Der Semperopernball ist zurück: MDR überträgt live aus Dresden

Leipzig (ots) Mehr als 2000 Gäste werden am Freitag, 23. Februar, zum Ball in der Dresdner Semperoper erwartet. Der MDR überträgt die Ballnacht live ab 20.15 Uhr bis Mitternacht im MDR-Fernsehen sowie im Livestream auf mdr.de/tv und in der ARD Mediathek. Außerdem berichtet „MDR Sachsen – Das Sachsenradio“ live vom Geschehen.

SEMPEROPERNBALL 2024, „Live aus Dresden“, am Freitag (23.02.24) um 20:15 Uhr.
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Nach drei Jahren pandemiebedingter Pause tanzen die Debütanten in der Semperoper wieder Walzer. Unter dem Motto „Lasst uns tanzen“ wird dem Publikum vor Ort in Dresden und im MDR-Programm ein berauschender Abend mit Musik, Kultur und Tanz versprochen. Die Sächsische Staatskapelle dirigiert an dem Abend Jonathan Darlington.

MDR-Programmdirektor Klaus Brinkbäumer:Für Dresdnerinnen und Dresdner und natürlich für viele weitere Menschen in unserem Sendegebiet ist der Semperopernball ein wichtiger kultureller Höhepunkt des Jahres. Wir freuen uns, dass wir nach der Pandemiepause endlich wieder einen Semperopernball übertragen können.“

Erste Einblicke gibt es im „MDR Sachsenspiegel“ (19.00 – 19.30 Uhr). Hier wird live zum Roten Teppich geschaltet. Ab 20.15 Uhr wird die Ballnacht direkt übertragen. Moderiert wird die Balleröffnung in der Oper von Stephanie Stumph und Tom Wlaschiha. Wolfgang Lippert moderiert auf der Open-Air-Bühne vor der Oper.

Zur Aftershow berichten die MDR-Moderatorinnen Susanne Klehn und Kamilla Senjo vom Ballgeflüster. Ab 23 Uhr überträgt der MDR auch das Live-Konzert von Giovanni Zarrella. Gemeinsam mit seiner Band wird der Sänger und Entertainer erstmalig das große Konzert auf dem Semperopernball spielen.

Bei „MDR Sachsen – Das Sachsenradio“ lässt sich das Spektakel ebenfalls verfolgen. Hier begleitet Silvio Zschage fünf Gewinnerpaare durch die Nacht und meldet sich vom Ballgeschehen.

MDR Mitteldeutscher Rundfunk

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TÜV Rheinland prüft Reparierbarkeit von Produkten.

TÜV Rheinland bewertet Reparierbarkeit mit Index

Köln (ots)

  • „Recht auf Reparatur“ für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU
  • Demontage- und Reparaturprüfung mit ausführlicher Dokumentation
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Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) haben künftig ein Recht auf die Reparatur ihrer Produkte. Das sieht ein Gesetz vor, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Defekte Waren müssen demnach auch nach dem Ende der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden können. Parallel mit dieser Entwicklung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten vor Kurzem auf die neue Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte verständigt, die als Rahmenverordnung zukünftig die Reparierbarkeit im Produktdesign für viele Verbraucherprodukte für Hersteller vorgibt. Damit Hersteller die Reparierbarkeit ihrer Produkte nachweisen können, bietet TÜV Rheinland einen neuen Service an. Die Fachleute des weltweit tätigen Prüfunternehmens nehmen Produkte in ihren Laboren detailliert unter die Lupe und ermitteln dabei einen Reparatur-Index. Herstellern dient die Analyse und der Reparatur-Index dazu, eine möglichst genaue Auskunft über die Reparierbarkeit zu erhalten und sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen einzustellen. Damit lässt sich bereits jetzt transparent darstellen, wie effizient sich ein Produkt bei einem Defekt reparieren lässt oder wo die Verbesserungspotentiale liegen.

Um den Reparatur-Index zu ermitteln, prüfen die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland die Produktdokumentation und analysieren am Produkt selbst, welches die für die Funktion eines Produkts vorrangigen Teile für die Reparatur sind. In einer Demontageprüfung wird ermittelt, ob und wie sich ein Produkt tatsächlich reparieren lässt. Ergebnis der Prüfungen ist ein Bericht mit einer transparenten Bewertung der Reparierbarkeit anhand eines Index. „Wir prüfen in Übereinstimmung mit den von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen“, erklärt Stephan Scheuer, bei TÜV Rheinland in Deutschland verantwortlich für Business Development und Prüfung nachhaltiger Anforderungen an elektrische und elektronische Produkte.

Auch wenn die neuen Vorschriften noch vom Parlament bestätigt werden müssen, empfiehlt Stephan Scheuer den Herstellern, sich schon heute mit dem Nachweis für die Reparierbarkeit ihrer Produkte eingehend zu beschäftigen. „Produkte, die sich gut reparieren lassen, sind ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft, denn sie verbrauchen weniger natürliche Ressourcen. Damit ist die Reparierbarkeit ein zentrales Kriterium für Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der Verbraucherinnen und Verbrauchern und insbesondere den gewerblichen Einkäufern und öffentlichen Beschaffungsstellen in der EU immer wichtiger wird“, sagt Scheuer. So unterstützt laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands von Mitte 2023 eine breite Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Auch werden im Rahmen von gewerblichen Ausschreibungen und Beschaffungsvorgängen nachhaltige Produkte immer mehr bevorzugt.

Die neue Regelung erfasst zahlreiche Branchen: Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt für alle Produkte, für die es in den „EU-Ökodesign-Regeln“ Vorgaben zur Reparierbarkeit schon heute gibt und zukünftig noch geben wird. Das sind derzeit etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder auch Smartphones und Tablets. Für Waschmaschinen sehen die Regeln beispielsweise vor, dass sie bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen. Falls die EU-Kommission für weitere Geräte entsprechende Vorgaben macht, fallen auch diese unter das Recht auf Reparatur.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Bundespolizei Direktion München: Mit Haftbefehl, Diebesgut, Schlagring und Pfefferspray über die Grenze.

Bundespolizei stoppt rumänischen Hehler und bewaffnete Polin

Lindau/Füssen (ots) Am Montag (19. Februar) haben Bundespolizisten bei der Kontrolle einer rumänischen Fahrgemeinschaft einen Haftbefehl vollstreckt und mutmaßliches Stehlgut sichergestellt. Bei der Kontrolle einer polnischen Fahrzeuglenkerin fanden die Beamten verbotene Gegenstände, deren Besitz sie teuer zu stehen kam.

Foto „Bundespolizei“

Lindauer Bundespolizisten stoppten in der Nacht zu Montag am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Transporter mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 34-jährigen rumänischen Fahrers schlug der Fahndungscomputer gleich zwei Mal an. Die Beamten stellten fest, dass gegen den Mann seit vergangenen März ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Gesuchte war vom Amtsgericht Tiergarten bereits im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt worden. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Juli 2022 wegen Diebstahls per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Verurteilten. Der Rumäne konnte schließlich seine Justizschulden zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung Schmuck, unter anderem 79 Ringe und 4 Armbänder, ein Mischpult sowie einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher, die dem rumänischen Beifahrer zugeordnet werden konnten. Der 23-Jährige verfügte über keinerlei Eigentumsnachweise oder Kaufbelege und machte zur Herkunft der Sachen recht fadenscheinige Angaben. Erste Ermittlungen der Bundespolizisten lassen auf mögliche Diebstahlshandlungen in der Schweiz schließen. Nach Rücksprache mit der Lindauer Polizei stellten die Beamten das mutmaßliche Stehlgut sicher. Die Bearbeitung wegen des Verdachtes der Hehlerei wird anschließend an die zuständige bayerische Polizei abgegeben.

Am Mittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine polnische Fahrzeuglenkerin. Die 31-Jährige führte in ihrer Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, einen Schlagring sowie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen mit. Die Beamten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und zeigten die Frau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt musste die Polin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro hinterlegen. Anschließend durfte sie ihre Fahrt fortsetzen.

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www.bundespolizei.de