Spielzeit-Konzert im Händel-Haus

Diesen Samstag, den 20.01.2024, spielen Barbara Heindlmeier und das Ensemble „La Ninfea“ um 17:00 Uhr im Kammermusiksaal des Händel-Hauses.

Im Mittelpunkt des Konzertes namens „Gentleman for a day“ stehen Werke von Händel, Purcell, Playford u. a., gespielt auf historischen Instrumenten.

Die Tickets zu je 15€ (ermäßigt 10€) berechtigen am Konzerttag auch zum freien Eintritt in das Museum. Sie können an der Museumskasse im Händel-Haus oder an der Abendkasse erworben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Händel-Hauses.

Stiftung Händel-Haus
Große Nikolaistraße 5
06108 Halle (Saale)

Tel.:     +49 (0) 345/50090 126
Fax:     +49 (0) 345/50090 416
E-Mail: presse@haendelhaus.de

www.haendelhaus.de

Chaotische Zustände – Gesundheitssystem vor dem Kollaps?

Berlin (ots) Medikamentenmangel und Pflegenotstand. Krankenhäuser am finanziellen Limit. Die Insolvenzwelle rollt. Die hausärztliche Versorgung nähert sich mancherorts dem Zusammenbruch. Facharzt-Termine werden für gesetzlich Versicherte zur Rarität. Niedergelassene Mediziner treten auf die Bremse, weil ihre Leistungen nicht vollständig bezahlt werden. Doch wichtiger als energische Schritte gegen diese Misere scheint Bundesgesundheitsminister sein umstrittenes Transparenzgesetz zu sein.

Der gesundheitspolitische Experte Frank Rudolph, Geschäftsführer des Bundesverbandes Verrechnungsstellen Gesundheit e.V. (BVVG).
Bildrechte: BVVG Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e.V.

Deutschlands Gesundheitswesen müsse dringend vom Kurs in Richtung Kollaps abgebracht und stabilisiert werden, fordert der gesundheitspolitische Experte Frank Rudolph, Geschäftsführer des Bundesverbandes Verrechnungsstellen Gesundheit (BVVG). Er warnt vor Übereifer und Aktionismus im Gesundheitsministerium.

Zauberlehrling Lauterbach wird die Geister nicht mehr los

Von Frank Rudolph

Treffen sich zwei Ärztinnen bei einer Mediziner-Demo: „Was wird 2024 für ein Jahr im Gesundheitswesen“, fragt die eine. „Na, so ein mittleres“, erwidert ihre Kollegin. „Schlechter als 2023, aber besser als 2025.“ Natürlich ist das Sarkasmus pur im Angesicht der Abwärtsspirale, in die unser Gesundheitswesen hineinmanövriert wurde. „Humor ist, wenn man trotzdem lacht“, meinte einst Otto Julius Bierbaum. Doch bei der Betrachtung der gesundheitspolitischen Misere in unserem Land könnte Patientinnen und Patienten ebenso wie Beschäftigten in Kliniken und Praxen das Lachen bald im Hals stecken bleiben.

Die Liste der Missstände und ungelösten Problem ist mittlerweile so umfangreich, dass man fragen muss, ob Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch weiß, was er tut und wofür er die politische Verantwortung zu tragen hat. Vor lauter neuen Projekten – angekündigte ebenso wie in Angriff genommene und dann ins Stocken geratene – könnte man meinen, der Professor habe im Schaffensrausch den Überblick verloren: Von der Krankenhaus- und der Notfallreform über das Gesundheitsversorgungesetz, die Digitalgesetze sowie die unselige Cannabis-Legalisierung und die staatliche Hitzeberatung bis zu den umstrittenen Gesundheitskiosken. Im Übereifer scheint dem selbsternannten Retter des deutschen Gesundheitswesens der Blick für schwerwiegende akute Probleme abhanden gekommen zu sein.

Gravierender Medikamentenmangel – wurden Angaben geschönt?

Fangen wir bei A wie Apotheken an: „Der Medikamentenmangel in Deutschland ist offenbar dramatischer als angenommen“, meldete das „Handelsblatt“ am 11. Januar unter Berufung auf die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Die Engpässe würden im Versorgungsalltag der Apotheken weit über das hinausgehen, was offiziell gemeldet werde, warnte der Verband.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte listete bei rund 500 Medikamenten Lieferengpässe auf. Den offiziellen Angaben zufolge sind das ähnlich viele wie vor einem Jahr. Wer erwartet hatte, dass im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Schlussfolgerungen aus diesen Lieferproblemen gezogen und rechtzeitig Maßnahmen für Versorgungssicherheit im Winter 2023/24 getroffen wurden, sieht sich enttäuscht. Schlimmer noch: Die Mängelliste des Bundesinstituts ist wohl geschönt: „In Wirklichkeit sind es einige Tausend Medikamente, die nicht zu bekommen sind“, sagte Thomas Preis, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, laut „Handelsblatt“.

Apotheken ohne Apotheker oder Apothekerinnen?

Längst nicht allein die Lieferengpässe machen den noch fast 18.000 Apotheken in Deutschland zu schaffen. Mindestens ebenso große Sorgen bereiten die Folgen der von Lauterbach geplanten Apothekenreform. Sie ist kaum etwas anderes als ein weiteres als „Reform“ verbrämtes Sparprogramm.

Dazu gehört unter anderem die abenteuerliche Vorstellung, dass Medikamente in Apotheken auch dann ausgegeben werden sollen, wenn eine sachkundige Beratung nicht mehr persönlich vor Ort, sondern lediglich durch eine digital zugeschaltete approbierte Fachkraft möglich ist. Es sei „gefährlich und die Versorgung der Menschen wenig wertschätzend, wenn unsere Patientinnen und Patienten in Apotheken versorgt werden sollen, in denen keine Apothekerinnen und Apotheker mehr arbeiten“, warnte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrer Videobotschaft zum Jahresstart 2024.

Die Pflege entwickelt sich zur Kosten-Bombe“

Besorgniserregender als die Probleme der Apotheken stellt sich allerdings der Pflegenotstand dar. In weiten Teilen der älteren Bevölkerung geht die Angst um, in die Armut getrieben zu werden, wenn eines Tages der Umzug ins Pflegeheim nicht mehr abzuwenden sein sollte.

„Die Pflege entwickelt sich zur Kosten-Bombe“, warnte die „Bild“-Zeitung. „Wer den Lebensabend erreicht hat, darf nicht von Finanzsorgen gequält werden. Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass sie umsorgt werden – und niemandem zusätzlich (finanziell) zur Last fallen.“

Diese Erwartung ist nur allzu verständlich. Die Hoffnung, dass sie erfüllt werden könnte, wurde genährt, als die rot-grün-gelbe „Fortschrittskoalition“ vor mehr als zwei Jahren ihren Koalitionsvertrag vorstellte. Einer Explosion der Pflegekosten wollte die Ampel erklärtermaßen entgegenwirken. Getan hat sich leider wenig bis nichts. Dabei weisen Experten seit langem darauf hin, dass rechtzeitige Vorsorge vor Pflege-Armut unablässig ist, unter anderem durch zusätzliche private Versicherungen. Doch für den Sozialdemokraten Lauterbach ist alles kapitalistisches Teufelszeug, was nicht staatlich, sondern irgendwie „privat“ ist. Nur dass der Staat nicht weiß, wo er das Geld herbekommen soll. Die Folgen eines nach wie vor fehlenden Konzepts für eine ausreichende Pflege-Finanzierung sind schlimm. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) läutete die Alarmglocken: Bis Mitte Dezember 2023 seien deutschlandweit beinahe 800 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege verzeichnet worden. Eine „Generalüberholung der Vergütung von Pflegeleistungen“ sei überfällig.

„2023 mussten täglich zwei Pflegeeinrichtungen Insolvenz beantragen oder schließen. Jede Insolvenz bedeutet eine tiefe Verunsicherung für Pflegebedürftige, sowohl in ambulanter Betreuung als auch in Pflegeheimen“, erklärte AGVP-Präsident Thomas Greiner, wie das „Ärzteblatt“ berichtete. Das seien „keine unkontrollierbaren Naturkatastrophen, sondern das gemeinsame Resultat der Pflegepolitik der letzten Jahre und der Verantwortungslosigkeit der Pflegekassen“. Er fügte hinzu: „Wenn die altenpflegerische Versorgung für die kommenden Jahrzehnte erhalten werden soll, muss die Politik aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen.“

Verärgerte Fachärzte – Mogelpackung bei der Entbudgetierung

Einen Lichtblick in der Krise des deutschen Gesundheitswesens schien es inzwischen immerhin für die Hausärztinnen und Hausärzte zu geben. Nach wiederholten Praxis-Streiks und Straßenprotesten versprach Lauterbach ihnen nun, dass die Deckelung der Vergütung ihrer Leistungen für gesetzlich Versicherte aufgehoben wird. In Aussicht gestellt hatte die Ampel das bereits im Koalitionsvertrag. Wie das genau aussehen, berechnet und umgesetzt wird, ließ Lauterbach allerdings offen. Damit bleibt er seiner Taktik treu, pompöse Ankündigungen zu machen und die Klärung der Details auf später zu verschieben.

Budgetierung bedeutet nichts anderes, als dass einer ganzen Berufsgruppe nur ein Teil der erbrachten Leistung bezahlt wird. Das ist – einfach gesagt – so, als würde jemand beim Bäcker zehn Brötchen bestellen, aber nur acht bezahlen. Seit Jahren ist dieser Zustand, mit dem die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eingedämmt werden sollen, ein Streitpunkt zwischen Politik und Ärzteschaft. Nun soll damit für die Hausärzte Schluss sein, ähnlich wie zuvor bei den Kinder- und Jugendärzten.

Niedergelassene Fachärzte wollen Proteste fortsetzen

So begrüßenswert das ist, von einer umfassenden Entbudgetierung kann längst keine Rede sein. Die Forderung, auch für die niedergelassenen Fachärzte die Deckelung zu streichen, lehnte der Minister ab. Die würden schon genug verdienen und im Übrigen fehle das Geld dafür. Für die Streichung des Hausarzt-Deckels würde es wohl noch geradeso reichen. Die kostet die Beitragszahlenden der GKV Experten zufolge die vergleichsweise geringe Summe von rund 100 Millionen Euro im Jahr. Eine Aufhebung für alle Arztgruppen würde den Schätzungen zufolge hingegen rund drei Milliarden Euro im Jahr kosten.

Kein Wunder, dass der Virchow-Bund Lauterbachs kalte Schulter für die niedergelassenen Fachärzte scharf kritisiert. Verbandschef Dirk Heinrich: „Wir beobachten, dass die Wut an der Basis weiter steigt. Daher ist für uns klar, dass die Proteste weitergehen müssen.“

Konkreten Fragen zur Finanzierung seines Versprechens an die Hausärzte sei Lauterbach ausgewichen, kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU). Er sprach von einem „Gipfel der Ankündigungen und Durchhalteparolen“. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte Sorge: „Für zehntausende Arztpraxen in Deutschland bleibt außer vagen Versprechungen wenig Handfestes.“

Kranke Krankenhäuser – die Insolvenzwelle rollt

Kein bisschen optimistischer klingt die aktuelle Lageeinschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Zu Beginn des neuen Jahres stehen wir beinahe an derselben krankenhauspolitischen Stelle wie im Januar 2023“, konstatierte die Interessenvertretung der deutschen Kliniken nach einem Jahr weitgehend unerfüllter Forderungen an das BMG. „Die Krankenhäuser leiden unter der Inflation, so viele wie nie zuvor mussten bereits Insolvenz anmelden, zahlreiche Kliniken haben 2023 mit seinen wirtschaftlichen Zumutungen überhaupt nicht überlebt.“

Nach großspurigen Ankündigungen aus dem Hause Lauterbach überwiegen inzwischen auch bei den Krankenhäusern Ernüchterung und Enttäuschung: „Nach wie vor schaut die Politik dem Krankenhaussterben zu. Der Inflationsausgleich, den die Krankenhäuser seit 2022 fordern, ist noch immer nicht in Aussicht“, klagt die DKG.

Für Lauterbachs größtes Vorhaben, eine umfassende Struktur- und Finanzierungsreform der Krankenhäuser, fehle immer noch ein konsensfähiger konkreter Gesetzentwurf. Viel Zeit sei „durch die Auseinandersetzung des Bundesministers mit seinen Länderkolleginnen und -kollegen“ verstrichen.

Während die Insolvenzwalze sich weiter dreht, stockt die Krankenhausreform, weil Lauterbach den durchaus berechtigten Forderungen der Länder nicht nachkommen will. Die Folge ist eine „kalte Strukturbereinigung“. Der Minister nimmt sie anscheinend sehenden Auges in Kauf. Frei nach dem Motto: Je mehr es weh tut, desto eher werden die Länder einlenken.

Die Länder sollen schuld sein

Derweil bemüht sich Lauterbach in den öffentlichen Debatten, den Ländern die Schuld zuzuschieben. Sie würden sein sogenanntes Transparenzgesetz blockieren und damit die Krankenhausreform auf Eis legen. Das ist nicht einfach nur falsch, es ist auch geradezu heuchlerisch. Denn beim Transparenzgesetz geht es nur vordergründig darum, Patienten und Patienten eine bessere Möglichkeit zu geben, die für sei am besten geeignete Klinik zu finden.

Vielmehr handelt es sich um einen Versuch, die Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse der Länder bei der Krankenhausplanung zu beschneiden und durch zentralstaatliche Vorgaben zu ersetzen. Mit Hilfe des Transparenzgesetzes will Lauterbach den Krankenhausstandorten von Berlin aus Leistungsgruppen zuweisen lassen – und zwar zwei Jahre früher als die Länder im Rahmen ihrer Planungen auf der Basis der anvisierten Reform selbst tätig werden könnten. Dass sich mehrere Länder – nicht allein unionsgeführte – dagegen wehren, ist keine „Blockadehaltung“, sondern der Versuch einen Ideologie-getriebenen Umbau der Krankenhauslandschaft zu verhindern, der auf eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung hinauslaufen würde.

DKG: Ringen um Transparenzgesetz nicht zulasten der Krankenhäuser

Die Forderung der DKG: „Wenn der Bund gegenüber den Ländern beim Transparenzgesetz nicht zu Kompromissen bereit ist und keine Einigung zustande kommt, darf das nicht zulasten der Krankenhäuser gehen. Wir brauchen jetzt schnelle Entscheidungen, die die Versorgungssicherheit für die Patienten auch in den kommenden Monaten gewährleisten … Hier trägt die Politik eine große Verantwortung.“

Dass sie ihr gerecht wird, darf angesichts des insgesamt eher hektischen Agierens dieses Ministers bezweifelt werden. Vielmehr weitet sich das Chaos in der deutschen Gesundheitspolitik immer mehr aus. So mancher fragt sich, ob unser Gesundheitswesen vor dem Kollaps steht – beziehungsweise wie weit es davon noch entfernt sein mag.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am Limit, die Insolvenzwelle rollt, die hausärztliche Versorgung kurz vor dem Zusammenbruch, die Versorgung in der Fläche ist schon heute nicht mehr gewährleistet, Fachärzte vergeben immer weniger Termine, da sie ihre Leistungen zum Teil nicht bezahlt bekommen. Doch für Lauterbach scheint es scheint kein dringenderes Anliegen zu geben, als sein umstrittenes – und weitgehend überflüssiges – Transparenzgesetz durchzuboxen.

Hat sich da ein übereifriger Ideologe verrannt? Hat Lauterbach in übersteigertem Ehrgeiz einfach zu viele Baustellen gleichzeitig aufgemacht? Derzeit „kumulieren sich alle Vorhaben“, räumte Michael Weller ein, Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ im BMG. „Uns läuft die Zeit davon“, sagte er bei einem Symposium der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GPRG), wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtete. Ziel sei es, bis zum 24. April möglichst viele Gesetze im Bundeskabinett verabschieden zu lassen. Denn Gesetze, die bis dahin nicht vom Ampel-Kabinett abgesegnet wurden, könnten nicht mehr bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Wo das Geld für all die Vorhaben herkommen soll, steht freilich in den Sternen. Solidität und Verlässlichkeit geht anders. Lauterbachs leichtsinniges Agieren erinnert an Goethes „Zauberlehrling“. Auch der Minister könnte inzwischen gut und gern ausrufen „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los.“ Bei Goethe macht bekanntlich der Hexenmeister dem Spuk ein Ende. Doch der „Hexenmeister“ der Ampelregierung, Bundeskanzler Olaf Scholz, lässt seinen „Zauberlehrling“ und Parteifreund gewähren – trotz wiederholter Appelle und Proteste der Ärzteschaft und der Krankenhäuser, die von Scholz ein Eingreifen fordern. Wie wie lange noch?

Der Autor: Frank Rudolph (Jahrgang 1960) ist mit der Kalkulation und Abrechnung medizinischer Leistungen seit vielen Jahren vertraut. Als Geschäftsführer des Bundesverbandes Verrechnungsstellen Gesundheit e.V. (BVVG) kennt er die Folgen gesundheitspolitischer Weichenstellungen in Bund und Ländern für die medizinische Versorgung der Bevölkerung – insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses von Kosten und Nutzen. Der in Essen geborene Betriebswirt ist Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. Von 2007 bis 2013 war Rudolph Mitglied der Bundeskommission Gesundheit. Seit 2007 ist er 1. stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU NRW.

BVVG Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e.V.

https://www.bvvg-ev.de

Aktuelle Einblicke in die Generation Z

Mit den Azubi-Recruiting Trends 2024 startet Deutschlands größte doppelperspektivische Studie zur dualen Ausbildung

Solingen (ots) Wie zeitgemäß ist die Berufsschule? Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz aktuell für die duale Ausbildung? Diese und andere Fragen bilden den Schwerpunkt der diesjährigen Studie Azubi-Recruiting Trends. Die Teilnahme für Schüler*innen, Azubis und dual Studierende ist ab sofort unter www.ausbildungsstudie.de möglich, für Ausbildungsverantwortliche unter www.testsysteme.de/studie.

Azubi-Recruiting Trends 2024: Jetzt mitmachen!
Bildrechte: u-form Testsysteme GmbH & Co KG

Die Studie Azubi-Recruiting Trends hatte 2023 die mangelnde Berufsorientierung in allgemeinbildenden Schulen als Hauptursache für die Nachwuchssorgen in der dualen Ausbildung ausgemacht. In diesem Jahr bleiben die Macher*innen der renommierten Untersuchung am Thema Schule dran. 2024 bildet die Berufsschule einen der Schwerpunkte der Untersuchung. Wie gewohnt zeigt die Studie dabei die Perspektive der Schüler*innen und Auszubildenden und der ausbildenden Unternehmen auf.

Schon zum elften Mal – über 5.000 Teilnehmende

Seit über einem Jahrzehnt werfen die Azubi-Recruiting Trends Schlaglichter auf aktuelle Trends in der dualen Ausbildung, identifizieren praktische Mängel sowie blinde Flecken und weisen auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. 2023 nahmen 4.284 Schüler*innen und Azubis sowie 1.639 Ausbildungsverantwortliche aus ganz Deutschland an der Studie teil. Wie gewohnt wird Deutschlands größte doppelperspektivische Studie zur dualen Ausbildung auch in diesem Jahr von Prof. Dr. Christoph Beck (Hochschule Koblenz) wissenschaftlich begleitet. Studienpartner ist wie schon in den Vorjahren AUBI-plus.

Ausbildung: besser machen, besser verkaufen

2024 stehen neben Recruitingklassikern wie Azubimarketing via Social Media und Bewerbungsprozessen für Azubis die Rolle der Künstlichen Intelligenz auf dem Programm. Die Autor*innen der Studie fragen nach der Phase des Übergangs zwischen Schule und Beruf sowie nach dem Blick der Auszubildenden und Ausbildenden auf das Thema Berufsschule. Der Schwerpunkt liegt auch 2024 darauf, wie Ausbildungsorganisationen ihre Angebote besser auf die Generation Z zuschneiden und effektiv bewerben können.

Ergebnisse ab Juni 2024

Bis zum 31. März können Schüler*innen, Azubis und Ausbildungsverantwortliche an der Untersuchung teilnehmen. Ab Juni werden die Studienpartner u-form und AUBI-plus die Ergebnisse sukzessiv kommunizieren. „Auch in diesem Jahr erwarten wir mit den Azubi-Recruiting Trends überraschende Einsichten und handlungsorientierende Impulse für alle, die die duale Ausbildung besser machen möchten,“ sagt Felicia Ullrich, die 2024 wieder die Studie koordiniert: „Persönlich finde ich besonders spannend, wie Auszubildende und Ausbildende jeweils auf die Qualität der Ausbildung in Berufsschule und Betrieb blicken.“

Über die u-form Gruppe

Der u-form Verlag bietet Materialien zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen. Das Solinger Familienunternehmen ist seit über 75 Jahren Partner der Industrie- und Handelskammern. Die u-form Testsysteme GmbH & Co. KG wurden 2007 aus dem Verlag ausgegliedert. Unternehmen profitieren von über 60 verschiedenen praxisnahen und tätigkeitsbezogenen Einstellungstests. Mit opta3 bieten die u-form Testsysteme eine moderne Plattform für Online-Einstellungstests und in Form des „u-form E-Recruitings“ ein elektronisches Bewerbermanagementsystem. Beide Lösungen sind passgenau auf den Bedarf von ausbildenden Organisationen zugeschnitten. Mit dem „Azubi-Navigator“ bietet u-form seit 2017 ein einzigartiges, cloudbasiertes Ausbildungsmanagement, um die duale Ausbildung zu optimieren. Ausbildungsverantwortliche werden dadurch entlastet.

Sie können Lernerfolge ihrer Auszubildenden steuern und sie punktgenau auf Klausuren und Prüfungen vorbereiten. u-form fördert Austausch und Wissen zum Thema „Rekrutierung von Auszubildenden“, zum Beispiel durch die regelmäßig erscheinende Studie „Azubi-Recruiting Trends“. Die Inhaberin Felicia Ullrich hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit als Keynotespeakerin zu Ausbildungsthemen einen Namen gemacht. Zu den Kunden der u-form Testsysteme zählen namhafte Unternehmen wie Dräger, Festo, Ford, Henkel, Merck, Obi und TUI.

www.testsysteme.de www.u-form.de

Über die AUBI-plus GmbH

AUBI-plus ist ein echter Fan der dualen Ausbildung. Das Unternehmen begeistert seine Kunden, indem es als Ausbildungsoptimierer deren betriebliche Ausbildung erfolgreicher macht. AUBI-plus vermittelt Ausbildungsbetrieben Azubis, zertifiziert ihre Ausbildung mit dem Gütesiegel BEST PLACE TO LEARN®, qualifiziert Ausbildungspersonal und veranstaltet Konferenzen, wie das Deutsche Ausbildungsforum (DAF). AUBI-plus begeistert Menschen für die duale Ausbildung, findet für sie passende Stellen in Top-Ausbildungsbetrieben, berät sie in der Berufs- und Betriebsfindung, optimiert ihren Bewerbungsprozess und sichert ihren Ausbildungserfolg. Hierfür betreibt das Unternehmen mit www.aubi-plus.de eines der führenden Ausbildungsportale im deutschsprachigen Raum. Mit diesem Engagement wirkt AUBI-plus dem Fachkräftemangel entgegen. Profiteur dieser Ausbildungsoptimierung ist nicht zuletzt das duale Ausbildungssystem. Der Firmensitz des Familienunternehmens befindet sich seit 1997 im ostwestfälischen Hüllhorst.

www.aubi-plus.de

Schneeräumen: Wann wird der Griff zur Schaufel nötig?

Coburg (ots) Tipps für den Alltag

Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

  • Wann ist der Griff zu Schaufel und Besen nötig
  • Wie oft muss geräumt werden
  • Welche Streumittel sind richtig

“Endlich Schnee”, freuen sich die einen. “Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln”, murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen. Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG.

Bei Eis und Schnee müssen Bürgersteige und Wege geräumt werden.

Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.

Räum- und Streupflicht

Wann und wie oft Schnee schieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlau machen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.

Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.

Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen.

Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.

Weitere Informationen: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/schneeraeumen.html