Gesundheitskarte wird als patienten freundlicher Weg zum Einlösen von E-Rezepten gebraucht

Berlin (ots) Deutschlands Apotheken bekennen sich zur schnellstmöglichen Einführung des E-Rezepts in ganz Deutschland und setzen deshalb ihre Bemühungen in den beiden Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit aller Kraft fort. Sie fordern alle Beteiligten im Gesundheitswesen auf, daran mitzuarbeiten, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglichst schnell als einfacher und patientenfreundlicher Weg zum Einlösen von E-Rezepten in Apotheken genutzt werden kann. Bislang können E-Rezepte nur per wenig verbreiteter E-Rezept-App oder über den Papierausdruck des Rezeptschlüssels eingelöst werden.

Auf die von Medien berichteten Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es bei der geplanten Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von E-Rezepten in Apotheken zu einem Datenmissbrauch kommen könne, reagiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Unverständnis.

„Die Apotheken sind bundesweit bereit für das E-Rezept, nachdem sie sich in den vergangenen Jahren mit großem technischen, organisatorischen und personellen Aufwand darauf vorbereitet haben“, sagt Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied im Deutschen Apothekerverband (DAV): „Als Gesellschafter der gematik setzen wir uns seit langem dafür ein, dass das E-Rezept auch verlässlich und patientenfreundlich im Versorgungsalltag ankommt. Die elektronische Gesundheitskarte, die alle gesetzlichen Versicherten schon haben, muss deshalb dringend als zusätzlicher Weg etabliert werden, um ein E-Rezept sicher und komfortabel in der Apotheke einzulösen. Natürlich ist Datenschutz dabei wichtig. Aber wer hier Bedenken hat, sollte auch konstruktive Vorschläge machen, wie man diese ausräumen kann. Sonst kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht voran!“

Auf die von Medien berichteten Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es bei der geplanten Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von E-Rezepten in Apotheken zu einem Datenmissbrauch kommen könne, reagiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Unverständnis. Die gematik und ihre Gesellschafter arbeiten längst an Lösungen, damit Kriminelle nicht gestohlene oder verlorene Gesundheitskarten zum Einlösen von E-Rezepten der berechtigten Patienten missbrauchen können. Dass Apothekerinnen und Apotheker die einmal abgerufenen Daten einer Gesundheitskarte für spätere E-Rezepte speichern und damit die freie Apothekenwahl der Patienten verhindern, verbietet sich zudem durch das besondere Vertrauensverhältnis sowie strikte rechtliche Vorgaben. „Wir brauchen die Gesundheitskarte, damit Millionen Menschen endlich die Vorteile des E-Rezeptes nutzen können. Die Politik ist gefordert, hier Klarheit zu schaffen“, sagt Rüdinger.

Weitere Informationen unter www.abda.de
und www.das-e-rezept-ist-da.de

Balkonkraftwerke helfen sparen – Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz aus?

Coburg (ots) Tipps für den Alltag

Mit Balkonkraftwerk Energiekosten senken

  • Mieter dürfen Balkonkraftwerk installieren
  • In der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen
Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich Energiekosten senken.

Aktuell explodieren die Energiepreise. Laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes stiegen sie von August 2021 bis August 2022 um 35,6 Prozent. Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus.

Mieter können diese Mini-Photovoltaikanlagen jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Nachdem die Anlagen im Sommer oft nicht verfügbar waren, rüsten viele Menschen auch jetzt noch nach. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen, die an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, sieht das anders aus. Hier kann der Vermieter mitreden. Auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Schäden, die dadurch entstehen am Kraftwerk entstehen, deckt – wie die HUK-COBURG mitteilt – die Hausratversicherung ab. Gerade im Herbst, wenn Stürme über das Land ziehen, ist der Versicherungsschutz wichtig. Aber auch im Winter bei Eis und Schnee können sie bedenkenlos draußen bleiben.

Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.

Doch Balkonkraftwerke – an Außenwänden oder auf Garagendächern – sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.

WEB: huk-coburg.de