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Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH eröffnet.

Stiftungshaus und gibt Ausblick auf 2024: Stiftungen als Keimzelle der Demokratie.

Leverkusen (ots) Zum Jahreswechsel 2023/24 bezog die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH ihren neuen Firmensitz: Im letzten Sommer erwarb die gemeinnützige Gesellschaft das Jugendstil-Gebäude in der Bergischen Landstraße 22 in Leverkusen.

Das Team der Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH im frisch eröffneten Stiftungshaus in Leverkusen. Bildrechte: Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH
Fotograf: Mario van Veen

Nach der hochwertigen Sanierung öffnet dieses seine Türen nun als „Stiftungshaus“: Es ist ein Ort der Begegnung und Wertschätzung für Engagierte, an welchem auch Vorträge und Fortbildungen im Rahmen der „Stiftungshaus Akademie“ stattfinden. Neben der Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH haben die von dieser treuhänderisch verwalteten Stiftungen sowie die hauseigene Stiftung Deutsche Stiftungskultur ihren Sitz im Stiftungshaus.

Gründer und geschäftsführender Gesellschafter Michael Rheindorf berichtet: „Unser Stiftungshaus ist ein zentraler Ort des Austauschs und Netzwerkens für Stifterinnen und Stifter sowie für Menschen, die sich philanthropisch oder ehrenamtlich einsetzen. Hier können sich Engagierte treffen, Ideen diskutieren und voneinander lernen. Wir möchten eine Gemeinschaft schaffen, in der sich Menschen gegenseitig unterstützen und inspirieren.“ Auch die nachfolgenden Generationen sollen einen Einblick in die Nonprofit-Welt erhalten. „Wir möchten junge Menschen ermutigen, sich frühzeitig zu engagieren und ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Fähigkeiten und Talente zu entfalten. Die Jugend spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung unserer Gesellschaft“, führt Michael Rheindorf aus.

Weiterhin geht es darum, Engagierte bei bürokratischen Arbeiten und Haftungsfragen zu entlasten. „Oftmals sind es genau diese Hürden, welche Menschen davon abhalten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Wir bieten daher entsprechende Beratung und Unterstützung, um Engagierte zu ermutigen und ihnen den Rücken freizuhalten. So können diese sich voll und ganz auf ihre Aufgaben im Sinne der guten Sache konzentrieren“, erläutert der Stiftungsexperte.

Michael Rheindorf ist davon überzeugt, dass das bürgerschaftliche Engagement zur persönlichen und beruflichen Entwicklung beiträgt – und zugleich eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft als Ganzes hat. Das Stiftungshaus soll hierfür sensibilisieren, Menschen unterschiedlicher Hintergründe motivieren und diese befähigen, sich gemeinsam wirkungsvoll einzubringen.

Stiftungshaus Akademie: Weiterbildung für Engagierte

Zum Stiftungshaus zählt auch eine Akademie, welche Engagierte mit dem notwendigen Grundwissen versorgt und die Möglichkeit bietet, sich stetig weiterzubilden. Die Veranstaltungen decken ein breites Themenspektrum ab – von Workshops zu rechtlichen und steuerlichen Fragen über Seminare zur Projektplanung und -umsetzung bis hin zu Vorträgen hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen.

Derzeit entsteht der Jahresplan in Zusammenarbeit mit „Herz & Kompass“, dem Kooperations-Netzwerk für den Dritten Sektor der Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH. Bereits im März soll eine Workshopreihe mit Stiftungen verschiedener Größenklassen starten: Hierbei beleuchten Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen das Thema „Nachhaltige Vermögensverwaltung – ein Ansatz für gesellschaftlichen Wandel“. Der Akademie-Plan für 2024 wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals auf www.rhsm.de veröffentlicht.

Ausblick auf 2024: Stiftungen als Keimzelle der Demokratie

Stiftungsexperte Michael Rheindorf blickt hoffnungsvoll auf den Dritten Sektor: „Gerade Stiftungen und Menschen, die für die Philanthropie oder das Ehrenamt brennen, sollten jetzt aktiv werden. Stiftungen sind eine Form der sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft – und damit die Keimzelle der Demokratie. Wir müssen unsere Fragen und Bedenken offen diskutieren, frische Ideen einbringen und neue Lösungsansätze wagen, denn wir leben in einer neuen Realität, die gesellschaftliche Veränderungen fordert.“

Der Stiftungsmanager versteht den Zeitgeist als Aufforderung, aktiv zu werden: „Viele Menschen in Deutschland empfinden die Krisen der letzten Jahre und die damit einhergehenden Herausforderungen wie die Energiewende als belastend. Infolgedessen zieht man sich frustriert zurück ins Private, fordert schnelle Lösungen von der Politik – und mancherorts stellt man sogar demokratische Grundthesen in Frage. Dem müssen wir etwas entgegensetzen.“

Michael Rheindorf resümiert: „Ich bin der festen Überzeugung, dass das Stiftungsjahr 2024 ein großes Potenzial mit sich bringt. Während der Wille der Stiftenden jeweils zu wahren ist, gilt es, mutig bei der Umsetzung zu sein: Revolutionäre Neuausrichtungen – sei es die nachhaltige Vermögensanlage oder das bewusste Impact Investment – stehen dabei ebenso auf der Agenda wie ein bewusster Umgang im Kontext der ökologischen, der sozialen und der wirtschaftlichen Ziele. Auch über zukunftsweisende Formen der Stiftungsführung, der Kommunikation und der Mittelbeschaffung müssen wir uns unterhalten. Wichtig ist, dass wir uns innerhalb der Szene, aber auch über den Tellerrand hinaus vernetzen, um gemeinsam Innovationen auf den Weg zu bringen.“ Das neue Stiftungshaus in Leverkusen bietet einen solchen Ort der Begegnung für Engagierte.

Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

Internationaler Tag der Bildung: Finanzbildung und Finanzplanung als Schlüssel

München (ots) Sich rund ums Thema Finanzen zu bilden und die eigenen Finanzen bewusst zu planen – das sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine proaktive Finanzstrategie und finanzielle Unabhängigkeit. Doch: Rund zwei Drittel der Befragten (68,5 Prozent) haben für 2024 bislang keinen Finanzplan aufgestellt, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage der LV 1871 zusammen mit Civey zum Internationalen Tag der Bildung am 24. Januar zeigt.

Zum Tag der Bildung: Finanzen – eine Frage der Bildung?
Bildrechte: LV 1871

Genau 28 Prozent der Befragten haben Anfang des Jahres 2024 bereits einen Finanzplan aufgestellt. Das sind 9 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Doch: Mit 68,5 Prozent ist ein Großteil der Befragten jedoch weiterhin ohne Plan. Vielen scheinen dafür vor allem die Motivation (16,8 Prozent), die Zeit (7,4 Prozent) oder das Wissen (3 Prozent) zu fehlen. Das sind die Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag der LV 1871, die Civey im Januar 2024 unter 2.517 Personen durchgeführt hat. Dabei hatten im Financial Freedom Report 2023 noch 63 Prozent der Menschen in Deutschland angegeben, dass finanzielle Unabhängigkeit für sie ein elementarer Aspekt von Freiheit sei.

„Damit wir nicht nur im Laufe unseres Erwerbsarbeitslebens, sondern auch im Alter finanziell unabhängig agieren können, müssen wir 2024 endlich die Berührungsängste zur Finanzplanung ablegen. Abwarten und auf staatliche Absicherung oder Vorsorge zu hoffen, ist zu wenig und wird im Alter nicht ausreichen, um den individuellen Lebensstandard zu halten“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Für den Umgang mit den privaten Finanzen und eine proaktive Ressourcenplanung ist Finanzwissen ein Schlüsselfaktor: Denn wie sonst sollen Finanzen geordnet und Geld angelegt werden, wenn nicht mit der entsprechenden Wissensgrundlage? Hier müssen wir ansetzen und zum Handeln motivieren. Das hat inzwischen auch die Politik erkannt.“

Förderung der Finanzbildung ist von gesellschaftlicher Relevanz

Die Bundesregierung will im Januar mit dem Aufbau einer Finanzbildungsplattform beginnen, um Akteure aus dem Bereich zu vernetzen und Infoangebote für verschiedene Altersgruppen zur Verfügung zu stellen. Mit 42,9 Prozent geben im Januar 2024 vor allem jüngere Menschen zwischen 18 und 29 Jahren an, einen Finanzplan aufgestellt zu haben – ein Hinweis, dass die jüngere Generation ihre finanzielle Zukunft in die eigene Hand nehmen will. Gleichzeitig gibt genau diese Altersgruppe am häufigsten an, sich insbesondere aufgrund von fehlendem Wissen nicht um einen Finanzplan für 2024 gekümmert zu haben (6,1 Prozent).

Dieses Ergebnis ist ein klares Signal: Es braucht nicht nur mehr Zugänge zur Finanzbildung, sondern Strategien, um Vorbehalte abzubauen und konkretes Handeln anzuregen. Folgen aus dem erlernten Wissen gut durchdachte Entscheidungen, lassen sich diese am besten mithilfe von Expertinnen und Experten umsetzen. Dank ihrer Fachkompetenz unterstützen sie mit bedürfnisorientierter Beratung auch bei der Auswahl der passenden Altersvorsorge.

Lebensversicherung von 1871 a.G.

http://www.lv1871.de

Punkte, Prosa und Partnerschaft

PAYBACK und Thalia starten nachVertragsverlängerung gemeinsam ins nächste Kapitel.

Hagen, München (ots) Die Erfolgsgeschichte zwischen Thalia, Europas größtem Omnichannel-Buchhändler, und PAYBACK geht in die nächste Runde. „Wir freuen uns, die Zusammenarbeit mit Deutschlands größtem und beliebtesten Bonusprogramm fortzusetzen.

PAYBACK und Thalia haben ihre erfolgreiche Partnerschaft verlängert. Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit zehn Jahren. Bildrechte: PAYBACK GmbH

Die Omnichannel-Marketingplattform ist ein sehr effizientes Instrument zur Kundenansprache und bietet uns die Möglichkeit, unsere Kunden offline, online und mobil mit maßgeschneiderten Coupons und Angeboten zu erreichen. Dies wird von Konsumenten sehr geschätzt“, so Roland Kölbl, Geschäftsführer und Chief Customer Officer bei Thalia. Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit zehn Jahren.

Ziel sei es, künftig das kostenlose Thalia KultClub Vorteilsprogramm noch besser mit PAYBACK zu verzahnen und sich gegenseitig zu stärken, so Kölbl: „Denn so können wir Kunden noch bessere Angebote zukommen lassen und das Thema Lesen in der Gesellschaft weiter stärken.“

„Thalia ist durch das breite Sortiment für alle PAYBACK Kundinnen und Kunden ein Partner mit großem Mehrwert im Verbund unseres Programms. Wir sind stolz darauf, diese tolle Kooperation weiter auszubauen und sind überzeugt, die Vorteile von PAYBACK für die Kunden und das Unternehmen Thalia in den kommenden Jahren weiter steigern zu können“, erklärt PAYBACK Geschäftsführer Bernhard Brugger.

In den deutschlandweit mehr als 400 Buchhandlungen von Thalia, darunter auch in allen Partnerbuchhandlungen des Unternehmens, und auch auf thalia.de werden Kunden u.a. für den Kauf von Musik, Filmen, Spielen, Spielwaren sowie eReadern und Zubehör mit PAYBACK Punkten belohnt. Die nun erneut verlängerte Partnerschaft festigt Thalias Position als einer der beliebtesten Partner von PAYBACK, dessen Netzwerk inzwischen bereits rund 700 Partnerunternehmen umfasst.

PAYBACK GmbH

http://www.payback.de

Tierkranken Versicherung: Gesunde Vierbeiner sind (un-)bezahlbar

Münster (ots) Hunde oder Katzen gehören in vielen Haushalten zur Familie, doch der Unterhalt für Vierbeiner wird immer teurer. So sind die Behandlungskosten für Hunde im vergangenen Jahr um rund 30 Prozent gestiegen, für Katzen sogar um 40 Prozent. Eine Tierkrankenversicherung kann diese Ausgaben abfedern.

Mit einer Tierkrankenversicherung sind Frauchen und Herrchen gut abgesichert gegen steigende Kosten beim Tierarzt. Bildrechte: picture alliance/AP Photo
Fotograf: Timothy Hurst

Hintergrund für die gestiegenen Kosten ist die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte, die die Vergütung für tiermedizinische Leistungen festlegt. Die einfachste Untersuchung beim Tierarzt kostet nun 23,62 Euro – vorher waren es für Katzen 8,98 Euro und für Hunde 13,47 Euro. Hinzu kommt die zu zahlende Umsatzsteuer. Für niedergelassene Tierärzte ist eine Abrechnung nach der neuen Gebührenordnung verpflichtend, die gestiegenen Kosten betreffen also alle.

Eine Tierkrankenversicherung kann diese Kosten eindämmen. Gerade bei einer Operation können die Kosten schnell bis in den vierstelligen Bereich steigen, eine passende Versicherung kann hier finanzielle Sicherheit geben.

Zwei Arten der Tierkrankenversicherung: Von OP- bis Komplettschutz

Unterschieden wird zwischen zwei Versicherungsstufen. Eine OP-Versicherung deckt die Kosten für Operationen, Vor- und Nachbehandlung, Medikamente sowie einen stationären Aufenthalt des Tieres ab. Eine Krankenvollversicherung umfasst hingegen noch wesentlich mehr Kostenfaktoren: Beispielsweise die Behandlung einfacher Erkältungskrankheiten oder chronischer Erkrankungen. Auch Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Floh- und Zeckenschutzmittel, Wurmkuren oder das Krallenschneiden sind mit dem Vollschutz abgedeckt. Beide Optionen bieten eine individuelle Absicherung, die den spezifischen Bedürfnissen und Gesundheitsanforderungen des Haustieres gerecht wird.

Ein wichtiger Faktor, mit dem sich Kosten sparen lassen, ist der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Ein frühzeitiger Abschluss ist empfehlenswert: Je älter ein Tier, desto eher treten bereits Vorerkrankungen auf. Die sind dann bei einem späteren Versicherungsabschluss in der Regel von Leistungen ausgenommen. Wichtig ist allgemein, Ausschlüsse und Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen vor Abschluss der Versicherung zu überprüfen.

Vor Vertragsabschluss: Tierhalter sollten bestimmte Dinge beachten

Ebenso sollte man das Mindest- oder Höchstalter der Tiere für den Versicherungsabschluss im Auge behalten. Es empfiehlt sich, die Höchstentschädigungsgrenzen und die Selbstbeteiligung genau zu prüfen und diese bei Vertragsabschluss individuell festzulegen. Durch die Wahl einer Jahreshöchstentschädigung und einer eventuellen Selbstbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag individuell angepasst werden.

Welcher Versicherungsumfang sich für einen bestimmten Vierbeiner am besten eignet, lässt sich am einfachsten in einem persönlichen Gespräch herausfinden. So können die Kosten für eine Tierkrankenversicherung am besten beziffert und ein individuelles Paket geschnürt werden. Eines ist jedoch ohnehin klar: Eine Tierkrankenversicherung sorgt in jedem Fall dafür, dass Hund und Katze im Bedarfsfall ohne finanzielle Einschränkungen die notwendige medizinische Versorgung und Pflege erhalten – und die Tierhalter sich vor unvorhergesehenen tierärztlichen Kosten schützen können.

LVM Versicherung

http://www.lvm.de

Schneeräumen: Wann wird der Griff zur Schaufel nötig?

Coburg (ots) Tipps für den Alltag

Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

  • Wann ist der Griff zu Schaufel und Besen nötig
  • Wie oft muss geräumt werden
  • Welche Streumittel sind richtig

“Endlich Schnee”, freuen sich die einen. “Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln”, murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG.

Bei Eis und Schnee müssen Bürgersteige und Wege geräumt werden.

Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.

Räum- und Streupflicht

Wann und wie oft Schnee schieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlau machen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.

Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.

Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen.

Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.

Weitere Informationen: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/schneeraeumen.html

Die fünf häufigsten Betrugsmaschen und wie man sich davor schützen kann

Von Enkeltrick bis Spendenbetrug – perfide Abzocke

Koblenz (ots) Betrugsmaschen sind leider weit verbreitet und werden immer perfider. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, nimmt die fünf häufigsten „traditionelleren“ Täuschungsmethoden unter die Lupe, die leider noch immer aktuell sind.

Beim sogenannten Enkeltrick kommt meist ein Bote das Bargeld abholen. Foto: Debeka/AdobeStock

Sie klärt auf, wie man sich am besten dagegen schützen kann und was man tun sollte, wenn man selbst oder ein Familienmitglied betroffen ist.

Was sind die häufigsten Betrugsmaschen in Deutschland?

  • Enkeltrick: Betrüger geben sich als Verwandte oder Bekannte aus und bitten um finanzielle Unterstützung.
  • Falsche Polizeibeamte: Betrüger geben sich als Polizeibeamte aus und bieten an, Geld oder Wertsachen an einen vermeintlich sicheren Ort zu bringen.
  • Gewinnversprechen: Aufforderung, eine Gebühr zu zahlen, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.
  • Haustürgeschäft: Verkäufer drängt noch an der Haustür zum Kauf eines Produkts.
  • Spendenbetrug: Spende für einen wohltätigen Zweck, der nicht existiert.

Wie kann man sich vor Betrugsmaschen schützen?

Was zu gut um wahr zu sein erscheint, ist leider zu selten wahr. Man sollte unerwarteten Angeboten, Gewinnbenachrichtigungen oder Anfragen nach persönlichen Informationen generell erst einmal skeptisch gegenübertreten. Wie authentisch sind E-Mails, Anrufe, Nachrichten oder Besuche an der Tür? Ein kurzer Anruf bei dem Finanzinstitut oder der Organisation, die angeblich Kontakt aufnimmt, stellt sicher, ob es wirklich mit rechten Dingen zugeht. Und man sollte informiert bleiben: Lokale Behörden und Verbraucherschutzgruppen warnen über aktuelle Betrugsmaschen in der Region. Leider sind besonders ältere Menschen oft Ziel von Betrügern. Daher sollte man mit ihnen regelmäßig über das Thema sprechen.

Was tun, wenn ich selbst betroffen bin?

Wer Opfer eines Betrugs wird, sollte schnell handeln und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Desto besser sind die Chancen, den Schaden zu minimieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Also keine falsche Scham! Den Betrug umgehend bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Bei finanziellen Transaktionen umgehend die Bank kontaktieren, gegebenenfalls die betroffenen Konten sperren und die Kontoauszüge auf verdächtige Aktivitäten prüfen.

Wer zahlt den Schaden?

Das Vertrauen in andere Menschen ist erst mal zutiefst erschüttert, wenn man Opfer einer Betrugsmasche wird. Hinzu kommt der materielle Schaden. Zahlt die Versicherung? Da wird es ein bisschen knifflig: Wer Betrügern Geld aushändigt, hat keine Chancen, es bei der Versicherung geltend zu machen. Wer einen Dieb in gutem Glauben in die Wohnung lässt, bekommt den Verlust von der Versicherung meist nicht ersetzt. Es sei denn, man hat Trickdiebstahl bei seiner Hausratversicherung, beispielsweise wie bei der Debeka, eingeschlossen.

Debeka Versicherungsgruppe

http://www.debeka.de

Wenn beim Feuerwerk etwas schiefgeht: Welche Versicherung zahlt?

Coburg (ots)Tipps für den Alltag

Gewusst wie: Silvesterfeuerwerk richtig zünden

Auch wenn es in einigen Städten Zonen gibt, in denen Böller oder Raketen verboten sind, viele Menschen werden das neue Jahr trotzdem traditionell mit einem Feuerwerk begrüßen. Damit es nicht in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden beginnt, rät die HUK-COBURG nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die von unabhängigen Prüfanstalten getestet wurden.

Damit das Jahr gut beginnt: Silvesterfeuerwerk richtig zünden. Foto: HUK-COBURG

Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen – können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.

Ganz wichtig: Vor dem Abschuss von Feuerwerkskörpern immer die Gebrauchsanweisung lesen und auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer:innen den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar. Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück.

Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. In der Regel lassen sich diese Art Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft – zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben sie auf ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.

Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.

HUK-COBURG

http://www.huk.de

Weiter so wird uns Wohlstand kosten

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen kritisiert Förderpolitik der Bundesregierung und warnt vor Abstieg des Standorts Deutschland

München/Berlin (ots) Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) beklagt eine Diskriminierung durch die Förderpolitik der Bundesregierung. Vor allem Förderprogramme, die Maßnahmen für die Energiewende unterstützen, gingen an der Realität vorbei, sagte Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in einem Interview mit dem Münchner Mittelstandsfinanzierer Finanzierung.com.

Dr. Claudia Conen Hauptgeschäftsführerin Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen BDL Interview Finanzierung.com Mittelstandsfinanzierung Leasing Sale-and-Lease-back Förderprogramme Energiepolitik Schuldenbremse Wirtschaftsstandort Deutschland Investitionen Fachkräftemangel Mittelstand Planungssicherheit
Bildrechte: Finanzierung.com

Conen beklagt darin, dass Förderung bisher meist mit Bilanzierung, also Eigentum verknüpft werde. Dies bremse die Verbreitung nachhaltiger Technologien aus, da diese nicht gefördert würden, wenn ein Unternehmen sie lease statt kaufe.

Hart ging Conen auch mit der Politik der Bundespolitik ins Gericht und verteidigte die Schuldenbremse. Unternehmen bräuchten gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten Planungssicherheit, denn „Unsicherheit ist Gift für die Investitionsstimmung“. Im Hinblick auf eine nachhaltige Finanz- und Investitionspolitik sei die Schuldenbremse, die privatwirtschaftliche Investitionen in den Vordergrund stelle, die klügere Wahl.

„Leider ist es aber bittere Realität, dass Unternehmen sich inzwischen dreimal überlegen, am Standort Deutschland zu investieren.“ Conen nannte in diesem Zusammenhang u.a. zu hohe Energiekosten, Steuern und Abgaben, den Fachkräftemangel, lähmende Bürokratie und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie warnt: „Ein Weiter so wird uns Wohlstand kosten.“

Der BDL mit 220 Mitgliedern vertritt 140 deutsche Leasing-Unternehmen und damit 90 Prozent des Leasingmarkts in Deutschland. Derzeit sind Wirtschaftsgüter im Wert von 180 Milliarden Euro verleast, der Leasingmarkt umfasst 70 Milliarden Euro jährlich.

Das ganze Interview https://finanzierung.com/newsroom/interview-leasing/

VLH: 100.000 Euro für „Ein Herz für Kinder“

Neustadt a. d. W. (ots) Seit 2019 unterstützt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) die Hilfsorganisation BILD hilft e. V „Ein Herz für Kinder“. In diesem Jahr spendete Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein 100.000 Euro. Insgesamt kamen dank der großen „Ein Herz für Kinder“-Spendengala über 21 Millionen Euro für kranke und bedürftige Kinder zusammen.

VLH: 100.000 Euro für „Ein Herz für Kinder“
Bildrechte:Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

„Seit inzwischen fünf Jahren spenden wir 100.000 bis 250.000 Euro an >Ein Herz für Kinder<, weil wir als VLH auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen sehen, die Hilfe brauchen“, sagt Adrian Weiß, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der VLH.

Die VLH sagt Danke!

Das ganze Jahr über hat die VLH ihre Beraterinnen, Berater und Mitglieder um Spenden gebeten und insgesamt 100.000 Euro gesammelt:

Auf der „Ein Herz für Kinder“-Spendengala am 9. Dezember, moderiert von Johannes B. Kerner, waren in diesem Jahr mehr als 80 Prominente zu Gast: Schauspieler Jan Josef Liefers, „Let’s Dance“-Gewinnerin Anna Ermakowa, Stand-up-Comedian Tahnee, Schauspielerin Sophia Thomalla, Schauspieler Hannes Jaenicke, Ex-Box-Profi Henry Maske und auch der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Eislauflegende Katarina Witt, Box-Profi Wladimir Klitschko und die Schauspielerinnen Verona Pooth sowie Anna Loos traten zudem als Paten für je eines der Spendenprojekte aus aller Welt auf.

Exakt 21.216.573 Euro konnten insgesamt für „Ein Herz für Kinder“ gesammelt und gespendet werden.

Für diese große Spendenbereitschaft in ganz Deutschland ist der größte Lohnsteuerhilfeverein allen Unterstützern sehr dankbar!

Und weiterhin gilt: Jede Spende hilft. Noch bis zum 31. Dezember 2023 ist das VLH-Spendenkonto offen für jede Spende:

Empfänger: BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“
Verwendungszweck: VLH hilft
IBAN: DE76 2007 0000 0067 6767 03
BIC/SWIFT: DEUT DE HH
Bank: Deutsche Bank Hamburg

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

http://www.vlh.de

Landkreis Greiz in Thüringen führt offiziell Bezahlkarten für Asylsuchende ein

München (ots)

  • Kartenlösung von givve® setzt sich gegen mehrere Mitbewerber durch
  • Ausgabe der Karten in Greiz läuft bereits
  • Mindeststandards und bundeseinheitliche Lösung sind das Ziel

Seit dem 1. Dezember 2023 konnten ausgewählte Asylsuchende im Thüringer Landkreis Greiz ihre Geldleistungen statt in bar per Prepaid-Mastercard beziehen. Dabei standen vor allem Aufwand und Nutzen für Verwaltung und Kartennutzer:innen im Fokus und wurden analysiert. Das Münchner Unternehmen givve® überzeugte in der Testphase gegenüber den Mitbewerbern und ist nun offizieller Partner für Bezahlkarten im Landkreis. Die schrittweise Einführung der Karten für alle Asylbewerber im Landkreis erfolgt bereits.

Die neutral designte givve® Bezahlkarte für Asylbewerber vermeidet bewusst Stigmatisierung, indem sie beim Bezahlen keinen offensichtlichen Bezug zu Sozialleistungen herstellt. Bildrechte: givve®

Eine Bezahlkarte für Asylsuchende, bereitstellbar innerhalb weniger Tage, bietet gegenüber der Ausgabe von Bargeld und/oder Sachleistungen eine Reihe von Vorteilen:

  • Einfache Verwaltung über ein intuitives Online-Portal: Die Verwaltung einer Bezahlkarte für Asylsuchende erfolgt über ein intuitiv bedienbares Online-Portal. Unter anderem können dort vorhandene Karten einfach aufgeladen, bei Bedarf entladen sowie neue Karten bestellt werden. Dadurch können die Behördenmitarbeiter:innen die Leistungen schnell und einfach verwalten.
  • Wegfall aufwändiger Bargeld- und Scheckausgaben: Die Ausgabe von Bargeld oder Schecks an Asylsuchende ist ein zeitaufwändiger und fehleranfälliger Prozess. Zudem besteht das Risiko von Diebstahl oder Verlust. Durch Verwendung einer Bezahlkarte werden die Leistungen hingegen einfach per Knopfdruck direkt auf die Karte der Asylsuchenden gebucht.
  • Flexibilität der Bezahlkarte: Die Bezahlkarte kann flexibel auf die unterschiedlichen Leistungssätze zugeschnitten werden. Leistungen können teilweise oder vollständig durch die Bezahlkarte ersetzt werden. Auch individuelle Einstellungen sind möglich, wie zum Beispiel die Region für den Karteneinsatz, als auch die Aktivierung für Online-Einkäufe können individuell festgelegt werden.
  • Erhöhte Sicherheit durch Vermeidung großer Bargeldmengen: Die Aufbewahrung großer Bargeldmengen birgt ein Sicherheitsrisiko. Die Verwendung einer Bezahlkarte reduziert dieses Risiko erheblich.

„Die Karte hat individuelle Einstellungsmöglichkeiten wie zum Beispiel online Zahlung, Bargeldbezug oder regionale Begrenzung. Trotz der vielen Optionen halten wir es für sinnvoll, bundesweit einheitliche Standards für eine Bezahlkarte zu definieren. Dabei müssen aus unserer Sicht die Skalierbarkeit einer Produktlösung sowie die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Die Bezahlkarte soll schließlich langfristig Erfolg haben“, sagt Adrian von Nostitz, CMO und CSO von givve®. Die erfolgreiche Umsetzung einer digitalen Bezahlkarte für Sozialleistungen des Mutterkonzerns Groupe Up in Frankreich hat bereits gezeigt, dass diese Lösung zentral eingeführt werden kann. Diese Erfahrungen bringen givve® entscheidendes Praxiswissen, das nun in Greiz und bundesweit eingesetzt werden kann.

Sven Maiwald, Amtsleiter Sozialamt im Landkreis Greiz, über die Zusammenarbeit mit givve® „Wir waren positiv überrascht von der schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung der Bezahlkarten für den Landkreis Greiz. givve® hat für die Umsetzung ein eigenes Projektteam bereitgestellt und war für uns jederzeit erreichbar. Das Projektteam hat sowohl die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, als auch einen für die Verwaltung praktikablen Anwendungsbereich geschaffen. Über die Finanzierung wurde von Beginn an transparent verhandelt, sodass ,versteckte Kosten‘, welche zum Beispiel zu Lasten der Asylbewerber:innen gehen, nicht vorhanden sind. Angefangen mit einem ersten persönlichen Gespräch, über regelmäßigen Austausch, bis hin zur Schulung unserer Mitarbeiter sind wir sehr zufrieden mit der Beratung und Umsetzung von givve® und freuen uns auf eine langfristige Kooperation.“

Einfach, sicher und fair: Vorteile für beide Seiten

Für Asylsuchende bedeutet die Bezahlkarte unter anderem bequeme und schnelle Zahlungen, die Einsicht in Guthaben und Transaktionen über eine App oder das Webportal sowie die Option von Online-Zahlungen. „Wir bei givve® haben uns gut überlegt, ob wir eine Bezahlkarte für Leistungsempfänger anbieten sollen und uns bewusst dafür entschieden, da wir unseren Teil dazu beitragen möchten, dass alle Beteiligten von einer einheitlichen Lösung profitieren, die einfach umsetzbar sowie technisch stark und sicher ist“, so Patrick Löffler, CEO von givve®. Die neutral designte Bezahlkarte vermeidet zudem bewusst Stigmatisierung, indem sie beim Bezahlen keinen offensichtlichen Bezug zu Sozialleistungen herstellt.

Gebührenfreie Bargeldabhebungen ab April 2024

Ab April 2024 ist es mit der Bezahlkarte möglich, gebührenfrei bei deutschlandweit 38.000 Einzelhändlern Bargeld abzuheben. Diese gebührenfreie Option unterstützt einerseits die Behörden bei ihrer Planungssicherheit, sodass sie nicht von unkalkulierbaren Gebühren für Abhebungen überrascht werden und andererseits die Asylbewerber. Denn sie können ihre Leistungssätze so zweckgebunden zur Selbsthilfe verwenden und müssen nicht für etwaige Gebühren für die Geldabhebung aufkommen.

givve®

https://givve.com

Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen bis Ende Januar 2024 die Umsätze von Privatverkäufen melden

Neustadt a. d. W. (ots) Seit diesem Jahr gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Heißt: Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen den Finanzbehörden bis zum 31. Januar 2024 die Umsätze von privaten Anbieterinnen und Anbietern des Jahres 2023 melden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, welche Verkäufe an die Finanzverwaltung gemeldet und ab wann Einnahmen versteuert werden.

Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen bis Ende Januar 2024 die Umsätze von Privatverkäufen melden Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt sich Folgendes: Betreibende von Internetplattformen, auf denen private Verkäufe oder private Vermietungen getätigt werden, sind dazu verpflichtet, den Finanzbehörden die Umsätze von Anbieterinnen und Anbietern zu melden.

Mit der Einführung des Gesetzes hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt. Stichtag für die Meldung der im Jahr 2023 von Anbieterinnen und Anbietern auf der jeweiligen Plattform getätigten Umsätze ist der 31. Januar 2024: Bis dahin müssen die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen die entsprechenden Informationen an die Finanzverwaltung geliefert haben.

Was bedeutet das PStTG für Privatverkäufe und private Vermietungen?

Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft ertragreiche Geschäfte macht oder gezielt Waren online erwirbt, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, wird vom Finanzamt unter bestimmten Umständen als Gewerbetreibende/r eingestuft. Das bedeutet, dass Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer anfallen. Das betrifft sowohl Verkäufe als auch Vermietungen.

Wer nur ab und zu etwas auf Internetplattformen verkauft, was er nicht mehr benötigt, muss in der Regel keine Steuern auf die Einnahmen zahlen. Zum Beispiel getragene Kleidung, Spielzeug, Bücher oder Möbel. Zumal dadurch in der Regel kein Gewinn erzielt wird, da der Anschaffungspreis höher war als der Verkaufspreis als Gebrauchtware.

Aber: Hat eine Anbieterin oder ein Anbieter auf einer Internetplattform beispielsweise im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen, muss die Plattform bis zum 31. Januar 2024 darüber Meldung machen. Davon sind auch private Anbieterinnen und Anbieter betroffen, die regelmäßig auf Plattformen verkaufen. Für Vermietungen auf Plattformen wie beispielsweise Airbnb, 9flats oder Wimdu gilt ebenfalls die Grenze von 30 Vorgängen und mindestens 2.000 Euro an Einnahmen.

Welche Daten erhalten die Finanzämter von den Plattformen?

Erstmals für das Jahr 2023 müssen digitale Verkaufs- und Vermietungsplattformen folgende Informationen über Anbieterinnen und Anbieter an die Finanzverwaltung melden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse, für die Nutzung der Plattform angefallene Gebühren sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ziel dieser mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz eingeführten Verpflichtung ist eine verbesserte Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen. Oder anders ausgedrückt: Die Finanzbehörden erkennen leichter, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen, die er auf digitalen Plattformen generiert, versteuern müsste.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

http://www.vlh.de

Geld, Zeit, Gegenstände: So setzen Sie Spenden von der Steuer ab

Neustadt a. d. W. (ots) Wer Bedürftige mit finanziellen Mitteln, Deutschunterricht oder Kinderkleidung unterstützt, kann seine Spende von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf man bei den unterschiedlichen Spendenarten achten muss.

Der Klassiker unter den Spenden: Die Geldspende

Geld, Zeit, Gegenstände: So setzen Sie Spenden von der Steuer ab
Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Grundsätzlich gilt für Geldspenden: Sie müssen an eine gemeinnützige Organisation gehen, zum Beispiel Vereine, Kirchen, Universitäten oder staatliche Museen. Bei einer Einzelspende bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis, zum Beispiel ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Übersteigt die Spende den Betrag von 300 Euro, ist eine Zuwendungsbestätigung nötig – also ein schriftlicher Nachweis derjenigen Organisation, welche die Geldspende erhalten hat.

Tipp: In Zeiten von zunehmendem Online-Banking akzeptiert das Finanzamt bis 300 Euro in der Regel den Ausdruck der Überweisung. Sollte das nicht der Fall sein, kann man die steuerbegünstigte Organisation um eine Spendenbescheinigung bitten.

Wer kein Online-Banking nutzt, oder wenn die Spende als Lastschrift eingezogen wird, kann als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorgelegt werden. Auf dem Kontoauszug müssen der eigene Name und die eigene Kontonummer, sowie der Name des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger beilegen.

Von der Babykleidung bis zum Elektrogerät: Die Sachspende

Zu den typischen Beispielen für eine Sachspende gehören Kleidung, Schulranzen, Rucksäcke, Handys, Spielsachen oder auch Hygiene-Artikel. Unter folgenden Voraussetzungen lassen sich Sachspenden als Sonderausgabe von der Steuer absetzen:

Zunächst muss der Spender den Wert seiner Sachspende ermitteln. Sachspenden werden mit dem sogenannten gemeinen Wert bewertet. Das ist der Preis zum Spendenzeitpunkt. Ist der Gegenstand neu, ist die Bewertung einfach: Der Wert des Gegenstands steht auf der Rechnung. Ist der Gegenstand gebraucht, muss der Spender den Marktwert schätzen. Hilfreich ist in vielen Fällen ein Vergleich ähnlicher Gegenstände in Kleinanzeigen.

Wer eine Sachspende von der Steuer absetzen will, benötigt dafür eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss vom Spendenempfänger – also der gemeinnützigen Organisation – ausgestellt sein und folgende Informationen enthalten: Die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstandes, Alter, Zustand und ursprünglicher Kaufpreis sowie aktuell geschätzter Wert der Sachspende und schließlich das Datum, an dem der Gegenstand gespendet wurde.

Werden gleich mehrere Gegenstände gespendet, zum Beispiel einen Satz Trikots und Fußbälle, darf dafür kein pauschaler Preis angegeben werden. Stattdessen sollte eine Liste angelegt werden mit der genauen Bezeichnung jedes Gegenstandes sowie Kaufdatum und -preis, Zustand und Marktwert. In der Zuwendungsbestätigung kann zwar ein Gesamtpreis angegeben werden, die Einzelaufstellung muss aber als Anlage dazu geheftet werden.

Der Wert der Sachspende zählt zu den Sonderausgaben und wird, wie die Geldspende, auf Seite eins der Anlage Sonderausgaben eingetragen.

Arbeitszeit schenken: Die Aufwandsspende

Sprachunterricht geben, Hausaufgaben betreuen, Jugendliche im Fußball trainieren oder Ausflüge organisieren: Wer sich in einem Verein engagiert, kann die geschenkte Arbeitszeit von der Steuer absetzen. Folgende Voraussetzung muss dafür erfüllt sein:

Der ehrenamtliche Helfer hat im Vorfeld schriftlich mit der Organisation eine angemessene Vergütung vereinbart und verzichtet im Anschluss an die ehrenamtliche Tätigkeit bedingungslos auf das Geld. Dann erhält er eine Zuwendungsbestätigung und kann den Betrag als Sonderausgabe in der Anlage Sonderausgaben eintragen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Debeka eröffnet Erweiterungsbau der Unternehmenszentrale

Debeka-Vorstandschef Brahm: „Eine Investition, die sich auch für Mitglieder rechnet“

Koblenz (ots) Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen in Deutschland und größter privater Arbeitgeber in Koblenz, hat jetzt den Erweiterungsbau ihrer Unternehmenszentrale eröffnet.

(v.l.n.r.) David Langner, Thomas Brahm, Malu Dreyer und Clemens Hoch bei der feierlichen Eröffnung des Debeka Erweiterungsbaus. Foto: Debeka

Bereits seit Ende Mai hat das Unternehmen das neue Gebäude abteilungsweise bezogen und den Umzug bis zum heutigen Tag abgeschlossen. „Die Debeka rückt in Koblenz wieder näher zusammen. Das stärkt nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern vereinfacht auch organisatorische Abläufe“, sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka. Der Neubau bietet 1.350 Arbeitsplätze für ca. 1.800 Mitarbeitende. „Eine attraktive und moderne Arbeitsumgebung ist wichtig, um die Fachkräfte von morgen zu gewinnen und zu halten – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels“, so Brahm weiter. „Unser neues Gebäude ist zweckmäßig und modern. Natürlich war das eine große Investition, die sich aber für uns – und damit letztlich auch für unsere Mitglieder – rechnet.“ Das Unternehmen trägt mit dieser Investition gleichzeitig auch zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region bei. Die Baukosten lagen bei rund 140 Millionen Euro.

Bisher waren die 4.700 Debeka-Mitarbeitenden in Koblenz auf 15 Standorte verteilt. Viele angemietete Objekte kann die Debeka durch den Bezug des Neubaus jetzt aufgeben. Das Unternehmen praktiziert Desksharing. Das bedeutet, dass ein Arbeitsplatz von mehreren Mitarbeitenden genutzt werden kann. Das ist möglich, weil durch das neue hybride Arbeitsmodell viele Mitarbeitende mobil – also ortsunabhängig – arbeiten. Aber auch im Büro will die Debeka trotzdem durch moderne Arbeitsplatzgestaltung – eine sogenannte New Work-Umgebung – einen Ort schaffen, in dem gerne gemeinsam gearbeitet wird. Im Neubau gibt es eine neue Bürolandschaft mit Sonderzonen. Auch Führungskräfte haben teilweise keinen festen Arbeitsplatz mehr. Damit will die Debeka starre Bürostrukturen auflösen, um die Büroarchitektur stärker an den jeweiligen Tätigkeiten auszurichten und ein auf Aktivitäten basiertes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Festakt zur Einweihung

Gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dem Koblenzer Oberbürgermeister David Langner und weiteren Ehrengästen hat die Debeka am Samstag, den 25. November, den Erweiterungsbau ihrer Unternehmenszentrale in Koblenz feierlich eröffnet. Das Unternehmen bekennt sich damit auch noch einmal deutlich zu seiner Heimatstadt Koblenz.

„Das Engagement der Debeka in Koblenz zeigt: Rheinland-Pfalz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort, an dem sich Investitionen lohnen. Hohe Lebensqualität, hochqualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie ein ausgeprägter gesellschaftlicher Zusammenhalt schaffen die dauerhaft guten Rahmenbedingungen, auf die langfristig orientierte Unternehmen angewiesen sind. Das Bekenntnis der Debeka zum Standort Koblenz ist eine gute Entscheidung, gut für Rheinland-Pfalz, gut für die Region und gut für die Debeka“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der Einweihung. Dem pflichtete der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner bei: „Ich denke, ich spreche im Namen aller Koblenzerinnen und Koblenzer, wenn ich sage: Die Debeka ist in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für unsere Stadt an Rhein und Mosel.“

Architektur symbolisiert Philosophie

Der Neubau ist in einer Z-Form gestaltet worden. Über die Ferdinand-Sauerbruch-Straße hinweg gibt es einen eingeschossigen Übergang, der das bestehende Gebäude mit dem Erweiterungsbau verbindet. „Diese Brücke symbolisiert unsere Gemeinschaft. Sie steht dafür, alt und neu miteinander zu verbinden und unsere Philosophie und unsere Wurzeln nicht zu verlieren. Unser Campus soll ein Ort der Begegnung sein“, erläutert Ralf Degenhart, Finanzvorstand der Debeka. Damit stellt sich der gesamte Komplex als zusammenhängendes Ensemble dar – den sogenannten Debeka-Campus. Dieser befindet sich nach einem Beschluss des Koblenzer Stadtrats nunmehr offiziell am Debeka-Platz. Hierfür wurde die Ferdinand-Sauerbruch-Straße im Bereich der Debeka-Zentrale umbenannt.

Nachhaltigkeit im Blick

Der Erweiterungsbau der Debeka-Hauptverwaltung ist ein modernes und energieeffizientes Bürogebäude. Bei der Errichtung hat das Unternehmen Wert daraufgelegt, zehn Prozent effizienter zu sein, als es die damals geltende Energieeinsparverordnung vorgegeben hat. Die besondere Fassadengestaltung sowie die energiesparende Technik tragen zu einer Reduzierung der Betriebskosten bei. Die Kubatur des Gebäudes fügt sich städtebaulich sehr gut in das Verwaltungszentrum II ein und lässt mit ihrem geringen Fußabdruck genügend Freiraum für Grünflächen. Die Debeka strebt nachträglich eine Zertifizierung für Energieeffizienz nach einem Jahr Betriebsdauer an.

Das Gebäude besitzt eine vollständig wärmegedämmte Fassade sowie zwei Drittel Glasanteil der Fassade, was dazu führt, dass viel Tageslicht ins Gebäude gelangt und weniger Energie für Beleuchtung benötigt wird. Außerdem werden durch die Fassadengestaltung mit vertikalen Lisenen zur Verschattung und innenliegendem Sonnenschutz / Blendschutz und Sonnenschutzverglasung die Kosten für die Kühlung reduziert. Heiz- bzw. Kühldecken in den Büroetagen erlauben effizientes Heizen und Kühlen. Im Foyer-Bereich wird durch natürliche Belüftung (Öffnungen in Fassade und Dach) in den Sommermonaten belüftet. Die Beleuchtung der Nutzungsbereiche erfolgt über hocheffiziente tageslicht- und präsenzgesteuerte LED mit geringem Stromverbrauch und hoher Langlebigkeit.

Neue Betriebs-Kita auf dem Debeka-Campus

Der Neubau der Debeka umfasst auch eine Kita, die zum 1. Oktober eröffnet wurde. In der Einrichtung können bis zu 36 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Grundschuleintritt in drei Gruppen betreut werden. Die DRK Mittelrhein GmbH betreibt die Kindertagesstätte, die sich im Erdgeschoss des Debeka-Neubaus im Koblenzer Rauental befindet.

Die Debeka-Standorte im Laufe der Zeit

Die Debeka wurde 1905 gegründet und bestand zunächst nur aus ehrenamtlich Tätigen. Ab 1923 gab es fest angestellte Mitarbeitende sowie die ersten Auszubildenden. Außerdem nutzte das damals noch kleine Unternehmen zu dieser Zeit Räumlichkeiten in der Alten Burg in Koblenz. 1928 folgte der Umzug in das erste eigene Verwaltungsgebäude in der Südallee. 1981 zog die Debeka dann in die Ferdinand-Sauerbruch-Straße. Der jetzt eröffnete 60 Meter hohe Erweiterungsbau der Debeka umfasst 14 oberirdische Geschosse und zwei Tiefgaragengeschosse.

Debeka Versicherungsgruppe

http://www.debeka.de

Wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023

Neue Anlagen und Abschnitte

Neustadt a. d. W. (ots) Doppelte Haushaltsführung oder Bitcoin, Anlage SO oder Anlage V Sonstiges: Es gibt zahlreiche Erweiterungen und Neuformulierungen sowie zwei komplett neue Anlagen bei den Steuerformularen 2023. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023: Neue Anlagen und Abschnitte
Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliches Formular, neue Zeilen

Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer mietet, um nicht täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln zu müssen, kann einen Teil der damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine neue, eigene Anlage mit dem Titel „Anlage N Doppelte Haushaltsführung“, um diese Ausgaben zu erfassen. Die Anlage beinhaltet auch neue Zeilen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genau berechnen zu können.

Anlage N „häusliches Arbeitszimmer“: Nur noch zwei Varianten

Die „normale“ Anlage N wurde ebenfalls umstrukturiert, vor allem im Hinblick auf das häusliche Arbeitszimmer: Ab 2023 gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, Werbungskosten für das Arbeiten von zu Hause in der Steuererklärung anzugeben.

Zum einen das häusliche Arbeitszimmer: Sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer sind als Werbungskosten absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist zum Beispiel bei manchen Journalistinnen und Journalisten der Fall. Wollen diese die vollen Kosten für ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben, müssen sie die Ausgaben anteilig ermitteln – also für Gas, Wasser, Strom, Miete oder auch Versicherungen. Ab 2023 kann für das Arbeitszimmer alternativ die Pauschale von 1.260 Euro geltend gemacht werden, so spart man sich das Suchen und Ausrechnen von Belegen.

Für alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es die zweite Variante, um die Kosten ihres Arbeitsplatzes zu Hause steuerlich geltend zu machen: Sie können ab 2023 die Homeoffice-Pauschale von maximal 1.260 Euro ansetzen (2022 waren es 600 Euro). Allerdings darf diese nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage in der Steuererklärung eingetragen werden. Pro Tag sind es dann 6 Euro, und anerkannt werden maximal 210 Tage (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro).

Virtuelle Währungen: Eigener Abschnitt für Einnahmen

Spannend war das Jahr 2023 für alle, die mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum handelten. Denn der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, hat am 14. Februar 2023 entschieden, dass virtuelle Währungen sogenannte andere Wirtschaftsgüter sind. Das hat zur Konsequenz, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Haltefrist weniger als zwölf Monate beträgt.

Entsprechend gibt es ab der Steuererklärung 2023 einen eigenen Abschnitt in der Anlage SO, der sich mit virtuellen Währungen und anderen sogenannten Tokens befasst. Hier müssen die Anschaffungs- und Veräußerungsdaten genau angegeben werden, ebenso wie die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft entstanden sind.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Neue zusätzliche Anlage

Neu ab Veranlagungszeitraum 2023 ist die Anlage „V Sonstiges“. Darin sollen nun alle Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft sowie Einnahmen aus einer Untervermietung erfasst werden. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verlängert sich auf vier Seiten.

Zusammengefasst: Die Formulare der Steuererklärung 2023 sind länger und umfangreicher geworden. Zwar sind einzelne Zeilen im Vergleich zu 2022 weggefallen, wie zum Beispiel der Abschnitt zur Energiepreispauschale oder die Eingabemöglichkeit für die Empfangsvollmacht. Aber insgesamt wurden die Vordrucke eher erweitert.

Dazu gehören auch die Anlage Energetische Maßnahmen, die 2023 auf ganze drei Seiten kommt, die Anlage Kind mit jetzt vier Seiten oder die Anlage Vorsorgeaufwand mit nun drei Seiten – 2022 waren es nur zwei.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Eine Million Euro, die Leben rettet.

Mit ProSieben, CosmosDirekt und Joko & Klaas auf der Suche nach dem Schatz des Lebens – Hilfsaufruf startet und ganz Deutschland kann mitmachen

Köln (ots) Seit dem 8. November 2023 halten Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf gemeinsam mit ProSieben und CosmosDirekt ganz Deutschland mit einer spannenden Schatzsuche in Atem. Dazu versteckten sie einen Koffer mit der sagenhaften Summe von einer Million Euro an einem unbekannten Ort in Deutschland. Jetzt lüfteten die beiden Moderatoren das große Geheimnis: Mit der spektakulären Aktion machen sie zusätzlich auf die lebensrettende Arbeit der DKMS auf der Suche nach Stammzellspender:innen aufmerksam.

Stella ruft zusammen mit Joko & Klaas zur Registrierung als Stammzellspender auf

Seit Samstagabend ist klar: Die #Schatzsuche von „Joko & Klaas LIVE“ sucht mehr als eine Gewinnerin oder einen Gewinner von einer Million Euro*. Gemeinsam mit den Partnern CosmosDirekt und der DKMS startet ab sofort der Aufruf zur Registrierung als Stammzellspender:in unter dkms.de/schatzsuche, um Leben zu verändern und zu retten.

Schon seit Mittwochabend versetzen Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf auf ProSieben das Land bereits ins Rätselfieber auf der Suche nach einer Million Euro, die sich irgendwo in Deutschland versteckt in einem Koffer befindet. Täglich um 20:15 Uhr geben die beiden neue Rätsel auf, um die Geo-Koordinaten sowie den Zahlencode für den Koffer zu entschlüsseln.

Nur gemeinsam können wir Betroffenen helfen

Alle Zuschauerinnen und Zuschauer können mitmachen und unterstützen – nur gemeinsam sind wir stark. Das Ziel, um an die letzten Codes für den Koffer mit einer Million Euro zu kommen, lautet: Mehr als 10.000 Anforderungen von Registrierungssets über die DKMS Website innerhalb von 72 Stunden. Die Teilnahme an der Schatzsuche erfolgt unabhängig von einer Registrierung bei der DKMS und die verbindende Botschaft lautet: Nur gemeinsam können wir es schaffen, Patientinnen und Patienten mit Blutkrebs zu helfen. Sei es mit einer Registrierung als potenzielle Spender:in, durch Aufmerksamkeit für das Thema Stammzellspende oder durch die Verbreitung der lebenswichtigen Botschaft insbesondere auf Social Media-Kanälen.

Patientin Stella unterstützt den Aufruf

Was es bedeuten kann, seinen ganz persönlichen Schatz des Lebens zu finden, macht das Beispiel der 25-jährigen Stella aus Frankfurt eindrucksvoll deutlich – auch dieses Geheimnis lüfteten Joko und Klaas während der Sendung am 11. November. Die junge Frau erkrankte 2019 an akuter myeloischer Leukämie. Ein schwerer Schicksalsschlag für Stella und ihre Familie. Schnell war klar, dass die damals 21-Jährige eine Stammzellspende zum Überleben benötigte. Über die DKMS wurde zum Glück eine passende Spenderin gefunden. Heute ist sie wieder gesund und steht mitten im Leben. Darüber berichtet sie in bewegenden Worten im Rahmen der Sendung und ruft zusammen mit Joko und Klaas dazu auf, so vielen Patient:innen wie möglich ebenfalls diese Chance auf ein zweites Leben zu schenken. „Macht alle mit“, sagt Stella. „Für Euch bedeutet es nur einen kleinen Moment, für eine erkrankte Person vielleicht ein ganzes Leben!“ Stellas ganze Geschichte finden Sie hier!

Spendernachwuchs wird dringend gesucht

Alle 12 Minuten erkrankt in Deutschland ein Mensch an Blutkrebs. Weltweit sogar alle 27 Sekunden. Für viele Patient:innen ist eine Stammzelltransplantation die einzige Chance auf Leben. In der DKMS sind an ihren sieben Standorten weltweit mehr als 12 Millionen potenzielle Spender:innen registriert, davon mehr als sieben Millionen in Deutschland. Hilfe tut Not: Allein in diesem Jahr verliert die DKMS hierzulande aus Altersgründen rund 125.000 mögliche Lebensretter:innen aus der Datei, Tendenz steigend. Eine Registrierung bei der DKMS ist ebenso wie eine eventuelle Stammzellspende immer freiwillig.

Jede und jeder einzelne zählt

„Ein riesiges Dankeschön an Joko und Klaas und an alle, die diese spannende Schatzsuche mit so viel Engagement und Kreativität möglich machen“, sagt DKMS Geschäftsführer Stephan Schumacher. „Mit dieser großartigen Idee machen sie unzählige Menschen in ganz Deutschland auf das wichtige Thema Blutkrebs aufmerksam und unterstützen uns dabei, noch mehr betroffenen Patientinnen und Patienten eine zweite Lebenschance geben zu können. Ich freue mich, wenn so viele Menschen wie möglich bei der Suche nach dem Schatz des Lebens mitmachen. Denn jede und jeder einzelne zählt!“

Also, los geht’s – jede Einzelne und jeder Einzelne ist gefragt und herzlich eingeladen, mitzumachen! Gemeinsam schaffen wir das – mit einem Rekord der Mitmenschlichkeit für Patient:innen mit Blutkrebs weltweit. Weitere Informationen zur TV-Aktion gibt es hier.

DKMS Donor Center gGmbH

https://mediacenter.dkms.de