Archiv der Kategorie: Politik

Kein Rundfunkbeitrag mehr: Warum ich ARD & ZDF nicht weiter mit meinem Gewissen vereinbaren kann

Heute erkläre ich: Aus Gewissensgründen verweigere ich ab sofort die Zahlung des sogenannten Rundfunkbeitrags. Die Inhalte, deren Produktion und Verbreitung ich mit dem zweckgebundenen Rundfunkbeitrag direkt und unmittelbar finanziere, lassen sich mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren.

Zur Finanzierung von ARD- und ZDF-Inhalten beizutragen, die jeder objektive Betrachter als infam empfinden muss, löst in mir einen inneren Notstand aus, den unser Staat mir nicht zumuten und schon gar nicht aufzwingen darf. Das Grundgesetz schützt unser Gewissen. Das Gewissen steht in unserem Grundgesetz noch vor der Meinungsfreiheit. In Artikel 4 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Warum steht das Gewissen so weit oben? Die Antwort ist einfach: Ein würdevolles, freies Leben ist nur möglich, wenn man seinem Gewissen folgen kann.

Wer seinem Gewissen nicht folgen kann, kann logischerweise auch seine Meinung nicht frei äußern. Meine Gewissensentscheidung, kein Geld mehr für ARD und ZDF bezahlen zu können, beruht auf drei Punkten:
1. Der Rundfunkbeitrag finanziert Antisemitismus.
2. Der Rundfunkbeitrag finanziert Gewaltverherrlichung, die sich gegen Repräsentanten des Staates und der demokratischen Parteienlandschaft richtet.
3. Der Rundfunkbeitrag finanziert ein System, das keine ausreichende innere Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt erkennen lässt.

00:56 GEZ-Verweigerung aus Gewissensgründen 03:09 ARD und ZDF: Nicht mehr unterstützen 04:53 Struktureller Antisemitismus bei ARD & ZDF 09:37 Gewaltaufrufe gegen den Staat 14:56 Keine Meinungsvielfalt bei ARD & ZDF 19:11 ARD & ZDF beschimpfen Bürger 21:35 Grüne Propaganda mit unseren Beiträgen 26:04 Diese Sender sind nicht reformfähig 28:51 ARD- und ZDF-Mitarbeiter: links & grün 32:32 Feudale Besitzstände bei ARD & ZDF 32:57 Sie müssen sich dem Wettbewerb stellen 37:20 GEZ-Verweigerung aus Gewissensgründen Folgen Sie uns auch auf Instagram und Twitter! Instagram: https://www.instagram.com/achtung.rei… Twitter: https://twitter.com/jreichelt

Bundespolizeidirektion München: „Anzeigenhagel“ bei Grenzkontrolle

Bundespolizeidirektion München: „Anzeigenhagel“ bei Grenzkontrolle/ Bundespolizei stoppt Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis

Lindau (ots) Am Sonntagvormittag (15. Januar) hat die Bundespolizei auf der BAB 96 eine polnische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer, der unter Drogeneinfluss stand, verfügte nicht über eine Fahrerlaubnis. Zwei der Insassen führten zudem verbotene Substanzen bei sich. Da die Polizisten beleidigt und während der Kontrolle gefilmt wurden, folgten weitere Anzeigen.

Symbolfoto – Zum vorliegenden Sachverhalt unter der Quellenangabe „Bundespolizei“ für redaktionelle Zwecke freigegeben

Lindauer Bundespolizisten stoppten an der Anschlussstelle Sigmarszell einen mit vier Männern besetzten Kleintransporter mit polnischer Zulassung. Der 35-jährige Fahrzeuglenker legte zur Kontrolle seinen polnischen Ausweis und Führerschein vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung fest, dass der Pole nicht berechtigt war, in Deutschland ein Fahrzeug zu führen. Der Mann war im April 2020 durch die Fahrerlaubnisbehörde Hannover mit einem Fahrverbot belegt worden. Der Fahrer und der 39-jährige Beifahrer verhielten sich während der Kontrolle unkooperativ und aggressiv, beleidigten die Beamten und unterstrichen ihr abschätziges Verhalten durch Lachen und herablassende Blicke. Der Fahrzeuglenker filmte die Polizisten zudem während der Maßnahme über mehrere Minuten hinweg mit seinem Smartphone.

Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung beim 39-jährigen Beifahrer sieben Ampullen Testosteron und bei einem 37-jährigen Insassen CBD-Marihuanablüten auf. Die unterstützenden Kollegen der Polizeiinspektion Lindau führten beim Fahrer aufgrund von drogentypischen Ausfallerscheinungen einen Drogentest durch, welcher positiv auf THC anschlug. Der Mann musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kempten stellten die Bundespolizisten das Handy des Fahrers sicher. Der Pole muss sich nun wegen Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten. Die bayerischen Polizisten zeigten den 35-Jährigen außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln an. Der 39-jährige Beifahrer erhielt Anzeigen wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz. Der 37-jährige Insasse muss sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Sachbearbeitung in Bezug auf das Testosteron und die Marihuanablüten übernimmt der zuständige Zoll. Nur der 26-jährige Mitfahrer hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Letztlich konnten alle vier Männer später wieder entlassen werden.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de

ZDF-Politbarometer Januar I 2023

Mehrheit gegen Ausweitung des Braunkohleabbaus, aber für mehr Kohlestrom – Deutsche Panzer für die Ukraine: Marder ja – Leopard 2 umstritten

Mainz (ots) Diese Woche wird von der Polizei das Protestcamp im nicht mehr bewohnten Dorf Lützerath geräumt, wo weitere Braunkohle für die Verstromung abgebaut werden soll. Gegen eine solche Ausweitung der Braunkohleabbaugebiete sprechen sich 59 Prozent aus, 33 Prozent sind dafür (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils „weiß nicht“). Vor allem eine deutliche Mehrheit (87 Prozent) der Grünen-Anhänger ist gegen dieses Vorhaben.

Strom aus Kohle / Nutzung der Grafik für redaktionelle Berichterstattung inkl. Social Media

Die zur Sicherung der Stromversorgung beschlossene stärkere Nutzung klimaschädlicher Kohlekraftwerke wird allerdings von 60 Prozent aller Befragten für richtig erachtet, 36 Prozent finden das nicht richtig. Defizite beim Kampf gegen den Klimawandel Obwohl der verstärkte Einsatz von Kohlekraftwerken in der aktuellen Energiesituation von den meisten befürwortet wird, sind 58 Prozent der Meinung, dass die Bundesregierung insgesamt zu wenig für den Klimaschutz tut. 26 Prozent halten den Umfang der Klimaschutzmaßnahmen für gerade richtig, und 13 Prozent geht der zu weit. Wirtschaftliche Perspektiven werden etwas besser Zwar sieht eine deutliche Mehrheit die wirtschaftliche Lage in Deutschland angesichts der Energiekrise und der Inflation kritisch, etwas weniger als noch zum Jahresende erwarten jetzt aber eine Verschlechterung ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation. Glaubten im Dezember noch 35 Prozent, dass es ihnen ein Jahr später wirtschaftlich schlechter gehen wird, sind es jetzt nur noch 27 Prozent. Wie vor einem Monat sind 13 Prozent eher optimistisch und 58 Prozent (Dezember: 50 Prozent) rechnen mit keinen großen Veränderungen. Zufriedenheit mit der Arbeit der Bundesregierung Mehrheitlich (53 Prozent) wird die Arbeit der Bundesregierung eher positiv bewertet (eher schlecht: 41 Prozent). Das ist im Durchschnitt der letzten Jahre ein vergleichsweise bescheidener Wert. Allerdings erwartet auch die Mehrheit (49 Prozent) nicht viel anderes, wenn die CDU/CSU die Bundesregierung anführen würde. Nur 21 Prozent sehen darin eine positive Alternative (schlechter: 24 Prozent). Projektion Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Projektion zu sehen: Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, käme die SPD auf 20 Prozent (unverändert) und die CDU/CSU auf 27 Prozent (minus 1). Die Grünen würden 21 Prozent (plus 1) erreichen, die FDP käme auf 6 Prozent (unverändert), die AfD auf 14 Prozent (minus 1) und die Linke auf 6 Prozent (plus 1). Die anderen Parteien lägen zusammen bei 6 Prozent (unverändert), darunter keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Bei einem solchen Ergebnis hätte die Ampelkoalition weiterhin keine parlamentarische Mehrheit. Reichen würde es für eine Koalition der CDU/CSU mit den Grünen, nicht aber mit der SPD. Top Ten: Lindner mit deutlichem Minus Bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung („Was halten Sie von?“) liegt jetzt Robert Habeck auf Platz eins. Er wird auf der Skala von +5 bis -5 mit einem Durchschnittswert von 1,0 (Dez.: 0,8) eingestuft. Auf Platz zwei kommt Annalena Baerbock mit 0,9 (0,9). Danach folgen Olaf Scholz mit 0,5 (0,6), Karl Lauterbach mit 0,2 (0,1), Markus Söder mit 0,0 (minus 0,1), Nancy Faeser, die erstmals zu den zehn wichtigsten Politiker/innen gerechnet wird, mit minus 0,1, Christian Lindner mit nur noch minus 0,3 (0,0), Friedrich Merz mit minus 0,4 (minus 0,4), Sahra Wagenknecht mit minus 0,7 (minus 0,9) und Schlusslicht bleibt Alice Weidel mit extrem negativen minus 2,7 (minus 2,7). Deutsche Panzer für die Ukraine Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, Schützenpanzer vom Typ Marder an die Ukraine zu liefern. Das finden 59 Prozent aller Befragten richtig, 33 Prozent sind dagegen. Deutliche Mehrheiten bei den Anhängern von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP unterstützen diese Entscheidung. Die Anhänger der Linken und vor allem die der AfD lehnen das hingegen mehrheitlich ab. Bei der Forderung, der Ukraine auch Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 zu liefern, sind die Meinungen eher geteilt: 42 Prozent sind dafür und 46 Prozent dagegen. Unterstützung findet diese Forderung vor allem bei den Anhängern von Grünen und FDP, entschieden abgelehnt wird sie von denen der Linken und der AfD. Rücktrittsforderung von Christine Lambrecht Nach verschiedenen Vorkommnissen hat die CDU/CSU-Opposition den Rücktritt von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) gefordert. 60 Prozent der Befragten unterstützen diese Forderung, 25 Prozent sind für ihren Verbleib im Amt. Selbst in der Anhängerschaft der SPD sind 50 Prozent für einen Rücktritt und nur 38 Prozent dagegen. Die Umfrage zum Politbarometer wurde wie immer von der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt. Die Interviews wurden in der Zeit vom 10. bis 12. Januar 2023 bei 1.259 zufällig ausgewählten Wahlberechtigten telefonisch erhoben. Dabei wurden sowohl Festnetz- als auch Mobilfunknummern berücksichtigt. Die Befragung ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Der Fehlerbereich beträgt bei einem Anteilswert von 40 Prozent rund +/- drei Prozentpunkte und bei einem Anteilswert von 10 Prozent rund +/-zwei Prozentpunkte. Daten zur politischen Stimmung: SPD: 22 Prozent, CDU/CSU: 28 Prozent, Grüne: 26 Prozent, FDP: 6 Prozent, AfD: 8 Prozent, Linke: 6 Prozent. Das nächste bundesweite Politbarometer sendet das ZDF am Freitag, 27. Januar 2023.

Informationen zur Methodik der Umfrage und zu den genauen Frageformulierungen finden Sie auch auf www.forschungsgruppe.de.

VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM: Längst überfällig? Lambrecht denkt wohl über Rücktritt nach | WELT Sream

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) ist laut Medienberichten entschlossen, von ihrem Amt zurückzutreten.

Die Initiative dazu komme von ihr selbst, schreibt die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf „mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen“. Das genaue Datum ihres geplanten Rückzugs stehe noch nicht fest. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete unter Berufung auf das Umfeld Lambrechts, die Ministerin wolle ihr Amt kommende Woche niederlegen. Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte am Freitagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP: „Es sind Gerüchte, die wir nicht kommentieren.“ Laut „SZ“ hat Lambrecht bereits mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gesprochen. Vor gut einer Woche hatte Vizeregierungssprecher Wolfgang Büchner auf Nachfrage erklärt, Lambrecht genieße „selbstverständlich“ das Vertrauen des Kanzlers. Auf Nachfrage stellte Büchner klar, dass Scholz auch an seiner Aussage vom Dezember festhalte, wonach er Lambrecht für eine „erstklassige Verteidigungsministerin“ halte. „Daran hat sich nichts geändert“, sagte Büchner. Ein als unglücklich empfundenes Video mit Neujahrsgrüßen der Ministerin hatte den Druck auf die seit langem in der Kritik stehende Lambrecht noch verstärkt. Oppositionspolitiker forderten ihren sofortigen Rücktritt. Grund für den geplanten Rücktritt ist laut „Bild“ die Ansicht Lambrechts, dass im Verteidigungsministerium ein Neuanfang notwendig sei. Dem Bericht zufolge wird in Regierungs- und SPD-Kreisen bereits über die Nachfolge beraten. Dabei würden der Wehrbeauftragten des Bundestags, Eva Högl (SPD), gute Chancen eingeräumt. Eine mögliche Neubesetzung des Ministeriums obliege der SPD, sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er betonte jedoch: „Es wäre diesmal gut, wenn dieses immens wichtige Ministerium von jemandem geführt wird, der das nötige Hintergrundwissen mitbringt.“ In der Debatte um Lambrecht war auch die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), wiederholt als mögliche Nachfolgerin genannt worden.  „Ein Rücktritt wäre überfällig“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Johann Wadephul, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Denn Frau Lambrecht hatte offenkundig zu keinem Zeitpunkt das richtige Verhältnis zu diesem Amt“, sagte der CDU-Politiker. „Und sie hatte letztlich kein Gespür für die Truppe.“ #lambrecht #rücktritt #verteidigungsministerium Abonniere den WELT YouTube Channel http://bit.ly/WeltVideoTVabo WELT DOKUS Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast Kurznachrichten auf WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzrepo… Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://bit.ly/IGWELTTV WELT auf Instagram http://bit.ly/2X1M7Hk

Pressekonferenz und Lesung: „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument“

Medien-Information und -Einladung

Berlin (ots) Am 17. Januar 2023 erscheint das Buch „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument“ des unabhängigen und überparteilichen Vereins Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das neue ÄFI-Buch: „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument“

Nach Verabschiedung des Gesetzes zur sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember 2021 hat ÄFI auf seiner Webseite eine Petition gegen das Gesetz gestartet. Die Betroffenen wurden aufgerufen, ihre persönlichen Erwartungen und Sorgen in einem Statement mitzuteilen.

Das Ergebnis ist mehr als beeindruckend: So haben nicht nur über 37.000 Menschen den Appell unterschrieben, sondern auch mehr als 1.000 Fachkräfte haben ihre Geschichte erzählt. Ab Februar 2022 bis zum Jahresende hat ÄFI jeden Tag eine dieser Geschichten auf Twitter und auf seiner Website veröffentlicht. Als klar war, dass die Impfpflicht zum Jahresende auslaufen würde, entstand die Idee, diese bewegenden Schicksale in ein Buch zu fassen und so vor dem Vergessen zu bewahren.

Seit seiner Ankündigung schießt die Zahl der Vorbestellungen durch die Decke. Das Buch versammelt 320 Geschichten: Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und viele weitere Angestellte in medizinischen Einrichtungen berichten von ihren Ängsten, Existenznöten und darüber, auf welche mitunter drastische Weise die Impfpflicht ihr Leben verändert.

Zur Pressekonferenz und Lesung anlässlich der Veröffentlichung laden wir Sie herzlich ein:

Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument

320 Schicksale im Angesicht des Berufsverbotes

Pressekonferenz und Lesung

Dienstag, 17. Januar 2023, 11.30 Uhr

im Audiowerk Berlin

Lützowstr. 102-104 (2. Hof Aufgang C), 10785 Berlin

Auf dem Podium:

Tristan Nolting (ÄFI, Herausgeber des Buches)

Dr. med. Alexander Konietzky (ÄFI-Vorstandssprecher)

Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke (ÄFI-Vorstandsmitglied)

Moderation: Hauke Wagner

Wir würden uns sehr freuen, Sie persönlich begrüßen zu können. Bitte teilen Sie uns per Mail bis Montag, 16. Januar um 16 Uhr, mit, ob Sie teilnehmen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung online zu verfolgen. Bitte melden Sie sich dazu unter diesem Link an.

Ursula und der Wolf: PETA verleiht von der Leyens persönlichem Einsatz gegen Wölfe Negativpreis „Speziesismus des Monats“

Stuttgart (ots) Anfang September wurde Ursula von der Leyens Pony Dolly von einem Wolf getötet. Wie von der Leyen mitteilen ließ, war ihre ganze Familie davon „fürchterlich mitgenommen“. Wenige Wochen später weist die EU-Kommissionspräsidentin die Dienststellen der Kommission an, zu prüfen, ob der Status des Wolfes als „streng geschützt“ angemessen ist. Anlass ist eine Resolution des EU-Parlamentes, die beklagt, dass die wachsende Wolfspopulation wirtschaftliche Schäden verursache. Der Wolfsrüde, der neben Dolly weitere Weidetiere getötet haben soll, wurde mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen niedersächsischen Behörde bereits im Oktober zum Abschuss freigegeben. Weitere könnten folgen, denn mit einer Lockerung des Naturschutzstatus wollen Landwirte, Hobbyjäger und offenbar auch Ursula von der Leyen das Existenzrecht der Tierart weiter einschränken. PETA ernennt die EU-Kommissionspräsidentin dafür zur „Speziesistin des Monats Dezember“.

Ursula von der Leyen erhält PETAs Negativpreis „Speziesismus des Monats“ im Dezember. / © PETA Deutschland e.V.

„Es ist entlarvend für die speziesistische Doppelmoral in unserer Gesellschaft, dass wir tierische Begleiter wie Pferde lieben und betrauern, während wir Tierarten wie Wölfen ablehnend gegenüberstehen, wenn ihr Verhalten den wirtschaftlichen Interessen hinderlich ist“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin bei PETA Deutschland e.V. „Diese Tiere sind nicht nur unverzichtbar für unser Ökosystem, sondern haben genau dasselbe Recht zu leben wie wir Menschen. Durch unsere Auszeichnung zur ‚Speziesistin des Monats‘ Dezember hoffen wir, dass die Verurteilung von Wölfen als das erkannt wird, was sie ist, eine willkürliche, ungerechte Diskriminierung aufgrund der Artzugehörigkeit.“

Wölfe sind für das heimische Ökosystem wichtige Beutegreifer und erst vor 20 Jahren dank eines generellen Tötungsverbots und umfassender Aufklärungsarbeit nach Deutschland zurückgekehrt. Mittlerweile leben hierzulande wieder über 160 Wolfsrudel. [1]

PETAs Negativpreis „Speziesismus des Monats“

PETA zeichnet seit September 2022 monatlich Personen, Unternehmen oder Produkte, die sich als besonders speziesistisch und tierfeindlich gezeigt haben, mit dem Negativpreis „Speziesismus des Monats“ aus. Preisträger der vergangenen Monate waren die Datingshow Bauer sucht Frau für die Verharmlosung der industriellen Tierausbeutung, Prinz Marcus von Anhalt für seine tierquälerische Halloweenparty sowie die REWE-Filiale Kriegel in Dietenheim für eine tierfeindliche Stellenausschreibung. Nach einem Jahr wird für den skandalösesten Fall unter den bisherigen „Gewinnern“ der Titel „Speziesismus des Jahres“ verliehen, der in einer öffentlichen Abstimmung ermittelt wird.

PETA möchte mit dem Preis die Gesellschaft für das Thema Speziesismus sensibilisieren und zum kritischen Reflektieren, Umdenken und tierfreundlichen Handeln anregen. Denn speziesistisches Denken schafft die Grundlage dafür, dass Tiere für menschliche Zwecke wie selbstverständlich benutzt, gequält und getötet werden.

Speziesismus – die Diskriminierung anderer Arten

Analog zu den Begriffen Rassismus und Sexismus beschreibt Speziesismus eine Form der Diskriminierung – genauer gesagt, die Abwertung empfindungsfähiger Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden und in sogenannte Haus- und Nutztiere unterteilt: So werden beispielsweise Hunde und Katzen liebevoll umsorgt, Schweine, Rinder und Hühner hingegen getötet und gegessen. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur „falschen“ Spezies werden Tiere zu Forschungsobjekten, Nahrungsmitteln, Bekleidungsmaterial oder Spielzeug herabgestuft. Dabei können sie alle Freude und Leid empfinden und haben daher ein Interesse daran, zu leben und nicht verletzt zu werden. PETA vertritt eine anti-speziesistische Sichtweise und betont, dass diese Gemeinsamkeit aller empfindungsfähigen Lebewesen entscheidend ist, wenn es darum geht, wer moralische Rechte hat. Tiere haben dasselbe Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit wie Menschen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.

Weitere Informationen:

PETA.de/Speziesismus-des-Monats

PETA.de/Definition-Speziesismus

PETA.de/Schlagwort/Speziesismus

PETA.de/Speziesismus-Sprache

PETA.de/Wolfsjagd

Alice Weidel: Gewaltexzesse von Migranten als solche klar benennen

Berlin (ots) Nach den schweren Silvester-Krawallen bringt der niedersächsische SPD-Innenminister Pistorius „rechtsextreme“ Täter ins Spiel, die ebenfalls Rettungskräfte und Polizisten angegriffen hätten. Dr. Alice Weidel, Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, dazu:

Dr. Alice Weidel, Bundessprecherin der Alternative für Deutschland.

„Es bleibt dabei: Wer mit offenen Augen durchs Leben läuft, die zahllosen Videos von der Silvesternacht gesehen und das migrantische Milieu bei der Randale beobachten konnte, wird von allen politischen Seiten angegriffen, man sei fremdenfeindlich. Oder Politiker wie Pistorius deuten andere mögliche Tätergruppen an, um vom eigentlichen Täterklientel abzulenken. Die desaströsen Folgen der unregulierten Massenzuwanderung seit 2015 sind jedoch unübersehbar und verschärfen sich weiter: überproportionale Zuwandererkriminalität, Terroranschläge und islamischer Separatismus belegen dies ebenso wie dreistellige Milliardenkosten, Wohnraummangel und die hohe Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern. Erfolgreiche Integration kann und wird so nicht gelingen. Bei der Integration sehen wir Zuwanderer und Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache. Kommt die AfD in Regierungsverantwortung, die ich in 2024 für absolut realistisch halte, werden wir nicht wie die öffentlich-rechtlichen Medien und die Politik wegsehen, sondern die Probleme klar benennen.“

Wir stehen an Deiner Seite.

Weiterhin hohe Inflation und schwaches Konsumklima

Deutliches Minus beim preisbereinigten Absatz

Berlin (ots) Konjunktur Die deutsche Ernährungsindustrie erwirtschaftete im Oktober 2022 einen Umsatz von insgesamt 18,9 Milliarden Euro und steigerte das Vorjahresergebnis damit nominal um 17,3 Prozent. Das Umsatzplus resultierte hauptsächlich aus steigenden Verkaufspreisen im In- und Ausland, während der preisbereinigte Absatz im Vergleich zum Vorjahresmonat minus 5,0 Prozent betrug.

Illustrationsbild „gestapelte Konserven“

Auf dem Inlandsmarkt erwirtschafteten die Lebensmittelhersteller einen Umsatz von 12,1 Milliarden Euro und bauten das Vorjahresergebnis damit nominal um 18,5 Prozent aus. Bei steigenden Verkaufspreisen von 23,3 Prozent verzeichnete die Branche einen Rückgang beim Absatz von 3,8 Prozent.

Das Auslandsgeschäft konnten die Hersteller preisbedingt lediglich nominal ausbauen. Das Umsatzergebnis betrug 6,8 Milliarden Euro und stieg somit um 15,3 Prozent im Vorjahresvergleich. Das nominale Umsatzplus beruhte auf steigenden Ausfuhrpreisen von 23,9 Prozent, während der Absatz mit minus 6,9 Prozent rückläufig war. Der kalender- und saisonbereinigte Produktionsindex sank im Oktober im Vergleich zum Vorjahr um minus 1,1 Prozent.

Rohstoffmärkte

Die Agrarrohstoffkosten sind einer der größten Kostenfaktoren für die Lebensmittelproduktion. Besonders steigende Rohstoffkosten sind eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen und wirken sich mittelfristig auf die Verbraucherpreise aus. Die Preisentwicklung an den globalen Agrarrohstoffmärkten folgt den Angebots- und Nachfrageschwankungen. Im November 2022 sank der HWWI-Rohstoffpreisindex für Nahrungs- und Genussmittel um 5,0 Prozent im Vormonatsvergleich und liegt mit plus 24,6 Prozent über dem Vorjahreswert weiter auf sehr hohem Niveau (auf Eurobasis).

Steigende Energiekosten aus Rohöl, Gas oder Kohle sind ebenso eine große Belastung für Unternehmen und beeinflussen mittelfristig auch die Verbraucherpreise. Der Teilindex der Energierohstoffe des HWWI bildet diese ab. Er sank zwar deutlich um 5,0 Prozent im Vergleich zum Vormonat, verharrt aber mit einem Plus von 109,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr (jeweils auf Eurobasis) weiterhin auf sehr hohem Niveau. Dabei stieg der der Teilindex für den Gaspreis um 5,0 Prozent an. Der Teilindex für Rohöl gab um 3,8 Prozent nach.

Ausblick: Geschäftsklima

Der monatlich erscheinende ifo-Geschäftsklimaindex ist ein Indikator für die Stimmung und Erwartungen der Ernährungsindustrie. Nach teilweise neuen Rekordtiefstwerten im Herbst, setzt der ifo-Geschäftsklimaindex den Erholungskurs weiter fort. Der Saldo des Geschäftsklimas steht im Dezember bei minus 19,4 Punkten nach minus 25,4 Punkten im Vormonat. Er erholte sich demnach um 6 Punkte. Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage stieg ebenfalls und steht nun bei plus 11,1 Punkten nach minus 1,2 Punkten im Vormonat. Die Erholung betrug dementsprechend sogar 12,3 Punkte. Der Blick in die Zukunft fällt nichtsdestotrotz weiterhin sehr pessimistisch aus: Der Indikator der Geschäftserwartungen für die nächsten sechs Monate steht nun bei minus 45,5 Punkten. Im Vormonatsvergleich bedeutet dies ein Plus von 2,2 Punkten. Jedoch übersteigt die Anzahl der Hersteller mit sinkenden Geschäftserwartungen die Anzahl der Hersteller mit positiven Erwartungen nach wie vor deutlich. Lediglich 12,5 von 100 gehen von einer Verbesserung aus; 45,5 von einer Verschlechterung.

Konsumklima und Verbraucherpreise

Für die Stimmungslage bei den Verbrauchern ist das GfK Konsumklima ein wichtiger Indikator. Die Verbraucherstimmung hat sich nach dem Rekordtief im Herbst aufgrund anhaltender wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten etwas erholt. Der Konsumklimaindex lag im Dezember bei minus 40,1 Punkten und stieg damit um 1,8 Punkte im Vormonatsvergleich. Auf Basis der negativen Entwicklung der Indikatoren prognostiziert die GfK für Januar 2023 einen Saldowert des Konsumklimas von minus 37,8 Punkten. Sowohl die Konjunkturerwartung als auch die Einkommenserwartung sowie die Anschaffungsneigung konnten im Vormonatsvergleich teils deutlich zulegen.

Im November 2022 stiegen die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke um 0,5 Prozent im Vormonat, während die allgemeinen Verbraucherpreise um 0,5 Prozent nachgaben. Im Vorjahresvergleich legten die Lebensmittelpreise (Nahrung & alkoholfreie Getränke) um 19,7 Prozent und die allgemeinen Verbraucherpreise um 10,0 Prozent zu.

In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.150 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 186 Mrd. Euro. Mit über 638.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.

WEB: ernaehrungsindustrie.de

Steuern: Das ändert sich 2023

Neustadt a. d. W. (ots) Die Homeoffice-Pauschale steigt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen beraten, etliche Pauschalen steigen: Das Jahressteuergesetz 2022 sowie drei Entlastungspakete der Bundesregierung im Jahr 2022 bringen etliche Änderungen im Einkommensteuerrecht.

Steuern: Das ändert sich 2023

Die vielleicht wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) im Überblick.

Grundfreibetrag steigt

Das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Deshalb erhöht die Bundesregierung regelmäßig den Grundfreibetrag. Ab 1. Januar liegt dieser steuerfreie Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Das sind 561 Euro mehr als im Jahr 2022.

Übrigens: Für verpartnerte oder verheiratete Paare ist es der doppelte Betrag.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Mehr Geld für Eltern

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder erhöht sich auf jeweils 250 Euro pro Monat, und zwar ab dem 1. Januar 2023. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Auch der Kinderfreibetrag steigt, nämlich um 404 Euro und damit auf 8.952 Euro (inklusive Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag).

Übrigens: Auch der Kinderzuschlag wird nochmals erhöht, nachdem er bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro pro Kind und Monat angestiegen war. Er steht Familien mit niedrigen Einkommen zu und beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro, und zwar bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll im Laufe des Jahres 2023 kommen.

Mini-Job: Bis zu 520 Euro im Monat

Im Sommer 2022 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig wurde auch die Mini-Job-Grenze angehoben, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Seit 1. Oktober dürfen Minijobber deshalb bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Zuvor waren es noch maximal 450 Euro monatlich.

Übrigens: Die Verdienstgrenze für Minijobber wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns gleitend angepasst: Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die Entgeltgrenze für Minijobs, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin bekannt gibt.

Midi-Job: Bis zu 2.000 Euro im Monat

Ab 1. Januar 2023 dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen sogenannten Midi-Job haben, bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen – und das unter bestimmten Bedingungen bei deutlich geringeren Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Übrigens: Bereits zum 1. Oktober 2022 ist die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) angehoben worden – von zuvor 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 30 Euro

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch Werbungkostenpauschale genannt – steigt von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro.

Übrigens: Die höhere Pauschale gilt für die Steuererklärung ab 2023.

Sparer-Pauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete und Lebenspartner auf 1.000 Euro sowie 2.000 Euro. Die neuen Pauschbeträge gelten ab 2023.

Übrigens: Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu den genannten Beträgen steuerfrei.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich um 252 Euro auf 4.260 Euro. Die neue Pauschale gilt ab 2023.

Übrigens: Als alleinstehend gilt ein/e Steuerpflichtige/r immer nur dann, wenn er bzw. sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag steigt ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro.

Übrigens: Der Ausbildungsfreibetrag steht Eltern zu, deren volljähriges Kind studiert oder eine Ausbildung macht und auswärts wohnt.

Homeoffice-Pauschale: Mehr Tage, keine Befristung

Ab 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 210 Tage Arbeiten im Homeoffice steuerlich geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht, nämlich auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage und damit auf 600 Euro im Jahr begrenzt.

Wer keinen Arbeitsplatz in seinem Betrieb hat, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen, wenn er zum Arbeitgeber gefahren ist. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Alle anderen können die Homeoffice-Pauschale für die Tage ansetzen, an denen sie überwiegend zuhause gearbeitet haben. Die Entfernungspauschale entfällt dann – nicht jedoch eventuelle Reisekosten.

Übrigens: Die Homeoffice-Pauschale setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus.

Bürgergeld: Das neue Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro.

Übrigens: Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird geändert, so dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So soll die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt werden.

Altersvorsorgeaufwendungen sind vollständig absetzbar

Bisher galt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Alterskassen oder private Basisrentenversicherung („Altersvorsorgeaufwendungen“) waren bis zu einer Maximalgrenze absetzbar. Künftig gilt: Altersvorsorgeaufwendungen können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben angegeben werden.

Übrigens: Ursprünglich sollte die vollständige Absetzbarkeit erst ab dem Jahr 2025 möglich sein.

Neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Die im Oktober 2022 vom Bundesrat beschlossene Inflationsausgleichsprämie ist eine neue Sonderzahlung, die bis zum Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei bleibt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Prämie seit dem 27. Oktober und bis zum 31. Dezember 2024 überweisen. Wichtig ist, dass sie die Prämie als solche in der Abrechnung kenntlich machen.

Übrigens: Die Inflationsausgleichsprämie kann auch gestaffelt ausgezahlt werden, zum Beispiel 1.000 Euro im Jahr 2022, den gleichen Betrag im Jahr darauf und nochmal 1.000 Euro im Jahr 2024.

Kleine Photovoltaikanlagen: Einnahmen sind steuerfrei

Kleine Photovoltaikanlagen sind künftig steuerfrei. Konkret geht es um Einnahmen von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak). Für Photovoltaikanlagen je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) liegt die Höchstgrenze der Gesamtbruttoleistung bei 15 kW. Die Steuerbefreiung gilt beim Betrieb mehrerer Anlagen bis maximal 100 kW (peak) pro steuerpflichtiger Person.

Anders als zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen, gilt die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 – und nicht erst ab Januar 2023.

Übrigens: Besitzerinnen und Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen dürfen durch die Gesetzesänderung nun auch von Lohnsteuerhilfevereinen beraten werden.

AfA für neue Gebäude steigt auf 3 Prozent

Die Absetzung für Abnutzung – kurz: AfA – bedeutet, dass teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer abgesetzt werden können. Für Immobilien gilt: Ein Gebäude, das bis 1924 gebaut worden ist, kann mit 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes pro Jahr von der Steuer abgeschrieben werden. Und zwar so lange, bis 100 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes erreicht sind. Ist ein Haus nach 1924 gebaut, kann man es für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren mit 2 Prozent pro Jahr abschreiben.

Ab 2023 steigt der Afa-Satz für neue Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertig gestellt werden, von 2 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Web: www.vlh.de

Statt Spekulanten wieder Kinder beschenkt

Am 24.12.2022 fanden sich einige Mitglieder des Ortsverbandes Saale-Wipper vor dem EDEKA Amelang Markt in Güsten ein, um wie schon in den Jahren zuvor kleine Präsente an die Kinder zu verteilen.

von links: Diana Sims, Manfred Bölke, Lars Lehmann, Ernst H. Brink

Grundlage dieser Idee war vor einigen Jahren die bis heute anhaltende Politik der Bundesregierung, welche Großkonzerne und Börsenspekulation in Krisenzeiten unterstützt, wohingegen die Jüngsten der Gesellschaft aus unserer Sicht immer „zu kurz“ kommen. Sei es durch die Schließungen von Schulen oder die immer weitere Erhöhung der finanziellen Belastung der Eltern durch steigende Beiträge in den Betreuungseinrichtungen. Um hier ein Zeichen zu setzen, erhielten die Kinder einen Nikolausstiefel mit ein paar Süßigkeiten und der ein oder anderen Überraschung. Gefüllt waren die Stiefel mit Äpfeln, Mandarinen, einem Weihnachtsmann und einem Kalender für 2023. So gab es für die Kinder hier vor der großen Bescherung zu Hause kleine Überraschungen. Mit den Erwachsenen führten die LINKEN bei Glühwein, Kaffee und Tee noch das ein oder andere Gespräch. Eine Mutter brachte es dabei auf den Punkt: „Ihr seid die einzigen die hier noch etwas für unsere Kinder übrig haben.“ Trotz der vielen Jahre, die wir diese Aktion am 24.12. schon durchführen, gab es noch Eltern die davon nichts wussten. Aber auch diese bestärkten uns, in unserem Tun nicht nachzulassen. Ein Opa sagte: „Ihr seid zwar verrückt euch hier Heiligabend hin zustellen, aber ich finde es gut.“
Dies wird für uns Anlass sein, auch 2023 wieder mit vielen Aktionen aktiv zu werden. Der 1. Termin wird unser jährlicher Neujahrempfang – nach 2 Jahren Corona-Pause – am 04. Februar 2023 ab 18 Uhr in Warmsdorf sein. Der Ortsverband der LINKEN bewies erneut, dass er keine Wahlen braucht um das Gespräch mit den Bürgern zu suchen. Einen guten Start und ein hoffentlich friedvolleres neues Jahr für alle Menschen auf der Welt wünschen bis dahin die Mitglieder der LINKEN Saale-Wipper.

Ernst H. Brink

DIE LIN KE Saale-Wipper

DIE MESSE DAHEIMSEIN BIETET im Salzlandkreis

Der SALZLANDKREIS, nicht nur SALZ….
bau dir eine Zukunft auf….DEINE ZUKUNFT in DEINER HEIMAT

Der Salzlandkreis

Der Salzlandkreis ist mit seinen 1429 qm und über 187.148 Einwohnern der am dichtesten besiedelte Landkreis in Sachsen-Anhalt. Geringe Wohnkosten, vielfältige Bildungsangebote sowie Erholungs- und Freizeitflächen machen den Salzlandkreis nicht nur für Rückkehrer attraktiv.

Smart Region

Neues Denken für Deutschland. Nach diesem Motto wurde die Initiative Smart Region im Salzlandkreis gestartet. Mit welcher im Salzlandkreis vor allem der ländliche Raum digitaler und lebenswerter gemacht werden soll.

5. DAHEIMSEIN MESSE

WANN?
Dienstag 27.12.2022 | 10:00 – 13:00 Uhr

WO?
Salzlandsparkasse
Lehrter Straße 15 | 39418 Staßfurt

Rückkehrer.
Sie wollen zurück in den Salzlandkreis?! Wir unterstützen Sie beim Zurückkehren… mehr Informationen

Schüler:
Du suchst nach einem Einstieg ins Berufsleben und nach der passenden Ausbildung? mehr Informationen

Fachkräfte:
Sie sind Profi auf Ihrem Gebiet und wollen sich neuen Herausforderungen stellen? mehr Informationen

Studierende:
Du suchst nach dem richtigen Berufseinstieg? daheimsein verhilft dir Unternehmen kennenzulernen. mehr Informationen

Quereinsteiger:
Neue Wege – Sie möchten sich beruflich neu orientieren bzw. weiterentwickeln oder haben Fragen zum beruflichen Wiedereinstieg und Qualifizierung? mehr Informationen

DIE MESSE DAHEIMSEIN BIETET 

  • Direkten Kontakt mit Unternehmen aus dem Salzlandkreis
  • Ein breites Angebot an Ausbildungs- und Stellenangeboten
  • Persönliche Vorstellung bei mehreren Unternehmen
  • Eine offene und freundliche Atmosphäre

WEB: https://www.daheimsein.com/

Bundespolizeidirektion München: Schlägerei größerer Personengruppe – 23-Jährige griff Ladendetektiv an

München (ots) Zu einer Schlägerei unter rund 20 Personen kam es am frühen Morgen des 1. Weihnachtsfeiertages (25. Dezember) im Hauptbahnhof München. Am späten Abend griff, ebenfalls im Hauptbahnhof, eine Ladendiebin einen Mitarbeiter eines Ladengeschäftes nach vollendetem Diebstahl tätlich an.

Am Morgen galt es im Hauptbahnhof München eine Schlägerei von rund 20 Personen zu unterbinden – am Abend nahm die Bundespolizei eine ausrastende 23-Jährige Ladendiebin in Haft.

* Die Bundespolizei wurde zu einer Schlägerei vor einem Schnellrestaurant im Zwischengeschoss des Hautbahnhofes München gerufen. Beim Eintreffen der Beamten war die körperliche Auseinandersetzung noch in vollem Gange. Als die Bundespolizisten eingriffen, flüchteten mehrere Personen unerkannt. Insgesamt 13 Tatverdächtige konnten jedoch gestellt und zur Wache mitgenommen werden. Es handelte sich um Männer im Alter von 23 bis 37 Jahren, acht nigerianischer und vier eritreischer Nationalität sowie einem aus Sierra Leone. Beim Einsatz wurden zwei Personen durch Beamte zu Boden gebracht, und zudem die Anwendung des Einsatzschlagstockes angedroht. Dieser wurde schließlich nur zum Abdrängen von Personen verwendet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde alle Personen auf freiem Fuß gesetzt. Die Ermittlungen – insbesondere zum bislang völlig unbekanntem Grund der Auseinandersetzung – dauern an. Einer der Afrikaner verletzte sich am Fuß, weshalb er zur Abklärung der Verletzung in ein Krankenhaus verbracht wurde. Des Weiteren verspürte ein Beamter aufgrund eines Sturzes Schmerzen am rechten Ellenbogen, dem linken Handballen, sowie der linken Gesäßhälfte. Er setzte seinen Dienst fort und suchte erst nach Dienstende einen Arzt auf.

* Gegen 23 Uhr kam es in einem Ladengeschäft im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes zu einer gefährlichen Körperverletzung nach einem Diebstahl. Eine 23-jährige Ungarin war vom Ladendetektiv beim Diebstahl diverser Lebensmittel (u.a. Energydrink, Schokolade, Pudding im Wert von 11,19 EUR) erwischt und ins Büro gebeten worden. Als der Detektiv telefonisch die Bundespolizei verständigte, rastete die Ungarin aus. Erst wischte sie das zuvor übergebene Diebesgut vom Schreibtisch auf den Boden, dann schubste sie den 42-jährigen Türken mit beiden Armen und trat ihm mit dem Winterstiefel gegen den Oberschenkel. Der Ladenmitarbeiter setzte sich zu Wehr, rang die 23-Jährige zu Boden, überwältigte sie und hielt sie, zusammen mit einem weiteren Angestellten bis zum Eintreffen der Beamten fest. Die Ungarin erlitt dabei eine blutende Gesichtsverletzung am Kinn. Der 42-Jährige blieb äußerlich unverletzt. Nach der Mitnahme zur Dienststelle lehnte die Verletzte bei der Bundespolizei eine ärztliche Betreuung ab. Nachdem jedoch von Beamten Anzeichen einer Mischintoxikation von Alkohol und Drogen festgestellt wurde, kam sie – unter Polizeibegleitung – in ein Krankenhaus. Nach Verständigung entschied die Staatsanwaltschaft auf Blutentnahme und Haftvorführung am Folgetag (26. Dezember). Die Wohnsitzlose war in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund von Eigentumsdelikten und Betäubungsmittelkriminalität polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen sie wird nun von der Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl ermittelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de

Die größten Flops und Lügen 2022 – mein ganz spezieller Jahresrückblick

2022 – was war das für ein Jahr? Anfangs hoffte man ja noch, es würde nach der endlosen Coronakrise endlich wieder Normalität einkehren – und was kam dann?

Der russische Überfall auf die Ukraine, endlose Waffenlieferungen statt diplomatischer Friedensbemühungen und sinnlose Wirtschaftssanktionen, die dem russischen Staat Rekordeinnahmen bescherten und bei uns die Energiepreise explodieren ließen. In meinem ganz speziellen Jahresrückblick werfe ich ein Schlaglicht auf die größten Flops und Lügen der Ampel, auf eine an Verlogenheit nicht zu überbietende Außenpolitik, in der geopolitische Interessen mit einer Debatte über „westliche Werte“ kaschiert und Andersdenkende fast noch ungenierter diffamiert wurden als zu Corona-Zeiten. Ich wünsche Euch und uns allen, dass 2023 ein besseres Jahr als dieses werden möge! Ein bisschen liegt das ja auch an uns – und es beginnt damit, dass wir die Lügen, die uns immer wieder aufgetischt werden, nicht unkritisch glauben, sondern immer wieder und so laut wie möglich widersprechen!

Ihr findet mich im Netz: Webseite: https://www.sahra-wagenknecht.de Newsletter: https://www.team-sahra.de Facebook: https://www.facebook.com/sahra.wagenk… TikTok: https://www.tiktok.com/@sahra.wagenkn… Twitter: https://twitter.com/swagenknecht Melde dich an für meinen Newsletter »Team Sahra« um die wöchentlichen Videos und mehr jeden Donnerstag direkt in Dein Postfach zu bekommen: https://www.team-sahra.de

Gesellschafter unterzeichnen Vertrag der „Harztheater gGmbH“ im Harz

Der Herbst geht in Wernigerode mit einem kulturellen Paukenschlag zu Ende. Im Notariat von Dr. Maximilian Zimmer wurde am Vormittag der Gesellschaftervertrag der „Harztheater gGmbH“ beurkundet. Für die Gesellschafter   unterzeichneten Landrat Thomas Balcerowski (Landkreis Harz), Timo Günther (Stadt Halberstadt), Oberbürgermeister Frank Ruch (Welterbestadt Quedlinburg), Klaus Rupprich (Theaterförderverein Halberstadt e.V.), Ernst Ulrich Jürgens und Dr. Lothar Haufe (Musik- und Theaterverein Quedlinburg e.V.)  sowie Hartmut Wettges (Kammermusikverein Halberstadt e.V.).

„Heute ist ein historischer Tag für die Kulturlandschaft im Harz“, konstatierte Harzkreis Landrat Thomas Balcerowski nach der Vertragsunterzeichnung. Mit der Gründung der gemeinnützigen „Harztheater GmbH“ endet der im Winter 2022 begonnene Prozess des Rechtsformwechsels vom Zweckverband zur GmbH. Der Landrat dankte ausdrücklich allen Abgeordneten, welche die Gründung durch Beschlüsse im Kreistag sowie im Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg und in Halberstadt ermöglichten.

Nach Worten von Thomas Balcerowski ist mit der „Harztheater gGmbH“ zukünftig der kommunale Einfluss sowie die durch die Rechtsform geschaffene Transparenz bei Entscheidungsabläufen und der Finanzen in der Gesellschaft gesichert. Zudem spreche eine höhere Wirtschaftlichkeit für die Neustrukturierung. „In Zeiten knapper kommunalen Kassen ist auch die Haftungsbegrenzung der Gesellschafter ein wichtiger Punkt“, erklärte der Landrat. Er sei sehr froh, dass die drei Theater-Fördervereine als Mitgesellschafter der „Harztheater GmbH“ auf Augenhöhe mit den kommunalen Gesellschaftern am Erfolg des Drei-Sparten-Theaters mitwirken.

Frank Ruch, Oberbürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg, sieht in der heutigen Gründung der „Harztheater gGmbH“ die Zukunft des Theaters im Harzkreis als sicher. Schließlich habe das Theater in der Region und darüber hinaus einen hohen Stellenwert. Mit der GmbH sei es künftig besser möglich, neben dem hohen künstlerischen und kulturellen Anspruch auch wirtschaftlicher zu agieren, so der OB. Das bestätigt auch Timo Günther von der Stadt Halberstadt: „Mit dem Harztheater ist entscheidende Weiche für die Zukunft der Harzer Theaterlandschaft gestellt.“

Klaus Ruppich vom „Theaterförderverein Halberstadt e.V.“ bewertete die Gründung als „Schritt in die richtige Richtung“. Von diesem erhofft sich auch Ernst-Ulrich Jürgens als Vertreter des „Musik- und Theaterverein Quedlinburg e.V.“ vor allem eine Zukunftssicherung für das Drei-Sparten-Theater in der Harzregion. Und Hartmut Wettges vom „Kammermusikverein Halberstadt e.V.“ ergänzt, dass die Beteiligung der drei Fördervereine positive Auswirkungen auf die Arbeit der „Harztheater gGmbH“ haben werde, weil diese nicht zuletzt das Engagement der Vereine aufwerte. 

Größter Gesellschafter der „Harztheater gGmbH“ mit einer Stammeinlage von 46 000 Euro ist der Landkreis Harz, gefolgt von der Stadt Halberstadt (35 000 Euro) und der Welterbestadt Quedlinburg (16 000 Euro). Der Theaterförderverein Halberstadt e.V., der Musik- und Theaterverein Quedlinburg e.V. sowie der Kammermusikverein Halberstadt e.V. haben jeweils eine Stammeinlage von 1 000 Euro. Das Stammkapital beträgt 100 000 Euro. Die Theaterfördervereine sind, anders als die kommunalen Gesellschafter, ausdrücklich von einer Nachschusspflicht befreit.

Die Organe der Gesellschaft – sie soll als reine Betriebsgesellschaft handeln – sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Im elfköpfigen Aufsichtsrat sitzen vier Vertreter des Landkreises, drei der Stadt Halberstadt, zwei der Welterbestadt Quedlinburg sowie ein Vertreter der Fördervereine Halberstadt und Quedlinburg sowie des Kammermusikvereins Halberstadt und ein Beschäftigtenvertreter. Sitz der „Harztheater gGmbH“ ist in der Spiegelstraße 20a in Halberstadt.

Auf eine Doppelspitze mit einem kaufmännischen Geschäftsführer und einem künstlerischen Leiter wird verzichtet. Die Gesellschaft wird nur über einen Geschäftsführer verfügen. Dabei handelt es sich um Christian Fischer. Die künstlerische Leitung des Theaters ist unterhalb der Geschäftsführung angesiedelt.

Die „Harztheater gGmbH“ übernimmt voraussichtlich ab 1. Januar 2024 den Betrieb und die Bewirtschaftung des Theaters – einschließlich Orchester. Dazu gehören auch untergeordnete Nebengeschäfte (wie Vermietung für Veranstaltungen, Gastronomie), die dem Hauptzweck des Theaterbetriebes zu dienen bestimmt sind. Es fördert laut Gesellschaftervertrag Kunst und Kultur in der Öffentlichkeit in den Theatersparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Konzert. Eine weitere Aufgabe ist die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Zusammenarbeit mit den Schulen. Zudem nimmt das „Harztheater“ die kulturelle Umlandfunktion wahr und bespielt theaterlose Städte und Gemeinde oder gibt Gastspiele an anderen Bühnen oder Konzerthäusern.

Geschäftsführer Christian Fischer sprach nach der Gründung von einer herausfordernden Tätigkeit. Er freue sich, im Sinne der Kultur in der Region etwas Neues für die Harzer Kulturlandschaft bewirken zu können. „Es geht nicht darum, das Theater abzuwickeln, Ziel ist es neu zu gestalten“, unterstrich der 47-jährige Wernigeröder.

Nach Worten Fischers werden im kommenden Jahr noch beide Theaterstrukturen existieren – also das 1992 als Zweckverband gegründete Nordharzer Städtebundtheater sowie die „Harztheater gGmbH“. Ziel sei ein geräuschloser und zeitnaher Übergang in die GmbH, so Fischer. In einem ersten Schritt sollen bis Mitte März im Kreistag sowie den Stadträten in Halberstadt und Quedlinburg zunächst die Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmt werden.

In die neue Gesellschaft soll nach Auflösung des Zweckverbandes Nordharzer Städtebundtheater das noch vorhandene Vermögen sowie das Personal des Zweckverbandes überführt werden. Gegenstand der GmbH ist dann der Betrieb der Spielstätten in Halberstadt und Quedlinburg.

WEB: https://www.kreis-hz.de