Deutsche Metropolen im Vergleich: Hannover ist unter den Top 10 der günstigsten Großstädte für einen Wochenendtrip

Hannover (ots) Warum immer in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt? Deutschland als Reiseziel ist voller Schätze und Hannover ist einer der strahlendsten unter ihnen. Wer einen budgetfreundlichen und zudem noch nachhaltigen Wochenendtrip innerhalb Deutschlands plant, für den bietet die Leinemetropole genau das Richtige, denn hier trifft Qualität auf Erschwinglichkeit.

Sundowner-Picknick am Maschsee in Hannover
Bildrechte: Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)
Fotograf: Patrick Graf

In dem Städtereise-Index der Reiseexperten von TRAVELCIRCUS hat es Hannover in die Top Ten geschafft. Das Ranking vergleicht 82 deutsche Großstädte, um herauszufinden, welche für einen Wochenendtrip besonders geeignet und dabei auch noch preisgünstig sind. Hannover liegt auf Platz 6.

Analysiert wurde eine breite Palette an Ausgaben, die typischerweise bei einem Städtetrip anfallen: Übernachtung in einem Mittelklassehotel, Verpflegung, Abendessen, Unterhaltungs- und Kulturerlebnisse. Ebenso Parameter wie An- und Abreise und geführte Stadttouren.

Gut & günstig vom Alltag pausieren – in den Osterferien, an Brückentagen oder einfach am Wochenende

Allen voran hat sich Hannover als die Großstadt mit besonders geringen Kosten für An- und Abreise erwiesen. Kein Wunder, die Destination ist das Drehkreuz in der niedersächsischen Infrastruktur, Herzstück des Deutschlandtakts und punktet mit Multimobilität wie einem guten ÖPNV-Netz, einer fahrradfreundlichen Infrastruktur, Car Sharing-Angeboten und dem Rufbus „sprinti“, einem On-Demand-Service der Region Hannover. Ob in der Stadt oder auf dem Land, mit innovativen und kombinierbaren Mobilitätskonzepten kommt man nachhaltig, sicher und preiswert ans Ziel.

Hannover liegt nicht nur günstig. Besonders überzeugt hat es ebenso mit einer Vielzahl von Stadtführungen zu erschwinglichen Preisen. Zudem punktet die City in dem Check der Reiseexperten mit 29 kostenlosen Sehenswürdigkeiten: vom Maschsee über die historische Altstadt bis hin zu Kulturhighlights im öffentlichen Raum, wie die Nanas am Hohen Ufer. Stadtführungen auf eigene Faust (zum Beispiel entlang des Roten Fadens) und kostenloser Eintritt in diverse Museen (freitags), machen Kunst und Kultur an der Leine für jeden zugänglich.

Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten bietet Hannover ebenfalls eine breite Palette an preisgünstigen Unterkunftsmöglichkeiten. Von Hostels bis hin zu Ferienwohnungen gibt es Optionen für jedes Budget.

Nachhaltig und preisbewusst genießen

Auch bei Events und Essensmöglichkeiten muss man nicht tief in die Tasche greifen. Hannovers Gastronomie offeriert kulinarische Auswahl von Street Food bis hin zu Restaurants, die lokale und internationale Küche zu vernünftigen Preisen anbieten. Auch die bunten Stände in der Markthalle oder die Wochenmärkte in den verschiedenen Stadteilen sind eine kostengünstige Möglichkeit, um frische und regionale Produkte zu genießen. Mehr Infos zu Hannovers Gastroangeboten finden Sie unter https://hannover-living.de/restaurants/

Tipp: Mit der HannoverCard gibt es freie Fahrt in Bussen und Bahnen und Ermäßigung bei vielen Partnern. Studierenden bietet die Vorteilskarte Hausmarke satte Rabatte und attraktive Vergünstigungen in der Stadt und Region Hannover.

Die Kombination aus kostengünstigen Freizeitaktivitäten, erschwinglicher Infrastruktur und einem moderaten Preisniveau bei Hotels, Gastronomie und Events, macht Niedersachsens Landeshauptstadt zu einem attraktiven Ziel für Familien aus der Region, die in den Osterferien etwas erleben wollen, ebenso wie für Gäste aus ganz Deutschland, die maximale Erholung in minimaler Zeit für kleines Budget suchen.

Mehr Infos finden Sie unter www.visit-hannover.com

Ford stellt duales Informatik-Studium neu auf

Köln (ots) Ausbildung „Mathematisch-Technische Softwareentwicklung“ kombiniert mit dem Studium der „Angewandte Mathematik und Informatik“

  • Kooperationspartner ist die FH Aachen
  • do2informatik startet am 1. September 2024
do2 informatik – Virtual Reality und autonomes Fahren mit Ford
Bildrechte: Ford-Werke GmbH

Ford passt sein duales Studium do2informatik den aktuellen technischen Entwicklungen an und konzentriert die Ausbildung auf Themen wie künstliche Intelligenz oder Entwicklung von Softwarelösungen. Das duale Studium, das erstmalig zum 1. September 2024 am Kölner Ford-Standort beginnt, setzt sich zusammen aus der Ausbildung „Mathematisch-Technische Softwareentwicklung“ und dem Studium „Angewandte Mathematik und Informatik“. Der Hochschulteil findet im Technologiepark Köln-Müngersdorf, dem Kölner Standort der FH Aachen, statt. Das gesamte duale Studium dauert drei Jahre und endet mit den beiden Abschlüssen Mathematisch-technischer SoftwareentwicklerIn (IHK) sowie dem Bachelor of Science in „Angewandte Mathematik und Informatik“.

do2informatik – informatik – Azubis bei Ford programmieren
Bildrechte: Ford-Werke GmbH

Inhalte der Ausbildung sind Mathematik, Informatik und Programmierung. Es werden praxisnahe Lösungen von Problemstellungen erarbeitet, indem Modelle aus Informatik, Technik, Naturwissenschaften & Wirtschaft angewendet und dabei technische oder andere Vorgänge simuliert werden. Darüber hinaus sind Projektmanagement und Softwareengineering und -entwicklung wichtige Bestandteile der Ausbildung. Im Studium liegt der Schwerpunkt auf Informatik, Mathematik, der Entwicklung von Algorithmen, Programmiersprachen, Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Robotik, Entwicklung von Datenbanksystemen und -Applikationen.

Ford bietet bereits seit dem 16. September 2003 duale Studiengänge an. Neben do2informatik stehen auch die dualen Studiengänge do2business oder do2technik den Interessierten zur Auswahl. Bewerbungen werden ab sofort entgegengenommen.

Ford-Werke GmbH

http://www.ford.de

Unabhängige Bürgervertreter in Staßfurt sehen in Reduzierung der Wahllokale Demokratie- und Teilhabe Begrenzung

Nach interner Meinungsbildung positionieren sich die Vertreter der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt klar gegen die Reduzierung der Wahllokale in der Salzstadt und den Ortsteilen.

Ralf-P. Schmidt

Bürgervertreterin Daniela Line

Bürgervertreterin Daniela Line aus Löderburg dazu: Gerade für die älteren Bürger sollte jeder Ort ein Wahllokal vorhalten.  Nicht jeder ist mobil oder macht die Briefwahl. Gerade die ältere Generation geht persönlich wählen. Das Risiko ist daher hoch, dass sie nicht gehen, da kein Wahllokal im Ort ist. Dialogpartner Jens Loose aus Staßfurt erklärt: Grundsätzlich ist auf Grund der sinkenden Einwohnerzahl eine Reduzierung sicherlich sinnvoll. Meiner Meinung nach sollte es aber grundsätzlich in jedem Ortsteil mindestens ein Wahllokal geben. Wir haben zwar zeitgleich Europawahl und daher wird die Beteiligung der Wähler schon gegeben sein. Aber Peter Rotter muss ich Recht geben. Wenn ich im Ort kein Wahllokal mehr habe, wird der eh schon wachsenden Wahlmüdigkeit Vorschub geleistet. Schließlich nutzen die meisten einen Sonntagspaziergang fürs Kreuzchen machen. Beim Fall Löbnitz kommt noch erschwerend hinzu, dass für Löbnitz und Hohenerxleben unterschiedliche Ortschaftsräte zu wählen sind. Das Theater, wenn Stimmzettel vertauscht werden, möchte ich mir nicht vorstellen. Ach Du meine Güte…. das ist ja ein Unding. Natürlich müssen die Wahllokale ortsnah sein. Üllnitz hat ein super Gebäude dafür: Die Feuerwehr. Kurzum: Kurze Wege für die Wähler, barrierefreier Zugang, jeder Ortsteil mindestens ein Wahllokal. Meine Meinung – meint Heike Schattschneider aus Glöthe, als sie davon erfährt. Und Bürgervertreterin Kathrin Wüstenhagen meint zur Absicht: Ich denke auch, gerade für die älteren Mitmenschen sind Wahllokale vor Ort sehr wichtig. Viele von ihnen sind auch bei der Möglichkeit der Briefwahl unbeholfen. Daher befürchte ich eine geringere Wahlbeteiligung. Die Unabhängigen Bürgervertreter haben nun im Staßfurter Rathaus nachgefragt, wem die Entscheidungskompetenz zur Reduzierung der Wahllokale zustehe. Die Schließung von Einrichtungen ist Sache des Stadtrates und nicht der Verwaltung oder der Stadtwahlleiterin, stellt Ralf-P. Schmidt für die UBvS klar und ist auf die Reaktion aus dem Rathaus gespannt. Es ist ja noch etwas Zeit, da kann man sicher noch was heilen und Demokratie und Teilhabe ermöglichen, zeigt er sich etwas optimistisch.  

i.A. Ralf-P. Schmidt / 21.03.2024
E-Mail: ralf-p.schmidt@t-online.de

UBvS – Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt
Fraktion im Stadtrat der Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Str. 12
39419 Staßfurt

Pascoe auf Platz 1 – Deutschlands beste Arbeitgeber in Köln prämiert

Gießen (ots) Mit Platz 1 von über 900 Unternehmen steht der pharmazeutische Hersteller aus Gießen erneut auf dem Siegerpodest. Gestern Abend wurde der erfolgreiche Mittelständler erneut von dem Institut „Great Place to Work“ in Köln als ausgezeichneter Arbeitgeber bestätigt.

Prämierungsgala „Deutschlands Beste Arbeitgeber 2024“ am 21.3.2024 in der Flora Köln. Foto: Gero Breloer für Great Place to Work®

Seit mehr als 10 Jahren stellt sich das Unternehmen regelmäßig dem nationalen und internationalen Wettbewerb der besten Arbeitgeber. Mit Erfolg: Fünfmal belegte Pascoe den ersten Platz als bester Arbeitgeber in Deutschland und im Jahr 2020 sogar auf Platz 1 auf europäischer Ebene.

Annette D. Pascoe, Geschäftsführerin von Pascoe Naturmedizin, zieht eine begeisternde Bilanz: „Der Ideenreichtum und die kollektive Intelligenz unserer Mitarbeiter sind der Garant unseres Erfolges. Meine wichtigsten Führungsaufgaben sind, die Zusammenarbeit zu organisieren, für Transparenz zu sorgen und Liebe in das Unternehmen zu bringen. Wenn jeder den Sinn in seiner täglichen Arbeit sieht, ist das gelungen.“

Nachhaltig, flexibel, agil und auf Augenhöhe mit den Mitarbeitern lautet das Erfolgsrezept des Unternehmens Pascoe mit seiner über 125-jährigen Geschichte.

Jürgen F. Pascoe Geschäftsführer: „Ich bin stolz darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns, seit mehr als einem Jahrzehnt immer wieder zu einem der besten Arbeitgeber Deutschlands gewählt haben. Unser Strategieprozess, der alle einlädt mitzugestalten, um gemeinsam die besten Lösungen zur Erreichung unserer Ziele zu finden, hat sich bewährt. Gerade in herausfordernden Zeiten, die von großen Veränderungen geprägt sind, ist dieser Prozess ein Anker, der uns Orientierung gibt und uns motiviert, unser Unternehmen und unsere Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln“.

Erst kürzlich wurde das Unternehmen in seiner Größenordnung auf Platz 1 als bester Arbeitgeber in der Sparte Industrie & Forschung von dem Institut „Great Place to Work“ ausgezeichnet.

Pascoe Naturmedizin

http://www.pascoe.de

Vermittlungsausschuss abgewendet: Cannabis Legalisierung kommt zum 1. April

Berlin (ots) Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute erfolgreich die letzte parlamentarische Hürde genommen: Durch das Ausbleiben der Einberufung des Vermittlungsausschusses tritt das Cannabisgesetz „CanG“ (Säule 1) offiziell zum 1. April in Kraft.

Cannabis Bildrechte: Pixabay/7raysmarketing Fotograf: 7raysmarketing

In der Abstimmung sprach sich eine Minderheit für einen Vermittlungsausschuss aus, die Mehrheit enthielt sich beziehungsweise stimmte dagegen. Für die deutsche Cannabisbranche ist dies ein wichtiger, wenn auch gleichzeitig nur erster Schritt, so Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabisunternehmens Sanity Group: „Der Grundstein für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument:innen, aber vor allem auch für eine bessere Patientenversorgung mit Medizinalcannabis wurde heute gelegt. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.“ Eine zeitnahe Umsetzung der zweiten Säule des CanG ist nun essentiell. Im medizinischen Kontext rechnet man dagegen aufgrund der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz mit einem starken Anstieg der Patientenzahl, da der Zugang zu dieser Therapieform wesentlich vereinfacht wird.

Um die primären Ziele des Gesetzes, darunter Kinder- und Jugendschutz, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie eine sichere Produktqualität von Cannabiserzeugnissen für den Freizeitgebrauch zu erreichen, sieht Finn Hänsel die in Säule 2 des gesetzlichen Vorhabens geplanten Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften als zentralen Aspekt an: „Selbstverständlich begrüßen wir die mit dem CanG endlich angestoßene Modernisierung der deutschen Drogenpolitik. Gleichzeitig hoffen wir jedoch darauf, dass die Umsetzung nicht mit Säule 1 endet, sondern die gesammelte Expertise der Branche nun auch zum Tragen kommen kann.“ Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird ebenfalls ab dem 1. April, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen dagegen erst zum 1. Juli 2024 möglich.

Um den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, reichen die voraussichtlich sehr begrenzte Anzahl an Cannabis-Clubs sowie die Möglichkeit des Eigenanbaus jedoch nicht aus; erhebliche bürokratische Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs erschweren zudem einen flächendeckenden Zugang, so Finn Hänsel. „Die substanzielle Reduktion des Schwarzmarktes und eine damit einhergehende Stärkung des Jugendschutzes können erst mit Säule 2 hinreichend gewährleistet werden, weshalb wir eine baldige Umsetzung fordern. Durch die Versetzung der beiden Säulen geht wertvolle Zeit verloren.“

Einbeziehen von wissenschaftlicher Forschung und Industrie für mehr Qualität und Sicherheit

Von zentraler Bedeutung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung diskutiert wurden, ist nun eine ergebnisoffene Datensammlung. Beispielsweise zum Konsumverhalten, der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie zu gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Sicherheit. „Wissenschaftliche Pilotprojekte schaffen eine vergleichbare Datengrundlage zur Überprüfung der Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen. Darüber hinaus ermöglicht Säule 2 die Umsetzung des wirtschaftlichen Potenzials der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel, das in Säule 1 nicht ausgeschöpft werden kann. Dazu zählen die Schaffung von Arbeitsplätzen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die wirtschaftlichen Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherung“, so Finn Hänsel weiter.

Wie das funktionieren kann, zeigen Pilotversuche in unmittelbarer Nachbarschaft schon heute: „Dank unseres Schweizer Pilotprojektes Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, stehen wir in den Startlöchern, um auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.“

Reklassifizierung von Medizinalcannabis soll ärztliche Verschreibung erleichtern

Mit Blick auf die medizinische Verordnung von Cannabis umfasst das CanG mit dem darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wichtige Erleichterungen für die Patientenversorgung sowie positive Veränderungen für die Ärzte- und Apothekerschaft. Auf die in Deutschland seit 2017 mögliche Verschreibung von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken. Und der Bedarf ist vorhanden: „Umfragen aus Nordamerika zeigen, dass rund 80 Prozent der dortigen Freizeitnutzer:innen Cannabis nicht ausschließlich zum Genuss, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, beispielsweise bei Nervosität, Stress, Schmerz oder Schlafproblemen. Diese können hierzulande künftig deutlich unkomplizierter eine ärztliche Verschreibung für Cannabis erhalten, als es heute der Fall ist“, erklärt Dr. Konstantin Rutz, COO und Geschäftsführer der Sanity Group. „In diesem Kontext gehen wir von einem starken Anstieg der Nachfrage für den medizinischen Einsatz aus, denn nun können Ärztinnen und Ärzte Cannabis endlich ohne die Hürden des BtMG verschreiben – und damit auch deutlich früher in der Patient Journey als bisher. Wir sehen hier einen wichtigen und richtigen Schritt in der Verbesserung von Lebensqualität für Hunderttausende von Patientinnen und Patienten, die unter Beschwerden wie Schlafproblemen, Stress oder chronischen Schmerzen leiden.“

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine mögliche Verordnung auf einem „normalen“ Rezept bzw. sogar E-Rezept. „Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, erhoffen wir uns auch eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen“, so Dr. Konstantin Rutz weiter. „Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wäre dann der nächste Schritt, um die potenziell gesundheitsfördernden Eigenschaften von medizinischem Cannabis flächendeckend zugänglich zu machen.“

Sanity Group GmbH

http://www.sanitygroup.com