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Aktuelle Strompreise – Grundversorger fast immer die teuerste Option

Münster (ots) Eine Strompreis-Analyse des Vergleichsportals StromAuskunft.de zeigt: Die Neukundenpreise für Strom außerhalb der Grundversorgung sind seit dem Jahresbeginn stark gesunken. Gleichzeitig haben viele Grundversorger die Preise deutlich erhöht. In der Konsequenz ist die Grundversorgung damit fast immer die teuerste Option am Markt. Ein Wechsel des Anbieters kann sich also auch mit Preisbremse wieder lohnen.

Das kostet Strom für Neukunden

Deutschland-Karte mit den Preisunterschieden zwischen der Grundversorgung und dem günstigsten Anbieter außerhalb der Grundversorung. Der sogenannte Stromwechsel-Atlas zeigt auf einen Blick, wo die Preisunterschiede besonders groß sind. Die Karte ist interaktiv und um Mouse-Over werden die folgenden Werte angezeigt.

Laut der Analyse von StromAuskunft kostet eine Kilowattstunde Strom für Neukunden aktuell im Schnitt 48,78 Cent pro kWh in der Grundversorgung. Beim günstigsten Anbieter außerhalb der Grundversorgung kostet die Kilowattstunde im Vergleich 39,17 Cent. Während ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 kWh in der Grundversorgung also 1707 Euro zahlt, kostet die gleiche Menge Strom beim günstigsten Anbieter nur 1371 Euro. Das ist ein Preisunterschied von 336 Euro.

Deutschland-Karte zeigt mögliche Ersparnis für Haushalte

StromAuskunft hat zur besseren Darstellung eine Deutschland-Karte mit den Preisunterschieden zwischen der Grundversorgung und dem günstigsten Anbieter erstellt. Der sogenannte Stromwechsel-Atlas zeigt auf einen Blick, wo die Preisunterschiede besonders groß sind.

Die meisten Flächen sind lila eingefärbt, dort beträgt der Preisunterschied mehr als 400 Euro pro Jahr. Diese Gebiete finden sich über ganz Deutschland verteilt, jedoch mit einem Schwerpunkt in der Mitte sowie im Norden und Osten der Republik. Insbesondere in Bayern und und Nordrhein-Westfalen gibt es Regionen mit Preisunterschieden von weniger als 200 Euro. Die Karte ist interaktiv und um Mouse-Over werden die folgenden Werte angezeigt.

Stadt / Landkreis

Stromkosten / Jahr

Kosten lokaler Versorger in Euro

Kosten günstigster Anbieter in Euro

Maximale Wechselersparnis in Euro

Per Klick gelangt der User auf die zugehörige Städteseite mit weitreichenden Informationen zu der jeweiligen Stadt und kann dort den Anbieter wechseln.

Mehr Informationen: Wo kann ich wie viel bei einem Anbieterwechsel sparen?

So werden die Preise berechnet

Das Internet-Portal StromAuskunft.de bietet die umfassendste Analyse der aktuellen und regionalen Strompreise in Deutschland an. Dazu werden täglich die Strompreise für über 6300 Städte in Deutschland abgefragt. Basierend auf diesen Daten wird der Atlas für Strompreise erzeugt.

Durch diese einzigartige Analyse bietet StromAuskunft ein nahezu vollständiges Bild über die Strompreise in Deutschland.

Grundlage für die Berechnung der Strompreise ist ein Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Stromtarife mit Kaution und/oder Vorauskasse werden nicht berücksichtigt. Weitere Kriterien für die Preisberechnung:

Vertragslaufzeit: max. 12 Monate

Preisgarantie: min. 12 Monate

Kündigungsfrist: max. 6 Wochen

Anmerkung: Das errechnete Sparpotenzial bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Die mögliche Ersparnis wird in Bezug zum Tarif des lokalen Anbieters berechnet. Die eingeführten Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Web: www.stromauskunft.de

Für weniger Schubladenhandys – Swappie

Eine neue Studie* des Instituts der Deutschen Wirtschaft untersucht das Potenzial, das in „Schubladenhandys“ steckt. Am Beispiel dieser ungenutzten Handys wird deutlich, welche Möglichkeiten Deutschland hat, Materialien, die bereits im Kreislauf sind und nicht mehr benötigt werden, wiederzuverwenden.

Maurizio Hein, Country Manager Deutschland bei Swappie

Denn rein rechnerisch zeigt sich, dass der Gesamtmetallwert der ungenutzten Handys in Deutschland bei rund 240 Millionen Euro liegt. Dies steht einem Materialwert von 23,5 Millionen Euro der im Jahr 2021 verkauften Smartphones in Deutschland gegenüber. Dieses sogenannte Urban Mining würde laut den Autor:innen der Studie für einen effizienteren Umgang mit natürlichen Ressourcen und somit für eine wirksame Kreislaufwirtschaft sorgen.

Der iPhone-Refurbisher Swappie begrüßt die Ergebnisse dieser Studie und Maurizio Hein, Country Manager Deutschland bei Swappie kommentiert: „Nach unserer Erhebung zeigt sich, dass in Deutschland zwar 79 Prozent prinzipiell bereit wären, ein altes Smartphone zu verkaufen, aber nur 26 Prozent tatsächlich schon einmal ein Altgerät verkauft und weitere 11 Prozent ihr Altgerät zum Recycling gegeben haben. Dabei geht es insbesondere auch um funktionsfähige Geräte, denen man durch den Wiederaufbereitungsprozess einen zweiten Lebenszyklus schenken könnte. Ein iPhone, das von Swappie refurbished wurde, hat einen um 78 Prozent geringeren CO2-Fußabdruck** als ein Neugerät. Wir freuen uns über jeden, der sein ungenutztes iPhone, ob defekt oder funktionsfähig, aus der Schublade holt und der Kreislaufwirtschaft zuführt. Das entlastet die Umwelt und schont Ressourcen.”

*Quelle: https://www.iwkoeln.de/studien/sarah-fluchs-adriana-neligan-wie-hoch-sind-die-rohstoffpotenziale-durch-urban-mining.html
**Swappie Environmental Impact Report:
https://assets.swappie.com/Swappie_Environmental_Impact_Report_2021.pdf


Über Swappie
Swappie ist Europas führende Online-Destination für den Kauf und Verkauf von erneuerten iPhones. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen eine qualitativ hochwertige, erschwingliche und umweltfreundliche Möglichkeit zu bieten, Handys zu kaufen – getreu dem Motto: smart statt neu. Swappie ist derzeit in 15 Ländern in Europa tätig, darunter Schweden, Italien und Deutschland. Seit seiner Gründung im August 2016 hat sich Swappie zu einem der innovativsten und am schnellsten wachsenden Unternehmen in Europa entwickelt, sein Team auf über 1.000 Mitarbeiter vergrößert und bis heute 171 Mio. US-Dollar (149 Mio. Euro) von Investoren eingesammelt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.swappie.de

Kein Mietspiegel? Neue Web-App vernetzt private Vermieter

Langenpreising (ots) Im Sommer 2022 trat das Reformgesetz zum Mietspiegelrecht in Kraft: Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind seitdem verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, anhand dessen ortsübliche Vergleichsmieten festgelegt werden – ein wichtiges Instrument gerade zur Begründung von Mieterhöhungen. Private Vermieter in kleineren Städten und ländlichen Regionen mit weniger Einwohnern haben diese Orientierungshilfe nicht, müssen aber die gleichen mietrechtlichen Vorschriften erfüllen.

Web-App mietspiegel.com für private Vermieter auf einem Smartphone vor einem Stadthintergrund.

Bestimmen Sachverständige per Gutachten die Miete, kostet das in der Regel einen vierstelligen Betrag – die ortsübliche Vergleichsmiete stellt fraglos die bessere Option dar. „Doch woher sollen die betroffenen Vermieter wissen, wer im Umfeld ähnlichen Wohnraum vermietet, um einen Vergleich zu erhalten?“ fragte sich Andreas Bergmeier, als er selbst vor diesem Problem stand. Und machte aus seiner Lösung kurzerhand ein Geschäftsmodell: eine Web-App für private Vermieter vor allem aus Gegenden, die nicht unter die Mietspiegelpflicht fallen. Das junge Unternehmen Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH bietet seit Jahresbeginn auf der Seite https://www.mietspiegel.com/ privaten Vermietern die Möglichkeit, sich zu vernetzen.

Ziel sind mehr als 100.000 Teilnehmer

„Die Nutzer geben Eckdaten wie Baujahr, Größe und Kaltmiete ihrer eigenen Immobilie ein und können dann die anonymisierten Daten möglicher Vergleichsobjekte einsehen. Auf Anfrage übermitteln wir den Kontakt zu deren Vermietern, damit sie sich untereinander kurzschließen und Mietverträge austauschen können“, erläutert Andreas Bergmeier. Die fungieren dann als Belege für eine Mieterhöhung: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fordert hierfür die Benennung drei einzelner, vergleichbarer Wohnungen. „Damit die Belege so hieb- und stichfest wie möglich sind, sollten die anderen Wohnungen im Umkreis von nur wenigen Kilometern liegen.“ Er betont, dass es bei der Thematik Mieterhöhung nicht um Gewinnmaximierung gehe: „Bei den steigenden Preisen für Materialien und Handwerker darf Vermietung für Privatpersonen kein ‚Draufzahlgeschäft‘ werden.“ Schließlich ist dieser Wohnraum bei knapp vier Millionen Privatvermietern in Deutschland keine unerhebliche Menge.

Zum Start der Web-App wird bei der Registrierung nur die Hälfte der Anmeldegebühr (60,00 Euro statt 120,00 Euro) erhoben, die jährliche Nutzungsgebühr von später 36,00 Euro entfällt derzeit noch ganz, da ggf. noch nicht ausreichend Vergleichsobjekte für jede Region vorliegen. Andreas Bergmeier hofft auf mindestens 1.000 Teilnehmer in den ersten drei Monaten. Insgesamt visiert er eine sechsstellige Zahl an Privatvermietern an, um in kleinen Gemeinden und dünn besiedelten Regionen flächendeckend gegenseitige Unterstützung bieten zu können.

Die Immobilien Software Haus und Wohnung (ISHW) GmbH existiert seit April 2022 in Langenpreising bei München und ist spezialisiert auf Softwarelösungen für Immobilien. Zielgruppe sind Privatvermieter von Wohnungen oder Häusern. Geschäftsführer Andreas Bergmeier betreibt außerdem die Dein Service GmbH für den Bau von Messeständen.

WEB: mietspiegel.com

Versicherungstipp -Family first! Rückdatierung nutzen und bei der Absicherung der Familie sparen

Saarbrücken (ots)

  • Die Familie kommt an erster Stelle – auch bei der finanziellen Absicherung. Dabei lässt sich aktuell noch sparen, denn CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, macht Kunden auf dem Papier ein Jahr jünger. Schließt man eine Risikolebensversicherung bis zum 31. Januar 2023 ab, wird diese auf den 1. Dezember 2022 zurückdatiert.
Bildquelle: CosmosDirekt/Adobe Stock

2021 lebten in Deutschland über 11,6 Millionen Familien mit Kindern.[1] Dabei eint wohl alle Eltern, dass sie nur das Beste für ihren Nachwuchs und dessen Zukunft wollen. Dazu gehört auch, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Familie für den Fall versorgt ist, sollte einem Elternteil etwas zustoßen. Denn neben der hohen emotionalen Belastung kann der Verlust zusätzlich auch zu ernsten finanziellen Problemen führen. „Daher ist es wichtig, dass sich jeder einmal mit dem Thema der Versorgungssituation seiner Familie beschäftigt und sich um eine entsprechende Absicherung kümmert“, sagt Melanie Weis, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, und ergänzt: „Dafür ist die Risikolebensversicherung die beste Wahl. Nur sie bietet eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Und dies zu einem vergleichsweise niedrigen monatlichen Beitrag.“ Warum sich bei einem Neuabschluss zum Jahreswechsel zusätzlich Geld sparen lässt, erklärt die Expertin: „Für die Berechnung der Beiträge bei der Risikolebensversicherung ist auch das Alter entscheidend. Bei CosmosDirekt zählt aber allein das Geburtsjahr, nicht der genaue Geburtstag. Der Jahreswechsel hat also alle Versicherten ein Jahr älter gemacht. Durch die Rückdatierung des Versicherungsbeginns profitiert der Kunde über die gesamte Vertragslaufzeit von einem günstigeren Beitrag.“

Ein Rechenbeispiel: Ein/e Vertriebsangestellte/r, Jahrgang 1986, Nichtraucher/in seit mindestens zehn Jahren, ohne risikorelevante Hobbys und ohne Gesundheitsrisiken, schließt im Januar 2023 eine Risikolebensversicherung (Comfort-Schutz) mit einer Laufzeit von 27 Jahren über eine Versicherungssumme von 160.000 Euro zum Schutz der Familie ab. Wird der Vertrag auf Dezember 2022 rückdatiert, beträgt der monatliche Zahlbeitrag bei CosmosDirekt 16,87 Euro statt 18,69 Euro.[2] Monatlich macht das eine Ersparnis von 1,82 Euro, über die gesamte Vertragslaufzeit von 27 Jahren sind es insgesamt 589,68. Euro.[3]

CosmosDirekt bietet bis Ende Januar die Möglichkeit, Neuverträge auf den 1. Dezember 2022 rückzudatieren.

[1] Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): https://ots.de/IOgpYt

[2] Anbieter CosmosDirekt, Tarif CRC B3, Comfort-Schutz. Die gezeigten Beiträge beinhalten bereits an den Kunden weitergegebene Überschüsse. Diese könnten sich in den Folgejahren ändern. Hieraus resultierende Beitragsanpassungen haben wir seit unserem Bestehen an laufenden Verträgen noch nie durchgeführt.

[3] Die Gesamtbeitragsersparnis bei Versicherungsbeginn im Jahr 2022 statt im Jahr 2023 richtet sich unter anderem nach Alter, Vertragslaufzeit, Beruf und Versicherungssumme. Zahlbeitrag durch sofortige Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Seit unserem Bestehen war dies in bereits abgeschlossenen Verträgen noch nie erforderlich.

Generali Deutschland AG
Adenauerring 7
81737 München

www.cosmosdirekt.de
www.generali.de

Rundum gesundes Pferd: Pferde-Physiotherapeutin Julia Greb verrät, wie man die Gesundheit des eigenen Tieres erhalten kann

Bochum (ots) Als Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin für Pferde unterstützt Julia Greb Pferdebesitzer dabei, das Wohlbefinden ihrer Tiere besser zu verstehen und verschiedenste gesundheitliche Probleme erfolgreich selbst zu bewältigen. In diesem Artikel verrät sie, worauf Pferdehalter dabei achten sollten und wie sie die Gesundheit ihres Tieres in Eigenregie dauerhaft erhalten.

Julia Greb

Pferdebesitzer sorgen sich stets um das Wohlergehen ihrer Tiere. Daher verfolgen sie meist eigene Ansätze, die Gesundheit ihres Tieres dauerhaft zu schützen. Treten Probleme auf, versuchen Pferdebesitzer jedoch leider häufig wahllose „Eigenbehandlungsversuche“. Allerdings fehlt es ihnen für eine erfolgreiche Linderung der Beschwerden meist am nötigen Know-how. Durch eine unsachgemäße Behandlung können Laien daher oft für eine zusätzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ihrer Pferde sorgen. „Treten bereits Probleme auf, ist es für simple Maßnahmen längst zu spät – eine einfache Symptombehandlung führt daher mehrheitlich nicht zum Erfolg. Daher ist es wichtig, mögliche Beeinträchtigungen und Schäden frühzeitig zu erkennen, um Folgeerkrankungen zu vermeiden“, erklärt Julia Greb.

„Um die Gesundheit eines Pferdes nachhaltig zu schützen, müssen sowohl physischer als auch psychischer Stress berücksichtigt werden, da beide zu Folgeerkrankungen führen können. Es bedarf also einer fachmännischen und sorgfältigen Vorsorge und Prävention“, führt die Physiotherapeutin, Osteopathin und Heilpraktikerin für Pferde weiter aus. In intensiven Eins-zu-eins-Coachings vermittel Julia Greb Pferdehaltern alle Aspekte rund um die Physis und Psyche ihrer Tiere. Darüber hinaus ist sie bereits seit mehr als zehn Jahren als Tierphysiotherapeutin und -osteopathin tätig und führt ein etabliertes Rehazentrum für Pferde. Daher kennt sie die effektivsten Maßnahmen, die Pferdebesitzer eigeninitiativ ergreifen können, um die Gesundheit der Pferde dauerhaft und zuverlässig zu erhalten. Im Folgenden hat sie verraten, worauf Pferdehalter bei der Gesundheitserhaltung ihrer Tiere achten sollten.

Psychischen Stress der Pferde beurteilen und Ursachen identifizieren

Um den psychischen Stress eines Pferdes zu erkennen, ist es wichtig, jedes Pferd individuell zu betrachten. Hierfür müssen Pferdehalter die Tiere präzise unter die Lupe nehmen und objektiv einschätzen, wie gut sie deren Zustand beurteilen können. Psychischen Stress bei Pferden zu erkennen, ist äußerst komplex – schließlich kann er durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden. Hierzu gehören beispielsweise die unterschiedlichen Haltungsformen. So haben Boxen, Paddocks oder Offenställe ihre Vor- und Nachteile. Um die richtige Haltung zu wählen, ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse des Pferdes zu berücksichtigen. Dabei sollten Pferdebesitzer vor allem bedenken, dass die Boxenhaltung genauso wie die Offenstallhaltung nicht für alle Pferde gleichermaßen geeignet ist. Schließlich kann psychischer Stress auch durch Faktoren wie eine geringe Anzahl an Schlafplätzen oder ungünstige Herdenkonstellationen entstehen. Ebenso nimmt die Art und Menge an Bewegung, die einem Pferd durch den Pferdebesitzer zuteil wird – etwa durch das Reiten oder Bodenarbeit – direkten Einfluss auf den psychischen Zustand des Tieres.

Zusätzlich ist die Fütterungssituation für den seelischen Zustand des Pferdes maßgebend: Dabei sind die Art und Menge des Futters ebenso relevant wie die Häufigkeit der Fütterungen. Dabei gilt es zu beurteilen, ob das eigene Pferd über zu wenige Fressstellen verfügt, weil es beispielsweise als rangniedriges Tier von anderen Pferden ferngehalten wird. Können zu lange nicht fressen, besteht die Gefahr von Magengeschwüren. Diese entstehen bei Pferden weitaus schneller als bei Menschen. Solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedingen dann zusätzlichen psychischem wie auch physischen Stress.

Vorbeugung statt Symptombehandlung: Zielgerichtete Maßnahmen mit langfristiger Wirkung

„Die langfristige Gesundheit eines Pferdes beginnt im Vorfeld und nicht erst, wenn bereits Probleme bestehen“, betont Julia Greb. Aus diesem Grund sollten Pferdehalter stets auf Vorbeugung setzen. Dies ist notwendig, um unnötigen Stress beim Pferd zu vermeiden und geeignete Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind hierbei von großer Wichtigkeit: Blutbilder, Zahnkontrollen und -behandlungen, Kontrollen von Sattel- und Equipment, sowie therapeutische Check-ups sollten dabei periodisch vorgenommen werden. Ebenso bieten sich wiederholende Behandlungen durch Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Osteopathen oder Chiropraktiker an, um den Gesundheitszustand des Pferdes zu fördern. Idealerweise sollten all diese Vorsorgemaßnahmen von Fachpersonal unterstützt werden.

Ausreichend Bewegung als wichtige Grundlage für dauerhafte Gesundheit

Um ihre körperliche und psychische Gesundheit zu fördern, ist es wichtig, den Pferden ausreichend Bewegung einzuräumen. Dabei sollte diese immer an die individuellen Bedürfnisse der Tiere angepasst sein. So können sowohl die Unter- als auch die Überbelastung der Pferde zu psychischem und physischem Stress und Auffälligkeiten führen. Während zu wenig Bewegung zu einem Energiestau führen kann, zeichnet sich eine Trainingsüberlastung in Form von Erschöpfung und einer erhöhten Verletzungsgefahr ab. Es gilt, das richtige Maß an Bewegung für die Pferde zu finden und die individuelle Situation mit einzubeziehen.

Um die Stabilität und Durchblutung des Bewegungsapparats bei Pferden zu fördern, ist es außerdem wichtig, möglichst alle Gangarten zu nutzen. So fördern Schrittphasen die Basis-Stabilität, Trabphasen trainieren den Sehnen- und Bandapparat in seiner Elastizität und Galoppphasen verbessern neben der verstärkten Muskelaktivität, die Atmung und Sauerstoffversorgung. Pferde neigen zwar im Allgemeinen zu einer flachen Atmung, jedoch können Galoppphasen für eine gute Belüftung der Lunge sorgen und somit eine gute Sauerstoffversorgung des gesamten Bewegungsapparats gewährleisten. Eine passgenaue Haltungsform und eine gute Fütterung mit ausreichend Mineralisierung unterstützen zudem einen gesunden Stoffwechsel und können die Infektanfälligkeit der Pferde reduzieren. Sie fördern darüber hinaus die Grundversorgung der Muskulatur, Sehnen, Bandapparate und Gelenke – und unterstützen damit einen positiven psychischen und physischen Zustand.

Sie wollen die Gesundheit Ihres Pferdes ebenfalls dauerhaft erhalten und dafür geeignete Maßnahmen ergreifen? Melden Sie sich jetzt bei Julia Greb und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!

Julia Greb
https://pferdereha-greb.de/
greb-coaching@gmail.com

2023: Die neue, deutlich höhere Homeoffice-Pauschale

Neustadt a. d. W. (ots)

Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie früher. Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen jetzt außerdem die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen. Und auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde erhöht. Wie alles zusammenhängt, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Die neue Homeoffice-Pauschale: So wird gerechnet

2023: Die neue, deutlich höhere Homeoffice-Pauschale

Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Früher waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage Homeoffice im Jahr, also nur bis zu 600 Euro jährlich.

Die Rechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro

Übrigens: Auch wer 211 oder 250 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als den Maximalbetrag von 1.260 Euro absetzen.

Homeoffice-Pauschale liegt jetzt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Seit 2023 liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch als Werbungskostenpauschale bekannt – bei 1.230 Euro im Jahr. Das bedeutet: Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kostennachweis pauschal steuerlich anerkannt. Bis 2021 waren es lediglich 1.000 Euro, für das Jahr 2022 lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.200 Euro.

Den größten Posten in puncto Werbungskosten machen häufig die Fahrtkosten aus. Nehmen wir als Beispiel eine Arbeitnehmerin, die im Homeoffice arbeitet: Für sie fallen die Fahrten zur Arbeitsstelle häufig weg, deshalb kann sie auch weniger Kosten für das Pendeln über die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) abziehen.

Aber: Weil die Homeoffice-Pauschale auf bis zu 1.260 Euro jährlich angehoben wurde, liegt die Arbeitnehmerin allein damit über dem ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Fährt sie die restlichen Arbeitstage ins Büro oder hat weitere Werbungkosten, kommen diese Ausgaben für die Steuererklärung noch hinzu.

Auch neu: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen

Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit 2023 die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen: Nämlich diejenigen, die am gleichen Tag zur Arbeit fahren und von zuhause arbeiten, weil sie am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz haben.

Das gilt zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zuhause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Heißt konkret: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke sind es 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sind es seit 2022 sogar 38 Cent, die berechnet werden können.

Früher: Arbeitnehmer-Pauschbetrag hat die Homeoffice-Pauschale geschluckt

Vor dem 1. Januar 2023 lag der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.000 Euro bzw. bei 1.200 Euro und die Homeoffice-Pauschale bei maximal 600 Euro im Jahr. Da bisher die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gerechnet wurde, sondern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag den Mindestwerbungskostenabzug für Angestellte darstellt, profitierten bis 2022 nur diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusammen mit ihren übrigen Werbungskosten bis zum Jahr 2021 über 1.000 und im Jahr 2022 über 1.200 Euro kamen.

Hatte eine Arbeitnehmerin für das Jahr 2022 weitere Werbungskosten von beispielweise 700 Euro und war zudem mindestens 120 Tage im Homeoffice aktiv, durfte sie bei der Steuererklärung 1.300 Euro als Werbungskosten angeben: 700 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.300 Euro.

Das heißt: Erst wenn die Arbeitnehmerin 2022 mit ihren weiteren Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von mehr als 1.200 Euro kam, wirkten sich die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegenden Kosten in der Steuererklärung aus.

Fazit: Alle Arbeitnehmer/innen profitieren von der Homeoffice-Pauschale 2023

Von der Anhebung der Homeoffice-Pauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie können mehr im Homeoffice arbeiten, erhalten einen höheren Pauschalbetrag und liegen außerdem ab 206 Tagen im Homeoffice allein damit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Alles, was an Werbungskosten außerdem hinzukommt, dürfen sie zusätzlich von der Steuer absetzen.

Außerdem: Wer am Arbeitsort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, kann neuerdings die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen, zumindest für bis zu 210 Tage im Jahr und sofern an diesen Tagen der Arbeitsort aufgesucht wurde.

Und schließlich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt nicht im Homeoffice arbeiten (können oder dürfen), erhalten mit dem erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag einen höheren Steuerabzug zu ihrem Vorteil. Wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr dort gearbeitet hat, kommt außerdem mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – und sollte deshalb alle tatsächlichen Werbungskosten überprüfen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Web: www.vlh.de

Ärger bei Minusgraden Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

Berlin (ots) „Winter ade, Scheiden tut weh“ – Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht.

Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss ,,Winter ade, Scheiden tut weh“ – Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof vor, in denen es um diese Thematik geht. Mal geht es dabei um die sogenannte ,,Streukontrolle“, mal um die nachträgliche Entfernung eines ausgebrachten Splitt-Salz-Gemischs.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof vor, in denen es um diese Thematik geht. Mal geht es dabei um die sogenannte „Streukontrolle“, mal um die nachträgliche Entfernung eines ausgebrachten Splitt-Salz-Gemischs.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann ihre Räum- und Streupflicht für öffentlich zugängliche Wege auf einen Hausmeister delegieren, woraufhin dieser dann auch haften muss. Allerdings bleibt für die WEG eine Überwachungs- und Kontrollpflicht. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 9 U 34/19) nach dem Sturz einer Fußgängerin fest. Insbesondere bei einem professionellen Hausmeisterdienst müsse die Gemeinschaft allerdings nur bei konkreten Hinweisen auf eine Vernachlässigung des Winterdiensts tätig werden und sei deswegen im vorliegenden Fall nicht haftbar zu machen.

Hauseigentümer haben dann keine Streupflicht auf öffentlichen Wegen, wenn die Gemeinde den Winterdienst nicht via Satzung wirksam übertragen hat. Das stellte der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 255/16) im Zusammenhang mit einem Schadenersatzfall fest. Eine Frau war beim Verlassen des Wohnhauses auf einem nicht geräumten Stück Weges bis hin zum teilweise von der Kommune geräumten Fußweg gestürzt und hatte sich verletzt. Der BGH-Senat hielt im Urteil fest: „Zuständig für die Sicherheit des öffentlichen Gehwegs ist hier allein die Gemeinde, die diese Pflicht nicht an den Anlieger und Vermieter delegiert hat.“

Stürzt ein Fußgänger auf einem Gehweg, weil durch eine Regenwasserableitung eine Glättestelle entstanden ist, so haftet der zuständige Grundstücksbesitzer – sprich: der Eigentümer, von dessen Anwesen die Ableitung ausgeht. Konkret handelte es sich um ein Regenrohr zur Entwässerung des Dachs. Das Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 2 U 25/13) sprach einer Fußgängerin Schadenersatz zu, die am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit genau auf dieser Glättestelle ausgerutscht war.

Kommt es unabhängig von solchen Gefahren wie einer Regenwasserableitung zu unerwarteten einzelnen Glättestellen, so ist das Vorliegen einer Verkehrssicherungspflicht jeweils gründlich zu prüfen. Liege keine allgemeine Glätte vor, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 254/16), so müsse keinesfalls zwingend der Winterdienst einsetzen. Eine Passantin war auf einem trockenen und geräumten Weg ausgerechnet auf einer einen Quadratmeter großen rutschigen Stelle verunglückt.

Einen untergeordneten Zuweg zur Terrasse seines Hauses muss ein Hausbesitzer nicht völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen Risiken für einen Nutzer ausgestalten. In einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 17 W 17/22) war es um einen unbeleuchteten, wegen Laub- und Moosablagerungen schmierigen Steinweg gegangen, auf dem eine Pflegekraft einen schweren Unfall erlitten hatte. Es habe sich aber hier gar nicht um einen eigentlichen Zuweg zum Haus gehandelt, hieß es im Urteil.

Generell gilt: Bei glatten und eisigen Wegverhältnissen erwarten Gerichte nicht nur von Hausbesitzern die Einhaltung der Streupflichten, sondern auch von Passanten erhöhte Vorsicht. Wer zum Beispiel trotz eines erkennbar nicht geräumten Weges diesen benutzt, der kann nach Ansicht des Amtsgerichts Augsburg (Aktenzeichen 74 C 1611/18) dadurch den Schmerzensgeldanspruch verlieren.

Ein Verkehrssicherungspflichtiger muss sogenannte „Streukontrollen“ durchführen – das heißt, sich immer wieder über den Zustand eines Weges innerhalb seines Verantwortungsbereiches vergewissern. Hier war es um acht Uhr morgens auf einer drei mal drei Meter großen Fläche zum Sturz einer Radfahrerin gekommen. Die Verantwortung, an dieser Stelle zu streuen, sei umso höher gewesen, als es sich bei dem Beauftragten um einen gewerblichen Winterdienst und um eine viel frequentierte Stelle gehandelt habe. Das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 154 C 20100/17).

Wenn eine Gemeinde nicht von sich aus tätig wird, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft auch von sich aus für ein Stück öffentlichen Weges einen Winterdienst bestellen. Es handelte sich um einen Teil einer öffentlichen Grünanlage, der aber zusätzlich von Bewohnern einer nahen Anlage als Zugang zu dem Haus benutzt wurde. Innerhalb der WEG kam ein Streit darüber auf, ob man nun auf eigene Kosten räumen lassen solle. Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 318 S 95/16) gab denen Recht, die das für angemessen hielten.

Eine Schattenseite des Streuens ist die Tatsache, dass sich nach Besserung der Wetterlage jede Menge Streugut auf den Wegen befindet. Auch wenn dies als unangenehm empfunden wird, kann man vom Verkehrssicherungspflichtigen trotzdem nicht verlangen, dass er das pflichtgemäß aufgebrachte Splitt-Salz-Gemisch nach jeder Verwendung gleich wieder beseitigt. So urteilte das Oberlandesgericht Schleswig (Aktenzeichen 7 U 25/19).

Wohnungseigentümergemeinschaften ist es nicht möglich, einzelnen Mitgliedern durch Mehrheitsentscheidung Räum- und Streupflichten persönlich aufzuerlegen. Das Amtsgericht Oberhausen (Aktenzeichen 34 C 87/19) entschied, dass hierdurch Aufgaben aus dem Pflichtenkreis des Verwalters in unzulässiger Weise auf die Eigentümer verlagert würden.

WEB: dsgv.de

Jetzt auf den Prüfstand stellen! Machen Sie Ihren persönlichen Finanz- und Versicherungscheck

Frankfurt (ots)

  • Zum Start ins neue Jahr – jetzt ist der passende Zeitpunkt, um die Versicherungen und Finanzen zu überprüfen
  • Altersvorsorge – bin ich gut vorbereitet, um einer späteren Rentenlücke vorzubeugen?
  • Richtig abgesichert – passen meine Verträge noch zu meiner Lebenssituation?

Im Grunde ist es jedes Jahr dasselbe: Kaum ist Silvester vorbei, schon wollen auch hierzulande Millionen Menschen die guten Neujahrsvorsätze direkt in die Tat umsetzen. Für viele bedeutet das, zu Hause Klarschiff zu machen: Kleiderschränke ausmisten, Küchenschubladen aufräumen und die Ablage neu ordnen. Doch warum macht man das nicht auch mit den eigenen Finanzen?

Guter Vorsatz fürs neue Jahr: Machen Sie Ihren persönlichen Finanz- und Versicherungscheck (Quelle: mauritius images / Westend61 / Halfpoint)

Nachdem Verträge einmal abgeschlossen wurden, lässt man sie häufig einfach laufen, ohne zu überprüfen, ob es Änderungsbedarf oder Optimierungspotenzial gibt. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, weshalb es sich lohnt, etwas Zeit in einen Finanz- und Versicherungscheck zu investieren.

Altersvorsorge: Nach jahrzehntelanger Arbeit fiebern viele Menschen in Deutschland dem Ruhestand entgegen. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die gesetzliche Rente jedoch nicht aus. Die meisten Menschen bekommen nur knapp 1/3 ihres letzten Bruttogehalts als Rente ausgezahlt. Aus diesem Grund investieren viele in die private Altersvorsorge. Neben der klassischen Lebens- bzw. Rentenversicherung bieten sich hierfür Anlagen in Investmentfonds oder Edelmetalle an. Beides ist auch per Sparplan möglich. Hier zahlen Sie pro Monat eine vorher definierte Summe ein. Häufig ist dies schon ab 25 Euro möglich. Der Neujahrscheck kann Ihnen helfen, herauszufinden, wie viel Geld Ihnen sicher im Alter zur Verfügung steht und ob Sie sich nach Möglichkeiten umschauen sollten, das Polster aufzustocken.

Einkommensabsicherung: Unfälle passieren schneller als man denkt, sei es privat oder bei der Arbeit. Häufig bedeutet das für den Arbeitnehmer, dass er seinen Job fürs Erste nicht weiter ausüben kann, in manchen Fällen gar nicht mehr. Was viele nicht wissen: Die Krankenkasse zahlt nur maximal 78 Wochen Krankengeld. Danach wartet unter Umständen nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Um nicht in den finanziellen Ruin zu stürzen, gibt es die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung hilft dabei, den monatlichen Lebensunterhalt zu sichern, wenn man den Beruf ganz oder teilweise aufgeben muss. Auch hier lohnt sich ein prüfender Blick. Denn im Laufe des Berufslebens und bei einem steigenden Gehalt macht es Sinn, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.

Sachversicherungen: die wohl beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Aktuellen Zahlen zufolge gibt es mehr als 90 Millionen Sachversicherungsverträge im Land. Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz – sie unterstützen vor allem in unangenehmen Situationen. Nutzen Sie den Neujahrscheck und überprüfen Sie, ob sich Ihre persönlichen Lebensumstände bspw. durch Heirat, Hauskauf oder Geburt von Kindern geändert haben, sodass Verträge angepasst werden sollten. Gemeinsam mit Ihrem Vermögensberater können Sie besprechen, ob und welche Änderungen für Sie (und Ihre Familie) sinnvoll sind.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

Mehr Informationen gibt es auf www.dvag.de oder via Twitter @DVAG.

ZDF-Politbarometer Januar I 2023

Mehrheit gegen Ausweitung des Braunkohleabbaus, aber für mehr Kohlestrom – Deutsche Panzer für die Ukraine: Marder ja – Leopard 2 umstritten

Mainz (ots) Diese Woche wird von der Polizei das Protestcamp im nicht mehr bewohnten Dorf Lützerath geräumt, wo weitere Braunkohle für die Verstromung abgebaut werden soll. Gegen eine solche Ausweitung der Braunkohleabbaugebiete sprechen sich 59 Prozent aus, 33 Prozent sind dafür (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils „weiß nicht“). Vor allem eine deutliche Mehrheit (87 Prozent) der Grünen-Anhänger ist gegen dieses Vorhaben.

Strom aus Kohle / Nutzung der Grafik für redaktionelle Berichterstattung inkl. Social Media

Die zur Sicherung der Stromversorgung beschlossene stärkere Nutzung klimaschädlicher Kohlekraftwerke wird allerdings von 60 Prozent aller Befragten für richtig erachtet, 36 Prozent finden das nicht richtig. Defizite beim Kampf gegen den Klimawandel Obwohl der verstärkte Einsatz von Kohlekraftwerken in der aktuellen Energiesituation von den meisten befürwortet wird, sind 58 Prozent der Meinung, dass die Bundesregierung insgesamt zu wenig für den Klimaschutz tut. 26 Prozent halten den Umfang der Klimaschutzmaßnahmen für gerade richtig, und 13 Prozent geht der zu weit. Wirtschaftliche Perspektiven werden etwas besser Zwar sieht eine deutliche Mehrheit die wirtschaftliche Lage in Deutschland angesichts der Energiekrise und der Inflation kritisch, etwas weniger als noch zum Jahresende erwarten jetzt aber eine Verschlechterung ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation. Glaubten im Dezember noch 35 Prozent, dass es ihnen ein Jahr später wirtschaftlich schlechter gehen wird, sind es jetzt nur noch 27 Prozent. Wie vor einem Monat sind 13 Prozent eher optimistisch und 58 Prozent (Dezember: 50 Prozent) rechnen mit keinen großen Veränderungen. Zufriedenheit mit der Arbeit der Bundesregierung Mehrheitlich (53 Prozent) wird die Arbeit der Bundesregierung eher positiv bewertet (eher schlecht: 41 Prozent). Das ist im Durchschnitt der letzten Jahre ein vergleichsweise bescheidener Wert. Allerdings erwartet auch die Mehrheit (49 Prozent) nicht viel anderes, wenn die CDU/CSU die Bundesregierung anführen würde. Nur 21 Prozent sehen darin eine positive Alternative (schlechter: 24 Prozent). Projektion Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Projektion zu sehen: Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, käme die SPD auf 20 Prozent (unverändert) und die CDU/CSU auf 27 Prozent (minus 1). Die Grünen würden 21 Prozent (plus 1) erreichen, die FDP käme auf 6 Prozent (unverändert), die AfD auf 14 Prozent (minus 1) und die Linke auf 6 Prozent (plus 1). Die anderen Parteien lägen zusammen bei 6 Prozent (unverändert), darunter keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Bei einem solchen Ergebnis hätte die Ampelkoalition weiterhin keine parlamentarische Mehrheit. Reichen würde es für eine Koalition der CDU/CSU mit den Grünen, nicht aber mit der SPD. Top Ten: Lindner mit deutlichem Minus Bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung („Was halten Sie von?“) liegt jetzt Robert Habeck auf Platz eins. Er wird auf der Skala von +5 bis -5 mit einem Durchschnittswert von 1,0 (Dez.: 0,8) eingestuft. Auf Platz zwei kommt Annalena Baerbock mit 0,9 (0,9). Danach folgen Olaf Scholz mit 0,5 (0,6), Karl Lauterbach mit 0,2 (0,1), Markus Söder mit 0,0 (minus 0,1), Nancy Faeser, die erstmals zu den zehn wichtigsten Politiker/innen gerechnet wird, mit minus 0,1, Christian Lindner mit nur noch minus 0,3 (0,0), Friedrich Merz mit minus 0,4 (minus 0,4), Sahra Wagenknecht mit minus 0,7 (minus 0,9) und Schlusslicht bleibt Alice Weidel mit extrem negativen minus 2,7 (minus 2,7). Deutsche Panzer für die Ukraine Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, Schützenpanzer vom Typ Marder an die Ukraine zu liefern. Das finden 59 Prozent aller Befragten richtig, 33 Prozent sind dagegen. Deutliche Mehrheiten bei den Anhängern von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP unterstützen diese Entscheidung. Die Anhänger der Linken und vor allem die der AfD lehnen das hingegen mehrheitlich ab. Bei der Forderung, der Ukraine auch Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 zu liefern, sind die Meinungen eher geteilt: 42 Prozent sind dafür und 46 Prozent dagegen. Unterstützung findet diese Forderung vor allem bei den Anhängern von Grünen und FDP, entschieden abgelehnt wird sie von denen der Linken und der AfD. Rücktrittsforderung von Christine Lambrecht Nach verschiedenen Vorkommnissen hat die CDU/CSU-Opposition den Rücktritt von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) gefordert. 60 Prozent der Befragten unterstützen diese Forderung, 25 Prozent sind für ihren Verbleib im Amt. Selbst in der Anhängerschaft der SPD sind 50 Prozent für einen Rücktritt und nur 38 Prozent dagegen. Die Umfrage zum Politbarometer wurde wie immer von der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt. Die Interviews wurden in der Zeit vom 10. bis 12. Januar 2023 bei 1.259 zufällig ausgewählten Wahlberechtigten telefonisch erhoben. Dabei wurden sowohl Festnetz- als auch Mobilfunknummern berücksichtigt. Die Befragung ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Der Fehlerbereich beträgt bei einem Anteilswert von 40 Prozent rund +/- drei Prozentpunkte und bei einem Anteilswert von 10 Prozent rund +/-zwei Prozentpunkte. Daten zur politischen Stimmung: SPD: 22 Prozent, CDU/CSU: 28 Prozent, Grüne: 26 Prozent, FDP: 6 Prozent, AfD: 8 Prozent, Linke: 6 Prozent. Das nächste bundesweite Politbarometer sendet das ZDF am Freitag, 27. Januar 2023.

Informationen zur Methodik der Umfrage und zu den genauen Frageformulierungen finden Sie auch auf www.forschungsgruppe.de.

Das kostet Strom aktuell in Deutschland

Atlas für Strompreise zeigt regionale Strompreise und Preisunterschiede für Bundesländer, Landkreise und Städte an.

Münster (ots) Ohne Strompreisbremse kostet Strom aktuell für Neuverträge in Deutschland am 11. Januar 2023 47,72 Cent pro kWh in der Grundversorgung. Im günstigsten Stromtarif außerhalb der Grundversorgung liegen die Kosten bei 43,01 Cent pro kWh. Die Preise liegen damit in Durchschnitt knapp oberhalb des Preisdeckels von 40 Cent pro kWh durch die Strompreisbremse.

Der Strompreis-Atlas zeigt die aktuellen Stromkosten für Bundesländer, Landkreise und Städte in Deutschland an. Grundlage sind tägliche Analysen der Strompreise für rund 6.400 Städte und Gemeinden. Die Stromkosten sind farblich unterschiedlich dargestellt, so dass die Karte die regionalen Strompreisunterschiede auf einen Blick visualisiert. Die interaktive Karte finden Sie auf der Seite https://www.stromauskunft.de/strompreise/strompreis-atlas/ Fahren Sie einfach mit dem Pfeil über die Deutschlandkarte. Auf einen Blick erkennen Sie die durchschnittlichen Stromkosten pro Jahr, die günstigste Alternative und die mögliche Wechselersparnis für die entsprechende Region. Stand: 11. Januar 2023

„Noch vor ein paar Wochen war es in fast ganz Deutschland so, dass die Grundversorgungstarife die günstigsten Tarife am Markt waren. Das hat sich durch die zahlreichen Preiserhöhungen der Grundversorger jetzt wieder geändert. Sichtbar wird das durch einen Blick auf den Atlas für Strompreise. In allen gelb und rot eingefärbten Regionen ist Strom in der Grundversorgung deutlich teurer als beim günstigsten Anbieter außerhalb der Grundversorgung“, sagt Dr. Jörg Heidjann, Energieexperte vom Vergleichsportal StromAuskunft.

Regionale Strompreise

Je nach Bundesland und Wohnort ergeben sich deutliche Preisunterschiede. Insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland liegen die Preise in der Grundversorgung deutlich über dem Bundesdurchschnitt. In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und in Nordrhein-Westfalen liegen die Preise in der Grundversorgung unterhalb des Durchschnitts.

Region                    Strompreis lokaler Anbieter         Strompreis günstigster Anbieter
Deutschland               47,72 Cent pro kWh                  43,01 Cent pro kWh 
 Baden-Württemberg         46,05 Cent pro kWh                  42,66 Cent pro kWh
 Bayern                    44,88 Cent pro kWh                  42,04 Cent pro kWh
 Berlin                    44,91 Cent pro kWh                  43,09 Cent pro kWh
 Brandenburg               58,27 Cent pro kWh                  45,81 Cent pro kWh
 Bremen                    38,02 Cent pro kWh                  40,59 Cent pro kWh
 Hamburg                   46,44 Cent pro kWh                  46,59 Cent pro kWh
 Hessen                    47,32 Cent pro kWh                  42,46 Cent pro kWh
 Mecklenburg-Vorpommern    57,49 Cent pro kWh                  46,49 Cent pro kWh
 Niedersachsen             47,13 Cent pro kWh                  42,43 Cent pro kWh
 Nordrhein-Westfalen       43,57 Cent pro kWh                  43,13 Cent pro kWh
 Rheinland-Pfalz           45,62 Cent pro kWh                  42,81 Cent pro kWh
 Saarland                  54,11 Cent pro kWh                  43,99 Cent pro kWh
 Sachsen                   49,69 Cent pro kWh                  43,20 Cent pro kWh
 Sachsen-Anhalt            47,32 Cent pro kWh                  43,37 Cent pro kWh
 Schleswig-Holstein        59,69 Cent pro kWh                  47,63 Cent pro kWh
 Thüringen                 56,64 Cent pro kWh                  42,20 Cent pro kWh

Tabelle „Durchschnittliche Strompreise ohne Strompreisbremse für Neuverträge am 11. Januar 2023 in Deutschland und den Bundesländern bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh“. Quelle: StromAuskunft.de

Bezogen auf einzelne Städte sind die Preisunterschiede noch viel größer. StromAuskunft hat dazu in einer Tabelle die Unterschiede zwischen der Grundversorgung und dem günstigsten Tarif außerhalb der Grundversorgung erstellt. Auf Platz 1 dieser Liste steht Beuren bei Nürtlingen im Landkreis Esslingen. Dort beträgt der Unterschied sagenhafte 1875 Euro im Jahr. Auf den weiteren Plätzen folgt Neuffen, Apolda, Weimar und Rüsselsheim.

Die vollständige Tabelle mit dem Preisranking finden Sie auf der Seite https://www.stromauskunft.de/stromanbieter-wechsel/wechselersparnis/

So werden die Preise berechnet

Das Internet-Portal StromAuskunft.de bietet die umfassendste Analyse der aktuellen und regionalen Strompreise in Deutschland an. Dazu werden täglich die Strompreise für über 6300 Städte in Deutschland abgefragt. Basierend auf diesen Daten wird der Atlas für Strompreise erzeugt.

Durch diese einzigartige Analyse bietet StromAuskunft ein nahezu vollständiges Bild über die Strompreise in Deutschland. StromAuskunft führt diese Preisanalysen bereits seit über 10 Jahren durch, so dass ebenfalls eine historisch einmalige Analyse der Entwicklung der Strompreise in Deutschland möglich ist.

Grundlage für die Berechnung der Strompreise ist ein Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Stromtarife mit Kaution und/oder Vorauskasse werden nicht berücksichtigt. Weitere Kriterien für die Preisberechnung:

  • Vertragslaufzeit: max. 12 Monate
  • Preisgarantie: min. 12 Monate
  • Kündigungsfrist: max. 6 Wochen

Anmerkung: Das errechnete Sparpotenzial bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Die mögliche Ersparnis wird in Bezug zum Tarif des lokalen Anbieters berechnet. Die eingeführten Strompreisbremse von 40 Cent pro kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Web: www.stromauskunft.de

So schützt du deine Lieblingssneaker auch in der kalten Jahreszeit

Stuttgart (ots) Eine Umfrage des Reinigungsexperten cleangang belegt: Das Reinigungsverhalten der Deutschen wird nachhaltiger

Sneaker sind das ganze Jahr über im Einsatz – Bei kaum einem Liebhaber der bequemen Turnschuhe werden die Lieblingstreter in der kalten Jahreszeit in den Winterschlaf versetzt. Fast jeder Zweite besitzt mehr als fünf Paar des bequemen Schuhwerks[1], gereinigt werden Sneaker mit 54 Prozent bei mehr als der Hälfte aber erst bei sichtbaren Gebrauchsspuren, also wenn der Schaden bereits angerichtet ist.

So schützt du deine Lieblingssneaker auch in der kalten Jahreszeit

Dabei ist dieses Schuhwerk gerade bei Nässe, Schnee und Eis besonders anfällig für Verunreinigungen, die teilweise nur schwer wieder zu entfernen sind. Mit seinen umweltfreundlichen Reinigungsmitteln, auch speziell zur Sneakerpflege, erleichtert cleangang nicht nur den Frühjahrs Schuhputz, sondern sorgt durch die breite Produktpalette an Pflegemitteln das ganze Jahr über für strahlend saubere Sneaker. Neben den richtigen Reinigungsprodukten gibt es einige simple Hacks, damit die Lieblingstreter nicht nur schnell wieder schön aussehen, sondern einem vor allem lange erhalten bleiben. Weitere Informationen finden Sie unter: https://cleangang.de/.

„Gerade die junge Generation putzt bewusster und damit auch nachhaltiger. Einerseits liegt der Fokus hier häufig auf der Selbstverwirklichung und beruflichen Chancen, andererseits spielen Aspekte wie Umweltschutz und ein nachhaltiger Lebensstil eine wesentlich größere Rolle als in älteren Generationen.“, erklärt der CEO von cleangang Deutschland, Matthias Raimund. Dieser Trend spiegelt sich auch im Putzverhalten der Deutschen wider.

Für mehr Nachhaltigkeit beim Schuhputz

Ganze 40 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass in Zukunft vor allem nachhaltiger gereinigt wird, wie eine aktuelle Umfrage des Reinigungsmittel Herstellers cleangang zeigt. Außerdem wünschen sich 53 Prozent der Befragten Produkte, die dafür sorgen, dass die Sauberkeit länger anhält, fast einem Drittel ist es zusätzlich wichtig, dass die verwendeten Produkte umweltfreundlich sind. Auch wenn es um die Schuhsammlung der Deutschen geht, spiegelt sich der Trend zu mehr Nachhaltigkeit wider. So haben bei 60 Prozent der Befragten und damit bei mehr als der Hälfte, Sneaker eine Lebensdauer von mehreren Jahren. Was die Reinigung der täglichen Begleiter betrifft, ist noch Luft nach oben in Sachen Nachhaltigkeit. So greift ein Großteil immer noch auf den Klassiker, Waschmaschinenreinigung im Schuhbeutel zurück. Diese Methode ist zwar besonders einfach und schnell, allerdings wenig nachhaltig und auch nicht besonders schonend, was zu einer kürzeren Lebensdauer der Sneaker führt.

Simple Tipps und Tricks für ein langes Sneaker-Leben

Auch wenn immer noch viele auf die altbekannte Reinigung in der Waschmaschine zurückgreifen, haben sich Schuhpflegeprodukte wie Reinigungsschaum längst etabliert. Der sanfte Reinigungsschaum Sneaker Cleaner von cleangang entfernt selbst hartnäckige Verschmutzungen und Flecken von allen Obermaterialien. „Dank des praktischen Pumpspenders ist eine genaue Dosierung möglich – ideal für eine ergiebigere Putzroutine und nachhaltiger für Schuh, Umwelt und den Geldbeutel gleichermaßen.“, sagt der CEO von cleangang Deutschland, Matthias Raimund. Kleine Macken und Risse sind bei regelmäßigem Tragen unvermeidbar, damit die Lieblingstreter aber wieder aussehen, wie am ersten Tag repariert die Schuh-Farbreparatur von cleangang die Oberflächen durch substantiellen Farbauftrag.

Doch auch wenn die Sneaker von außen aussehen wie neu, hinterlässt häufiges Tragen auch Geruchsspuren. Damit unangenehme Gerüche aber nicht verraten, was du und deine Lieblingstreter schon alles erlebt habt, kann die Anwendung eines Schuh-Deos helfen. Dafür die Innenseite der Sneaker einfach regelmäßig mit dem Geruchskiller einsprühen und im Anschluss kurz trocknen lassen. Das eliminiert unangenehme Gerüche und sorgt auch im Schuhinneren für die nötige Hygiene. Durch eine regelmäßige Pflege und Reinigung mit den richtigen Produkten sehen die täglichen Begleiter nicht nur immer wie neu aus, sondern fühlen sich auch länger danach an!

[1] Basierend auf einer Umfrage von cleangang und Umfrage.media, die im November 2022 mit über 1.000 Personen ab 18 Jahren durchgeführt wurde.

WEB: cleangang.com

Fast drei Millionen unsichere Windows-Rechner aus Deutschland im Netz

Jena (ots) Am 10. Januar 2023 endet der Support von Windows 8.1, ebenso endet der erweiterte kostenpflichtige Support für Windows 7. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Sicherheitsupdates mehr veröffentlicht. Microsoft bietet auch kein Esu-Programm (Extended Security Update) für Windows 8.1 an. In deutschen Privathaushalten laufen noch etwa eine Million Rechner mit Windows 8.1 und fast die doppelte Anzahl mit Windows 7 (1,7 Millionen). Insgesamt sind noch fast drei Millionen Computer mit einem unsicheren Betriebssystem regelmäßig im Netz unterwegs. Für Anwender wird es höchste Zeit, den Umstieg zu planen.

Der Großteil der Privatanwender in Deutschland setzt auf ein modernes Betriebssystem (47 Millionen). Dennoch sind rund sechs Prozent der Nutzer mit einem veralteten System im Internet unterwegs (2,95 Millionen).

„Fast drei Millionen unsichere Windows-Computer sind allein von Deutschland aus im Netz unterwegs. Das sind tickende Zeitbomben, denn: Für Cyberkriminelle sind diese Rechner einfach zu attackierende Ziele. Eine bekannte und nicht geschlossene Sicherheitslücke genügt – und die Computer sind schlimmstenfalls offen wie ein Scheunentor. Dennoch unterschätzen weiterhin viele Anwender das Sicherheitsrisiko einer veralteten Windows-Version. Gerade Betriebssystem-Dinosaurier wie Windows 7, deren offizielles Support-Ende bereits mehrere Jahre zurückliegen, sollten endgültig in Rente geschickt werden. Das gleiche gilt ab 10. Januar 2023 für Windows 8.1. Denn auch hier endet der Support und es wird für Privatanwender keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr geben. Ich rate dringend zum Wechsel auf aktuelle Windows-Versionen“, sagt Thorsten Urbanski, IT-Sicherheitsexperte bei ESET.

Fast drei Millionen veraltete Windows-PCs im Netz unterwegs

Der Großteil der Privatanwender in Deutschland setzt auf ein modernes Betriebssystem (47 Millionen). Dennoch sind rund sechs Prozent der Nutzer mit einem veralteten System im Internet unterwegs (2,95 Millionen). Allein 2021 wurden 1.212 Sicherheitslücken in Programmen von Microsoft entdeckt. Bei einem veralteten Betriebssystem werden diese jedoch gar nicht mehr von offiziellen Stellen dokumentiert. „Informationen über solche Sicherheitslücken verbreiten sich in Untergrundforen rasant und werden für eine Vielzahl von Angriffsszenarien verwendet. Im Schadensfall ist es fraglich, ob Versicherungen beim Einsatz veralteter Software überhaupt einspringen und nicht ganz die Leistung verweigern, da diese nicht mehr dem verlangten Stand der Technik entsprechen. Ein Umstieg auf ein aktuelles Betriebssystem ist nicht nur wünschenswert, sondern unausweichlich. Alles andere wäre im Zweifelsfall sogar grob fahrlässig,“ erklärt Urbanski weiter.

Windows dominiert den Betriebssystemmarkt

Vier von fünf Computern mit Internetverbindung in Deutschland haben Windows als Betriebssystem installiert. Dieser Anteil ist schon seit einigen Jahren recht konstant. Abgeschlagen auf dem zweiten Platz folgt macOS mit rund 17 Prozent. Alternativen wie Linux oder Chrome OS sind lediglich auf etwas über zwei Prozent der Rechner installiert.

Sicherheitstipps der ESET Experten

– Windows aktualisieren: Auch wenn die Umstellung zunächst schwerfällt, sollte immer die neueste Windows-Version genutzt werden. ESET empfiehlt Anwendern den Wechsel zu einem aktuellen Windows-Betriebssystem. Eine Linux-Distribution kann aber auch eine gute Alternative darstellen.

– Immer auf dem neuesten Stand sein: Nicht nur das Betriebssystem, auch die Hardware sowie die installierte Software sollten immer aktuell sein. Vom Hersteller bereitgestellte Updates sollten Anwender umgehend einspielen. Empfehlenswert ist es, die automatische Updatefunktion, wenn verfügbar, zu aktivieren.

– Sicherheitssoftware einsetzen: Eine moderne Internet Security Software ist Pflicht. Die Sicherheitslösung muss neben E-Mails und Webseiten auch Wechselmedien wie USB-Sticks, die Netzwerkschnittstellen und den Arbeitsspeicher auf Malware überprüfen. Ebenfalls sollte die Lösung einen Exploit-Blocker besitzen, der im Notfall zuverlässig schützt, wenn noch kein Update für die jeweilige Software verfügbar ist.

WEB: http://www.ESET.de

Instagram: Profitipps für Content, Communities & Kreativität

Ein Online-Seminar der news aktuell Academy

Hamburg (ots) Instagram erfreut sich trotz aller Konkurrenz anderer Kanäle nach wie vor größter Beliebtheit. Hier teilen Unternehmen, Marken und Persönlichkeiten kurzweilige Momente mit ihrer Community. Doch Aufmerksamkeit ist ein rares Gut im Internet, und längst nicht alle Auftritte zeigen die erhofften Resultate.

Instagram: Profitipps für Content, Communities & Kreativität Ein Webinar der news aktuell Academy Termin: Dienstag, 24. Januar 2023, 11:00 – 12:30 Uhr Referent: Niklas Fischer Veranstalter: news aktuell Academy

Niklas Fischer erklärt, wie sich Unternehmen, Marken und Organisationen attraktiv, professionell und zielgruppengerecht auf Instagram präsentieren.

Termin: Dienstag, 24. Januar 2023, 11:00 – 12:30 Uhr

Optimale Sichtbarkeit und Engagement für Content auf Instagram

Niklas Fischer erklärt, mit welchen Mitteln und Hilfsinstrumenten das Optimale für den eigenen Auftritt bei Instagram herausgeholt wird – damit die Geschichten und Botschaften bestmöglich wirken. Das Webinar zeigt, worauf es ankommt, um die volle visuelle und thematische Schlagkraft eines Accounts zu entfalten Und wie man die kommunikativen Potenziale von Instagram für sich erschließt. Außerdem geht es um die neuesten Funktionen und Features und wie man diese wirkungsvoll einsetzen kann.

Programm:

  • Gängige und erfolgreiche Formate auf Instagram
  • Eine stringente Kanalstrategie entwickeln
  • Communities auf- und ausbauen: Mehrwerte schaffen
  • Instagram-eigene und externe Features und Funktionen
  • Influencer stimmig und wirksam einsetzen
  • Follower und Fans begeistern
  • Was Sie schon immer zu Instagram wissen wollten: Q&A

Das Webinar richtet sich an PR-Verantwortliche, Marketing-Pros und Kommunikatoren, die den professionellen Auftritt Ihres Unternehmens, Ihrer Organisation oder Marke auf Instagram sicherstellen möchten. Auch Marketeers und Startups profitieren von der breiten Expertise des Referenten. Für eine gewinnbringende Teilnahme empfehlen wir ein eigenes Instagram-Profil aus dem beruflichen Kontext.

Referent:

Niklas Fischer hat Kommunikationsmanagement an der Hochschule Hannover mit Master-Abschluss studiert. Studienbegleitend betreute er über viele Jahre hinweg diverse Social-Media-Projekte für Unternehmen und Verbände und war als Berater in Kommunikationsagenturen in Hannover und Berlin aktiv. Aktuell arbeitet er als als Social Media Manager bei Amazon Music. In 2022/2023 ist Niklas Mitglied von #30u30, der Nachwuchsinitiative für talentierte Aufsteiger in der Kommunikationsbranche.

Eckdaten für das Online-Seminar Instagram: Profitipps für Content, Communities & Kreativität

Termin: Dienstag, 24. Januar 2023, 11:00 – 12:30 Uhr

Teilnahmegebühr: 105 Euro zzgl. Mwst. / 124,95 inkl. Mwst

Mindestzahl Teilnehmende: 10

Stornierung: kostenfrei möglich bis eine Woche vor Durchführung

Hier geht´s zur Anmeldung.

Mehr Informationen zur news aktuell Academy

LKW-Fahrer auf sozialen Medien finden

Social Media Experte gibt 6 Tipps, wie man die Plattformen für Mitarbeiter-Marketing richtig nutzt

Gera (ots) Die Logistikbranche kämpft händeringend um qualifizierte Fachkräfte. Während Facebook, Instagram und Co. lange als zuverlässige Plattformen zur Mitarbeitergewinnung galten, liefern sie mittlerweile kaum noch Ergebnisse. Doch was müssen Unternehmen stattdessen tun, um die dringend benötigten LKW-Fahrer effektiv zu erreichen?

Lucas Fischer

„Täglich rufen mich Unternehmer aus der Logistikbranche an und fragen, wie sie ihre offenen Stellen endlich besetzen können – meine Antwort: Es gibt keinen klaren Gewinner bei den Social Media Netzwerken, der Mix macht es aus“, sagt Lucas Fischer. Der Recruiting-Profi bringt jeden Tag Arbeitgeber mit passenden LKW-Fahrern zusammen und kennt die Tricks, mit denen Unternehmen gezielt Mitarbeiter über soziale Medien finden können. In diesem Artikel verrät er, wie Logistikunternehmen über soziale Plattformen zuverlässig neue LKW-Fahrer einstellen.

1. Marketingmix richtig wählen

Waren einst Facebook und Instagram die effektivsten Kanäle, um neue Bewerber anzusprechen, müssen sich Unternehmen inzwischen breiter aufstellen, um nicht in der Masse unterzugehen. Videobasierte Plattformen gewinnen zunehmend an Bedeutung – so haben Firmen mit ansprechenden Clips auf TikTok kombiniert mit Reels auf YouTube das Potenzial, neue Kandidaten auf sich aufmerksam zu machen.

2. Anzeigen attraktiv gestalten

Bei einem Blick auf klassische Stellenanzeigen stellt sich schnell ein monotones Bild ein: Stichpunktartig wird hier beschrieben, was das Unternehmen bietet, was die Aufgaben der angebotenen Stelle sind und welches Profil der Bewerber mitbringen sollte. Abwechslung ist hier Fehlanzeige! Doch Unternehmen können genau dieses Potenzial für sich nutzen, indem sie sich von ihren Mitbewerbern abheben: Mit kurzen und zielgruppenrelevanten Video-Clips auf sozialen Medien können sie beispielsweise ohne großen Aufwand den Kern einer Anzeige attraktiv auf den Punkt bringen.

3. Bewerbungsprozesse vereinfachen

Wer es als Unternehmen geschafft hat, in den Fokus eines Bewerbers zu rücken, sollte auf unnötige Formalitäten im Bewerbungsprozess verzichten. Etwa 93 Prozent der LKW-Fahrer werden in ihrer Freizeit erreicht. Die Motivation, einen Lebenslauf mit Anschreiben einzureichen, ist entsprechend gering. Um dennoch an die wichtigsten Vorabinformationen über den Bewerber zu kommen, bieten sich smarte Umfrage-Tools an. Mit wenigen Klicks wird der Bewerber geführt, ohne größere Hürden nehmen zu müssen – was den Einstieg in das Bewerbungsverfahren deutlich vereinfacht.

4. Candidate Journey beachten – auf allen Kanälen präsent sein

Ein LKW-Fahrer, der auf ein Unternehmen aufmerksam geworden ist, wird sich vor einer Bewerbung online über den möglichen Arbeitgeber informieren. Zu den wichtigsten digitalen Berührungspunkten zählen die Firmenwebseite, Social-Media-Kanäle sowie Bewertungsportale für Arbeitgeber. Besonders hier können Unternehmen den entscheidenden Unterschied machen. Fehlt eine Präsenz auf einem wichtigen Kanal oder wird sie nur sporadisch gepflegt, können Bewerber schnell das Interesse verlieren.

5. Mit Mitarbeiterempfehlungen überzeugen

Häufig wird die Reichweite der bestehenden Belegschaft unterschätzt. Dabei sind insbesondere Kraftfahrer untereinander auf Social Media vernetzt. Mit einem eigenen Empfehlungsprogramm können Arbeitgeber Anreize für die Mitarbeiter schaffen, bestehende Vakanzen in ihrem Netzwerk zu teilen und als Empfehlungsgeber für das eigene Unternehmen aufzutreten.

6. Loyalität fördern

Neben dem Rekrutieren sollten Arbeitgeber auch darauf achten, die Loyalität des bestehenden Teams zu festigen. Wer klassische Hierarchien abbaut und statt „Dienst nach Vorschrift“ seinem Team Freiheiten lässt, fördert die Motivation nachhaltig. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern beispielsweise im neuen Jahr die Chance geben, sich mithilfe von Ideenmanagement-Tools mehr im Unternehmen einzubringen. Das fördert nicht nur die Loyalität, sondern steigert auch nachhaltig die gefühlte Wertschätzung der Mitarbeiter.

Über Lucas Fischer:

Lucas Fischer ist der Gründer und Geschäftsführer von TransLog Marketing. Während sich der Fachkräftemangel in der Logistikbranche immer weiter zuspitzt, hilft er zum Beispiel Speditionen dabei, mithilfe von digitalen Strategien neue Kraftfahrer einzustellen. Lucas Fischer ist bereits seit vielen Jahren im Bereich des Social-Media-Marketings tätig und konnte mit den richtigen Maßnahmen die Fahrschule seines Vaters, die Fischer Academy GmbH, zur bekanntesten Fahrschule Deutschlands machen. Mehr Informationen unter: https://translogmarketing.de/

Steuern: Das ändert sich 2023

Neustadt a. d. W. (ots) Die Homeoffice-Pauschale steigt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen beraten, etliche Pauschalen steigen: Das Jahressteuergesetz 2022 sowie drei Entlastungspakete der Bundesregierung im Jahr 2022 bringen etliche Änderungen im Einkommensteuerrecht.

Steuern: Das ändert sich 2023

Die vielleicht wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) im Überblick.

Grundfreibetrag steigt

Das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Deshalb erhöht die Bundesregierung regelmäßig den Grundfreibetrag. Ab 1. Januar liegt dieser steuerfreie Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Das sind 561 Euro mehr als im Jahr 2022.

Übrigens: Für verpartnerte oder verheiratete Paare ist es der doppelte Betrag.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Mehr Geld für Eltern

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder erhöht sich auf jeweils 250 Euro pro Monat, und zwar ab dem 1. Januar 2023. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Auch der Kinderfreibetrag steigt, nämlich um 404 Euro und damit auf 8.952 Euro (inklusive Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag).

Übrigens: Auch der Kinderzuschlag wird nochmals erhöht, nachdem er bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro pro Kind und Monat angestiegen war. Er steht Familien mit niedrigen Einkommen zu und beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro, und zwar bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll im Laufe des Jahres 2023 kommen.

Mini-Job: Bis zu 520 Euro im Monat

Im Sommer 2022 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig wurde auch die Mini-Job-Grenze angehoben, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Seit 1. Oktober dürfen Minijobber deshalb bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Zuvor waren es noch maximal 450 Euro monatlich.

Übrigens: Die Verdienstgrenze für Minijobber wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns gleitend angepasst: Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die Entgeltgrenze für Minijobs, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin bekannt gibt.

Midi-Job: Bis zu 2.000 Euro im Monat

Ab 1. Januar 2023 dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen sogenannten Midi-Job haben, bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen – und das unter bestimmten Bedingungen bei deutlich geringeren Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Übrigens: Bereits zum 1. Oktober 2022 ist die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) angehoben worden – von zuvor 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 30 Euro

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch Werbungkostenpauschale genannt – steigt von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro.

Übrigens: Die höhere Pauschale gilt für die Steuererklärung ab 2023.

Sparer-Pauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete und Lebenspartner auf 1.000 Euro sowie 2.000 Euro. Die neuen Pauschbeträge gelten ab 2023.

Übrigens: Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu den genannten Beträgen steuerfrei.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich um 252 Euro auf 4.260 Euro. Die neue Pauschale gilt ab 2023.

Übrigens: Als alleinstehend gilt ein/e Steuerpflichtige/r immer nur dann, wenn er bzw. sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag steigt ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro.

Übrigens: Der Ausbildungsfreibetrag steht Eltern zu, deren volljähriges Kind studiert oder eine Ausbildung macht und auswärts wohnt.

Homeoffice-Pauschale: Mehr Tage, keine Befristung

Ab 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 210 Tage Arbeiten im Homeoffice steuerlich geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht, nämlich auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage und damit auf 600 Euro im Jahr begrenzt.

Wer keinen Arbeitsplatz in seinem Betrieb hat, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen, wenn er zum Arbeitgeber gefahren ist. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Alle anderen können die Homeoffice-Pauschale für die Tage ansetzen, an denen sie überwiegend zuhause gearbeitet haben. Die Entfernungspauschale entfällt dann – nicht jedoch eventuelle Reisekosten.

Übrigens: Die Homeoffice-Pauschale setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus.

Bürgergeld: Das neue Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro.

Übrigens: Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird geändert, so dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So soll die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt werden.

Altersvorsorgeaufwendungen sind vollständig absetzbar

Bisher galt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Alterskassen oder private Basisrentenversicherung („Altersvorsorgeaufwendungen“) waren bis zu einer Maximalgrenze absetzbar. Künftig gilt: Altersvorsorgeaufwendungen können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben angegeben werden.

Übrigens: Ursprünglich sollte die vollständige Absetzbarkeit erst ab dem Jahr 2025 möglich sein.

Neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Die im Oktober 2022 vom Bundesrat beschlossene Inflationsausgleichsprämie ist eine neue Sonderzahlung, die bis zum Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei bleibt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Prämie seit dem 27. Oktober und bis zum 31. Dezember 2024 überweisen. Wichtig ist, dass sie die Prämie als solche in der Abrechnung kenntlich machen.

Übrigens: Die Inflationsausgleichsprämie kann auch gestaffelt ausgezahlt werden, zum Beispiel 1.000 Euro im Jahr 2022, den gleichen Betrag im Jahr darauf und nochmal 1.000 Euro im Jahr 2024.

Kleine Photovoltaikanlagen: Einnahmen sind steuerfrei

Kleine Photovoltaikanlagen sind künftig steuerfrei. Konkret geht es um Einnahmen von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak). Für Photovoltaikanlagen je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) liegt die Höchstgrenze der Gesamtbruttoleistung bei 15 kW. Die Steuerbefreiung gilt beim Betrieb mehrerer Anlagen bis maximal 100 kW (peak) pro steuerpflichtiger Person.

Anders als zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen, gilt die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 – und nicht erst ab Januar 2023.

Übrigens: Besitzerinnen und Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen dürfen durch die Gesetzesänderung nun auch von Lohnsteuerhilfevereinen beraten werden.

AfA für neue Gebäude steigt auf 3 Prozent

Die Absetzung für Abnutzung – kurz: AfA – bedeutet, dass teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer abgesetzt werden können. Für Immobilien gilt: Ein Gebäude, das bis 1924 gebaut worden ist, kann mit 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes pro Jahr von der Steuer abgeschrieben werden. Und zwar so lange, bis 100 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes erreicht sind. Ist ein Haus nach 1924 gebaut, kann man es für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren mit 2 Prozent pro Jahr abschreiben.

Ab 2023 steigt der Afa-Satz für neue Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertig gestellt werden, von 2 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Web: www.vlh.de