Basenfasten – der Frühjahrsputz von innen!
Weil ein gesunder Stoffwechsel es leichter macht

Ismaning (ots) Jahreswechsel und Frühjahr – Zeit des Neubeginns und der guten Vorsätze.

Mit Basenfasten ist es möglich, in kurzer Zeit wieder aktiv zu werden und zu einer ausgewogenen Ernährung zurückzufinden.

Nach der Weihnachtszeit haben viele Menschen das Bedürfnis, ihren Körper wieder ins Gleichgewicht bringen zu müssen. Dabei sind es nicht nur das reichhaltige Essen und die Naschereien, die uns belasten. Auch die vielen Feierlichkeiten, die dazugehörige Organisation und der Mangel an Bewegung stressen uns und führen zu einem Erschöpfungsgefühl.

Täglich 30 Minuten Spazierengehen, ist immer machbar und unterstützt die Fastenkur.

Wer sich fragt, wie er jetzt wieder in Schwung kommen, neue Energie verspüren und idealerweise ein paar Pfunde verlieren kann, für den hat Basica® eine gute und erprobte Antwort: Basenfasten. Denn damit die biochemischen Vorgänge in unserem Körper auch beim Fasten geregelt ablaufen können und Energie mobilisiert wird, muss der Säure-Basen-Haushalt im Gleichgewicht sein. Basische Mineralstoffe liefern den Drive.

Rezepte für Mahlzeiten, sowie einen kompletten 14-Tage-Plan bietet die Fasten-Kur Broschüre von Basica®.

Im Herbst und Winter versucht der Körper, sich eine Isolationsschicht anzufuttern und sich in der lichtarmen Zeit zu regenerieren. Der Appetit auf Deftiges und der damit häufig einhergehende sportliche Müßiggang kommen also nicht von ungefähr. Gegen diese urzeitliche Programmierung kommen wir noch heute nicht so leicht an. Wer die Nahrungszufuhr drastisch reduziert oder gar ganz auf Essen verzichtet, hat natürlich auch weniger Energie zur Verfügung. Frösteln, Konzentrationsprobleme und eine reduzierte Leistungsfähigkeit können die Folge sein. Das Gegenteil ist das Ziel! Viele Diäten und Fastenkuren zielen darauf ab, dass der Körper bei reduzierter Nahrungszufuhr seine Energie aus den Fettreserven mobilisiert. Dabei entstehen allerdings zusätzlich Säuren, die den Stoffwechsel beeinträchtigen können. Um dieses Zuviel an Säure auszugleichen, benötigt der Körper basische Mineralstoffe.

Es muss nicht bei guten Vorsätzen bleiben

Die gute Nachricht: Es ist durchaus möglich, in kurzer Zeit wieder aktiv zu werden und zu einer ausgewogenen Ernährung zurückzufinden. Und auch sinnvoll. Denn Fakt ist, dass eine bewegungsarme Lebensweise in Kombination mit einer einseitigen Ernährung dem Körper auf Dauer nicht guttun. Gerade viele der traditionellen Weihnachtsgenüsse wie Braten, Gebäck, Fondue und Raclette führen zu einem Säure-Überschuss im Körper, der den Stoffwechsel belastet. Die Enzyme, die die biochemischen Prozesse regulieren, können so nicht optimal arbeiten. Während der Basica® Fasten-Kur wird der Körper mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt, sodass der Stoffwechsel nicht auf Sparflamme schaltet. Im Gegenteil: Kommt der Säure-Basen-Haushalt wieder ins Gleichgewicht, läuft der Stoffwechsel wieder optimal. Auch lässt sich das Basenfasten wunderbar in den (Arbeits-) Alltag integrieren. Wer im Anschluss an die Fastenzeit weiterhin auf eine ausreichende Versorgung mit basischen Nahrungsmitteln und Mineralstoffen achtet, kann seinen Stoffwechsel dauerhaft aktiv erhalten. Basenfasten ist also nicht nur sanfter als viele andere Fastenkuren, sondern auch noch effizient und nachhaltig.

Die Basica® Fasten-Kur

Der Körper wird zunächst durch drei Entlastungstage langsam an die Ernährungsumstellung herangeführt. An den sieben Fastentagen gibt es täglich eine warme Gemüsesuppe und reichlich Flüssigkeit in Form von Tee, Wasser, Frucht- und Gemüsesaft. Drei Kostaufbautage bereiten nach dem Fastenbrechen schonend auf die steigende Nahrungszufuhr vor. Die Rezepte für Mahlzeiten und Fastentee, sowie den kompletten 14-Tage-Plan bietet die Fastenbroschüre. Basica® Pur, als Pulver in Getränke oder Speisen eingerührt oder Basica® Compact, als praktische Tablette, versorgen den Organismus optimal mit basischen Mineralstoffen und Spurenelementen. Bei der Basica® Fasten-Kur hat man fühlbar mehr Energie.

Der Booster für ganzheitliches Wohlbefinden

Ein moderates Bewegungsprogramm kann das Fasten wirksam unterstützen. Dabei kommt es weniger auf Intensität und Dauer an als vielmehr auf Regelmäßigkeit und Spaß. Täglich 30 Minuten Spazierengehen, Radfahren oder einige Gymnastikübungen nach dem Aufstehen sind immer machbar. Yoga, Entspannungs- und Atemübungen sind ebenfalls förderlich und helfen dabei, sich auch geistig auf die eigenen Ziele zu fokussieren. Basica® versorgt ganzheitlich und ausgleichend mit hochwertigen Mineralstoffen* und Spurenelementen – gerade, wenn der Bedarf nicht immer über die Ernährung gedeckt werden kann.

*Zink trägt zu einem normalen Säure-Basen-Haushalt sowie einem regulären Kohlenhydrat- und Fettsäurestoffwechsel bei. Chrom unterstützt den normalen Makronährstoffwechsel. Magnesium trägt zur Reduzierung von Müdigkeit und Erschöpfung bei und leistet, wie auch Calcium, einen Beitrag zum normalen Energiestoffwechsel.

URL: www.protina.com

Steuern: Das ändert sich 2023

Neustadt a. d. W. (ots) Die Homeoffice-Pauschale steigt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen beraten, etliche Pauschalen steigen: Das Jahressteuergesetz 2022 sowie drei Entlastungspakete der Bundesregierung im Jahr 2022 bringen etliche Änderungen im Einkommensteuerrecht.

Steuern: Das ändert sich 2023

Die vielleicht wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) im Überblick.

Grundfreibetrag steigt

Das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Deshalb erhöht die Bundesregierung regelmäßig den Grundfreibetrag. Ab 1. Januar liegt dieser steuerfreie Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Das sind 561 Euro mehr als im Jahr 2022.

Übrigens: Für verpartnerte oder verheiratete Paare ist es der doppelte Betrag.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Mehr Geld für Eltern

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder erhöht sich auf jeweils 250 Euro pro Monat, und zwar ab dem 1. Januar 2023. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Auch der Kinderfreibetrag steigt, nämlich um 404 Euro und damit auf 8.952 Euro (inklusive Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag).

Übrigens: Auch der Kinderzuschlag wird nochmals erhöht, nachdem er bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro pro Kind und Monat angestiegen war. Er steht Familien mit niedrigen Einkommen zu und beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro, und zwar bis zur Einführung der Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll im Laufe des Jahres 2023 kommen.

Mini-Job: Bis zu 520 Euro im Monat

Im Sommer 2022 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Gleichzeitig wurde auch die Mini-Job-Grenze angehoben, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Seit 1. Oktober dürfen Minijobber deshalb bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Zuvor waren es noch maximal 450 Euro monatlich.

Übrigens: Die Verdienstgrenze für Minijobber wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns gleitend angepasst: Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die Entgeltgrenze für Minijobs, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin bekannt gibt.

Midi-Job: Bis zu 2.000 Euro im Monat

Ab 1. Januar 2023 dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen sogenannten Midi-Job haben, bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen – und das unter bestimmten Bedingungen bei deutlich geringeren Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Übrigens: Bereits zum 1. Oktober 2022 ist die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) angehoben worden – von zuvor 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 30 Euro

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch Werbungkostenpauschale genannt – steigt von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro.

Übrigens: Die höhere Pauschale gilt für die Steuererklärung ab 2023.

Sparer-Pauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete und Lebenspartner auf 1.000 Euro sowie 2.000 Euro. Die neuen Pauschbeträge gelten ab 2023.

Übrigens: Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu den genannten Beträgen steuerfrei.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich um 252 Euro auf 4.260 Euro. Die neue Pauschale gilt ab 2023.

Übrigens: Als alleinstehend gilt ein/e Steuerpflichtige/r immer nur dann, wenn er bzw. sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag steigt ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro.

Übrigens: Der Ausbildungsfreibetrag steht Eltern zu, deren volljähriges Kind studiert oder eine Ausbildung macht und auswärts wohnt.

Homeoffice-Pauschale: Mehr Tage, keine Befristung

Ab 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 210 Tage Arbeiten im Homeoffice steuerlich geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht, nämlich auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage und damit auf 600 Euro im Jahr begrenzt.

Wer keinen Arbeitsplatz in seinem Betrieb hat, kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen, wenn er zum Arbeitgeber gefahren ist. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Alle anderen können die Homeoffice-Pauschale für die Tage ansetzen, an denen sie überwiegend zuhause gearbeitet haben. Die Entfernungspauschale entfällt dann – nicht jedoch eventuelle Reisekosten.

Übrigens: Die Homeoffice-Pauschale setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus.

Bürgergeld: Das neue Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro.

Übrigens: Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird geändert, so dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So soll die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt werden.

Altersvorsorgeaufwendungen sind vollständig absetzbar

Bisher galt: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Alterskassen oder private Basisrentenversicherung („Altersvorsorgeaufwendungen“) waren bis zu einer Maximalgrenze absetzbar. Künftig gilt: Altersvorsorgeaufwendungen können ab 2023 vollständig als Sonderausgaben angegeben werden.

Übrigens: Ursprünglich sollte die vollständige Absetzbarkeit erst ab dem Jahr 2025 möglich sein.

Neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Die im Oktober 2022 vom Bundesrat beschlossene Inflationsausgleichsprämie ist eine neue Sonderzahlung, die bis zum Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei bleibt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Prämie seit dem 27. Oktober und bis zum 31. Dezember 2024 überweisen. Wichtig ist, dass sie die Prämie als solche in der Abrechnung kenntlich machen.

Übrigens: Die Inflationsausgleichsprämie kann auch gestaffelt ausgezahlt werden, zum Beispiel 1.000 Euro im Jahr 2022, den gleichen Betrag im Jahr darauf und nochmal 1.000 Euro im Jahr 2024.

Kleine Photovoltaikanlagen: Einnahmen sind steuerfrei

Kleine Photovoltaikanlagen sind künftig steuerfrei. Konkret geht es um Einnahmen von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak). Für Photovoltaikanlagen je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) liegt die Höchstgrenze der Gesamtbruttoleistung bei 15 kW. Die Steuerbefreiung gilt beim Betrieb mehrerer Anlagen bis maximal 100 kW (peak) pro steuerpflichtiger Person.

Anders als zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen, gilt die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 – und nicht erst ab Januar 2023.

Übrigens: Besitzerinnen und Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen dürfen durch die Gesetzesänderung nun auch von Lohnsteuerhilfevereinen beraten werden.

AfA für neue Gebäude steigt auf 3 Prozent

Die Absetzung für Abnutzung – kurz: AfA – bedeutet, dass teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer abgesetzt werden können. Für Immobilien gilt: Ein Gebäude, das bis 1924 gebaut worden ist, kann mit 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes pro Jahr von der Steuer abgeschrieben werden. Und zwar so lange, bis 100 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes erreicht sind. Ist ein Haus nach 1924 gebaut, kann man es für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren mit 2 Prozent pro Jahr abschreiben.

Ab 2023 steigt der Afa-Satz für neue Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertig gestellt werden, von 2 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Web: www.vlh.de