verhindern dann eine hinreichende Kommunikation mit den Rettungskräften. Hier können Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten oder einer möglichen Schwangerschaft für eine akute Behandlung entscheidend sein. Diese Daten liefert der ADAC Notfallpass und ermöglicht so eine gezielte Anamnese sowie entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen. In den allermeisten Notfällen sind akut Erkrankte oder Verunglückte in der Lage, ihr Mobiltelefon zu entsperren. Die Rettungskräfte können also auch bei schwerwiegenden Fällen wie zum Beispiel Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall den QR-Code im Notfallpass scannen und die Notfalldaten erfassen. Bei Bewusstlosigkeit kann das Smartphone nicht entsperrt werden. Hier sind unmittelbar lebenserhaltende Maßnahmen erforderlich.

In der Startphase kann der ADAC Notfallpass, den der Mobilitätsclub technisch mit dem Software-Partner medDV entwickelt hat, von allen volljährigen Mitgliedern angelegt werden. Voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2024 steht er allen Menschen in Deutschland kostenlos zur Verfügung. So wird er angelegt: Zuerst registriert man sich unter www.adac.de/meinadac und führt zum besonderen Schutz der persönlichen Daten Verifizierung und eine Zweifaktorauthentifizierung durch. Unter „Meine persönlichen Daten“ werden die relevanten Notfalldaten eingegeben und gespeichert. Abschließend wird der ADAC Notfallpass zur Wallet (digitaler Geldbeutel) im Smartphone hinzugefügt.

Weitere Informationen unter www.adac.de

Konsortium Autostrom errichtet neue Schnellladeparks an deutschen Autobahnen für das Deutschlandnetz

Berlin (ots) Das Konsortium Autostrom erhielt heute von der Autobahn GmbH des Bundes den Auftrag für Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb von neuen Schnellladeparks mit mehr als 300 Ladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an deutschen Autobahnen.

Mit der Zuteilung der sechs Autobahnlose startet der Bund den Ausbau von Ladeparks, die künftig auf unbewirtschafteten Park- und Rastplätzen an den Autobahnen entstehen. Mit den weiteren 200 Autobahn-Standorten gibt es künftig alle 15 bis 30 km eine Lademöglichkeit entlang der Autobahnen. © Drees & Sommer SE / Stéphanie Strecker

Die Inbetriebnahme der neuen Ladeparks mit Ladeleistungen von bis zu 400 kW pro Ladestation ist bis Ende 2026 geplant. Anschließend wird sie das Konsortium Autostrom bis Anfang 2032 betreiben mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren. Führende Konsortialpartner des Autostrom-Konsortiums sind das auf Bau, Immobilien und Infrastruktur spezialisierte Beratungs-, Planungs- und Projektmanagementunternehmen Drees & Sommer SE mit Hauptsitz in Stuttgart, das in Hannover beheimatete Energieversorgungsunternehmen enercity AG sowie der Ladepark- und Tankstellenbetreiber Q1 Energie AG mit Sitz in Osnabrück. Mitglieder des Konsortiums sind außerdem die Pohl-Gruppe, ein auf Energie-, Infrastruktur- und Verkehrswegebau spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Hohenwestedt, das Energieversorgungsunternehmen RheinEnergie AG mit Sitz in Köln, das mit seinem Tochterunternehmen TankE GmbH auf den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur spezialisiert ist, die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH sowie der Dienstleister für Ladeinfrastruktur Westfalen Weser Ladeservice GmbH mit Sitz in Paderborn.

Mit dem Deutschlandnetz sorgt der Bund für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und zuverlässige Schnellladeinfrastruktur – sowohl an den Bundesautobahnen als auch im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum. Nach der Vergabe von 900 regionalen Schnellladestandorten in Form von 23 sogenannten Regionallosen im September 2023 hat der Bund mit der Zuteilung der sechs Autobahnlose nun den zweiten Schritt gemacht. Insgesamt geht es um rund 200 Standorte, die an den Autobahnen an unbewirtschafteten Park- und Rastplätzen entstehen sollen. Autobahn-Standorte und Regionallose sind aufeinander abgestimmt, um Überlagerungen zu vermeiden. Das Deutschlandnetz enthält mit den beiden Ausschreibungen insgesamt mehr als 1.000 Standorte und stellt so sicher, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten zu erreichen ist.

Weiße Ladeflecken aus der Landkarte tilgen

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Individuelle Mobilität ist ein hohes Gut in einer freien Gesellschaft. Deshalb freut es mich sehr, dass das Deutschlandnetz jetzt um Schnellladepunkte im bundesweiten Autobahnnetz erweitert wird. Damit wächst das Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer und das Ladenetz an Autobahnen wird spürbar dichter. Unser Ziel ist, dass bundesweit der nächste Schnellladestandort in wenigen Minuten erreichbar ist.“ Unternehmen, die den Zuschlag für ein Autobahnlos erhalten haben, übernehmen als Charge Point Operator, kurz CPO, den Aufbau und Betrieb der Stationen. Der Bund erhält im Gegenzug für seine finanzielle Förderung acht Jahre lang einen Teil der Einnahmen.

Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes: „Um lange Strecken mit dem E-Auto zu bewältigen, müssen die Fahrerinnen und Fahrer verlässlich aufladen können. Dazu möchten wir unseren Beitrag leisten und dabei helfen, Reisen entlang der Autobahnen ohne Reichweitenangst anzutreten. Zudem unterstreicht die Autobahn GmbH damit ihr Engagement für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität auf den Bundesautobahnen.“

Womit das Konsortium die für die Ausschreibung verantwortliche Autobahn GmbH überzeugt hat, erklärt Dr.-Ing. Burkhard Seizer, Gesamtprojektleiter von Autostrom und Senior Manager bei Drees & Sommer: „Alle Konsortialpartner verfügen in ihren Bereichen über langjährige und umfassende Expertise. Wir decken das gesamte Spektrum ab, wenn es um die Planung, Errichtung und den Betrieb von Schnellladeparks geht. Wir haben uns intensiv vorbereitet und sind startklar. Wir freuen uns daher, dass der Bund unserer langjährigen Expertise vertraut und Autostrom den Zuschlag für mehrere Lose gegeben hat.“ Sein Arbeitgeber Drees & Sommer begleitet den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur an den Autobahnen des Bundes seit mehr als fünf Jahren in verschiedenen Rollen. Durch diese Erfahrungen verfügen die Expert:innen von Drees & Sommer über umfangreiches Wissen in allen Leistungsphasen der Planung und Errichtung.

Mit voller Leistung und hohem Komfort unkompliziert laden

„Der erfolgreiche Markthochlauf der Elektromobilität erfordert die Bereitstellung leistungsfähiger und zuverlässiger Ladeinfrastruktur entlang der Hauptverkehrsrouten. Die Ladeinfrastruktur muss für alle Reisenden leicht zu erkennen und einfach zu erreichen sein“, sagt Sebastian Herkenhoff, der als stellvertretender Gesamtprojektleiter die Q1 Energie AG im Konsortium vertritt. Bei dem mittelständischen Energieunternehmen verantwortet er als Prokurist und Teamleiter die Bereiche Digitales und Nachhaltige Energien. Durch den Betrieb von über 230 klassischen Tankstellen bringt Q1 umfangreiche Erfahrung in der Abrechnung und im Betrieb dezentraler Versorgungsinfrastrukturen in das Projekt ein. Besonders wichtig sei neben der Ladeleistung der Säulen eine unkomplizierte Handhabung: „Wir setzen unter anderem durch den umfassenden Einsatz von EC- bzw. Kreditkartenterminals sowie durch ein breites Spektrum von Ladekartenakzeptanzen darauf, den Nutzerinnen und Nutzern ein barrierearmes, komfortables Ladeerlebnis zu bieten“, so Herkenhoff.

Der Energiedienstleister enercity AG wird u.a. die Inbetriebnahme der neuen Ladepunkte von Autostrom koordinieren und alle 400 kW High Performance Charger liefern. Dr. Marc Hansmann, Vorstandsmitglied von enercity, erklärt: Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Partnern, dieses bundesweite Leuchtturmprojekt umzusetzen. Bei enercity haben wir bereits deutschlandweit zahlreiche Ladeinfrastrukturprojekte im Privat- und Gewerbekundensektor realisiert. Viele Unternehmen und die öffentliche Hand sind unsere Kunden. Damit sind wir ein zuverlässiger Partner, mit Expertise und Ressourcen für diese Art von Großprojekten. Für enercity ist es der bisher größte Auftrag dieser Art in der Geschichte unseres Unternehmens. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine nutzerfreundliche und leistungsfähige Ladeinfrastruktur entscheidend ist, um eine nachhaltige Mobilität zu gestalten. Mit diesem bundeweiten Großprojekt kommen wir dem Ziel ein Stück näher.“

Geballte Energie für die Ladeparks der Zukunft

Im Bereich der Energietechnik und des Kabelbaus steht Autostrom mit der Pohl-Gruppe, eines der größten Energie-, Infrastruktur- und Verkehrswegebaufirmen in Norddeutschland, ein Partner mit hoher Expertise in der baulichen Umsetzung von Infrastrukturprojekten zur Verfügung. Mit den Unternehmen RheinEnergie AG, SWN Stadtwerke Neumünster GmbH und der Westfalen Weser Ladeservice GmbH verstärken das Konsortium eine Reihe von Verteilnetzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen. Neben einer hohen technischen Expertise im Bereich von Hoch- und Mittelspannungsanlagen und der gesicherten Energieversorgung von technischen Anlagen verfügen alle diese Unternehmen über Erfahrungen im Aufbau und im Betrieb von Ladeinfrastruktur. Die Energieversorgung der Ladeparks mit grünem Strom stellten die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH sicher, die gemeinsam mit der Pohl-Gruppe mit dem Unternehmen nonoxx pro schon deutschlandweit im Bereich Mobilität tätig sind. Begleitet wird das Konsortium bei der Strukturierung und Finanzierung von der Norddeutschen Landesbank (Nord LB).

Weitere Infos zu den Mitgliedsunternehmen von Autostrom:

Drees & Sommer: Uniting opposites to create a world we want to live in.

Nachhaltige, innovative und wirtschaftliche Lösungen für Immobilien, Industrie, Energie und Infrastruktur zu beraten, umzusetzen – oder den Kund:innen sogar beides aus einer Hand zu bieten – das zeichnet das partnergeführte Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE aus. Interdisziplinär zusammengesetzte Teams arbeiten in mehr als 5.000 Projekten weltweit daran, eine lebenswerte Zukunft zu schaffen und scheinbare Gegensätze zu vereinen: Tradition und Zukunft, Analog und Digital, Effizienz und Wohlbefinden.

Drees & Sommer SE

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Bundespolizei Direktion München: Nach Lkw-Schleusung abkassiert

Syrerinnen mit falschen Ausweisen ausgestattet

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Sonntag (4. Februar) an der A93 auf Höhe Kiefersfelden in einem Reisebus zwei Frauen festgenommen. Die beiden Fahrgäste gaben sich als Französinnen aus. Offenkundig hatten sie die Absicht, sich mit gefälschten Ausweisen in Deutschland aufzuhalten.

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 zwei vermeintliche französische Ausweise als Fälschungen entlarvt.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen des in Italien zugelassenen Busses, stellten die Bundespolizisten Unregelmäßigkeiten bei zwei französischen Identitätskarten fest. Die Beamten erkannten, dass es sich um Fälschungen handelt. Auf Nachfrage hin gestanden die vermeintlichen Französinnen ein, tatsächlich aus Syrien zu stammen. Die falschen Ausweise hätten sie ihren Schleusern in Athen für jeweils 2.000 Euro abkaufen müssen. Zuvor wäre ihre Beförderung von der Türkei nach Griechenland bereits von den Schleppern organisiert worden. Aus ihrer Heimat wären die zwei ursprünglich geflohen. Ihr Ziel war es, bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen. Die Bundespolizei in Rosenheim zeigte die 27- und die 38-Jährige jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs und der Urkundenfälschung an. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurden sie einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet.

Über das gesamte Wochenende verteilt war die Rosenheimer Bundespolizei mit rund 40 Personen befasst, die ohne die erforderlichen Einreisepapiere einzureisen versuchten. Sie stammten insbesondere aus Syrien, der Türkei und der Ukraine. Auch drei mutmaßliche Schleuser mit afghanischer, belarussischer und syrischer Nationalität konnten im Rahmen der Grenzkontrollen gefasst und angezeigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie
unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

ADAC Luftrettung künftig auch in Schleswig-Holstein

München (ots)

  • Gemeinnützige Rettungsdienstorganisation gewinnt europäische Ausschreibung
  • Fliegende Gelbe Engel starten ab 1. Juli 2024 vom Flugplatz Hohenlockstedt
  • Langfristige Versorgungssicherheit durch Auftragsvergabe bis 2044
  • Partnerschaft mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
  • Betrieb des ADAC Rettungshubschraubers mit Bau neuer Station verbunden
Schnelle Hilfe aus der Luft: Künftig starten die fliegenden Gelben Engel der gemeinnützigen ADAC Luftrettung vom neu in Schleswig-Holstein geschaffenen Luftrettungsstandort „Hungriger Wolf“ bei Itzehoe zu ihren Einsätzen.
Bildrechte: ADAC Luftrettung Fotograf: ADAC SE

Die ADAC Luftrettung ist künftig auch in Schleswig-Holstein mit einer Luftrettungsstation vertreten. Wie das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Kiel heute mitteilte, haben die fliegenden Gelben Engel die EU-weite Ausschreibung für den dauerhaften Betrieb des neu in Schleswig-Holstein geschaffenen Luftrettungsstandorts „Hungriger Wolf“ am Flugplatz Hohenlockstedt bei Itzehoe gewonnen. Die Vergabe des Luftrettungsdienstes an das gemeinnützige Unternehmen aus München beinhaltet neben dem Einsatz eines hochmodernen ADAC Rettungshubschraubers auch den Bau und Betrieb einer Luftrettungsstation nach höchsten Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien. Startschuss für die zusätzliche notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung durch die ADAC Luftrettung ist am 1. Juli 2024 – bis zur Fertigstellung des Neubaus steht der Crew eine vollausgestattete Interimsstation zur Verfügung.

Höchste Konzentration im Cockpit: Für die optimale notfallmedizinische Versorgung der Patienten steht am neuen Standort „Hungriger Wolf“, der zur nunmehr 38. Station der ADAC Luftrettung wird, eine sehr erfahrene und hochprofessionelle Crew zur Verfügung. Die Piloten und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter kommen von der ADAC Luftrettung, die Notärztinnen und Notärzte stellt im Rahmen einer Kooperation das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Bildrechte: ADAC Luftrettung Fotograf: ADAC SE

„Qualität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit stehen bei uns auch in Schleswig-Holstein an oberster Stelle. Wir freuen uns sehr, dass wir im Vergabeverfahren mit unserem Konzept überzeugen konnten und damit nun in 15 von 16 Bundesländern mit einer eigenen Luftrettungsstation vertreten sind“, erklärte Frédéric Bruder, der Geschäftsführer der ADAC Luftrettung gGmbH zum Gewinn der Ausschreibung. „Die Menschen können sich in Notsituationen auf unsere Einsatzbereitschaft verlassen. Wir sind da“, betonte er.

Für die optimale notfallmedizinische Versorgung der Patienten steht am Standort „Hungriger Wolf“, der zur nunmehr 38. Station der ADAC Luftrettung wird, eine sehr erfahrene und hochprofessionelle Crew zur Verfügung. Die Piloten und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter kommen von der ADAC Luftrettung, die Notärztinnen und Notärzte stellt im Rahmen einer Kooperation das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Eingesetzt wird ein hochmoderner Rettungshubschrauber des Typs Airbus H145, der im sogenannten Dual-Use-Betrieb sowohl für Rettungseinsätze als auch als fliegende Intensivstation für Interhospitaltransporte (von Klinik zu Klinik) genutzt werden kann.

Einsatzbereit ist der neue ADAC Rettungshubschrauber täglich von Sonnenaufgang (frühestens 7 Uhr) bis Sonnenuntergang. Optional kann er, sollte es in der Zukunft dafür einen Bedarf geben, zum Beispiel auch für Einsätze in der Dunkelheit und mit Rettungswinde ausgestattet werden. Haupteinsatzgebiet ist der bevölkerungsreiche Süden von Schleswig-Holstein. Der Einsatzradius liegt bei 50 bis 70 Kilometern, die Einsatzgeschwindigkeit bei rund 220 km/h. Die Maschine kann so 70 Kilometer in nur 20 Minuten Flugzeit zurücklegen und von Hohenlockstedt aus – sowie der in Bremen stationierte ADAC Rettungshubschrauber „Christoph 6“ und der in Sande in Friesland stationierte „Christoph 26“ – auch Notfalleinsätze an der Nordseeküste und auf den Inseln fliegen. Mit einer Reichweite von rund 670 Kilometern ist der Helikopter darüber hinaus auch für Notfälle an noch weiter entfernten Orten einsetzbar. Alarmiert wird der neue ADAC Rettungshubschrauber, dessen Funkrufname noch nicht feststeht, über eine Leitstelle in der Region.

Über die ADAC Luftrettung gGmbH

Mit mehr als 50 Rettungshubschraubern und 37 Stationen ist die gemeinnützige ADAC Luftrettung eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas mit bis heute mehr als 1,2 Millionen Einsätzen. Die ADAC Rettungshubschrauber gehören zum deutschen Rettungsdienstsystem, werden immer über die Notrufnummer 112 bei der Leitstelle angefordert und sind im Notfall für jeden Verunglückten oder Erkrankten zur Stelle. „Gegen die Zeit und für das Leben“ lautet der Leitsatz der ADAC Luftrettung gGmbH. Denn gerade bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen gilt: Je schneller der Patient in eine geeignete Klinik transportiert oder vor Ort vom Notarzt versorgt wird, desto besser sind seine Überlebenschancen bzw. seine Rekonvaleszenz. Die Crews der ADAC Luftrettung werden trainiert von der ADAC HEMS Academy GmbH. Die Wartung und technische Bereitstellung erfolgt über die ADAC Heliservice GmbH. Die ADAC Luftrettung ist ein Tochterunternehmen der ADAC Stiftung.

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Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer

Coburg (ots)

  • Mitfahrt bei Betrunkenem kann Konsequenzen haben
  • Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren
Bildunterzeile Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer. Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend in Bus, Bahn oder ins Taxi steigt, kann nichts falsch machen. Foto: HUK-COBURG

Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Doch schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Sind Autofahrer:innen mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Personen, die die Polizei so antrifft, müssen sich für mindestens sechs Monate von ihrem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Zudem wird bei solch einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Fahranfänger:innen sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer tabu. Auch Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille müssen auch Radfahrer:innen mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzen.

Nicht mit Versicherungsschutz spielen

Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob Fahrer:innen eine Situation erkannt und angemessen reagiert haben. Wer Schlangenlinien gefahren, von der Straße abgekommen ist oder Autos gerammt hat, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.

Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger oder der Schädigerin zurückholen.

In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt, ob der Alkohol ursächlich für die Karambolage war.

Beifahrer:innen mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Werden Mitfahrende verletzt, können ihre Ansprüche gekürzt werden, die sie im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätten. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass Mitfahrende, die sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen, sich selbst gefährden und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht haben.

Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.

HUK-COBURG

http://www.huk.de

Mobil in der Stadt: Dresden mit bester Bewertung

14 von 15 Großstädte schlechter bewertet als 2017
Unzufriedenheit bei Pkw-Fahrern am größten

München (ots) In keiner anderen deutschen Großstadt ist die Zufriedenheit der Einwohner, Pendler und Besucher mit der örtlichen Mobilitätssituation größer als in Dresden.

ADAC Monitor „Mobil in der Stadt“: Autofahrer sind am wenigsten mit ihrer Mobilitätssituation in Großstädten zufrieden. Bildrechte: Martin Hangen/hangenfoto

Das zeigt der aktuelle ADAC Monitor „Mobil in der Stadt“. Die sächsische Landeshauptstadt überzeugt bei allen Fortbewegungsarten am meisten, gefolgt von Leipzig und München. In Duisburg und Köln sind die Menschen hingegen überwiegend unzufrieden mit ihrer persönlichen Mobilitätssituation. Wenn auch über die meisten Städte und Verkehrsarten hinweg die Zufriedenheit überwiegt, ist sie dennoch gegenüber dem ersten ADAC Monitor im Jahr 2017 spürbar zurückgegangen.

ADAC Monitor „Mobil in der Stadt“: Radfahrer fühlen sich im Straßenverkehr oft unsicher. Bildrechte:
Martin Hangen/hangenfoto

Der ADAC Monitor fokussiert die Sicht der Nutzer: Dabei wurde die Zufriedenheit der Autofahrer, ÖPNV-Nutzer, Radfahrer und Fußgänger erhoben und gleich stark gewichtet. Einwohner, Pendler und Besucher wurden befragt. Je Stadt wurden in der repräsentativ angelegten Online-Befragung mindestens 600 Interviews geführt, insgesamt waren es mehr als 9.100.

ADAC Monitor „Mobil in der Stadt“: Im Städte-Ranking liegt Dresden ganz vorne.
Bildrechte: ADAC Fotograf: © ADAC Grafik

Bis auf Berlin, wo die Zufriedenheitswerte unverändert geblieben sind, und Dresden, wo die Zufriedenheit nur leicht abnahm, ist in allen anderen Städten und bei allen vier Verkehrsarten ein teils deutlicher Rückgang erkennbar. Besonders deutlich wird dies bei den Pkw-Fahrern: Bis auf Dresden, wo es einen kleinen Überschuss an Zufriedenen gibt, überwiegt in allen Städten die Unzufriedenheit der Autofahrer.

Autofahrer stören sich vor allem an den Parkgebühren in den Innenstädten. Auch die Frage, wie zuverlässig sie in einer geplanten Zeit ans Ziel kommen, wurde von Pkw-Fahrern überwiegend negativ beantwortet. Wichtigste Themen für Radfahrer sind das Radwegenetz und die Verkehrssicherheit. Hier fallen die Urteile überwiegend kritisch aus, vor allem die Zufriedenheit mit der Radverkehrsführung an Kreuzungen ist nur gering.

Am wichtigsten aus Sicht der Fußgänger ist die Frage, ob sie direkt ans Ziel kommen – damit sind die meisten zufrieden. Auch das Angebot an sicheren Querungsmöglichkeiten an Straßen wird von den meisten Fußgängern für gut befunden. Kritisch gesehen wird gleichermaßen sowohl von Autofahrern, Radfahrern wie Fußgängern das Verhalten von E-Scooter-Fahrern.

Mit dem ÖPNV sind die Nutzer insgesamt zufrieden. In allen Städten mit Ausnahme von Duisburg und Köln überwiegt die Zufriedenheit. Dresden ist auch hier am besten bewertet und vergrößert hier nochmal den Abstand zu den nachfolgenden Städten. Am wichtigsten sind für die Fahrgäste von Tram, Bus und S-/U-Bahnen die Zuverlässigkeit und die Häufigkeit ihrer Verbindungen. Die Zahl der Zufriedenen ist zwar relativ gering, aber immer noch etwas größer als die Zahl der Unzufriedenen. Bei der Häufigkeit und Taktung gab es ein überwiegend zufriedenes Echo. Kritisch werden aber die geringe Zahl an Pkw-Stellplätzen an Bahnhöfen, mangelnde Informationen bei Störungen sowie allgemein das Preis-Leistungs-Verhältnis gesehen.

Der ADAC macht mehrere Ursachen für die im Vergleich zu 2017 geringere Zufriedenheit aus. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Sicherlich spielt die Zunahme des Pkw-Bestandes in den Großstädten eine große Rolle, aber auch der stärkere Pendlerverkehr und die verschärften Flächenkonkurrenzen. Hinzu kommt, dass die Einschränkungen der Mobilität während der Pandemie dazu geführt haben, dass Straßen meist frei von Stau sowie Busse und Bahnen leer waren. Die Rückkehr zur Normalität wird daher als Verschlechterung empfunden. Nicht zuletzt nimmt angesichts der Vielzahl von Krisen die Zufriedenheit der Menschen mit den Lebensumständen insgesamt ab.“

Der ADAC empfiehlt den Städten, die Erkenntnisse aus der Befragung zu nutzen und besonders kritisierte Merkmale der Mobilität im Sinne der Nutzer anzugehen.

  • Bei der städtischen Mobilitätsplanung sollten sämtliche Verkehrsarten berücksichtigt sowie Verkehr und Stadtentwicklung zusammen gedacht werden.
  • Da Parken ein Schlüsselfaktor der städtischen Mobilität ist, sollten die Kommunen ein effizientes Parkraummanagement betreiben, um die Erreichbarkeit mit dem Auto für Bewohner, Pendler und Besucher sicherzustellen.
  • Die Bündelungsfunktion von Hauptverkehrsstraßen mit einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 sollte beibehalten werden, um ein Ausweichen des Verkehrs in Wohngebiete zu vermeiden.
  • Angesichts der Zunahme des Radverkehrs sollten Städte für ein durchgängiges Radverkehrsnetz sorgen. Fahrradstraßen und geschützte Radfahrstreifen sollten dabei eine größere Rolle spielen.
  • Als Mobilitätsalternative zum Auto sollten Städte sich um schnelle, direkte und zuverlässige Verbindungen von Bussen und Bahnen bemühen. Zudem gilt es, stärker die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, z.B. in Form von Apps zur Vernetzung der ÖPNV- und Sharing-Angebote oder Echtzeit-Information bei Störungen.
  • Um Behinderungen durch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen zu reduzieren, sollten die Städte klare Spielregeln aufstellen. Etwa indem sie die Zahl der E-Scooter begrenzen und in den Innenstädten das Abstellen nur an ausgewiesenen Stationen erlauben.

Detaillierte Informationen zum ADAC Monitor „Mobil in der Stadt“ gibt es unter www.adac.de/stadt-monitor

Bundespolizei Direktion München: Reiseende wegen drei Haftbefehlen Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Rumänen

Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Freitagmorgen (26. Januar) bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden einen von der Justiz gesuchten Rumänen festgenommen. Der Fahrgast eines in Italien zugelassenen Reisebusses wurde mit gleich drei Haftbefehlen gesucht.

Die Rosenheimer Bundespolizei hat an der A93 die Busreise eines mehrfach gesuchten Rumänen beendet.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 31-Jährige bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: Im Jahr 2021 hatte das Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro erlassen. 2022 legte das Amtsgericht Nürnberg in einem anderen Diebstahlsfall eine Geldstrafe von 1.200 Euro fest. Im selben Jahr wurde abermals vom Nürnberger Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro gegen den rumänischen Staatsangehörigen festgesetzt.

Der Mann musste auf Veranlassung der Bundespolizei hin seine Busreise in Richtung München beenden. Er konnte keine der drei Geldstrafen bezahlen. Daher wurden die von den Gerichten ersatzweise vorgesehenen Freiheitsstrafen fällig. Insgesamt stehen dem Verhafteten demnach 90 Tage „hinter Gittern“ bevor. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Für seinen mehrmonatigen Aufenthaltsort dürfte sich auch die verständigte Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch interessieren, da diese den Rumänen aufgrund laufender Ermittlungen wegen Urkundenfälschung sucht.

Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Deutsche Bahn – Personenverkehr Bahnstreik

Der GDL-Streik hat Mittwoch begonnen und wird voraussichtlich noch bis einschließlich Montag, 29.01.2024, um 18 Uhr andauern.
Es werden wichtige Fragen und Antworten hier zusammengefasst.

Aktuelle Informationen finden Sie auch immer
unter http://bahn.de/aktuell.

Deutsche Bahn Personenverkehr Das Team der DB antwortet auf alle servicerelevanten Fragen zum Personenverkehr von Mo-Fr 6-22 & Sa-So von 10-22 Uhr!

Da hat man Zeit mal mit Lego zu spielen. (Foto: DPWA.de /KI)

Bundespolizeidirektion München: Ein Auto voller Haftbefehle

Neuötting (ots) Die Bundespolizei hat am Dienstag (23. Januar) bei der Kontrolle eines Fahrzeugs insgesamt vier Haftbefehle bei drei Personen festgestellt. Ein Führerschein wurde sichergestellt. Drei Haftbefehle konnten die gesuchten Personen durch Zahlung der offenen Geldstrafe begleichen. Eine Frau haben Bundespolizisten ins Gefängnis gebracht.

Fotorechte „Bundespolizei“

Am Dienstag um 22:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der A 94 bei Neuötting-West einen Pkw mit rumänischer Zulassung. Das in Richtung München fahrende Fahrzeug war mit vier Personen besetzt. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Fahrer, ein 39-jähriger Rumäne, den Beamten einen gültigen rumänischen Reisepass und einen gültigen rumänischen Führerschein vor. Beim Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten zunächst einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung fest. Fällig war eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro oder die ersatzweise Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen. Festgestellt wurde auch eine Ausschreibung des Amtes für öffentliche Ordnung in Stuttgart zur Sicherstellung des Führerscheins. In diesem Zusammenhang bestand auch der Verdacht eines Verstoßes wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde sichergestellt.

Den Vollstreckungshaftbefehl konnte der Fahrer durch die Zahlung des geforderten Betrages abwenden. Folglich wurde die Person nach Abschluss aller Maßnahmen auf freiem Fuß belassen – und dies im wörtlichem Sinne. Denn keiner der Mitfahrer verfügte über einen Führerschein und das Auto gehörte dem Bruder eines Mitreisenden. Der Pkw wurde deshalb verkehrssicher abgestellt. Den verkehrsrechtlichen Sachverhalt übernahm zuständigkeitshalber die Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn.

Aber auch der Beifahrer war nicht unbescholten. Denn gegen den 28-jährigen Rumänen lag ebenfalls ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Der Mann konnte eine Freiheitsstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro abwenden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Reisende von der Dienststelle entlassen.

Polizeibekannt war auch die Mitfahrerin. Gegen die 31-jährige Rumänin lagen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart sogar zwei Haftbefehle, jeweils wegen Diebstahls, vor. Die erste Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen hätte die Rumänin noch durch die Begleichung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro abwenden können. Aufgrund eines weiteren Haftbefehls muss die Verurteilte nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen. Die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe durch Zahlung einer Geldbuße abzuwenden bestand hier nicht. Nach Rücksprache der Bundespolizei mit dem zuständigen Staatsanwalt hielt dieser an der Vollstreckung des Haftbefehles fest und ordnete die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an.

http://www.bundespolizei.de