DRF Luftrettung schult mehr als 300 Menschen in Laienreanimation

Erfolgreiche Kooperation mit dem 1. FC Union Berlin

Filderstadt (ots) Gemeinsam mit dem 1. FC Union Berlin hat die DRF Luftrettung heute ein Zeichen für das Leben gesetzt. Die klare Botschaft der Aktion #herzkicker am 23. März am Stadion An der Alten Försterei: Jeder kann helfen, es ist ganz einfach!

Im Notfall Menschenleben retten: die Aktion #herzkicker war ein voller Erfolg.
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Mehr als 300 Menschen folgten der Einladung und nutzten die Gelegenheit, kostenlose Schulungen zur Laienreanimation zu besuchen. In Deutschland erleiden jedes Jahr etwa 70.000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand. Die Überlebenschancen der Patienten steigen, je frühzeitiger mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird: am besten noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes.

Oskar Kosche, Geschäftsführer des 1. FC Union Berlin, und Dr. Jörg Braun, Leiter Bereich Medizin der DRF Luftrettung, begrüßten die Besucher am Samstag zur Aktion #herzkicker – Dein Team fürs Leben. Bildrechte: DRF Luftrettung

Dr. Jörg Braun, Leiter des Bereichs Medizin der DRF Luftrettung und Oskar Kosche, Geschäftsführer des 1. FC Union Berlin eröffneten die Veranstaltung. Beide betonten der Stellenwert der Aktion für die schnelle und zielgerichtete Versorgung von Menschen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. „Bereits drei Minuten nach Eintreten dieses Notfalls wird das Gehirn geschädigt. Deshalb sind lebensrettende Maßnahmen durch Ersthelfer so wichtig“, erklärt Dr. Jörg Braun.

„Prüfen, rufen, drücken“ – Laienreanimation kann Leben retten

Alle Kurse wurden von Notfallsanitätern und Notärzten der DRF Luftrettung begleitet.
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Die Reanimationsschulungen, die von Notfallsanitätern und Notärzten der DRF Luftrettung durchgeführt wurden, fanden durchweg regen Anklang. Die Kurse informierten grundlegend zur Wiederbelebung: Auswirkungen eines Herz-Kreislauf-Stillstands auf wichtige Organe, den Stellenwert der Laienreanimation für Überlebens- und Genesungschancen der Patienten und „Prüfen, rufen, drücken“ als wichtigste Maßnahmen für Ersthelfer. Direkt im Anschluss war es dann an den Teilnehmenden, an Puppen die Reanimationsmaßnahmen auszuführen und zu üben. Die Ressonanz auf die angebotenen Schulungen war von allen Seiten positiv. „Unsere Veranstaltung heute ist ein weiterer Baustein in unserem breiten Engagement für Reanimation. Es ist wichtig, möglichst viele Menschen für diese Ersthelfermaßnahmen zu ertüchtigen und ihnen zu vermitteln, dass sie nichts falsch machen können – außer nichts zu tun. Das ist uns heute sehr gut gelungen“, erklärt Dr. Jörg Braun.

Die DRF Lufrettung unterstützt seit 2013 die Kampagne „Ein Leben retten. 100pro Reanimation“ der Deutschen Stiftung Anästhesie, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und nimmt an den Bad Boller Reanimationsgesprächen teil. Die DRF Luftrettung ist Mitglied im Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), der im Dezember 2007 gegründet wurde. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.

Möglich wurde die Aktion #herzkicker neben der Kooperation mit dem Erstligisten 1. FC Union Berlin auch durch die Unterstützung weiterer Partner, der GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH (Corpuls), dem Deutsche Rat für Wiederbelebung, TO Global Holding GmbH, die Stiftung des 1. FC Union Berlin e. V. sowie Bremen Buildings GmbH.

DRF Luftrettung

http://www.drf-luftrettung.de

Krank im Urlaub: So viel kostet ein Rücktransport nach Deutschland

ADAC Ambulanz Service half 2023 47.473 verletzen und kranken Urlaubern – Auslandskrankenschutz wichtigster Urlaubsbegleiter

München (ots) Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Sie deckt weltweit Krankheitskosten ab, gesetzliche Krankenkassen leisten allenfalls bei Reisen innerhalb Europas. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland, der nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ist generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt – unabhängig vom Urlaubsland.

So teuer kann ein Rücktransport nach Deutschland sein Bildrechte: ADAC SE

Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro fällig werden. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland mit einem der Ambulanzflugzeuge des ADAC zurück nach Deutschland geflogen werden muss.

So schlägt ein Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland mittlerweile mit 350.000 Euro, aus Nord- und Südamerika mit 180.000 Euro und von den Kanarischen Inseln mit 60.000 Euro zu Buche. Aber auch ein bodengebundener Transport im Krankenwagen aus einem der Nachbarländer belastet die Urlaubskasse über die Massen. So kostet ein Rettungstransport mit Arztbegleitung aus St. Moritz in der Schweiz nach München 2.450 Euro. Die Kosten für einen Auslandskrankenschutz nehmen sich angesichts dessen gering aus.

63 mal um die Welt: 2,54 Millionen Flug-Kilometer zurückgelegt

Der ADAC Ambulanz-Service hat 2023 insgesamt 47.473 verletzen und kranken Urlaubern geholfen, für 10.286 organisierte er einen Krankenrücktransport in eine Klinik in der Heimat.

Hauptursachen für die Krankenrücktransporte waren in knapp 60 Prozent der Fälle Verletzungen, 16 Prozent gingen auf Herz-Kreislauf Erkrankungen und acht Prozent auf Schlaganfälle zurück. Die restlichen Diagnosen teilen sich auf in Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen. Die Jets im Auftrag des ADAC legten im Jahr 2023 insgesamt 1,37 Millionen nautische Meilen, bzw. 2,54 Millionen Kilometer zurück. Das entspricht etwa 63 Weltumrundungen und rund 3. 600 Flugstunden.

Auch bei kurzem Ausflug über die Grenze Versicherungsschutz nicht vergessen

Auch bei einem kurzen Ausflug über die Grenze ins benachbarte Ausland sollte man unbedingt an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Denn bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ist man nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Wenn beispielsweise Wanderer oder Skifahrer in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden müssen, braucht man diese Versicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.

Sämtliche Verbraucherschutzorganisationen, das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Krankenkassen selbst raten dazu, bei Auslandsreisen auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung oder eine ADAC Premium-Mitgliedschaft abzuschließen. In der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist der Krankenrücktransport inkludiert, ein Auslandskrankenschutz muss zusätzlich abgeschlossen werden. Den Auslandskrankenschutz gibt es ab 16,40 Euro im Jahr.

ADAC SE

https://www.adac.de

Bundespolizei Direktion München: 874 Tage ins Gefängnis Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

Weyarn (A8) / Rosenheim (ots) Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

Die Bundespolizei hat an der A8 nahe Weyarn einen Polen verhaftet. Der Mann muss für 874 Tage ins Gefängnis.

Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft „abgesessen“ hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.

Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Grünes Licht für Cannabis-Teillegalisierung

Four 20 Pharma-CEOs begrüßen Bundesrat-Abstimmungsergebnis

Essen/Paderborn (ots) Die Entscheidung ist gefallen: Der Bundesrat wird das Cannabis-Gesetz (CanG) nicht an den Vermittlungsausschuss verweisen. Damit ist der Weg frei für das schrittweise Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024, die Teillegalisierung von Cannabis steht also unmittelbar bevor. Thomas Schatton und Torsten Greif, Gründer und CEOs der Four 20 Pharma GmbH (Four 20 Pharma), dem führenden Hersteller von Medizinalcannabis in Europa, begrüßen das sehr deutliche Abstimmungsergebnis im Bundesrat, da es für Ärztinnen und Ärzte nun in Kürze deutlich einfacher wird, Medizinalcannabis zu verschreiben. Und somit auch für Patientinnen und Patienten, die Vorteile der Heilpflanze und ihrer Bestandteile im Rahmen einer Therapie für sich nutzen zu können.

Thomas Schatton und Torsten Greif, Gründer und CEOs der Four 20 Pharma GmbH.
Bildrechte: Four 20 Pharma GmbH

Nachdem der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 der Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt hatte, hat das Cannabis-Gesetz (CanG) den Deutschen Bundesrat nach einer sehr klaren Abstimmung am heutigen Freitag, 22. März 2024, passiert. Damit ist der Weg frei für das schrittweise Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann auch für Ärztinnen und Ärzte deutlich einfacher, Medizinalcannabis im Rahmen einer Therapie zu verschreiben. „Wir begrüßen die heutige, sehr eindeutige Entscheidung ausdrücklich, denn bisher standen Ärztinnen und Ärzte vor hohen Hürden, wenn sie ihre Patientinnen und Patienten mit der Heilpflanze therapieren wollten“, erläutert Thomas Schatton, Gründer und CEO von Four 20 Pharma. „Weil Cannabis ab April nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft wird, wird die Verordnung unkomplizierter. Wir sind überzeugt und werden alles dafür tun, dass ab dann noch mehr Menschen von den Vorteilen von Cannabis profitieren können und sich die Therapieoption noch besser etablieren wird“, so Schatton weiter.

Um deutschlandweit die Aufklärungsarbeit zur Wirksamkeit von Medizinalcannabis in der Behandlung verschiedener Erkrankungen weiter voranzubringen und dazu beizutragen, dass Cannabispatientinnen und -patienten eine optimale Versorgung erhalten, hat Four 20 Pharma unter anderem einen Patientenbeirat mit fünf Mitgliedern mit unterschiedlichen Krankheitsbildern (u.a. Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ADHS) gegründet. Mit diesem Gremium möchte Four 20 Pharma geeignete Lösungen in die Politik tragen und zur Umsetzung bringen. Zudem will das Unternehmen so dabei helfen, alte Stigmata abzubauen und Medizinalcannabis als Therapie für eine Vielzahl von Krankheitsbildern bekannt zu machen. Außerdem wird Four 20 Pharma weiterhin in die Erforschung der Wirksamkeit der Heilpflanze investieren, um Evidenz zu schaffen und so auch die Kritiker der Teillegalisierung mittelfristig von den Vorteilen der Pflanze, insbesondere in der medizinischen Anwendung von Cannabis, überzeugen zu können.

„Wir haben es uns darüber hinaus zur Aufgabe gemacht hat, die Versorgung von Erkrankten mit hochqualitativem Medizinalcannabis sicherzustellen, damit Ärztinnen und Ärzte ihnen bestmögliche Therapiemöglichkeiten bieten können. Entsprechend freuen wir uns sehr darüber, dass sich die Kritiker der Teillegalisierung von Cannabis nicht durchsetzen konnten, zumal sie mit teilweise unwissenschaftlichen Argumenten Stimmung gemacht und Menschen so verunsichert haben“, führt Torsten Greif aus. „Fest steht: Die jahrzehntelange Verbotspolitik hat keine Lösungen gebracht, sondern vor allem neue Probleme geschaffen. Das sehr eindeutige Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat am heutigen Tag zeigt, wie hoch der Wunsch nach einer Reform in diesem Bereich wirklich ist. Entsprechend begrüße ich die heutige Entscheidung sehr, weil sie für viele Menschen eine echte Erleichterung mit sich bringen wird.“

Gleichzeitig ist es Thomas Schatton wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Aufklärung über mögliche Risiken bei der Anwendung von Cannabis auch in Zukunft entscheidend bleibt: „Genau wie bei Alkohol oder konventionellen Medikamenten ist auch die Anwendung von Cannabis nicht risikolos. So kann THC beispielweise negative Effekte auf das Gehirn von Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen haben. Entsprechend ist es gerade jetzt und vor allem künftig unabdingbar, umfassend über die Risiken aufzuklären, insbesondere im Bereich des Freizeitkonsums“, so Schatton abschließend.

Four 20 Pharma GmbH

https://420pharma.de